Rezeptfreies Medikament

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OTC-Arzneimittel (engl. over the counter ‚über die Ladentheke verkauft‘) ist die Bezeichnung für Arzneimittel, die ohne ärztliche Verschreibung erworben werden können, das heißt, nicht verschreibungspflichtig sind.[1] Man spricht auch von rezeptfreien Medikamenten. Dabei kann es sich sowohl um apothekenpflichtige als auch nicht apothekenpflichtige Präparate handeln.

Kennzeichnend für OTC-Arzneimittel ist, dass ihre Anwendung in der Bevölkerung auch dann als wirksam und sicher gilt, wenn keine Behandlung durch einen Heilberufler in Anspruch genommen wird.[2]

Relevanz für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

OTC-Arzneimittel spielen eine große Rolle im Rahmen der Selbstmedikation. Für die gesetzliche Krankenversicherung haben sie aufgrund des weitgehenden Ausschlusses der Kostenübernahme nur noch eine geringe Bedeutung. Ihr Umsatzanteil am gesamten GKV-Arzneimittelmarkt liegt nur noch bei etwa 3 Prozent. In der privaten Krankenversicherung entfallen 14,1 Prozent aller Umsätze und 35,8 Prozent aller Verordnungen auf OTC-Arzneimittel (Stand:2009). [3]

Nach § 48 des deutschen Arzneimittelgesetzes kann das Bundesgesundheitsministerium Medikamente unter anderem dann als nicht verschreibungspflichtig einstufen, wenn sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit des Anwenders nicht gefährden, auch wenn sie ohne ärztliche Überwachung angewendet werden. Ein Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte erarbeitet Vorschläge, welche Stoffe aus der Verschreibungspflicht entlassen werden können oder ihr zu unterstellen sind.

Kostenübernahme in der gesetzlichen Krankenversicherung

Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 werden die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Grundsatz nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gemäß den Ausnahmeregelungen in § 34 Sozialgesetzbuch V erfolgt weiterhin eine Kostenübernahme bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern diese Entwicklungsstörungen aufweisen. Zudem kann der Gemeinsame Bundesausschuss nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten, auf eine Ausnahmeliste setzen.[4] Seit dem Jahr 2012 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zudem OTC-Arzneimittel im Rahmen von Satzungsleistungen anbieten. Voraussetzung ist allerdings die ärztliche Verordnung. Derzeit machen etwa 70 Krankenkassen hiervon Gebrauch. [5]

Erstattung in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet ihren Versicherten die Kosten der Medikamente, die von der Evidenzbasierten Medizin anerkannt wurden oder die sich als Alternativmedizin in der Praxis bewährt haben. Damit werden auch die Kosten von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten übernommen. Voraussetzung ist, dass der Einreichung beim Versicherungsunternehmen auch eine entsprechende ärztliche Verordnung beiliegt und die Erstattung vertraglich vereinbart wurde.

Daten aus pharmakoepidemiologischen Untersuchungen

Aus bevölkerungsrepräsentativen pharmakoepidemiologischen Studien wurden umfangreiche Daten zu Art und Umfang des Gebrauchs von OTC-Arzneimitteln in der Bundesrepublik vom Robert-Koch-Institut vorgelegt.[6][7]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. BfArM: Glossar OTC. 13. August 2013, abgerufen am 18. Mai 2015.
  2. World Health Organisation (WHO): Drug Applications for Over-the-Counter (OTC) Drugs
  3. Wild F., WIP Wissenschaftliches Institut der PKV Arzneimittelversorgung von Privatversicherten 2009: Zahlen, Analysen, PKV-GKV-Vergleich. (PDF; 783 kB)
  4. Gemeinsamer Bundesausschuss: Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Ausnahme-Liste. , abgerufen Format invalid.
  5. Ärzte Zeitung: OTC-Arznei als Satzungsleistung. 17. März 2015, abgerufen am 18. Mai 2015.
  6. Beitz R, Dören M, Knopf H, Melchert HU: [Self-medication with over-the-counter (OTC) preparations in Germany]., Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz. 2004 Nov;47(11):1043-50. German. PMID 15549197
  7. Melchert HU, Knopf H, Pabel E, Braemer-Hauth M, Du Y: Co- and multimedication in users of ASA and vitamin E drugs in the Federal Republic of Germany. Results of the Federal Health Surveys 1984-1999., Int J Clin Pharmacol Ther. 2001 Nov;39(11):488-91. PMID 11727969

Weblinks