Pfarrhaus

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Pfarrhaus von Ilmenau, hinter der Stadtkirche gelegen
Pfarrhaus Finkenbach-Gersweiler (1830)
Pfarrhaus der Kirche St. Barbara in Langenfeld-Reusrath
Watschiger Toleranzbethaus: Einheit aus Pfarr- und Bethaus

Pfarrhaus ist eine Bezeichnung für die Amtsräume oder die Wohnung eines Pfarrers oder Pastors.

Synonyme für den Begriff sind Pfarramt, Widum oder Pastorat. In der Vergangenheit wurden Pfarrhäuser insbesondere im ländlichen Raum zumeist auch als Bauernhof genutzt und daher im Süden des deutschen Sprachraums auch als Pfarrhof bezeichnet. In einigen Regionen innerhalb der norddeutschen evangelischen Landeskirchen spricht man auch von der „Pastorei“. Historisch sind auch „Archipresbyterat“, „Presbyterat“, „Archidiakonat“ bzw. „Diakonat“ als Bezeichnungen für das Amtshaus bzw. die Amtswohnung eines Geistlichen anzutreffen.

Viele Kirchen haben kein spezielles, ausformuliertes Pfarrhausrecht. Oft wird auf die Billigkeit abgestellt.[1]

Historisch

Die strikte Trennung in ein Wohnhaus und ein Nebengebäude für die Landwirtschaft unterschied in vielen Ortschaften das Pastorat von den üblichen Bauernhäusern. Das Pfarrhaus beinhaltete oft auch Schul- oder Konfirmandenräume.

Pfarrhaus und Pfarrersfamilie in der evangelischen Kirche

Einen entscheidenden Einschnitt in der Geschichte des Pfarrhauses stellte die Reformation dar. Die Aufhebung des Zölibats für Pfarrer bedeutete den Einzug von Pfarrfrauen bzw. damit auch ganzer Pfarrfamilien in die evangelischen Pfarrhäuser. Namhaftes Vorbild für die Rolle der Pfarrfrau und des damit häufig verbundenen offenen und gastfreundlichen Hauses war Martin Luthers Ehefrau Katharina von Bora. Pfarrerskinder kamen häufig in den Genuss einer überdurchschnittlichen Bildung. Zahlreiche bedeutende Persönlichkeiten in ganz unterschiedlichen Sparten sind in einem Pfarrhaus aufgewachsen, darunter Friedrich Nietzsche, Jean Paul, Hermann Hesse, Johannes Rau, Frère Roger, Ingmar Bergman, Vincent van Gogh, Jane Austen, Paul Tillich, Friedrich Dürrenmatt, Matthias Claudius, Friedrich Schleiermacher, Christoph Blocher und Christopher Wren, aber auch Gudrun Ensslin; in der Gegenwart sind es etwa Klaus Harpprecht, Elisabeth Niejahr, Hans W. Geißendörfer, Angela Merkel, Rezzo Schlauch, Christine Lieberknecht, Margrethe Vestager, Benjamin von Stuckrad-Barre, Christoph Hein, Christoph Wonneberger und Martin Kohlhaussen.[2][3]

In jüngerer Vergangenheit wandelte sich die Rolle der Pfarrfrau (und der inzwischen ebenso existierenden Pfarrmänner) und damit einhergehend die Bedeutung des Pfarrhauses insbesondere durch zunehmende eigene Berufstätigkeit abermals.

Das evangelische Pfarrhaus der Gegenwart

In den Landeskirchen der EKD sind Pfarrerinnen und Pfarrer üblicherweise verpflichtet, sofern ein Pfarrhaus vorhanden ist, dieses anzumieten und zu bewohnen.[4]

Seit den 1970er Jahren ist der Fortbestand der Pfarrhäuser zunehmend diskutiert worden. Dabei waren völlig unterschiedliche Aspekte von Bedeutung:

  • Pfarrer in Arbeiterbezirken oder sozialen Problemvierteln empfanden die Häuser oft als unangemessen groß.
  • Allein lebende Pfarrer bemängelten eine zu große Wohnfläche.
  • Durch die Dienstwohnungspflicht können Pfarrer erst kurz vor dem Ruhestand eigenes Wohneigentum bauen oder erwerben.
  • Grundlegende Renovierungen oder Gebäudeinstandhaltungsarbeiten überfordern Kirchengemeinden zuweilen. Dies gilt insbesondere für besonders alte oder große Pfarrhäuser.
  • Das Bewohnen denkmalgeschützter Häuser erfordert große Zugeständnisse der Bewohner.
  • Pfarrer in eingeschränkten Dienstverhältnissen haben trotz geringerer Bezüge die gleiche Wohnung zu den gleichen Konditionen zu mieten wie Amtsinhaber in einer vollen Stelle.
  • Selbständigen Ehepartnern ist es in der Regel nicht erlaubt, von zu Hause aus ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen bzw. im Pfarrhaus ein Büro einzurichten.

In manchen Landeskirchen sind die Regelungen seit den 1990er Jahren im Sinne vorgebrachter Kritik überprüft und teilweise geändert worden, so dass auf Antrag der Kirchengemeinden und Pfarrer Wohnungen verkleinert oder Erwerbstätigkeit von Angehörigen genehmigt werden können. Alternativ zur Verpflichtung, eine Dienstwohnung zu beziehen, wird eine Residenzpflicht, also die Pflicht, eine Wohnung lediglich innerhalb der Kirchengemeinde bzw. des Aufgabengebietes zu beziehen, diskutiert. Im Jahr 2006 betonte ein Beschluss der Frühjahrssynode der evangelischen Kirche von Kurhessen - Waldeck das prinzipielle Festhalten an der Residenzpflicht ihrer Ortspfarrer.

Das katholische Pfarrhaus

Das Pfarrhaus als Haus des Priesters soll nach einem Beschluss der Würzburger Synode von 1974 zugleich ein Haus für die Gemeinde sein: „Haus und Haushalt des Priesters müssen seinem Dienst entsprechen“, was einen Stil erfordert, „der von Einfachheit und Schlichtheit geprägt ist und Rücksicht nimmt auf die Ärmeren in der Gemeinde.“[5] Es gehört zum Vermögen der Pfarrei und soll in der Nähe der Pfarrkirche gelegen sein.[6] Für den Pfarrer bestimmt das Kirchenrecht eine Residenzpflicht.[7]

Im Priesterhaushalt ist häufig die Pfarrhaushälterin tätig. Sie ist Angestellte des Priesters in Vollzeit- oder Teilzeitanstellung, kann aber neben der Haushaltsführung im Pfarrhaus weitere Aufgaben in der Pfarrgemeinde übernehmen. Sie kann im Pfarrhaus oder außerhalb wohnen. Die Würzburger Synode definierte ihre Tätigkeit als „kirchlichen Dienst“.[8]

Weblinks

Commons: Pfarrhäuser – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Pfarrhaus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Literatur zum evangelischen Pfarrhaus (alphabetisch)

  • Cord Aschenbrenner: Das Evangelische Pfarrhaus, 300 Jahre Glaube, Geist und Macht. Eine Familiengeschichte. Siedler, München 2015, ISBN 978-3-8275-0013-7.
  • Thomas A. Seidel / Christopher Spehr (Hrsg.): "Das evangelische Pfarrhaus. Mythos und Wirklichkeit". Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2013, ISBN 978-3-374-03341-6.
  • Christine Eichel: Das deutsche Pfarrhaus. Hort des Geistes und der Macht. Köln 2012, ISBN 978-3-86995-040-2.
  • Martin Greiffenhagen: Das evangelische Pfarrhaus: eine Kultur- und Sozialgeschichte. Stuttgart 1984.
  • Robert Minder: Das Bild des Pfarrhauses in der deutschen Literatur von Jean Paul bis Gottfried Benn. In: Kultur und Literatur in Deutschland und Frankreich - Fünf Essays. Frankfurt 1977, ISBN 3-518-06897-0.
  • Richard Riess (Hrsg.): Haus in der Zeit - Das evangelische Pfarrhaus heute, mit Beiträgen von C.+ S. Bartels, Friedrich Wilhelm Kantzenbach, Johannes Hanselmann u.a., Chr. Kaiser Verlag, München 1979, ISBN 3-459-01222-6.
  • Gunther Schendel: Das evangelische Pfarrhaus aus kirchenhistorischer Sicht - Beiträge zur DVD-educativ premium "Das weiße Band". Matthias Film gGmbH 2010 (u.a. mit Kurzbiografien zu folgenden durchaus verschiedenen Pfarrhauskindern: Diedrich Speckmann, Gottfried Benn, Wolfgang Trillhaas, Horst Wessel).
  • Thomas Spohn (Hg.): Pfarrhäuser in Nordwestdeutschland. Münster/New York/München/Berlin 2000.

Einzelnachweise

  1. http://www.kirchenrecht-baden.de/showdocument/id/4284 Kirchenrecht Baden (abgerufen am 19. Mai 2014)
  2. Susanne Mack: Karriere einer Pfarrerstochter. deutschlandradiokultur.de, 26. Oktober 2005, abgerufen am 26. Oktober 2014
  3. Simon Broll: Die berühmtesten Pfarrerskinder der Welt. spiegel.de, 17. September 2013, abgerufen am 26. Oktober 2014
  4. http://www.kirchenrecht-evlka.de/showdocument/id/24753/section/47000182/search/residenzpflicht/exact/#s47000182
  5. Beschluss: Dienste und Ämter Nr. 5.2.3, 11./12. November 1974, in: Gemeinsame Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland: Beschlüsse der Vollversammlung. Offizielle Gesamtausgabe I. Freiburg - Basel - Wien, 2. Aufl. 1976, S. 622.
  6. Konrad Hartelt: Pfarrhaus. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 8. Herder, Freiburg im Breisgau 1999, Sp. 174.
  7. Residenzpflicht katholischer Pfarrer nach dem CIC: Can. 533 §1Der Pfarrer ist verpflichtet, im Pfarrhaus nahe der Kirche seinen Wohnsitz zu haben.
  8. Beschluss: Dienste und Ämter Nr. 5.2.3. - Berufsgemeinschaft der Pfarrhaushälterinnen im Erzbistum Köln - Österreichische Arbeitsgemeinschaft der diözesanen Berufsgemeinschaften der Pfarrhaushälterinnen