OTC-Arzneimittel

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OTC-Arzneimittel (engl. over the counter ‚über die Ladentheke verkauft‘) ist die Bezeichnung für frei verkäufliche und apothekenpflichtige, also nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Nach § 48 des deutschen Arzneimittelgesetzes werden Medikamente dann als nicht verschreibungspflichtig eingeordnet, wenn sie bei bestimmungsgemäßen Gebrauch die Gesundheit des Anwenders nicht gefährden, auch wenn sie ohne ärztliche Überwachung angewendet werden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Kostenübernahme in der gesetzlichen Krankenversicherung

Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 werden die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Grundsatz nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gemäß den Ausnahmeregelungen in § 34 Sozialgesetzbuch V erfolgt weiterhin eine Kostenübernahme bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern diese Entwicklungsstörungen aufweisen. Zudem kann der Gemeinsame Bundesausschuss nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die bei Erkrankungen als Therapiestandard gelten, auf eine Ausnahmeliste setzen.[1]

[Bearbeiten] Erstattung in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet ihren Versicherten die Kosten der Medikamente, die von der Evidenzbasierten Medizin anerkannt wurden oder die sich als Alternativmedizin in der Praxis bewährt haben. Damit werden auch die Kosten von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten übernommen. Voraussetzung ist, dass der Einreichung beim Versicherungsunternehmen auch eine entsprechende ärztliche Verordnung beiliegt.

[Bearbeiten] Relevanz für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

OTC-Arzneimittel spielen eine große Rolle im Rahmen der Selbstmedikation. Für die gesetzliche Krankenversicherung haben sie aufgrund des weitgehenden Ausschlusses der Kostenübernahme nur noch eine geringe Bedeutung. Ihr Umsatzanteil am gesamten GKV-Arzneimittelmarkt liegt nur noch bei etwa 3 Prozent. In der privaten Krankenversicherung entfallen 14,1 Prozent aller Umsätze und 35,8 Prozent aller Verordnungen auf OTC-Arzneimittel (Stand:2009). [2]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss: Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Ausnahme-Liste. 2004-Mär-16, abgerufen am 2010-Aug-18.
  2. Wild F., WIP Wissenschaftliches Institut der PKV Arzneimittelversorgung von Privatversicherten 2009: Zahlen, Analysen, PKV-GKV-Vergleich.

[Bearbeiten] Weblinks

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