Prinzregent
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Ein Prinzregent führt die Regierungsgeschäfte vertretungsweise für einen Fürsten, der selbst (wegen Abwesenheit, Minderjährigkeit, Geisteskrankheit oder sonstiger Unmündigkeit) hierzu nicht mehr oder noch nicht in der Lage ist. Regent wird meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige Agnat, also beispielsweise der Kronprinz, sofern er volljährig ist. Für minderjährige Könige regierten häufig deren Onkel.
Durch ihre lange Amtszeit bekannte Prinzregenten waren zum Beispiel:
- Herzog Philipp von Orléans im Königreich Frankreich: 1715–1723 für den noch unmündigen Ludwig XV. (die Epoche der „Régence“)
- Prinz Georg im Vereinigten Königreich: 1811–1820 für den vermutlich an Porphyrie erkrankten Georg III. (die Epoche der „Regency“)
- Prinz Luitpold im Königreich Bayern: 1886–1912 zunächst für den entmündigten Ludwig II., dann für den geisteskranken Otto (die „Prinzregentenzeit“)
Die Prinzregenten für einen Kurfürsten bezeichnet man als Kuradministrator.