Hausaufgabe

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Schüler bei Erledigung einer Mathematikhausaufgabe

Hausaufgaben oder Schularbeiten (in Österreich offiziell Hausübungen, umgangssprachlich auch Hausaufgaben) sind Aufgaben des Lehrers an die Schüler, die diese in der unterrichtsfreien Zeit bearbeiten sollen. Sie dienen der Nachbereitung des erteilten Unterrichts oder der Vorbereitung des bevorstehenden Stoffes. Hausaufgaben helfen bei der Übung und Festigung des Schulstoffes, stärken die Arbeitshaltung der Schüler und fördern ihre Eigenverantwortlichkeit. Hausaufgaben werden in der Regel nur in Halbtagsschulen erteilt. Umfang und Schwierigkeitsgrad sind meistens in Bestimmungen vorgegeben.

Hausaufgaben können zu Belastungen der häuslichen Situation führen. Zur Hausaufgabenbetreuung werden teilweise Nachhilfelehrer beauftragt. Durch die Kosten für die Nachhilfe kann die soziale Lage den Schulerfolg lernschwacher Schüler beeinflussen.

Im weiteren Sinne bezeichnet man als Hausaufgaben auch andere selbstverantwortlich zu erledigende Verpflichtungen im Haushalt.

Terminologie

In weiten Teilen Deutschlands sagt man neben „Hausaufgaben“ auch Schulaufgabe oder -arbeiten. Bei sorgfältigem Sprachgebrauch könnte man hier einen perspektivischen Unterschied machen: in der Schule bekommt man Hausaufgaben auf, zu Hause erledigt man Schulaufgaben.

In Bayern versteht man allerdings unter Schulaufgabe einen schriftlichen Leistungsnachweis in der Schule, was aber im übrigen Deutschland Klassenarbeit genannt wird.

Eine deutsch-österreichische Sprachbarriere besteht ebenfalls beim Wort Schularbeiten: In Deutschland versteht man hierunter gewöhnlich Hausaufgaben, in Österreich aber eine Klassenarbeit.

Rechtliche Regelungen

Allgemein

In den meisten Ländern weltweit, in denen eine geregelte Schulform existiert, werden zur Einhaltung der Hausaufgaben Gesetze aufgestellt, die den Nutzen der Hausaufgaben beschreiben oder sogar erzwingen.

So sollen die Hausaufgaben

  • den Unterricht ergänzen.
  • mittels Aufgaben (Mathematik), Lektüren (Sprachfächer) der Verarbeitung, Vertiefung und Anwendung des Unterrichtsstoffes dienen.
  • möglichst ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigt werden können. Falls dies nicht möglich ist, soll der Schüler am Folgetag den Lehrer um Hilfe bitten.
  • in den Unterricht einbezogen und zumindest stichprobenweise regelmäßig überprüft werden. Bei einigen Schulen werden Hausaufgaben bei der Leistungsbeurteilung angemessen berücksichtigt.

Deutschland

Entsprechend der in Art. 30 des Grundgesetzes geregelten Kulturhoheit der Länder liegt die Zuständigkeit für das Schulwesen und damit auch für Vorgaben zur Gestaltung der Hausaufgaben bei den Ländern. Diese haben durch Schulgesetze oder untergesetzliche Regelungswerke (meist durch Erlasse oder Verordnungen) häufig verbindliche Regelungen über die zulässige Dauer und Gestaltung von Hausaufgaben geschaffen.

Gemeinsam ist allen Regelungen das Bestreben, Schüler einerseits mittels Hausaufgaben an die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen schrittweise heranzuführen und ihnen dabei auch die Möglichkeit zu geben, sich Techniken anzueignen, sich selbst zu organisieren und zu motivieren. Andererseits soll genügend Freiraum zum Erlernen außerschulischer Kompetenzen und Fähigkeiten belassen werden. So sollen im schülerreichsten Land Nordrhein-Westfalen Hausaufgaben so bemessen sein, dass sie pro Tag in folgenden Zeiten selbstständig erledigt werden können:[1]

  • in den Klassen 1 und 2 (Grundschule): in 30 Minuten
  • in den Klassen 3 und 4 (Grundschule): in 45 Minuten
  • in den Klassen 5 und 7 (Sekundarstufe I): in 60 Minuten
  • in den Klassen 8 und 10 (Sekundarstufe I): in 75 Minuten.

Einige Länder haben vergleichbar konkrete, jedoch im Wortlaut und hinsichtlich der Zeitvorgaben abweichende Regelungen erlassen. Hierzu gehören Bayern,[2] Berlin,[3] Brandenburg,[4] Niedersachsen,[5] Rheinland-Pfalz (für Grundschulen),[6] Sachsen-Anhalt[7] und Thüringen.[8]

Andere Länder haben die Entscheidung zum Umfang der Hausaufgaben an die einzelnen Schulen bzw. die dortige Klassen- oder Schulkonferenz delegiert. Hierzu gehören Baden-Württemberg,[9] Bremen,[10] Hamburg,[11] Hessen,[12] Mecklenburg-Vorpommern,[13] Rheinland-Pfalz (für weiterführende Schulen),[14] Sachsen (§ 17 SOGS) und Schleswig-Holstein.[15]

Hausaufgaben, die der Disziplinierung dienen, sind nicht zulässig.[1] Darüber hinaus verbieten die meisten Schulgesetze Hausaufgaben an Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien.

Pädagogische Erwägungen

In Befragungen schätzen Lehrer, Schüler und insbesondere Eltern Hausaufgaben mit großer Mehrheit als nützlich oder sogar unbedingt notwendig ein.

Wissenschaftliche Pädagogik und Lehrerausbildung schenken dem Thema Hausaufgaben vergleichsweise geringe Beachtung, wenn aber doch, dann wird gerne kritisiert, dass Hausaufgaben auch in der Praxis nicht die nötige Beachtung finden, weshalb unreflektierte, phantasielose Routine überwiegt. (TIMMS-Studien von 1994 und 1999). Hier findet sich eine negative Korrelation von durchschnittlichen Schülerleistungen und durchschnittlich aufgewendeter Zeit für Hausaufgaben; Hausaufgaben werden inzwischen in der Pädagogik teilweise als unsinnig[16] angesehen, da sie nicht in der Lage seien, Verständnis zu vermitteln und Schüler auf behavioristische Maschinen reduzieren würden (vgl. Education Week vom 6. September 2006).

Problematisierte Aspekte

Funktion der Hausaufgaben

Hausaufgaben können über verschiedene Funktionen begründet werden:

  • didaktisch:
    • Einprägen und Üben des Stoffs (Dies ist der Standpunkt des Herbartianismus, den landesrechtliche Regelungen im Wesentlichen auch heute einzunehmen scheinen.)
    • Zu selbständigem Denken und Arbeiten anregen
    • Unterricht vorbereiten
  • methodisch-unterrichtsorganisatorisch:
    • zeitaufwändige Teile des Lernprozesses aus dem 45-Minuten-Raster herausnehmen
    • als Element der Binnendifferenzierung: im Gegensatz zum Klassenunterricht kann ein Schüler zu Hause individuell in seinem eigenen Tempo arbeiten
    • kaum genutzt wird die Möglichkeit, Schülern individuell unterschiedliche Aufgaben zu stellen
  • lern- und motivationspsychologisch:
    • zusätzliches Interesse und Eigeninitiative fördern
    • Selbstbestätigung ermöglichen
  • lerntheoretisch:

Diese Ziele können auch negative Wirkungen zeigen: mechanisches Üben kann Motivation, Interesse und somit die Lernfähigkeit mindern. Der erzieherische Einfluss sollte stets so gestaltet werden, dass der Betroffenen nicht „angepasst“ oder kritiklos wird. Weit verbreitet ist die Auffassung, dass der Umfang der Hausaufgaben vom Verhalten der Schüler im Unterricht abhängig zu machen ist; dies führt auch dazu, die Hausaufgabe als eine Art von Strafe zu empfinden. Besonders problematisch ist es, dass für die Erledigung der Hausaufgaben die häuslichen Bedingungen oft gar nicht oder nur unzureichend gegeben sind. Dadurch werden betroffene Kinder systematisch benachteiligt. Andererseits können gut gestellte Hausaufgaben Kinder motivieren und herausfordern. Die Lösung schwieriger Aufgaben ist ein Erfolgserlebnis, dass das Lernen erleichtert und das Verständnis erhöht und Kinder zu selbständigen Lösungen befähigt.

Zeitpunkt der Erledigung

Hausaufgaben sollten von den Schülern unmittelbar nach der Rückkehr vom Schulunterricht – ggf. nach dem Mittagessen und Verdauungsbewegung an der frischen Luft – an ruhigem Ort erledigt werden. Begründet wird dies damit, dass dann der Schüler

  • inhaltlich noch alles im Kopf hat, was in der Schule besprochen wurde (ergo: der Unterrichtsstoff noch frisch ist)
  • der Schüler ausgeruhter als bei Erledigung zum späteren Zeitpunkt ist und die Leistung leichter von der Hand geht, sofern er sich nicht von anderen Einflüssen (Zeitdieben) ablenken lässt.

Nicht zu empfehlen ist eine Erledigung in den Abendstunden, geschweige denn unmittelbar vor dem Schlafengehen. Der Schüler wäre unkonzentriert und macht zusätzliche, vermeidbare Fehler.

Bei Fächern, die am Folgetag nicht unterrichtet werden sollen, ist es (wenn ein Schüler viele Hausaufgaben bewältigen muss) ratsam, diese Hausaufgaben auf den Folgetag, jedoch spätestens auf den vorausgehenden Tag vor dem nächsten Unterricht in dem Schulfach, zu verschieben.

Unterstützung durch Eltern und Erzieher

Familie beim gemeinsamen Lesen

Hausaufgabenbetreuung durch die Eltern ist weit verbreitet und je nach Alter der Schüler vielleicht auch erwünscht. Der Lehrer muss in jeder Altersstufe damit rechnen, darf sich aber keineswegs darauf verlassen. Die Formen der Elternhilfe reichen von reiner Kontrolle bis zu inhaltlicher Mitarbeit.

Contra Hausaufgaben wird argumentiert, dass Elternhilfe wie auch die übrigen häuslichen Bedingungen, unter denen Hausaufgaben angefertigt werden, die Chancenungleichheit verstärkt.

Pro Hausaufgaben wird argumentiert, dass sie eine wichtige, oft die einzige Verbindung der Eltern zur Schule herstellen.

Nach Einschätzung des Bayerischen Elternverbandes gelingt nur der Hälfte der Schüler die Fertigung der Hausaufgaben ohne elterliche Hilfe. Durch diese Belastung kann das Zusammenleben einer Familie erheblich beeinträchtigt werden.[17] In Einzelfällen ist zu beobachten, dass ein Elternteil (häufig die Mutter) durch Reduzierung der Arbeitszeit auf berufliches Fortkommen verzichtet, um dem Kind bei den Aufgaben helfen zu können.[18]

In Schulhort, Kindertagesstätte und anderen Formen der Nachmittagsbetreuung erhalten Schüler üblicherweise einen zeitlicher Rahmen für die Durchführung der Hausaufgaben und werden dabei gegebenenfalls unterstützt.

Hausaufgabenhilfe anderswo überschneidet sich mit (von den Eltern) bezahlter Nachhilfe oder ist ein klassisches Ehrenamt, das auch eine Lernpatenschaft genannt wird.

Zeitliche Belastung

Die zeitliche Belastung durch Hausaufgaben wird seit dem Ende des 18. Jahrhunderts diskutiert. 1829 legte Preußen erstmals Obergrenzen fest. Die Einführung des achtjährigen Gymnasiums mit fehlender Umstellung auf einen sinnvollen Ganztagsbetrieb hat die Belastung durch Hausaufgaben ansteigen lassen. Ebenfalls belastend ist, dass die Hausaufgaben meistens während des lern-biologisch ineffektiven Nachmittags erledigt werden.

Alternative: Integration in die Schule

Hausaufgaben sind typisch für Halbtagsschulen; schon aus Gründen der zeitlichen Belastung sind Hausaufgaben an Ganztagsschulen regelmäßig nicht vorgesehen. Sozialkritische Argumente contra Hausaufgaben können deshalb als Argumente pro Ganztagsschule angeführt werden; diese Argumentation dürfte tatsächlich erheblichen Anteil daran gehabt haben, dass Gesamtschulen in den 1970er Jahren ganz überwiegend als Ganztagsschulen gegründet wurden.

Demgegenüber sieht die Realität in Ländern mit flächendeckender Ganztagsschule, wie zum Beispiel Frankreich, oft so aus, dass die Schüler nach 17 Uhr nach Hause kommen und dann der Form nach vielleicht nicht „Hausaufgaben“ erledigen, aber doch Schulstoff aufarbeiten und üben.

Alternative: freiwillige Hausaufgaben

An einigen Schulen wird aufgrund der Hausaufgabendiskussion der letzten Jahre ein neues Modell erprobt: Hausaufgaben werden regelmäßig gestellt, sind aber nicht verpflichtend. So wird die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler gestärkt und der Druck aus den Unterrichtsstunden genommen. Die Lehrerin bzw. der Lehrer geht in ihrem/seinem Unterricht davon aus, dass die Hausaufgaben gemacht wurden. Es gibt auch die Möglichkeit, gemachte Hausaufgaben zu belohnen. So steigt die Motivation und wird nicht durch Sanktionen bei nicht gemachten Hausaufgaben zerstört.

Alternative: Behelf der Schüler

Wenn Sanktionen drohen, behelfen sich insbesondere bei strengen Lehrkräften die Schüler damit, Hausaufgaben voneinander abzuschreiben. Auch das Internet ist auf dem Vormarsch. Zunehmend bieten Schulen gezielt Hausaufgabenhilfe mit speziellen Lehrkräften über spezielle – an die Schule angegliederte Websites an.

Situation in anderen Ländern

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten, wo die Ganztagsschulen die Norm sind, entscheiden die Schulbezirke (school districts) selbstständig über den Umfang der Hausaufgaben. Seit den 1990er Jahren besteht jedoch ein breiter Konsens zugunsten der Erteilung von Hausaufgaben von der ersten Klasse an. Lediglich im Kindergarten, der in den USA eine Einrichtung der Grundschulen ist, werden Hausaufgaben meist noch nicht erteilt.

Eine feste Institution der High Schools, die sich mittlerweile allerdings auch an Middle Schools und vereinzelt sogar an Grundschulen verbreitet, ist die so genannte Study Hall, eine tägliche Arbeitszeit, in der die Schüler frei lernen können und die sie auch verwenden dürfen, um ihre Hausaufgaben zu erledigen.[19]

Schüler der höheren Klassen (v. a. der High School) nehmen bei der Bearbeitung von Hausaufgaben häufig die Leistungen von nicht-kommerziellen Homework Help Services oder von kommerziellen Unternehmen wie Sylvan Learning Centers oder Kaplan, Inc. in Anspruch.[20]

Eine Besonderheit der amerikanischen Grundschulpädagogik, die zur Motivation der Schüler stark auf Belohnungssysteme setzt, sind die so genannten homework passes (homework slips, oops slips): Gutscheine, die Schüler auf alltäglicher Basis für besondere Leistungen erhalten können und die sie anstelle einer vergessenen oder nicht gemachten Hausaufgabe vorlegen können.[21] Die Ausgabe von Hausaufgabengutscheinen ist allerdings keine reine Belohnungsmaßnahme, sondern eingebettet in ein ganzes Netz von Maßnahmen, die den Schülern helfen sollen, gute Arbeitsroutinen zu erlernen.

Redewendungen

Unter „seine Hausaufgaben gemacht haben“ versteht man im Allgemeinen Sprachgebrauch „auf eine Situation gut vorbereitet sein“; „seine Hausaufgaben nicht gemacht haben“ bedeutet entsprechend „schlecht vorbereitet sein“ bzw. „sich schlecht auf etwas vorbereitet haben“.

Siehe auch

Literatur

  • Bernhard Wittmann: Vom Sinn und Unsinn der Hausaufgaben, Luchterhand Verlag, Neuwied 1970
  • Der Mathematikunterricht 35.3 (1989): Themenheft Hausaufgaben. Friedrich Verlag, Seelze
  • Gunther Eigler, Volker Krumm: Zur Problematik der Hausaufgaben. Beltz Verlag, Weinheim, 1997. ISBN 3-40750-079-3
  • Dawna Markova, Anne R. Powell: Hausaufgaben ohne Stress, Urania-Ravensburger, Berlin, 2000. ISBN 3-33201-094-8
  • Britta Kohler: Hausaufgaben; Helfen – aber wie? Beltz-Verlag, Weinheim 2003. ISBN 3-40722-849-X
  • Annette Neubauer: Frau Ulkig oder Wie man Hausaufgaben richtig macht. Albarello-Verlag 2005, ISBN 3-86559-006-3
  • Ozkan Eren, Daniel J. Henderson: The impact of homework on student achievement. In: The Ecometrics Journal, Vol. 11 Issue 2, Royal Economic Society 2008, doi:10.1111/j.1368-423X.2008.00244.x (en)
  • Klaus-Jürgen Tillmann: Lernförderung oder „Hausfriedensbruch“? Hausaufgaben aus Elternsicht. In: Schüler 2015: FamilienLeben. Friedrich-Verlag, Seelze, 2015, S. 118ff. ISSN 0949-2852-539021

Weblinks

Wiktionary: Hausaufgabe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Hausaufgaben – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

  1. a b Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen (PDF; 119 kB) Runderlass des Kultusministeriums NRW vom 5. Mai 2015. Abgerufen am 6. Januar 2016.
  2. Schulordnung für die Grundschulen, Hausaufgaben, Datenbank Bayern.Recht. Abgerufen am 30. März 2015.
  3. Gesetze und Verordnungen zum Thema Hausaufgaben, Website des LEA Berlin. Abgerufen am 1. Dezember 2013.
  4. Hausaufgaben, Website des Bildungsserver Berlin-Brandenburg. Abgerufen am 10. November 2013.
  5. Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen, Runderlass des MK vom 22. März 2012. Abgerufen am 24. November 2013.
  6. Landesrecht (Grundschulen), Website des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 17. November 2013.
  7. Hausaufgaben an den allgemein bildenden Schulen (PDF; 23 kB), Runderlass des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt. Abgerufen am 30. März 2015.
  8. Thüringer Schulordnung, Website des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Abgerufen am 1. November 2013.
  9. Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung, Website des Kultusministeriums Baden-Württemberg. (Notenbildungsverordnung). Abgerufen am 30. März 2015.
  10. § 43 Schulverwaltungsgesetz, Transparenzportal Bremen. Abgerufen am 16. April 2016.
  11. Elternratgeber der Kulturbehörde Hamburg (PDF; 11,8 MB), Veröffentlichung der Behörde für Kultur und Medien vom August 2013. Abgerufen am 24. November 2013.
  12. Hessisches Schulgesetz (PDF; 560 kB), Hessisches Schulgesetz. Abgerufen am 1. Dezember 2013.
  13. Schulgesetz, Landesportal Mecklenburg-Vorpommern. Abgerufen am 1. Dezember 2013.
  14. Landesrecht (Realschulen, Gymnasien), Website des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 17. November 2013.
  15. Schulgesetz, Konferenzen, Portal des Landes Schleswig-Holstein. Abgerufen am 17. November 2013.
  16. http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,532362,00.html Neue Studie
  17. Hausaufgaben, Website des Nürnberger Elternverbandes. Abgerufen am 10. November 2013.
  18. "Hausaufgabe – Klagen der Eltern", Öko-Test vom 29. November 2012. Abgerufen am 1. Dezember 2013.
  19. School Study Hall – An Effective Tool for Teenage Study Habits?
  20. en:Homework help service; Sylvan Learning; Kaplan, Inc.
  21. Rewards