Kommissar

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Dieser Artikel erläutert den Beruf bzw. das Amt, zur Fernsehserie siehe Der Kommissar, zum Lied Falcos Der Kommissar (Lied).

Ein Kommissar (von lat. commissarius = „Beauftragter“), im Süden des deutschen Sprachgebiets auch Kommissär (von frz. commissaire), ist ein von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter, in vertretungsweiser Wahrnehmung der Amtsgeschäfte. Verschiedene Auftraggeber und Aufträge schaffen Funktionen, die oft dem Titel mitgegeben werden. So gibt es zum Beispiel Königliche Kommissare, Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei- und Regierungskommissare.

Der Begriff steht zu lat.: commissare = „entsenden“, „beauftragen“ und ist in beiden Bedeutungen des heutigen Worts Kommission zu verstehen: Als Person, die in einem Gremium stellvertretend handelt, oder in kommissarische Aufgabenwahrnehmung handelt als Kommissionär. In diesem Sinn ist auch der Begriff EU-Kommissar (Regierungsmitglied der EU) zu verstehen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Kommissarische Amtsausübung

In Politik, Verwaltung und Wirtschaft und beliebigen Organisationen (z. B. Vereinen) kann Verantwortung interimsweise bzw. vorläufig an einzelne Personen übertragen werden; beispielsweise bei Ausfall eines Verantwortungsträgers durch ernste Erkrankung. Man spricht dann beispielsweise von einem „kommissarischen Abteilungsleiter“ oder einem „kommissarischen Landrat“. Gegebenenfalls muss dies auch im Geschäftsverkehr (bei der Unterschrift mit Dienstfunktion) angezeigt werden um zu unterstreichen, dass die betreffende Person zwar interimsweise mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte beauftragt, jedoch nicht zu langfristigen Entscheidungen ermächtigt ist, bis diese endgültig zur Aufgabenwahrnehmung berufen worden ist.

[Bearbeiten] Heutige Bezeichnungen

In der österreichischen Polizei gibt es – entgegen so mancher Fernsehserie – keinen Dienstgrad „Kommissar“. Allerdings existieren Beamte des rechtskundigen Dienstes, die die Amtsbezeichung Kommissär und Oberkommissär tragen. Diese sind jedoch Polizeijuristen, deren Aufgabenspektrum nur teilweise mit dem der Kommissare in Deutschland deckungsgleich ist. Die Aufgaben der Kommissare werden im Regelfall von Inspektoren, aber auch von Offizieren wahrgenommen.

[Bearbeiten] Historische Bezeichnungen

[Bearbeiten] Siehe auch

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