Freiheitsrechte
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Freiheitsrechte bilden neben den Gleichheits- und den Verfahrensrechten sowie den Sozialrechten eine Kategorie der Grundrechte. Die Freiheitsrechte sollen im Wesentlichen Leben, Freiheit und Eigentum vor staatlichen Eingriffen schützen.
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[Bearbeiten] Deutschland
Wichtige Freiheitsrechte gemäß dem deutschen Grundgesetz sind:
- Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG.
- Gewissensfreiheit, Art. 4 Abs. 1 GG.
- Religionsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 und 2 GG.
- Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG.
- Versammlungsfreiheit, Art. 8 Abs. 1 GG.
- Vereinigungsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG
- Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG.
- Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG.
- Briefgeheimnis, Art. 10 Abs. 1 GG.
[Bearbeiten] Schweiz
Für die Liste der durch die Schweizer Bundesverfassung gewährleisteten Freiheitsrechte siehe: Grundrechte (Schweiz).
[Bearbeiten] Siehe auch
Freiheitsrechte der Menschenrechte