Linienverkehr

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Oktober 2016 um 09:48 Uhr durch Aka (Diskussion | Beiträge) (Tippfehler entfernt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Postkurse (1711)
Kraftverkehr im Linienverkehr (Hongkong)

Ein Linienverkehr ist das fahrplanmäßige Verkehren von Fahrzeugen für die Personenbeförderung oder den Gütertransport, der in Linien organisiert ist. Er ist auch ein Überbegriff der Gesamtheit aller Verkehrsmittel mit Linienverkehren.

Geschichte

Die ersten Linienverkehre waren die Postreiter (ohne Fahrgäste), kurz danach die Postkutschen für zahlende Passagiere. Maßgeblich für die Route und die Fahrplanzeiten waren die Postkurse.

Situation

Linienverkehr existiert im Straßenverkehr (z. B. Straßenbahn, Oberleitungsbus, Omnibus), in der Schifffahrt (Fähren) und im Luftverkehr (Linienflug) sowie im Eisenbahnverkehr. Linienverkehre sind grundlegende Bestandteile des öffentlichen Verkehrs (Personen und Güter). Insbesondere im Personennahverkehr (ÖPNV) sowie in Güterverkehren mit Stückgut ist der Linienverkehr stark etabliert.

Rechtliches

Deutschland

Die rechtliche Definition heißt gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG):

„Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, daß ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind.“

In Deutschland ist jedweder Linienverkehr im Personentransport (zu Lande, zu Wasser und in der Luft) erlaubnispflichtig:[1] Welche Genehmigungen erteilt werden, regelt § 20 PBefG für die Omnibusverkehre und § 42 PBefG für den Betrieb mit Kraftfahrzeugen.

Die Genehmigung für den Personenverkehr (Linienverkehr) mit Kraftomnibussen ist die nationale Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und berechtigt zur Errichtung und Durchführung eines gewerblichen Linienverkehrs einschließlich der Genehmigung des Fahrplans, der Beförderungsentgelte und der Beförderungsbedingungen.

Die Genehmigung für Sonderformen des Linienverkehrs mit Kraftomnibussen Nationale Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz berechtigt zur Errichtung und Durchführung einer Sonderform des Linienverkehrs wie z. B. Berufsverkehr, Schülerfahrten, Marktfahrten, Theaterfahrten einschl. der Genehmigung des Fahrplans, der Beförderungsentgelte und der Beförderungsbedingungen.

Die Lizenz für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen innerhalb der EU (EU-Gemeinschaftslizenz gemäß Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr) berechtigt zum gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr im Gebiet der Europäischen Union.

Die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr außerhalb der EU (Internationale Genehmigung gemäß Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr und Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) berechtigt zum gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr nach außerhalb der EU.

Die Genehmigung für den Linienverkehr im Transit (Transitgenehmigung gemäß Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)) berechtigt zur Personenbeförderung im Transit durch Deutschland von oder zu einem Staat außerhalb der EU.

Die Ausnahmegenehmigung von Bestimmungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) befreit jeweils von einzelnen Vorschriften der BOKraft.

Sonstiges

Des Weiteren spricht man von einem Linienast, wenn im ÖPNV mehrere Linienverkehre auf der gleichen Strecke stattfinden. In der StVO ist der Linienverkehr besonders berücksichtigt, als dass Omnibussen das Wiedereinscheren in den fließenden Verkehr und gemäß § 27 StVO im Zuge der Verbandregel eine Vorbeifahrt zu ermöglichen ist.

Im Güterkraftverkehr ist mit Linienverkehr eine gleichbleibende Relation von zwei oder mehr miteinander verknüpften Ladestellen gemeint. Man unterscheidet zwischen nationalem und internationalem Linienverkehr.

Im Flugverkehr ist eine regelmäßige Bedienung von zwei miteinander verknüpften Flugzielen gemeint. Das Gegenteil hierzu ist dort der Charterverkehr

Siehe auch

Weblinks

Commons: Linienverkehr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Erlaubnispflicht Landverkehre