Große selbständige Stadt

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Die große selbständige Stadt ist eine besondere Gemeindeart nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, die kompetenzmäßig zwischen der normalen kreisangehörigen Gemeinde und der kreisfreien Stadt steht. Der Status wurde geschaffen, um die Folgen der Gebietsreform der 1970er Jahre für bestimmte Mittelstädte abzumildern.

Die großen selbständigen Städte

Die großen selbständigen Städte sind in § 14 Abs. 5 NKomVG abschließend aufgeführt. Es handelt sich um folgende ehemals kreisfreie Städte bzw. ehemalige Kreisstädte:

Die Bildung weiterer großer selbständiger Städte ist nicht geplant. Für Göttingen und Hannover gelten jeweils spezielle, hierüber hinausgehende Regelungen.

Aufgaben

Eine große selbständige Stadt nimmt teilweise Aufgaben des Landkreises wahr. So erfüllt sie grundsätzlich alle Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises des Landkreises. Das gilt jedoch nicht für Aufgaben, die bundesrechtlich den Landkreisen zugewiesen wurden, da ein Eingriff in diese Zuweisung dem Landesgesetzgeber aufgrund der bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht zusteht. Zudem hat der Landesgesetzgeber einige Aufgaben vollkommen ausgenommen, beispielsweise Entscheidungen zum Jagdgesetz oder zum Bundesausbildungsförderungsgesetz. Andere Aufgaben, wie die Zuständigkeit als untere Abfallbehörde, wurden nur Celle, Cuxhaven, Hildesheim und Lüneburg übertragen, Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde nach § 54 Niedersächsisches Naturschutzgesetz können auf Antrag widerruflich zugewiesen werden.

Ähnliche Gemeindearten in anderen deutschen Ländern

Das Kommunalrecht anderer deutscher Länder sieht vergleichbare Gemeindetypen vor. In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen gibt es beispielsweise die Große Kreisstadt, in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Große kreisangehörige Stadt.

Siehe auch

Weblinks