Ethiopian-Airlines-Flug 702

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Ethiopian-Airlines-Flug 702

Boeing 767 der EA mit dem Kennzeichen ET-AMF

Unfall-Zusammenfassung
Unfallart Flugzeugentführung durch Copilot
Ort Schweiz Genève-Cointrin
Datum 17. Februar 2014
Todesopfer 0
Überlebende alle
Verletzte 0
Luftfahrzeug
Luftfahrzeugtyp Boeing 767-300
Betreiber Ethiopian Airlines
Kennzeichen ET-AMF
Abflughafen Athiopien Addis Abeba
Zwischenlandung ItalienItalien Rom-Fiumicino
Zielflughafen ItalienItalien Mailand-Malpensa
Passagiere 193[1]
Listen von Luftfahrt-Zwischenfällen

Der Ethiopian Airlines Flug ET702 war ein Flug der Ethiopian Airlines mit dem Kennzeichen ET-AMF mit einer Boeing 767-300[2], der am 17. Februar 2014 mit der Androhung von Gewalt[3] auf dem Flug von Addis Abeba nach Rom von Copilot Hailemedhin Abera Tegegn[4] entführt wurde. Das Flugzeug flog daraufhin am Ziel Rom vorbei weiter nach Genf. Es wurden keine Personen verletzt und das Flugzeug blieb unbeschädigt, nachdem der Copilot offensichtlich die Kontrolle über das Flugzeug übernommen hatte, indem er sich im Cockpit eingeschlossen hatte, als der Kapitän zur Toilette gegangen war.[5] Der Copilot selbst informierte die Behörden über die Entführung des Flugzeugs.[6] Er drohte das Flugzeug abstürzen zu lassen, falls der Kapitän nicht aufhören sollte, die Tür des Cockpits aufzubrechen.[7] Sein Ziel war es, in der Schweiz politisches Asyl zu beantragen.[8] Der Copilot ließ sich nach der Landung ohne Widerstand festnehmen[9], nachdem er aus dem Cockpitfenster geklettert war. Das Flugzeug war nach dem Abweichen vom Flugplan von zwei Eurofightern der Aeronautica Militare begleitet worden.[10] Der Bruder des Entführers gab in einem Interview an, dass sein Bruder weder politisch verfolgt noch arm sei, sondern an Verfolgungswahn leide.[11]

Das entführte Flugzeug wurde gemäß internationaler Übereinkommen von französischen und italienischen Kampfflugzeugen eskortiert. Der Schweizer Luftraum wurde bis zum Endanflug nicht überflogen. Von nationalen und internationalen[12] Medien wurde angemerkt, dass der Jetbetrieb der Luftwaffe nur zu Bürozeiten[13] wochentags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr 30 bis 17 Uhr einsatzbereit sei, was in der Schweiz eine Diskussion über die Luftraumsicherung des Landes auslöste.[14]

Strafverfolgung

Ein äthiopisches Gericht verurteilte den Entführer wegen Luftpiraterie in Abwesenheit zu 19½ Jahren Gefängnis. Die Schweizer Behörden hatten eine Auslieferung abgelehnt. 2015 ergab ein psychiatrisches Gutachten, dass er zum Zeitpunkt der Entführung nicht urteilsfähig war. Er war zunächst in der geschlossenen Psychiatrie, danach im Gefängnis. Dort verblieb er, bis am 9. Mai 2016 das Bundesstrafgericht nach einer Verhandlung über die Tatbestände Freiheitsberaubung, Entführung und Störung des öffentlichen Verkehrs eine stationäre therapeutische Massnahme anordnete.[15] [16]

Einzelnachweise

  1. Dennis Lynch: VIDEO: Inside The Plane That Was Hijacked By Its Own Co-Pilot. In: Business Insider. Abgerufen am 6. März 2014.
  2. Co-Pilot Hijacks Ethiopian Plane and Requests Asylum in Geneva nytimes.com
  3. Zeugenaussagen nach Flugzeugentführung nzz.ch
  4. Das ist der äthiopische Flugzeugentführer 20min.ch
  5. Der Copilot war der Entführer tagesschau.de
  6. Co-pilot hijacks Ethiopian Airlines aircraft aljazeera.com
  7. So erging es den Passagieren im Flugzeug 20min.ch
  8. Co-Pilot entführte Flugzeug nach Genf faz.net
  9. Ethiopian Airlines hijacking ends with co-pilot's arrest in Geneva The Guardian
  10. Flugzeugentführer wollte in der Schweiz Asyl beantragen. Blick, 17. Februar 2014
  11. Anna Kappeler: Flugzeug-Entführer hat Verfolgungswahn. (Memento vom 8. März 2014 auf WebCite) In: Schweiz am Sonntag vom 23. Februar 2014
  12. French fighter jets accompanied hijacked Ethiopian plane into Geneva when co-pilot threatened to crash because Swiss air-force ONLY WORKS OFFICE HOURS dailymail.co.uk
  13. Schweizer Luftwaffe soll bald rund um die Uhr einsatzbereit sein sueddeutsche.de, erstellt 20. Februar 2014, abgerufen 20. Februar 2014
  14. Flugzeugentführung nach Genf Neue Zürcher Zeitung, abgerufen 20. Februar 2014
  15. Pilot muss wegen Entführung vor das Bundesstrafgericht In: Tages-Anzeiger.ch vom 27. Februar 2016.
  16. Co-Pilot zu stationärer Massnahme verurteilt, NZZ, 10. Mai 2016