Heinrich Rimphoff

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Heinrich Rimphoff (* 1599 in Wiedensahl; † 1655) war Konsistorialrat im Herzogtum Verden und Hexenverfolger.

Leben

Heinrich Rimphoff wurde 1599 als Sohn des hoyaischen Hofpredigers und Pastors vom Wiedensahl geboren. Er wurde zunächst Pastor in Wiedensahl, ab 1638 war er Pastor primarius am Dom zu Verden. Unter der dänischen Administration wurde er 1642 zum Superintendenten über das Bistum Verden, unter den Schweden 1651 zum Konsistorialrat über das Herzogtum Verden ernannt. Rimphoff starb 1655.

Hexenverfolgungen

Rimphoff spielte während seiner Amtszeit in Wiedensahl eine besondere Rolle in den Hexenprozessen im Kloster Loccum. Dort wurden in den Jahren 1628–1638 ca. 30 Menschen in Hexenverfolgungen hingerichtet. Mit 15 Frauen und fünf Männern entfällt die Mehrzahl der Angeklagten auf Personen mit Wiedensahler Gemeindezugehörigkeit. Gesche Köllers und Gesche Heimann (geb. Spanuth) waren die letzten beiden Wiedensahler Frauen, die hingerichtet wurden.[1]

Später war Rimphoff für die Wiederaufnahme der Hexenverfolgung im Bistum Verden verantwortlich. Zusammen mit dem Verdener Domkapitel, dem Magistrat und der juristischen Fakultät der Universität Rinteln war er 1647 treibende Kraft in einem Hexenprozess, der für drei Frauen auf dem Scheiterhaufen endete. Drei weitere Frauen fanden während der Folter den Tod.

Gegen Rimphoffs Wirken übersetzte der schwedische Feldprediger Johann Seifert die Cautio Criminalis von Friedrich Spee von Langenfeld ins Deutsche.[2] Als Replik verfasste Rimphoff innerhalb weniger Wochen das 600 Seiten starke Werk Drachen-König. Als die Hexenverfolgung auch auf die Ehefrauen von Ratsmitgliedern übergriff, beschwerte sich der Rat beim schwedischen Statthalter Königsmarck. Dieser setzte eine Kommission ein, die den Prozess in Verden untersuchen sollte. Der Magistrat fürchtete nun um seine Privilegien und wandte sich mit einer Beschwerde direkt an Christina von Schweden, diese verbot aber überraschend jegliche Hexenverfolgungen in den Herzogtümern Bremen und Verden. Es dauerte allerdings noch bis 1652, das Verfahren endgültig niederzuschlagen.

Rehabilitation der Opfer der Hexenprozesse

Kloster Loccum, Gesche Köllarsweg, 2016
  • Die Opfer der Hexenprozesse wurden vom Rat der Stadt Rehburg-Loccum am 25. September 2013 rehabilitiert.[3]
  • Die Evangelisch Lutherische Landeskirche Hannovers hat eine soziale Rehabilitation der Opfer der Hexenprozesse am 18. September 2015 ausgesprochen.[4]

Siehe auch

Werke

  • Drachen-König/ Das ist: Warhafftige/ Deutliche/ Christliche/ und hochnothwendige Beschreybunge/ deß grawsamen/ hochvermaldeyten Hexen und Zauber Teuffels/ ..., Rinteln 1647. (VD17 23:282066F, Digitalisat der HAAB)

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. „Das Ende der Hexenjagd: Der späte „Ruhm“ der Gesche Köllars“ [1]
  2. Gewissens-Buch: Von Processen Gegen die Hexen. Bremen, 1647. (VD17 1:018958N)
  3. Beschluss des Stadtrates der Stadt Rehburg-Loccum. (PDF, 471 kB) 14. Oktober 2013, abgerufen am 25. April 2014.
  4. http://www.anton-praetorius.de/downloads/Hannoversche%20Landeskirche%202015%2009%2018.pdf