Börsennotierung

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Als Börsennotierung, Börsennotiz oder Listing (in der Schweiz gebräuchlich: Kotierung) wird die Aufnahme eines Wertpapiers in den Handel an einer bestimmten Börse oder in einem Börsensegment bezeichnet. Man spricht auch von einem notierten Wertpapier.

Die Börsennotierung ist Voraussetzung für den öffentlichen und freien Handel einer Aktie.

Die Aktien großer Unternehmen werden oft an mehreren Börsenplätzen, zum Teil auch im Ausland notiert. Zum Beispiel wurde die Aktie der Bayer AG bis 2007 in New York an der NYSE und bis 2011 in London an der LSE notiert. Aus Kostengründen und anderen Gründen betrieb die Bayer AG das Delisting von diesen Börsenplätzen; ihre Aktie ist jetzt nur noch in Deutschland und in Spanien notiert. Vor Bayer hatten schon BASF und E.ON die NYSE verlassen.[1]

Infolge des Computerhandels (siehe auch Xetra) hat die Notierung an mehreren Börsen viel weniger Bedeutung als früher. Sie hatte bei einem Engagement in den USA oft drei Ziele: „Prestige steigern, Geld einsammeln und amerikanische Konkurrenten kaufen“.[2]

[Bearbeiten] Deutschland

Von ehemals 16 notierten deutschen Konzernen (2002) sind nur noch wenige an der NYSE notiert. Das Listing an der NYSE impliziert auch schwer kalkulierbare juristische Risiken, zum Beispiel für das Topmanagement und mögliche drakonische Strafen der US-Börsenaufsicht SEC.[2]

[Bearbeiten] Schweiz

Der Begriff Kotierung (frz. coter, „den Kurswert angeben“)[3] bedeutet in der Schweiz die Zulassung von Effekten zum amtlichen Handel an der Börse.[4] Die mit der Kotierung verbundenen Auflagen sind im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel festgelegt.

Auch in der Börsensprache Deutschlands ist der Begriff als Synonym für amtliche Notierung geläufig.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Deutsche Konzerne verlassen die Wall Street, Die Welt.
  2. a b Flucht von der Wall Street, Manager Magazin.
  3. Brockhaus Enzyclopädie 17. Auflage 10. Band S. 545
  4. Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel, Art. 2 Begriffe