Kampfmittelräumdienst

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Ein Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Kampfmittelräumdienstes bei der Überprüfung einer britischen 1,8 Tonnen schweren Luftmine, die bei der Entschärfung am 4. Dezember 2011 zur Evakuierung in Koblenz führte.

Der Kampfmittelräumdienst (kurz: KRD), auch Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) oder Munitionsbergungsdienst (MBD), dient der zivilen Kampfmittelbeseitigung in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zuständigkeiten

Die Kampfmittelräumdienste sind zuständig für herrenlos gewordene Kampfmittel (Bomben, Granaten, Munition, Waffen), die vor 1945 produziert wurden, sowie für Munition der Armeen des ehemaligen Warschauer Paktes. Einen Schwerpunkt bilden die Entschärfung und Entsorgung von Blindgängern – also nicht detonierter Munition. Kennzeichnend für diese ist, dass sie nicht fachgerecht „entsorgt“ – also z. B. vergraben, versenkt oder unfachmännisch gesprengt wurde. Um herrenlose, moderne Munition der NATO kümmert sich in Deutschland die Bundeswehr. Bei der Zuständigkeit für die Sicherung ehemals militärisch genutzter Anlagen muss man auf der Suche nach der Zuständigkeit den Einzelfall betrachten. Die Kostenaufteilung für die Durchführung dieser Aufgaben regelt Art. 120 GG in Verbindung mit dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz.

[Bearbeiten] Organisation

Die Organisation der Kampfmittelräumdienste obliegt den Bundesländern. Da es sich um eine Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr handelt, findet man die grundsätzliche Zuständigkeit bei den Landesinnenministerien. Die operativen Aufgaben nehmen Dienststellen der Polizei (Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein), oder der Feuerwehr (Hamburg) wahr. In Rheinland-Pfalz ist der Kampfmittelräumdienst der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion unterstellt. Die Länder Thüringen, Hessen und Bayern aber behalten sich lediglich die Aufsicht über Unternehmen der Kampfmittelbeseitigung vor. In diesen Ländern gibt es daher keine staatlichen Kampfmittelräumdienste.

Die meisten Bundesländer haben auf der Grundlage ihrer Landesverwaltungs-, Polizei- oder Sicherheits- und Ordnungsgesetze Landesverordnungen erlassen, die den Umgang mit und die Verfahrensweisen in Bezug auf Kampfmittel im Detail regeln.

[Bearbeiten] Ausbildung des Personals

Mitarbeiter der Kampfmittelräumdienste haben sehr unterschiedliche Ausbildungen. Einen Ausbildungsberuf gibt es in diesem Bereich nicht. Viele sind von der NVA oder der Bundeswehr ausgebildete Munitionsfachleute oder Feuerwerker und verfügen über die Ausbildung und Prüfung als fachtechnische Aufsichtsperson in der Kampfmittelbeseitigung und sind in der Regel Sprengberechtigte. Eine Spezialdisziplin ist die Auswertung alliierter Luftbilder, auf denen sich Kriegshandlungen nachvollziehen lassen. In diesem Bereich sind oft Vermessungstechniker tätig. Als ungelernte Kräfte kommen so genannte Räumstellenhelfer oder Munitionsarbeiter zum Einsatz.

[Bearbeiten] Aufgaben

Die Aufgaben des Kampfmittelräumdienstes bestehen aus:

  • Aufklärung (Auswertung von Luftbildern, Archivalien, Zeugenaussagen) sowie Untersuchungen vor Ort
  • Flächensondierung und Bescheinigung der Freiheit von Kampfmitteln
  • Flächenräumung (hier meist die Fachaufsicht über zugelassene Vertragsfirmen)
  • Beseitigung (Gefährdungsbeurteilung, Entschärfen, Abtransportieren, Zerlegen und Vernichten)

[Bearbeiten] Bedeutung

Die Bedeutung der KMBD wird auch Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkriegs deutlich, wenn man sich die Räumstatistiken der Länder ansieht, allein in Schleswig-Holstein werden pro Jahr noch rund 100.000 Stück Munition sichergestellt und der Vernichtung zugeführt. Auch kommt es durch Alterung der nach wie vor gefährlichen Kampfmittel statistisch zu einer Selbstdetonation pro Jahr. Darüber hinaus sind bis in die 1970er Jahre bis zu 1,5 Millionen Tonnen Kriegsmunition allein in der Nord- und der Ostsee[1] versenkt worden. In der jüngeren Vergangenheit, auch durch gestiegenes Umweltbewusstsein der Bevölkerung, wird diese als erhebliche Gefahr wahrgenommen.

Der Erfassung der Gefahr und der Entwicklung alternativer Beseitigungsmethoden der Kampfmittelentsorgung widmet sich Schleswig-Holstein federführend, als durch maritime Gefahren am stärksten betroffenes Bundesland. Seit dem Jahr 2008 versucht die Landesregierung, unter Beteiligung der übrigen Küstenanrainer und des Bundes, Lösungsansätze für dieses gesamtgesellschaftliche Problem zu erarbeiten. Den Umfang dieser Arbeiten beschränken die dem dortigen Kampfmittelräumdienst des Amtes für Katastrophenschutz zur Verfügung stehenden Ressourcen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

 Commons: Kampfmittelräumdienst – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Munitionsversenkung im Meer: Informationen des Landwirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein
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