Heilerziehungspflege

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Heilerziehungspflege (oder kurz HEP genannt) befasst sich als professionelles Berufsfeld mit der Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege und Bildung von Menschen mit physischen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen in einem ambulanten oder stationären Umfeld. Ziel der sozialpädagogisch und pflegerisch ausgerichteten Heilerziehungspflege ist eine ganzheitliche und auf individuelle Bedürfnisse des Betreuten abgestimmte Hilfe bei der Bewältigung des Alltags. Der Aufgabenschwerpunkt variiert dabei und ist abhängig von der Art und Ausprägung der Beeinträchtigung, dabei kooperiert die Heilerziehungspflege mit anderen Fachdiensten und Berufsgruppen.[1]

Die Berufsausbildung zum Heilerziehungspfleger dauert drei bis fünf Jahre und ist in Deutschland landesrechtlich geregelt. Heilerziehungspfleger arbeiten vorwiegend in Einrichtungen zur Eingliederung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen, beispielsweise in Wohn- und Pflegeheimen. Darüber hinaus werden sie bei ambulanten sozialen Diensten, in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken oder an Förderschulen im Bereich der pädagogischen Freizeitbetreuung eingesetzt. Ein weiteres großes Wirkungsfeld ist die Werkstatt für Menschen mit Behinderung.[2]

Geschichte

Die Heilerziehungspflege wurde von dem Pfarrer Ludwig Schlaich (1899–1977) begründet.

Ausbildung

Den Beruf des Heilerziehungspflegers lernt man im Allgemeinen durch eine schulische Berufsausbildung. Nach der drei- bis fünfjährigen Ausbildung ist der Abschluss als staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger möglich, nach einer ein- bis zweijährigen Ausbildungszeit der Abschluss als staatlich anerkannter Heilerziehungspflegehelfer (HEP-H).

Es gibt hauptsächlich zwei Formen der Berufsausbildung:

  • die vollzeitschulische Ausbildungsform sowie
  • die praxisintegrierte Ausbildungsform.

Bei der Vollzeitschulischen Ausbildungsform besuchen im Bundesland Berlin die Schüler nach der alten Schulverordnung zwei Jahre lang die Berufsfachschule und absolvieren anschließend ein Anerkennungsjahr in einem Praxisbereich. In der neuen, seit 2008 bestehenden Schulverordnung besucht der angehende Heilerziehungspfleger drei Jahre die Berufsfachschule, während der er zwei Praktika von je zehn Wochen und zwei Praktika von zwölf Wochen Dauer zu absolvieren hat. Das Praktikum im Wohnbereich ist verpflichtend, der Zeitpunkt kann jedoch frei gewählt werden.

In Hessen gibt es zwei Modelle. Beim ersten Modell beginnt die Ausbildung mit dem einjährigen Besuch einer Vollzeitschule und einem sechswöchigen Orientierungspraktikum. Daran schließt die zweijährige fachpraktische Ausbildung an, bei welcher der Heilerziehungspfleger zwei Tage in der Woche die Schule besucht und drei Tage im Betrieb verbringt. Beim zweiten Modell werden die ersten beiden Jahre in einer Fachschule absolviert. Diese Ausbildung wird ergänzt durch 460 Stunden Praxis, die in Form von Blockpraktika oder kontinuierlichen Praxiseinsätzen erbracht werden. Im dritten Jahr folgt ein Berufspraktikum, in das vier Wochen Schulungen integriert sind.

Bei der Praxisintegrierten Ausbildungsform sind die Auszubildenden über die komplette Dauer bei schulischer Begleitung direkt im Arbeitsfeld der Heilerziehungspflege eingesetzt. Variierend nach Bundesland ist fachbezogener Unterricht zu besuchen und parallel dazu in einem Betrieb des heilerziehungspflegerischen Wirkungsgebietes zu arbeiten. In dieser Zeit erhalten die Schüler theoretische Grundlagen vermittelt, welche sie direkt in der Praxis erproben können.

Die Ausbildungsdauer und die Zugangsvoraussetzungen sind in den deutschen Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer wird meist vorausgesetzt.

Bei berufsbegleitenden Ausbildungsgängen handelt es sich um eine Nachqualifizierung von bereits seit mindestens zwei Jahren berufstätigen Arbeitskräften.

Genaue Informationen über Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte, Abläufe, Prüfungsinformationen oder Standorte von Schulen und Regelungen der einzelnen Bundesländer können beim Berufsverband Heilerziehungspflege[3] erfragt werden.

Die Heilerziehungspflegehilfe-Ausbildung ist eine der möglichen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung der staatlich anerkannten Heilerziehungspflege; sie dauert im Allgemeinen zwei Jahre und ermöglicht die Anstellung als heilpflegerische Hilfskraft. Auch hierzu sind spezielle Informationen bei den entsprechenden Stellen zu erfragen.

Spezielle Regelungen

In einigen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen kann die Ausbildung innerhalb von drei Jahren absolviert werden. Hier wechseln sich praktische Arbeit in einer Praktikumsstelle sowie der Unterricht in einer Berufsfachschule ab. Diese Form der Ausbildung wird als praxisintegrierter Ausbildungsgang bezeichnet. An einigen Schulen im Bundesgebiet gibt es auch die vierjährige Teilzeitausbildung. Dabei wechseln sich wie bei der dreijährigen Ausbildung Theorie und Praktika ab. Vorteil der vierjährigen Ausbildung ist, dass man in vier verschiedenen Bereichen der Heilerziehungspflege arbeiten kann, beispielsweise: WfbM (Werkstätten für behinderte Menschen), Wohnheime und Schwerstfachpflege.

Der eigentlichen schulischen Ausbildung geht in beiden Fällen ein ein- bis zweijähriges Praktikum voraus. Oft deklarieren sich Heilerziehungspfleger fälschlicherweise als examiniert. Jedoch lautet die Berufsbezeichnung nach Ende der Ausbildung staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger beziehungsweise staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin.

Aufgrund der nicht bundeseinheitlich geregelten Ausbildung der Heilerziehungspfleger kommt es bezüglich der genauen Berufsbezeichnung und der Tätigkeitsfelder im Berufsleben des Öfteren zu Irritationen. Heilerziehungspfleger verfügen über Kenntnisse der Grundpflege, der erweiterten Grundpflege und der Behandlungspflege. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie als Pflegefachkräfte arbeiten (z. B. ambulante Pflegeeinrichtungen mit überwiegendem Anteil an behinderten Menschen).[4]

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung beschäftigt sich mit Elementen aus folgenden Fächern:

Von besonderer Bedeutung ist die Reflexion des eigenen Handelns.

Die Ausbildung ist sehr vielseitig, aber nicht therapeutisch. An vielen Schulen kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erlangt werden, wenn in den Fächern Englisch, Mathematik und Deutsch (Rechnungswesen und BWL an einigen Schulen in Baden-Württemberg) eine zusätzliche Prüfung erfolgreich abgelegt wird.

Einsatzgebiete für Heilerziehungspfleger

  • Hospizarbeit
  • Arbeit mit psychisch Kranken
  • Arbeit mit Suchtkranken

Weiterbildungsmöglichkeiten

Informationen unter Vorbehalt, da Zugangsvoraussetzungen für Ausbildung verändert werden

Sonstiges

Wie schon erwähnt, ist die Selbstreflexion eines der zentralen Themen der Heilerziehungspflege. Daneben müssen sich Heilerziehungspfleger auch mit den Kunden und Kollegen austauschen sowie laufend weiterbilden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich auszutauschen: neben dem persönlichen Gespräch auch Webseiten rund um das Thema Heilerziehungspflege.

Es gibt vor allem drei Richtungen:

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Berufsverband Heilerziehungspflege: Berufsbild
  2. Agentur für Arbeit – BerufeNET: Heilerziehungspfleger/in
  3. Berufsverband für Heilerziehungspflege
  4. Robert Roßbruch u. SG Speyer: Zur Delegation behandlungspflegerischer Maßnahmen in Einrichtungen der stationären Altenhilfe. 2003 (Online PDF 340 kB).