Fuldische Mark

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Die Fuldische Mark war vom 9. bis zum 19. Jahrhundert ein historisches Territorium in Hessen. Die Bezeichnung Fuldische Mark entstand aufgrund der ständischen Zugehörigkeit dieses in der Wetterau gelegenen Gebietes zum Kloster Fulda.

Lage

Die Fuldische Mark umfasste im Kern die elf Gemeinden Berstadt, Bingenheim, Bisses, Blofeld, Dauernheim, Echzell, Reichelsheim, Schleifelderhof, Schwalheimer Hof und die Wüstung Steinerstadt. Verwaltungsmittelpunkt der Fuldischen Mark war Bingenheim, ein Kreuzungspunkt mittelalterlicher Fernstraßen (→ Altstraße).[1]

Im Verlauf der Jahrhunderte wurden zeitweilig auch Bellmuth, Burkhards, Effolderbach, Michelbach, Ulfa und Wingershausen sowie einige wohl heute nur noch als Wüstungen nachweisbaren Orte (zum Beispiel Nübel) als zur Fuldischen Mark gehörend beurkundet,[2] wie auch die ebenfalls dem Kloster Fulda gehörenden Besitzungen Heuchelheim, Leidhecken und Schwickartshausen.

Geschichte

Daniel Meisner/Eberhard Kieser: Die Burg Bingenheim um 1630.[3]

Die Burg Bingenheim nebst etwa 187 dazugehörenden Gütern kam im Jahr 817 als Schenkung durch Kaiser Ludwig dem Frommen beziehungsweise im Tausch gegen andere Güter zum Kloster Fulda.[4]

Um diese Burg herum entstand in den folgenden Jahrhunderten die Fuldische Mark, wobei die Burg Bingenheim im Besitz des Klosters Fulda verblieb und die Vogtei als Lehen an weltliche Herren gegeben wurde. Die Hauptaufgabe der Vögte bestand in der Ausübung der Landgerichtsbarkeit im Auftrag der fuldischen Äbte, wofür sie die Hälfte der Ländereien für sich beanspruchen konnten.

Anfangs waren dies wohl die Grafen von Nürings. Um die Mitte des 11. Jahrhunderts ist Volkold I. von Malsburg (* um 1040, † 1097) beurkundet. Dieser amtierte seit diesem Zeitpunkt als fuldischer Vogt in Bingenheim und wurde Begründer des gräflichen Hauses von Nidda sowie der Grafschaft Nidda. Das Geschlecht erlosch im Jahr 1206 im Mannesstamm.

In der Folgezeit wurden vom Kloster Fulda Burgmannen zur Verwaltung der Fuldischen Mark eingesetzt. Ein Teil der Lehen war im Besitz der Herren von Münzenberg. Mit deren Aussterben kam der Besitz 1255 an die Falkensteiner und 1311 an die Grafschaft Ziegenhain. Im Jahr 1450 ging diese ebenfalls durch Erbschaft in der Landgrafschaft Hessen auf.

Die Anteile des Klosters Fulda blieben zunächst in dessen Besitz. 1357 erhielt Fürstabt Heinrich VII. von Kaiser Karl IV. die Erlaubnis, den vor der Burg gelegenen Ort zur Stadt zu erheben, zu ummauern und Märkte abzuhalten, jedoch wurde dieses Recht nie ausgeübt.

Im Jahr 1423 wurden die klösterlichen Anteile an der Fuldischen Mark – Bingenheim, Reichelsheim, Echzell, Dauernheim, Blofeld und Leidhecken – für 26.500 Gulden an Philipp von Nassau veräußert. Im Jahre 1570 verkauften die Brüder Albrecht und Philipp IV. von Nassau-Weilburg, mit Genehmigung des Fuldaer Abts Balthasar, ihren Teil der Fuldischen Mark für 121.000 Gulden an Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg. Dabei handelte es sich um Schloss und Haus Bingenheim, Echzell, Berstadt, Dauernheim, Blofeld, Leidhecken und Gettenau. Ausgenommen blieb Reichelsheim, das als fuldiches Lehen bei Nassau-Weilburg-Saarbrücken blieb.[5] 1572 erhielt Landgraf Ludwig auch die fuldische Belehnung über die Hälfte von Echzell. Da der niddaische Anteil der Fuldischen Mark bereits 1450 mit der Grafschaft Nidda an Hessen gefallen war, hatte Hessen-Marburg nunmehr die gesamte Fuldische Mark, ausgenommen Reichelsheim in Besitz.

Mit dem kinderlosen Tod Ludwigs IV. und der daraufhin erfolgten Teilung der Landgrafschaft Hessen-Marburg im Jahr 1604 fiel die Fuldische Mark an Hessen-Darmstadt. Der Name wurde als landrechtliche Verwaltungsbezeichnung beibehalten.

Mit der Erhebung der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum Hessen infolge der Gründung des napoleonischen Rheinbundes kam es zu weitreichenden Verwaltungsreformen. Mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen beendete Großherzog Ludwig I. den Absolutismus in seinem Staat zugunsten einer konstitutionellen Monarchie. Zugleich wurde eine umfassende verwaltungsrechtliche Neuordnung umgesetzt. Die Fuldische Mark mit dem Kernort Bingenheim sowie den Gemeinden Berstadt, Blofeld, Dauernheim, Echzell und Leidhecken bildete 1820/21 das Amt Bingenheim; dieses ging 1821 im Landratsbezirk Nidda beziehungsweise später im Kreis Nidda auf.[6]

Literatur

  • Ulrich Hussong: Die fuldische Mark in der Wetterau. In: Otto Dascher (Hrsg.): Nidda. Die Geschichte einer Stadt und ihres Umlandes. Gießen 2003 (2).
  • Rudolf Knappe: Mittelalterliche Burgen in Hessen: 800 Burgen, Burgruinen und Burgstätten. 3. Aufl. Wartberg-Verlag, Gudensberg-Gleichen 2000, ISBN 3-86134-228-6, S. 348f.
  • Karl E. Demandt: Geschichte des Landes Hessen. Kassel, Stauder 1980 (Nachdruck von 1972). ISBN 3-7982-0400-4, S. 336 ff.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ulrich Hussong, Die fuldische Mark in der Wetterau. in: Nidda. Die Geschichte einer Stadt und ihres Umlandes. Hrsg Ottfried Dascher, Reinhard Pforr. Nidda 2003. ISBN 3-9803915-8-2, S. 9 - 22, S. 9.
  2. Helfrich Gerhard Wenck: Hessische Landesgeschichte. Zweiter Band. Mit einem Urkundenbuch. Frankfurt und Leipzig: Varrentrapp und Wenner 1789, S. 502.
  3. Daniel Meisner/Eberhard Kieser: Thesaurus Philopoliticus oder Politisches Schatzkästlein Bd. 2, Faksimile-Neudruck der Ausgabe Frankfurt/Main, 1625–1626 und 1627–1631, Nördlingen 1992, Buch 5, Nr. 7.
  4. Johann Ernst Christian Schmidt: Geschichte des Großherzogthums Hessen. Zweyter Band. Gießen: Verlag Georg Friedrich Heyer, 1819 (S. 112–113)
  5. Joh. Ernst Christian Schmidt: Geschichte des Grosherzogthums Hessen, Zweyter Band, Verlag Georg Friedrich Heyer, Giessen 1819, S. 112-113
  6. „Bingenheim, Wetteraukreis“. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).