Militärgefängnis

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Militärgefängnis der US-Armee in Mannheim

Militärgefängnisse sind durch das Militär geführte Gefängnisse, in denen in der Regel Verurteilte der Militärjustiz ihre Strafe verbüßen.

[Bearbeiten] Deutschland

Zur Zeit der Monarchie bis 1918, unter der NS-Herrschaft und in der DDR gab es Militärgefängnisse auch auf deutschem Boden. In der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland wird lediglich der Disziplinararrest - keine Freiheitsstrafe - , der von Truppendienstgerichten verhängt wird, bis zur Dauer von maximal 21 Tagen in der Regel in Arrestzellen verbüßt.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz gibt es keine eigentlichen Militärgefängnisse.

Die militärstrafrechtlichen Freiheitsstrafen (welche nur von den Organen der Militärjustiz verhängt werden können) werden in den zivilen Strafanstalten vollzogen.

(Disziplinarrechtliche) "Arreststrafen" werden während des Dienstes von der Truppe in einem Arrestlokal selbst vollstreckt; ausserhalb des Dienstes vollzieht der Wohnsitzkanton des Täters dessen Arreststrafe (Art. 191 f. MStG).

[Bearbeiten] Beispiele

Deutschland:

USA:

Militärgefängnisse sonstiger Staaten:

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