Kollege

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein Kollege (lat. collega „Amtsgenosse“, daher veraltet auch „Kollega“) ist im deutschen Sprachgebrauch ein Amts- oder Berufsgenosse. Im schweizerdeutschen Sprachgebrauch und teilweise im süddeutschen Bereich wird das Wort Kollege gleichgestellt mit dem Wort Freund des Hochdeutschen verwendet (auch im Portugiesischen und Spanischen).

Früher wurde das Wort fast ausschließlich im Hochschulwesen verwendet – einerseits zwischen Hochschullehrern, andererseits auch gegenüber und zwischen Studenten. Es kommt vom Kollegium, dem gemeinschaftlichen Aufbau einer Körperschaft. Die Teilhabe am Lehrkörper (Kollegium oder Kolleg) einer Hochschule oder eines Teiles von ihr wurde als Kollegiat bezeichnet.

Das Wort Kollege hat sich heute auch in vielen anderen Bereichen eingebürgert – von den Bürokollegen über Mitschüler bis in das Arbeitermilieu. Der Begriff ist heute auch noch sehr gebräuchlich zwischen Ärztinnen, Ärzten und Medizinstudenten sowie unter Rechtsanwälten. Andere Studenten sprechen heute nur noch selten ihre Kommilitonen mit „Kollege“ bzw. „Kollegin“ an.

Bis zur Orthographischen Konferenz von 1901 war auch die Schreibweise College üblich.[1] Diese Schreibweise ist heute vor allem im Namen von Anwaltskanzleien (z.B. Mustermann & Collegen) anzutreffen, wodurch Altehrwürdigkeit und Tradition suggeriert werden soll.

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Wiktionary Wiktionary: Kollege – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweis [Bearbeiten]

  1. College. In: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Bd. 2, Sp. 630.