Rasseschlüssel (Rind)
Der Rasseschlüssel dient der Katalogisierung der Rinderrassen und wurde von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e.V. (ADR) erstellt.
Seit 2002 ist der Eintrag des Rasseschlüssels in den Rinderpass gesetzlich vorgeschrieben. Diese Maßnahme soll die Nachvollziehbarkeit der Herkunft eines Rindes sicherstellen, was besonders in Hinblick auf die Bekämpfung von BSE von Bedeutung ist. Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrs-Verordnung), die Rasseschlüssel sind in Anlage 6 (BGBl. I 2003, 399) aufgeführt.
Der eigentliche Rasseschlüssel besteht aus einer zweistelligen Ziffer. Darüber hinaus gibt es noch eine Kurzbezeichnung aus 2 oder 3 Buchstaben, die im Bestandsregister eingetragen wird.