Passagier
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Passagier (vom Französischen: passager, passajour = Reisender, aus dem lateinischen passus = Klafter, Schritt), bei Land- und Binnengewässerfahrzeugen auch Fahrgast, ist eine Person, die mit einem öffentlichen oder halböffentlichen Verkehrsmittel des Personenverkehrs gemäß einer Beförderungsbedingung und mit Zustimmung der bedienenden Verkehrsgesellschaft, also als Schiffs-, Flug-, Bahn- oder Busreisender, befördert wird und das Verkehrsmittel nicht bedient.
Passagiere entrichten zumeist ein Beförderungsentgelt (auch: Fahrpreis oder Passage genannt), z. B. Taxe (bei Taxifahrten). Die Berechtigung für die Nutzung ist je nach Verkehr verschieden: Fahrkarte und speziell bei Flugreisen der Flugschein (beim Boarding nur noch die Bordkarte).
In der Luftfahrt wird auch bei reinen Privatflügen streng zwischen Piloten und Passagieren unterschieden: jeder Mitflieger, der für das fragliche Luftfahrzeug keine Fluglizenz besitzt, ist Passagier oder kurz Pax. Diese im Luftfahrt-Jargon und auch in Hotellerie und Gastronomie mittlerweile übliche Bezeichnung (deutscher Plural Pax, umgangssprachlicher Plural "Paxe" ist falsch) ist ursprünglich die Abkürzung von persons approximately, also „ungefähre Anzahl der Personen an Bord“.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Passagierschiff
- Flugreise
- Blinder Passagier (versteckt und unberechtigt Mitreisender)
- Personenbeförderungsschein
- Fahrgastinformation
- Dynamische Fahrgastinformation
- Fahrgastrechte