Feuermaulbuntbarsch

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Feuermaulbuntbarsch

Feuermaulbuntbarsch (Thorichthys meeki)

Systematik
Ordnung: Cichliformes
Familie: Buntbarsche (Cichlidae)
Unterfamilie: Cichlinae
Tribus: Heroini
Gattung: Thorichthys
Art: Feuermaulbuntbarsch
Wissenschaftlicher Name
Thorichthys meeki
Brind, 1918

Der Feuermaulbuntbarsch (Thorichthys meeki, Syn.: Cichlasoma meeki), auch Rotbrustbuntbarsch oder Maskenbuntbarsch genannt, ist ein Süßwasserfisch aus der Familie der Buntbarsche (Cichlidae). Er stammt aus dem Belize River, dem angrenzenden Südosten Mexikos, Guatemala (zwischen Río Grijalva und Usumacinta) und Yukatan und kommt dort in den unteren und mittleren Abschnitten von Flüssen mit geringer Strömung, Sand- und Schlammböden, in Yukatan auch in Cenotes und den unterirdischen Verbindungen zwischen ihnen vor. Sein Artname „meeki“ bezieht sich auf den amerikanischen Ichthyologen Seth Eugene Meek (1859–1914), der die Gattung Thorichthys beschrieben hat.

Merkmale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Feuermaulbuntbarsche werden 15 bis 16 cm lang und maximal 12 Jahre alt. Weibchen bleiben kleiner. Ihr Körper ist hochrückig und seitlich abgeflacht, das Kopfprofil steil, das Maul endständig und zugespitzt. Die Fische sind blaugrau gefärbt, der Rücken ist dunkler, der Bauch orange bis gelboliv, die Kehle ziegel- bis leuchtend rot. An den Flanken finden sich 5 bis 7 mehr oder weniger deutlich ausgeprägte dunkle Querbänder. Eine dunkle Längsbinde, die auch in einzelne große Flecke aufgelöst sein kann, zieht sich vom oberen Rand des Kiemendeckels bis zur Schwanzflossenwurzel. Der Kiemendeckel weist einen golden umrandeten lackschwarzen Fleck auf. Da die Schuppen rote Ränder aufweisen kann der ganze Körper, besonders die Seiten, mit einem roten Netz überzogen erscheinen.

Der Feuermaulbuntbarsch ist ein Offenbrüter, der seine 100 bis 500 Eier auf flachen Steinen, größeren Blättern oder Wurzeln ablegen. Er ernährt sich omnivor und nimmt auch Algen zu sich.

Aquaristik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haltung und Pflege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Tiere sollen paarweise gehalten werden, da sie unverträglich und bissig sind. Verstecke, zum Beispiel aus umgedrehten Blumentöpfen, sind lebenswichtig. Feuermaulbuntbarsche fressen jegliche Art von Futter: Flocken, Tabletten, Gefriergetrocknetes wie auch Lebendfutter. Eine pflanzliche Beikost ist notwendig, die Tiere fressen auch Aquarienpflanzen.[1]

Rechtsvorschrift in Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich sind die Mindestanforderungen zur Haltung von Fischen in der Verordnung 486 im §7 und deren Anlage 5 definiert.[2][3] Siehe dazu auch den Wikipedia-Eintrag Zierfische.

Speziell für Feuermaulbuntbarsche sind folgende Grenzwerte einzuhalten:[3]

Wert Anmerkung
Mindestgröße des Aquariums 100 × 40 × 50 Länge × Breite × Höhe in [cm]
Bereich für die Wassertemperatur 23 – 30 Grad Celsius [°C]
Bereich für die Wasserhärte 0 – 15 Grad deutscher Gesamthärte [⁰dGH]
Bereich pH-Wert 6,0 – 8,0 Säuregrad
Maximalwert Nitrat 50 [mg/l]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Claus Schaefer: Thorichthys meeki. In: Claus Schaefer, Torsten Schröer (Hrsg.): Das große Lexikon der Aquaristik. Band 1: A–H., Band 2: I–Z. Eugen Ulmer, Stuttgart 2004, ISBN 3-8001-7497-9, Band 2, S. 937.
  • Hans Frey: Das Süsswasser-Aquarium. Ein Handbuch. 21. Auflage. Neumann Verlag, Leipzig, Radebeul 1977, S. 197, 292–293.
  • Günther Sterba (Hrsg.), Gert Brückner: Enzyklopädie der Aquaristik und speziellen Ichthyologie. Neumann-Neudamm, Melsungen u. a. 1978, ISBN 3-7888-0252-9.
  • Günther Sterba: Süsswasserfische der Welt. 2. Auflage. Urania, Leipzig/Jena/Berlin 1990, ISBN 3-332-00109-4.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Feuermaulbuntbarsch (Thorichthys meeki) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Rüdiger Riehl, Hans A. Baensch: Aquarienatlas. Hrsg.: Hans A. Baensch. Band 1. Mergus, Melle 2006, ISBN 3-88244-227-1, S. 690.
  2. BGBl 486., 2. Tierhaltungsverordnung. Abgerufen am 9. Februar 2019.
  3. a b BGBL II Nr. 486 Anlage 5, Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen. Abgerufen am 9. Februar 2019.