Fachkompetenz

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Unter Fachkompetenz, Sachkompetenz, Fachkenntnis, Fachkunde, Sachkunde, Fachwissen, Hardskill versteht man die Fähigkeit, berufs­typische Aufgaben und Sachverhalte den theoretischen Anforderungen gemäß selbstständig und eigenverantwortlich zu bewältigen. Die hierzu erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse bestehen hauptsächlich aus Erfahrung, Verständnis fachspezifischer Fragen und Zusammenhänge sowie der Fähigkeit, diese Probleme technisch einwandfrei und zielgerecht zu lösen. Voraussetzung ist in der Regel eine entsprechende Ausbildung.

In den Curricula der Handwerk­ausbildungen wird unter dem Begriff Fachkunde die zugehörige Ausbildungsliteratur verstanden.[1]

Fachkunde und Sachkunde

Die Fach- bzw. Sachkunde umfasst:

Fachkompetenz heißt, in der Lage zu sein, die einschlägigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten in sachbezogenen Fällen anzuwenden.

Im deutschen Recht wird unter Sachkunde der durch eine Kenntnisprüfung erbrachte Nachweis zu einem bestimmten Fachgebiet (nicht nur auf juristischem Gebiet) verstanden. Im Gegensatz dazu steht die Fachkunde, bei welcher nur das Wissen vorhanden sein muss. Dieses muss nicht in einer Prüfung nachgewiesen werden, siehe hierzu Experte#Rechtlicher Kontext: Fach- und Sachkundiger, Befähigte Person.

Beispiele für Fachkompetenz

In der Personalwirtschaft versteht man unter der Fachkompetenz (auch Sachkompetenz) die Fähigkeit im Beruf Aufgaben und Sachverhalte - den theoretischen Anforderungen gemäß - selbständig und eigenverantwortlich zu bewältigen. Die hierzu erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse bestehen hauptsächlich aus Erfahrung (Routine), Verständnis fachspezifischer Fragestellungen und Zusammenhänge sowie die Fähigkeit, diese Probleme technisch einwandfrei und zielgerecht zu lösen.

Ein Nachweis dieser Fachkompetenz ist daher unerlässlich. Nachweise sind z. B. ein entsprechendes Diplomzeugnis oder erfolgreicher Abschluss zum Personalfachkaufmann/-frau.

Viele wissenschaftliche Fachgebiete setzen den Erwerb wissenschaftlicher Fachkenntnisse und den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation voraus, aber nicht nur in der Wissenschaft ist Fachkompetenz eine zwingende Voraussetzung zur Ausübung des gewählten Berufs.

Der Fachkompetenz gegenüber steht die sogenannte Alltagskompetenz, die zur Bewältigung des normalen, täglichen Lebens – des Alltags – benötigt wird.

Wer im Alltag Brot backen kann (z. B. für sich selbst), besitzt nicht automatisch die Fachkompetenz eines gelernten Bäckers. Die von einem Fachmann einzuhaltenden Hygienebestimmungen beispielsweise oder Informationen zur Haltbarkeit von Backgut sind in der Regel nur demjenigen bekannt, der eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen hat.

Feldkompetenz

Unter Feldkompetenz versteht man das fundierte Wissen auf einem bestimmten Gebiet oder Fach. Hierzu zählen neben dem erforderlichen fachlichen Grundlagenwissen auch weiterreichende Kenntnisse, die in diesem spezifischen Gebiet zum Einsatz kommen können.

Beispiele: Supervision bei der Ausbildung von bestimmten Berufen. Berater/Beraterin bei der Ausbildung.

Beispiele für Fachkompetenz in speziellen Sachbereichen

Literatur

  • Edmund Kösel: Modellierung von Lernwelten, Band III: Die Entwicklung postmoderner Lernkulturen. Ein Plädoyer für einen Umbau der Schule, SD, Bahlingen 2007, ISBN 978-3-00-020794-5.
  • Christa Preissing, et al: Berliner Bildungsprogramm für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu ihrem Schuleintritt, Netz, Berlin 2004, ISBN 3-937785-04-3.

Einzelnachweise

  1. Stefanie Krapp: Culture matters! Turnshare, London 2004, ISBN 1-903343-41-0, S. 60.