Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach

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Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach
Wappen Flagge
Wappen fehlt Flagge des Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach
Lage im Deutschen Reich
Lokalisation fehlt, Lagekarten sind ggw. noch in Bearbeitung.
Entstanden aus Großherzogtum Sachsen
Aufgegangen in Land Thüringen
Daten aus dem Jahr 1919
Landeshauptstadt Weimar
Regierungsform Republik
Bestehen 1918–1920
Fläche 3610 km²
Einwohner 429.831 Einwohner
Bevölkerungsdichte 119 Ew./km²
Religionen 94,4 % Ev.
4,8 % Röm.-Kath.
0,8 % Sonstige
Reichsrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen S
Verwaltung 5 Verwaltungsbezirke
Karte
Karte des Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach

Der Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Großherzogtum Sachsen. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920.

Geschichte

Nach Aufforderung durch den Arbeiter- und Soldatenrat Weimars erklärte Großherzog Wilhelm Ernst am 9. November 1918 seinen Thronverzicht. Der Arbeiter- und Soldatenrat übernahm provisorisch die Regierungsgeschäfte und ließ sich ab dem 12. November durch den Vorsitzenden des zehnköpfigen Arbeiterrates August Baudert als Staatskommissar sowie Hermann Leber (SPD) als Kommissar zur Regelung der Ernährungsfragen vertreten.

Am 9. März 1919 wurden die Wahlen für einen neuen Landtag abgehalten und am 20. Mai kam eine Koalitionsregierung bestehend aus Sozialdemokraten und Deutschdemokraten zustande. Staatsminister wurden Arnold Paulssen (DDP) und August Baudert, Staatsräte Adolf Hörschelmann (SPD), Philipp Kühner (DDP), Julius Palm (SPD), Emil Polz (DDP) und Albert Rudolph (SPD).

Am 15. Mai verabschiedete der Landtag eine neue Landesverfassung für den Freistaat, entworfen von dem Jenaer Abgeordneten der DDP, Professor Eduard Rosenthal. Diese diente auch als Vorlage für die zukünftige Verfassung des Landes Thüringen. Bezüglich des Zusammenschlusses mit den anderen Thüringische Staaten zum neuen Land Thüringen hatte das Parlament eine Vorreiterrolle in Thüringen inne und stimmte für den Beitritt schon am 5. Juni 1919 mit 33 gegen 8 Stimmen.

Mit der Gründung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 hörte der Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach formal auf als souveräner Bundesstaat zu bestehen. Das „Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit“ vom 9. Dezember 1920 wandelte schließlich den Freistaat in einen Kommunalverband höherer Ordnung mit Gebietsvertretung und Gebietsregierung um, der schließlich am 1. April 1923 aufgehoben wurde.

Wahl zum Landtag

  • Wahltermin: 9. März 1919
  • Sitze im Landtag: 42
Partei Ergebnis Sitze
DDP 21,60 % 10
DNVP 19,46 % 10
DVP 5,44 % 1
SPD 40,35 % 16
USPD 10,22 % 5

Literatur

  • Joachim Bergmann: Die innenpolitische Entwicklung Thüringens in der Zeit von 1918 bis 1932. Europaforum-Verlag, Lauf an der Pegnitz 2001, ISBN 3-931070-27-1 (Kultur und Geschichte Thüringens 16 = 19).
  • Gregor Hermann: Der Übergangslandtag und die Gebietsvertretung von Sachsen-Weimar-Eisenach 1919–1923. In: Harald Mittelsdorf (Red.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923. Herausgegeben vom Thüringer Landtag. Hain, Rudolstadt u. a. 2002, ISBN 3-89807-038-7 (Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen 19).
  • Thomas Herntrich: Thüringen. Von den thüringischen Kleinstaaten nach Zerfall des Alten Reiches bis zum Freistaat Thüringen. Eine völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Betrachtung (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht. Herausgegeben von Gilbert Gornig, zugl. Diss. Marburg 2010). Peter Lang, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-631-61024-4.

Quellen zur Landesgeschichte

Hinweis: Im nachstehenden Abschnitt werden folgende Abkürzungen verwendet:

  • Drucksachen = Verhandlungen der Gebietsvertretung von Weimar. 1921–1923. Drucksachen, Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger [ohne Jahr] Digitalisat
  • Gesetzsammlung für Thüringen = Gesetzsammlung für Thüringen, Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger und Hofbuchdruckerei, 1920 ff.[1] Digitalisat
  • RBl. = Regierungs- und Nachrichtenblatt für Sachsen-Weimar-Eisenach. (I. Teil: Regierungsblatt), Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, Hof-Buchdruckerei Weimar Digitalisat
  • RGBl. = Reichsgesetz-Blatt
  • Verhandlungen des Landtags = Verhandlungen des Landtags und der Gebietsvertretungen von Sachsen-Weimar-Eisenach. 1919–1921 Schriftwechsel, Weimar: Druck der Hof-Buchdruckerei [ohne Jahr] Digitalisat

Abdankung des Großherzogs Wilhelm Ernst

  • Text der Abdankungsurkunde des Großherzogs Wilhelm Ernst. Vom 9. November 1918 (RBl. 1918 S. 299)
  • Erlaß der provisorischen Regierung in Sachsen-Weimar-Eisenach über die Fortführung der Regierungsgeschäfte. Vom 11. November 1918 (RBl. 1918 S. 299)
  • Bekanntmachung über die Vertretung der Arbeiter- und Soldatenräte durch Abg. Aug. Baudert als Staatskommissar. Vom 12. November 1918 (RBl. 1918 S. 301)
  • Protokoll der 59. und letzten Sitzung des Außerordentlichen Landtags im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach am 14. November 1918 (Protokolle S. 1479)
  • Verordnung über die Aufrechterhaltung einer geordneten Staats- und Gemeindeverwaltung. Vom 14. November 1918 (RBl. 1918 S. 301)

Beschlagnahmung des Vermögens des Großherzoglichen Hauses

  • Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme des Vermögens des Großherzoglichen Hauses (RBl. 1919 S. 59)
  • Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Beschlagnahme des Vermögens des Großherzoglichlichen Hauses (RBl. 1921 S. 140)

Auseinandersetzungsvertrag mit dem ehemaligen Landesherrn

  • Vorlage Nr. 24 S. 18 ff. der Drucksachen. Vom 17. Oktober 1921 (Drucksachen S. 18)
  • Bericht der vereinigten Gesetzgebungs- und Haushaltsausschüsse über die Vorlage Nr. 24 S. 18 ff. der Drucksachen, den Auseinandersetzungsvertrag mit dem ehemaligen Landesherrn betreffend. Vom 15. November 1921. Seite 42 bis 48 (Drucksachen S. 42)
  • Erklärungsschrift der Gebietvertretung von Weimar über die Vorlage Nr. 24 Seite 18 der Drucksachen, betreffend den Auseinandersetzungsvertrag mit dem ehemaligen Landesherrn. Vom 17. November 1921 (Drucksachen S. 50)
  • Vorlage Nr. 96 der Drucksachen. Vom 17. März 1923. Betreffend einen Vertrag zwischen dem Lande Thüringen und dem Gebiet Sachsen-Weimar-Eisenach über die Vermögensauseinandersetzungen im Sinne von § 64 der Verfassung (Drucksachen S. 72)
  • Nr. 97 der Drucksachen. Mündlicher Bericht des Gesetzgebungsausschusses der Gebietsvertretung von Sachsen-Weimar-Eisenach über den Vertrag zwischen dem Lande Thüringen und dem Gebiete Sachsen-Weimar-Eisenach über die Vermögensauseinandersetzung – [Siehe] Nr. 96 Seite 72 der Drucksachen. Vom 23. März 1923 (Drucksachen S. 74)
  • Nr. 98 der Drucksachen. Erklärungsschrift der Gebietsvertretung Weimar über die Vorlage Nr. 96 Seite 72 der Drucksachen, betreffend den Vertrag zwischen dem Lande Thüringen und dem Gebiete Sachsen-Weimar-Eisenach über die Vermögensauseinandersetzungen im Sinnde des § 64 der Verfassung des Landes Thüringen. Vom 23. März 1923 (Drucksachen S. 75)
  • Bekanntmachung, betreffend den Auseinandersetzungsvertrag zwischen dem Gebiet Weimar und dem ehemaligen Landesherrn (RBl. 1921 S. 127)

Wahlen zum 1. Landtag des Freistaats Sachsen-Weimar-Eisenach

  • Verordnung über die Wahlen zum Landtag in Sachsen-Weimar-Eisenach vom 2. Februar 1919 (RBl. S. 72)
    Gemäß § 8 dieser Verordnung wurde der 9. März 1919 als Wahltermin bestimmt.
  • Ministerialbekanntmachung über das Ergebnis der Wahlen zum Landtag für Sachsen-Weimar-Eisenach (RBl. 1919 S. 101)

Verfassung des Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach

  • Gesetz über die vorläufige Ordnung der Staatsgewalt vom 14. April 1919 (RBl. 1919 S. 121)
  • Verfassung für den Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach vom 19. Mai 1919 (RBl. 1919 S. 149)

Staatsregierung des Freistaats Sachsen-Weimar-Eisenach

  • Ministerialbekanntmachung über die Verteilung der Geschäfte unter die Mitglieder der Staatsregierung vom 13. November 1919 (RBl. 1919 S. 396)

Zusammenschluss thüringischer Freistaaten

  • Vorlage, betreffend Ergreifung der gesetzgeberischen Maßnahmen für den Zusammenschluß der Thüringischen Staaten zu einem Thüringischen Einheitsstaat vom 1. April 1919 (Verhandlungen des Landtags S. 15)

Gemeinschaftsvertrag

Staatsvertrag mit Preußen

  • Bekanntmachung, betr. den Staatsvertrag mit Preußen über den Anschluß thüringischer Gebietsteile an den Landgerichtsbezirk Erfurt und den Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg (Gesetzsammlung für Thüringen 1921 S. 224)

Vorläufige Verfassung des Landes Thüringen

Verfassung des Landes Thüringen

Wahl zum 1. Landtag des Landes Thüringen

Wahl zum 2. Landtag des Landes Thüringen

Gebiet Weimar

Gebietsregierung im Gebiet Weimar

  • Vorlage Nr. 26 Seite 31 der Drucksachen, die Zusammensetzung der Gebietregierung betreffend. Vom 31. Oktober 1921 (Drucksachen S. 31)
  • Bericht des Gesetzgebungsausschusses über die Vorlage Nr. 26 Seite 31 der Drucksachen, die Zusammensetzung der Gebietregierung betreffend. Vom 14. November 1921 (Drucksachen S. 42)
  • Bekanntmachung über die Zusammensetzung der Gebietsregierung. Vom 18. November 1921 (Rbl. 1921 S. 139)

Wahl der Gebietsvertretung im Gebiet Weimar

  • Gesetz über die Wahlen zu den Gebietsvertretungen der ehemaligen thüringischen Länder. Vom 9. Dezember 1920 (Gesetzsammlung für Thüringen 1920 S. 256)
  • Mitteilung der Gebietsregierung über das Ergebnis der Wahl zur Gebietsvertretung. Drucksache Nr. 1. Vom 10. März 1921 (Drucksachen S. 1)
  • Mitteilung der Gebietsregierung, dass 6 Abgeordnete der Gebietsvertretung ihr Mandat niedergelegt haben und wer nach den Feststellungen des Wahlausschusses an ihre Stelle getreten ist. Vom 2. Mai 1921 (Drucksachen S. 2)

Ermächtigungen zum Erlass von Gebietsgesetzen im Gebiet Weimar

Ausschuss zur Vorbereitung der finanziellen Auseinandersetzung

Die Einrichtung eines „Ausschusses zur Vorbereitung der finanziellen Auseinandersetzung“ war schon mit Artikel 3 des Gemeinschaftsvertrages vom 4. Januar 1920 vereinbart worden.[3] Im April 1922 wurde dieser Ausschuss dann tatsächlich gegründet.

  • Protokoll der Sitzung des Thüringer Landtags vom 5. April 1922
  • Bekanntmachung über Bildung des Ausschusses zur Vorbereitung der finanziellen Auseinandersetzung der Gebiete mit dem Lande und Bildung des Schiedsgerichts zur Entscheidung der bei dieser Auseinandersetzung entstehenden Streitfragen. Vom 10. April 1922 (Gesetzsammlung für Thüringen 1922 S. 155)
  • Bekanntmachung über die Besetzung des Ausschusses zur Vorbereitung der finanziellen Auseinandersetzung der Gebiete mit dem Lande (Gesetzsammlung für Thüringen 1922 S. 156)

Verkündung der Gesetze, Gesetzessammlung, Amts- und Nachrichtenblatt

Einzelne Gesetze und Bekanntmachungen

Wappen und Landesfarben Thüringens

Zusammenschluss der Thüringer Landeskirchen

  • Kirchengesetz über den Zusammenschluß der Thüringer Landeskirchen (RBl. 1920 S. 49)
  • Bekanntmachung über den Zusammenschluß der Thüringer Landeskirchen vom 9. März 1920 (RBl. 1920 S. 172)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vergleiche die Ministerialbekanntmachung über den Bezug der Gesetzsammlung für Thüringen vom 17. Januar 1920 (RBl. 1920 S. 26).
  2. Eine Edition nach dieser Vorlage auch bei Michael Kottula: Thüringische Verfassungsurkunden. Von Beginn des 19. Jahrhunderts bis heute, Springer, 2015, S. 1094 (Digitalisat dieser Seite hier; zuletzt abgerufen am 8. Juli 2016).
  3. Vergleiche die Gesetzessammlung für Thüringen 1920 S. 2.