Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel

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Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel
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Informationen zur Anstalt
Name Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel
Bezugsjahr 1790
Haftplätze 397 (Stand 2013)[1]
Anstaltsleitung Dieter Münzebrock

Die Gedenkstätte in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel ist eine Dokumentations- und Gedenkstätte für die Opfer nationalsozialistischer Justiz und befindet sich innerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) in der Stadt Wolfenbüttel.

Geschichte der JVA

Die Justizvollzugsanstalt in Wolfenbüttel (früher Sitz des höchsten Braunschweigischen Gerichts) ist eine der zwei ehemaligen großen Gefangenenanstalten des Landes Braunschweig. Eines der dortigen Bauwerke wurde im Jahr 1506 errichtet. Die Räumlichkeiten wurden als Teile der Festung Wolfenbüttel von Herzog Heinrich und seinem Nachfolger Herzog Julius angelegt und dienten zunächst als Zeughaus und Münzwerkstätte. Nach der Anlage eines neuen Zeughauses wurden die freigewordenen Räume als Lazarett und Militärgefängnis genutzt. Seit 1790 entstand daraus eine Zwangsanstalt für Züchtlinge mit geringen Strafen. Zeitweise diente sie als Zwangsarbeitsanstalt für bettelnde Personen, als Zucht- und Werkhaus und ab 1817 schließlich der Aufnahme sämtlicher Karren- und Kettenhäftlinge des Landes Braunschweig. Im Jahr 1820 wurde das „Alte Haus“ als Teil ein neues Landesgefängnis errichtet in dem die Gefangenen in Zellen untergebracht wurden, die mit 10 bis 12 Mann belegt waren. Am 4. August 1864 wurde ein Gesetz über den Vollzug von Freiheitsstrafen in Braunschweig verabschiedet, in dem der Grundsatz der Einzelunterbringung festgeschrieben wurde.[2] Es kam jedoch aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen nicht zur Fertigstellung des geplanten Zellengefängnisses. 1870 löste das Reichsstrafengesetz zwar dieses Gesetz ab, es wurde jedoch ein Gebäude für die Einzelunterbringung der Häftlinge erbaut, das als das „Graue Haus“ (Haus I) bezeichnet wurde. Dieses konnte am 1. November 1873 bezogen werden. In den Jahren 1882 bis 1884 kamen weitere Gebäude hinzu, darunter das „Tor und Verwaltungshaus“, ein zweites Zellengebäude, das „Rote Haus“ (Haus II), ein Wirtschaftsgebäude, ein Lazarett und ein Dampfkessel- und Maschinenhaus. Zwischenzeitlich gab es eine Frauenstation, die jedoch 1927 wieder geschlossen wurde.[1]

1937 bis 1945

Anfang September 1937 befahl das Reichsjustizministerium, im Gelände des Strafgefängnisses Wolfenbüttel eine Hinrichtungsstätte zu errichten. „Damit sollte ersichtlich dem für den Fall eines Krieges eingeplanten »vermehrten Hinrichtungsbedarf« Rechnung getragen werden.“[3] Ein bereits vorhandenes Gebäude wurde zur Hinrichtungsstätte umgebaut und mit einem zweiten Stockwerk sowie mit einem Uhren- und Glockenturm versehen, der den Vollzug der Todesstrafe sakral überhöhen sollte.[4] Die im Jahre 1938 fertiggestellte Hinrichtungsstätte war bis 1945 eine von zwei zentralen Tötungsstätten in Norddeutschland. In diesem Zeitraum wurden dort mindestens 516 Menschen durch die NS-Justiz durch das Fallbeil oder Hängen gerichtet.[1] Zu den Opfern zählten deutsche Zivilisten wie Erna Wazinski, und Wehrmachtsangehörige, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, Straf- und Kriegsgefangene aus den Niederlanden, Russland und Polen.[5]

Die Haftbedingungen im Nationalsozialismus waren aufgrund Überfüllung und einem rigorosen Arbeitseinsatz, sowie aufgrund unzureichender Ernährung und hygienischer Verhältnisse, mangelhafter Bekleidung und einer ungenügenden medizinischen Versorgung dramatisch schlecht. Die Haftanstalt Wolfenbüttel war für 1.000 Gefangene ausgelegt. Während des Krieges verdoppelte sich die Zahl der Inhaftierten auf über 2.000 Häftlinge. Der Arbeitseinsatz erfolgte hauptsächlich in der Rüstungsproduktion und der Landwirtschaft, überwiegend in privatwirtschaftlichen Betrieben.

Seit 1945

Nach dem Ende des Krieges wurden bis Juli 1947 weitere 67 Todesurteile durch die britische Militärverwaltung gegen Deutsche und Ausländer wegen Kriegsverbrechen oder Verstößen gegen die Anordnungen der alliierten Militärregierung dort vollstreckt.[1], darunter der Kriegsverbrecher Willi Herold.

In den Hochzeiten des Kalten Krieges wurden in der Haftanstalt etwa 100 Mitglieder der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) inhaftiert. Das waren Frauen und Männer, die wegen ihres aktiven Widerstandes gegen die Wiedereingliederung belasteter Exponenten des Faschismus, die Aufrüstungs- oder die Ost- und Deutschlandpolitik der Regierung von politischen Sondergerichten verurteilt worden waren.[6]

Im Jahr 1967 wurde mit dem „Haus IV“ ein weiteres Zellenhaus errichtet, 1974 und 1980 kamen zwei neue „Werkgebäude“ hinzu. Das ehemalige Lazarettgebäude wurde abgerissen und dort 1989 das „Haus V“ erbaut, in dem sich neben 100 Inhaftierten auch die Krankenabteilung befindet. Im Jahr 1990 wurde im ehemaligen Hinrichtungsgebäude eine Gedenkstätte eingerichtet. Das „Haus II“ wurde für Sanierungsarbeiten von 1989 bis zum Oktober 1997 geschlossen. Seit 1999 verfügt die Anstalt über eine Sicherheitsstation mit 6 Haftplätzen und im Jahr 2010 kam eine sozialtherapeutische Abteilung mit 20 Haftplätzen hinzu.[1]

Die Gedenkstätte

Die Gedenkstätte dokumentiert mit zwei Dauerausstellungen und einer Wanderausstellung die Entwicklung der Justiz und des Strafvollzuges im nationalsozialistischen Deutschland. Sie wurde 1990 im Auftrag des Niedersächsischen Justizministeriums eingerichtet und in den Räumen der ehemaligen Richtstätte, einer vormaligen Schlosserei, die Ausstellung „NS-Justiz und Todesstrafe“ eröffnet. 1993 erfolgte eine Übertragung der Trägerschaft an die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung. 1999 wurde in ehemaligen Hafträumen der JVA eine zweite Dauerausstellung unter dem Titel „Justiz und Strafvollzug im Nationalsozialismus“ eröffnet. Seit 2005 ist die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten Trägerin der Gedenkstätte.[7]

Die Gedenkstätte betreibt Forschungsarbeiten zur Geschichte der Justiz im NS-Staat und recherchiert Schicksale ihrer Opfer, insbesondere für die Angehörigen Hingerichteter und ehemaliger Inhaftierter. Das Bildungsangebot umfasst Führungen, Seminare und Projekttage und weitere Fortbildungsveranstaltungen. Die Einrichtung ist nur nach vorhergehender Anmeldung zugänglich.

Dauerausstellung „Justiz und Strafvollzug im Nationalsozialismus“

Die Ausstellung behandelt die Entwicklung der Justiz von 1933 bis 1945 und zeigt den Umgang mit Verbrechen der NS-Justiz in der Bundesrepublik Deutschland.

In den fünf Schwerpunkten

  • Freiheitsrechte im völkischen Staat,
  • Strafvollzug im nationalsozialistischen Staat,
  • rassisches Denken und Ungleichheit,
  • Sondergerichte als Panzertruppe der Rechtspflege und
  • die Nürnberger Prozesse nach 1945

wird der Umgang mit sogenannten minderwertigen Volksgruppen – wie Homosexuellen, Zeugen Jehovas, Sinti, Roma und der der „Rassenschande“ bezichtigten Juden dargestellt. Zusätzlich informieren Ordner zum einen über die Biografien der Opfer und über die verhängten Urteile, zum anderen über das Wirken der Täter wie Staatsanwälte und Richter.

Konflikt um Konzept der Gedenkstätte

Das Ausstellungsgebäude wurde im März 1937 auf Anordnung des Reichsjustizministerium als Hinrichtungsstätte im Wolfenbütteler Gefängnis errichtet, um damit einem vermehrten Hinrichtungsbedarf im Falle eines Krieges Rechnung zu tragen. Nach Kriegsende wurden die Vorkommnisse dort verdrängt und die Räumlichkeiten zu Lagerung oder Desinfektion genutzt. Im Jahre 1984 wurde vom damaligen niedersächsischen Justizminister sogar beschlossen das Gebäude abreißen zu lassen.

Das führte zu zahlreichen internationalen Protesten aus den europäischen Ländern und von Verfolgtenorganisationen, die sich gegen diesen Beschluss aussprachen. Der Fachausschuss der Richter und Staatsanwälte mit seinem Sprecher Helmut Kramer setzte sich ebenfalls für den Erhalt des Gebäudes ein. So konnte im Jahre 1990 schließlich die Einrichtung einer Gedenkstätte durchgesetzt werden. Es war jedoch vorgesehen, dass eine Nutzung nur für Angehörigen ehemaliger Opfer vorgesehen werden sollte. Dieses Konzept wurde später nicht umgesetzt, so dass die Gedenkstätte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden konnte. Seit 1999 gibt es eine Dokumentation zur Geschichte der Anstalt insbesondere zu den Justizmorden während der NS-Zeit. Die Ausstellung und begleitende Seminare sollen jedoch nicht ausschließlich dem Gedenken an die Opfer dienen, sondern auch der bewussten Auseinandersetzung mit den Taten selbst und den Tätern, vor allem den Richtern und Justizbeamten, die in jener Zeit verantwortlich waren.[8]

Kritik an der Täterdarstellung

Bezeichnend war nach Kramers Einschätzung aus dem Jahr 1998, dass der sogenannte „Täterblock“, der die Täterbiographien enthalten sollte, sehr große Lücken aufwies. Dass es zu den Verfassern schlimmer „völkischer“ Texte, wie die Professoren Ernst Rudolf Huber und Hans Larenz, die es nach ihrer Karriere als NS-Richter auch in der Bundesrepublik wieder zu hohem Ansehen gebracht hatten, kaum Angaben über ihre Lehrstuhltätigkeit gab bemängelte er. Auch die enge der Räumlichkeiten würde einer als ständige Dokumentation zur NS-Justiz geplanten Ausstellung nicht gerecht werden.[8]

Über die Frage der Gestaltung der Gedenkstätte ist daher im Jahre 2010 öffentlich ein Konflikt bekannt geworden. Der Fritz-Bauer-Preisträger der Humanistischen Union, Helmut Kramer, wirft den Verantwortlichen vor, sich zu weigern, „der gesetzlichen Aufgabe der Gedenkstätte nachzukommen“.[9] Dabei geht es insbesondere um die unzureichende Darstellung der Täterseite. Die Verantwortlichen berufen sich darauf, dass die Aufgabe des Opfergedenkens es gebiete, „an dieser Primäraufgabe keine Abstriche zu machen“.[10] Demgegenüber argumentieren die Kritiker, dass diese Entgegensetzung zu kurz greife: „Andere Gedenkstätten haben inzwischen erkannt, dass es nicht genügt, der Opfer zu gedenken. Weil das Leid der Opfer stets auf das von den Tätern begangene Unrecht verweist, bemühen sie sich um eine stärkere Einbeziehung auch des Täteraspekts“.[9]

2011 berief der Stiftungsrat der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten eine internationale Fachkommission, die die Neugestaltung der Gedenkstätte beratend begleitet.[11] Diese soll in den kommenden Jahren umgesetzt werden.

Zuvor hatte die Weigerung zwei Wissenschaftlern aus den Vereinigten Staaten einen Besuch und Aufnahmen innerhalb der Gedenkstätte machen zu lassen für weiteres Aufsehen in diesem Konflikt gesorgt.[12]

Kritik an der Opferdarstellung

Kritikpunkte sind ebenfalls im Bereich der Opferdarstellung, es genügt nach Kramers Ansicht nicht den Opfern ihre Namen durch Grabtafeln wiederzugeben, wenn die Geschichte und die Umstände, die zu ihrem Tode führten unerwähnt blieben. Zudem würden teilweise nicht einmal die tatsächlichen Namen der Opfer für die Gedenksteine gewählt sondern jene, ihnen durch das Naziregime und die Verordnung zum Personenstandsgesetz von 1938 auferlegte Zwangsnamen, wie beispielsweise im Fall von Moritz Klein, der hier als „Moses Klein“ oder „Moses Israel Klein“ angegeben wird. Die Gräber der Justizopfer seien schon nach nur zwei Jahren ungepflegt und die Namensplaketten hätten sich teilweise abgelöst.[13]

In einem Aufsatz in der Zeitschrift Ossietzky 12. Ausgabe von 2012 kritisiert Kramer die Stiftungsleitung, in dem er ihre damaligen Vorstellungen zur Mindergewichtung des Täteraspekts wie folgt umschreibt: „Das Leid der Opfer muß also dafür herhalten, um möglichst wenig an die Täter und ihre diabolischen Methoden erinnern zu müssen. Tatsächlich verweist jedes Opferschicksal auch auf die Täter. Es ist schon schlimm genug, daß den meisten Opfern und ihren Angehörigen eine materielle Wiedergutmachung vorenthalten worden ist und die Täter, anstatt Rechenschaft abzulegen, in Ehren ihre Karrieren fortsetzen durften. Mit der Verweigerung der Erinnerung an die Täter verweigert man den Opfern auch die moralische Genugtuung.“[14]

Film

  • Der Hildesheimer Baumeister mit dem Lila Winkel. Das Schicksal des Bibelforschers Berthold Mehm, Dokumentarfilm der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten – Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel in Kooperation mit der Berthold-Mehm-Stiftung, Hildesheim/Wolfenbüttel 2006, DVD, Farbe, 28 Min.

Literatur

  • Wilfried Knauer: Nationalsozialistische Justiz und Todesstrafe. Eine Dokumentation zur Gedenkstätte in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel. Niedersächsisches Justizministerium. Steinweg Verlag, Braunschweig 1991, ISBN 3-925151-47-8.
  • Helmut Kramer: Plädoyer für ein Forum zur juristischen Zeitgeschichte. WMIT-Dr.- und Verl.-GmbH, Bremen 1998, ISBN 3-929542-12-9.
  • Wilfried Knauer: „…nicht hinter Mauern!“ – Die Stadt und das Strafgefängnis Wolfenbüttel 1933 bis 1945. In: Wolfenbüttel unter dem Hakenkreuz. Fünf Vorträge. Hrsg. v. Stadt Wolfenbüttel. Wolfenbüttel 2000, S. 81–102.
  • Justiz im Nationalsozialismus. Verbrechen im Namen des Volkes. Katalog zur Ausstellung. Nomos Verlag, Baden-Baden 2002, ISBN 3-7890-8178-7.
  • Wilfried Knauer: Zeugen Jehovas im Strafgefängnis Wolfenbüttel während der NS-Zeit - Inhaftierung und Hinrichtung: Die Schicksale von Berthold Mehm und Franz Zdyn. In: Wilfried Knauer, Berthold Mehm und Werner Rieger: Der Hildesheimer Baumeister mit dem Lila Winkel. Hildesheim 2004. S. 40–71.
  • Wolfgang Krüger: Der Raubmörder Friedrich Opitz: die erste Hinrichtung im Strafgefängnis Wolfenbüttel (12. Oktober 1937). In: Heimatbuch Landkreis Wolfenbüttel. hrsg.: Landkreis Wolfenbüttel, Band 53.2007, S. 51–64.
  • Justiz im Nationalsozialismus. Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes – Sachsen-Anhalt. Begleitband zur Wanderausstellung, hrsg. u.a. von der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, Magdeburg 2008, ISBN 978-3-9812681-0-2.
  • Wilfried Knauer: Eine Wanderausstellung als Geschichtswerkstatt. in: Erinnern! Aufgabe, Chance, Herausforderung. Hrsg.: Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, Magdeburg 2008, Heft 1/2, S. 14–20.
  • Das Gräberfeld 13a: Von der Archivrecherche zur internationalen Geschichtswerkstatt. Eine Dokumentation. Hrsg.: Stiftung niedersächsische Gedenkstätten – Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel, Wolfenbüttel 2009.[15]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d e JVA Wolfenbüttel und Abteilungen auf jva-wolfenbuettel.niedersachsen.de, abgerufen am 23. September 2013.
  2. Gesetz, die Freiheitsstrafen und deren Vollziehung auf reader.digitale-sammlungen.de, abgerufen am 23. September 2013.
  3. Dr. Helmut Kramer im Gedenkstättenrundbrief 100 S. 50-55. Abgerufen am 19. Oktober 2013.
  4. Helmut Kramer: Zur Funktion des Uhren- und Glockenturms des Wolfenbütteler Hinrichtungsgebäudes. Abgerufen am 2. November 2013.
  5. Torsten Fiebig (9. Juli 2009): Toten ihre Namen zurückgeben auf wolfenbuetteler-zeitung.de, abgerufen am 23. September 2013.
  6. Hans Canjé: Unterm ungetrübten Himmel in: antifa März–April 2013, S. 22. Abgerufen am 23. September 2013.
  7. Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel auf stiftung-ng.de, abgerufen am 23. September 2013.
  8. a b Helmut Kramer: Gedenkstätte Wolfenbüttel – Gedenkstätte für die Opfer der nationalsozialistischen Justiz und Lernort gegen die Tat auf justizgeschichte-aktuell.de
  9. a b Helmut Kramer (November 2010): Ein Stück zum merkwürdigen Umgang mit der NS-Justiz abgerufen am 29. Dezember 2010.
  10. Schreiben des Geschäftsführers der Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten, zitiert in einer Presseerklärung von Helmut Kramer vom 17. November 2010 abgerufen am 29. Dezember 2010.
  11. Zum Stand des Konflikts und der Neukonzeption der Gedenkstätte siehe Forum Justizgeschichte e.V.: Newsletter 03/2011, Dez. 2011/Jan. 2012 (0,8 MB; PDF), Newsletter 02/2011, Aug. 2011 (1,1 MB; PDF) und Newsletter 01/2011, Apr. 2011 (0,2 MB; PDF)
  12. Amerikanischen Wissenschaftlern Zutritt verweigert auf braunschweig-spiegel.de, abgerufen am 23. September 2013.
  13. Wie man Opfern ihren Namen zurückgibt auf sopos.org, abgerufen am 23. September 2013.
  14. Helmut Kramer: Gedenkstätte ohne Täter auf sopos.org, abgerufen am 23. September 2013.
  15. Damit kein Gras über die Sache wächst: Erforschung des Gräberfeldes 13a auf geschichtsatlas.de, abgerufen am 23. September 2013.

Koordinaten: 52° 9′ 51″ N, 10° 32′ 29,3″ O