Streubesitz
Streubesitz, auch Free Float (englisch), ist die Summe der Aktien einer Aktiengesellschaft, die von Kleinanlegern gehalten werden, und der Aktien, die dem Aktienhandel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Hintergrund[Bearbeiten]
Die Deutsche Börse bewertet seit Juni 2002[1] die von ihr berechneten Aktienindizes (darunter auch den DAX) nach dem Börsenumsatz und der Marktkapitalisierung auf Basis dieses Streubesitzes. Als Kleinanleger gelten dabei alle Aktionäre, die einzeln für sich weniger als 5 % der Aktien halten. Dieser Prozentsatz orientiert sich an der bis zum 20. Januar 2007 geltenden Meldeschwelle bei der Stimmrechtsmitteilung, die im Wertpapierhandelsgesetz geregelt ist.
In anderen Ländern gibt es unterschiedliche Auffassungen, die meist durch die jeweiligen Börsengesetze bestimmt werden. So entscheidet in den Vereinigten Staaten das wöchentliche Handelsvolumen über die Meldepflicht gemäß Artikel 144 des Securities Act von 1933. Daher werden von vielen Depotbanken die so gemeldeten Transaktionen, die oft weniger als 3 % von der Gesamtzahl der Aktien ausmachen, nicht mehr zum Streubesitz gerechnet, so dass es zu abweichenden Angaben gegenüber der Deutschen Börse kommt.
Bedeutung[Bearbeiten]
Aktien, die nur einen geringen Streubesitz aufweisen, können volatiler sein, d. h. ihr Kurs schwankt stärker als bei gleich großen Unternehmen mit hohem Streubesitz, weil bereits wenige Transaktionen verhältnismäßig große Auswirkungen auf den Preis an der Börse haben können. Der Markt wird hier als „eng“ bzw. die Aktien werden als „marktenge Papiere“ bezeichnet. Diese Betrachtung geht von der Annahme aus, dass Kleinaktionäre beim Handel aktiver sind als Großaktionäre. Ferner wird davon ausgegangen, die Meldepflicht bei der Stimmrechtsmitteilung würde ein psychologisches Hemmnis beim Handel mit Aktien darstellen. Dies entspricht jedoch nicht immer dem tatsächlichen Marktgeschehen.