Regentschaft

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Regentschaft (von lat. regere = regieren, lenken, leiten) bezeichnet die Herrschaft eines Regenten.

Ein Regent ist ein ungekröntes Staatsoberhaupt einer Monarchie in Stellvertretung eines legitimen Monarchen.

Er übernimmt zumeist das Amt eines Regierungsverwesers. Gründe der Regentschaft kann die Minderjährigkeit des Monarchen oder Thronfolgers sein, schwere Krankheit (insbesondere Geisteskrankheit) des Monarchen oder dessen Gefangenschaft. Regent wird meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige Agnat, der dann als Prinzregent regiert. Alternativ kommt auch ein Regentschaftsrat in Frage.

Für die Zeit zwischen dem Tod eines Kaisers und der Wahl eines neuen oblag im Heiligen Römischen Reich den Reichsvikaren die Fortführung der laufenden Geschäfte.

Historisch bedeutsam sind u. a.

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