Scheiterhaufen

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Dieser Artikel erläutert die Todesstrafe der Verbrennung am Scheiterhaufen; zu der gleichnamigen Mehlspeise siehe Scheiterhaufen (Mehlspeise).
Eine Hexenpuppe wird beim dänischen Sankt-Hans-Fest verbrannt

Der Scheiterhaufen (Scheiter: alte Pluralform von Scheit, althochdeutsch scît: Holzstück) ist ein aufgeschichteter Haufen Holz zur Verbrennung eines Toten oder zur Hinrichtung eines Verurteilten durch den Feuertod.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Der Scheiterhaufen als Methode der Hinrichtung

Verbrennung des Ritters von Hohenberg mit seinem Knecht wegen Sodomie; Grosse Burgunderchronik
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Diese Hinrichtungsart war im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit vor allem für durch die Inquisition zum Tode verurteilte Ketzer oder während der europäischen Hexenverfolgungen für verurteilte „Hexen“ vorgesehen. 1224 führte Kaiser Friedrich II. in der Lombardei den Feuertod auf dem Scheiterhaufen als Strafe für Ketzerei ein.

Die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Kaiser Karls V., (Constitutio Criminalis Carolina) von 1532 sah Verbrennung als Strafe für Zauberei (§ 109), Falschmünzerei (§ 111), „Unkeuschheit wider die Natur“ (§ 116), Brandstiftung (§ 125) und Diebstahl einer Monstranz mit geweihter Hostie (§ 172) vor.

Neben der Methode, den Verurteilten bei lebendigem Leibe am Brandpfahl gekettet oder gebunden zu verbrennen, gab es auch die Möglichkeit, diesen zuvor auf dem Scheiterhaufen zu erwürgen. Dies wurde als Gnadenakt angesehen. Weitere als gnädig angesehene Varianten bestanden in der Verwendung von frischem, noch feuchtem Holz, so dass der Verurteilte am Rauch erstickte, bevor sein Körper verbrannte, oder man band ihm ein Säckchen mit Schwarzpulver um den Hals, das explodierte, sobald es von den Flammen erreicht wurde.

Am 24. April 1751 wurde Anna Schnidenwind in Endingen am Kaiserstuhl bei vermutlich einer der letzten Hinrichtungen einer angeblichen Hexe in Deutschland erdrosselt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Das letzte Todesurteil durch Verbrennen in Deutschland soll am 28. Mai 1813[1] auf der Berliner Jungfernheide vollstreckt worden sein, als Johann Peter Horst und Friederike Luise Delitz als Mitglieder einer Mordbrennerbande hingerichtet wurden.

[Bearbeiten] Bekannte Personen, die auf dem Scheiterhaufen starben

Verbrennung Salzburger Täufer im Jahr 1528
Anleitung zum Bau (Scharfrichter der Stadt Lemgo, um 1800)

[Bearbeiten] Der Scheiterhaufen als Bestattungsritual

Viele vorchristliche Kulturen in Nord- und Mitteleuropa verwendeten den Scheiterhaufen als übliche Bestattungsmethode. Da die Christen ebenso wie die Juden die Totenverbrennung als unvereinbar mit dem Glauben an die Auferstehung des Fleisches betrachteten, geriet die Methode in Europa außer Gebrauch. In Indien sind Scheiterhaufen bis heute die traditionelle Form der Kremation. Bis ins 19. Jahrhundert wurden dort häufig auch Witwen zusammen mit dem Leichnam ihres Mannes verbrannt (siehe Sati). Dem Ritual zufolge war dies ein Freitod, welcher der Frau als Heldentat angerechnet wurde, da sie ihrem Mann folgte, jedoch nie eine Hinrichtung oder ein erzwungener Tod, obwohl in vielen Fällen eine Nötigung zum Freitod nicht auszuschließen ist. Obwohl diese Praxis bereits seit 1829 gesetzlich verboten ist, werden auch heute gelegentlich Einzelfälle von Witwenverbrennungen bekannt.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

 Commons: Stake – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Scheiterhaufen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Brigitte Beier: Die Chronik der Deutschen. Gütersloh und München 2007, S. 198.
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