Sakrament

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Die sieben Sakramente, Rogier van der Weyden um 1448. Linke Tafel: Taufe, Firmung, Bußsakrament; rechte Tafel Weihesakrament, Ehe, Krankensalbung; in der Mitte das Sakrament der Eucharistie als Frucht des Kreuzesopfers
Ausspendung der Gnaden, Johannes Hopffe, Wrisberg-Epitaph, 1585

Als Sakrament bezeichnet man im Christentum einen Ritus, der als sichtbares Zeichen beziehungsweise als sichtbare Handlung eine unsichtbare Wirklichkeit Gottes vergegenwärtigt und an ihr teilhaben lässt.

Wortherkunft

Das Wort Sakrament stammt vom kirchenlateinischen Begriff sacramentum „Heilszeichen, Heilsmittel, Heilsweg, sichtbares Zeichen der verborgenen Heilswirklichkeit“ ab. Die lateinische Wurzel sacer bedeutet „heilig, unverletzlich“. Das Wort sacramentum wird in der Theologie als lateinische Übersetzung des griechischen Wortes μυστήριον mysterion (Geheimnis)[1] neben dem latinisierten griechischen Wort mysterium verwendet.

Legitimation der Sakramentenspendung

In der Praxis reicht die Bedeutung der Sakramentenspendung tiefer, indem sie neben der Verkündigung des Wortes Gottes der wesentliche Auftrag jeder Kirche und die wesentliche Begründung ihrer Existenzberechtigung als Institution überhaupt ist. An die formale Darreichung eines Sakramentes wird eine von Gott zugesagte, Heil bringende oder fördernde geistige Wirkung geknüpft. Je nach Glaubensrichtung wird die Legitimation für die Sakramentspendung von „aus den eigenen Reihen“ dazu Berufenen abhängig gemacht; bis hin zu jedermann, der anerkannt christlich getauft ist und taufen kann. Die gegenseitige Anerkennung der Gültigkeit und Wirksamkeit der jeweils gespendeten Sakramente findet nur teilweise statt.

Das Wesen des Sakramentes

Die Zahl der Sakramente und ihr Verständnis ist in der orthodoxen und der römisch-katholischen Kirche einerseits und in den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen andererseits unterschiedlich. Innerhalb des reformatorischen Zweiges wiederum gibt es starke Differenzen, die jahrhundertelang als kirchentrennend empfunden wurden.

Orthodoxe Kirchen

In der orthodoxen Kirche werden die Sakramente als heilige Mysterien (von griechisch Mysterion – Geheimnis) bezeichnet. Es ist nie eine Siebenzahl der Sakramente kanonisch festgehalten worden, da die orthodoxe Kirche daneben auch die gesamte Kirche und alle kirchlichen Handlungen als „sakramental“ und als Mysterium sieht; eine klare Abgrenzung der Sakramente von den Sakramentalien existiert nicht.

Die rechtliche Gültigkeit von Sakramenten ist bei den Orthodoxen nur ein untergeordneter Gedanke gegenüber der tatsächlichen Wirksamkeit. Diskussionen über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Sakramenten können von Orthodoxen daher oft nur schwer nachvollzogen werden.

Als die sieben Mysterien werden gemeinhin bezeichnet:

Diese Ausgliederung bestimmter Mysterien ist jedoch einer Angleichung an die westliche Tradition geschuldet und gilt im orthodoxen Christentum nicht als verbindliche Glaubenswahrheit.

Römisch-katholische Kirche

Der Begriff Sakrament hat in der katholischen Theologie mehrere Bedeutungen. Im engeren Sinn bezeichnet er die Einzelsakramente. In einem weiteren, diesem übergeordneten Sinn bedeutet er jede Art von Begegnung von Gott und Mensch, die immer sakramental vermittelt ist. In den Sakramenten wirkt Jesus Christus selbst und handelt durch seine Kirche, so dass das Zweite Vatikanische Konzil auch die Kirche als Ganzes in analoger Weise als „das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“[2] bezeichnet hat. Das Verständnis der Sakramente setzt den Glauben voraus, die Sakramente fördern und stärken aber zugleich auch den Glauben.

Ihren Ort haben die Sakramente in der Liturgie als Feier der Kirche. Nach katholischer Auffassung stellen sie das in Jesus Christus gewirkte Heil dar, bieten einen Ausblick auf die Vollendung der Heilsgeschichte (vgl. auch Eschatologie) und werden so wirksam für die Gegenwart als Orte der Begegnung von Gott und Mensch.[3]

Zu jedem Sakrament gehört ein äußeres Zeichen, durch das eine bestimmte innere Gnade angedeutet und zugleich auch mitgeteilt wird. Diese heiligen, gnadenspendenden Zeichen sind nach der Lehre der katholischen Kirche von Christus eingesetzt. Einige Sakramente, so die Taufe, die Firmung und die Weihe, prägen der empfangenden Person ein unauslöschliches Merkmal ein. Daher können diese Sakramente nur einmal empfangen werden.

Die Gültigkeit der Sakramente ist an die durch die Tradition der Kirche vorgegebene Form des Vollzugs sowie an die Intention des Spendenden gebunden, das Sakrament der Absicht der Kirche gemäß zu vollziehen. Die Früchte der Sakramente sind auch von der inneren Verfassung ihrer Empfänger abhängig. Wer die Taufe nicht empfangen hat, kann zu den anderen Sakramenten nicht gültig zugelassen werden.[4] Wer ein Sakrament unwürdig empfängt, empfängt die innere Gnade nicht, sondern begeht – sofern er freiwillig und in Kenntnis seiner Unwürdigkeit handelt – eine schwere Sünde.

Die Spendung von Firmung, Eucharistie, Beichte, Krankensalbung und Weihe ist geweihten Amtsträgern vorbehalten, die Taufe kann bei Lebensgefahr des Täuflings von jedem gespendet werden, der tun will, was die Kirche bei der Taufe tut. Das Ehesakrament spenden sich die Eheleute gegenseitig; jedoch ist bei Katholiken die Bekundung des Ehewillens vor einem Priester oder Diakon zur Gültigkeit erforderlich.

Da Sakramente ex opere operato gespendet werden, tritt die Wirksamkeit eines Sakramentes aufgrund seines richtigen Vollzugs und unabhängig von der sittlichen Disposition der spendenden Person dann ein, wenn der Empfänger dem nicht entgegenwirkt.

In der Tradition der römisch-katholischen Kirche hat sich seit dem 13. Jahrhundert die Zahl von sieben Sakramenten herausgebildet:

Taufe, Firmung und Eucharistie sind die drei Sakramente, durch die der Mensch in die Kirche eingegliedert wird. Weil sie innerlich eng zusammenhängen, sollen sie bei Katechumenen jenseits des Kleinkindalters wenn möglich in einer einzigen Feier vollzogen werden.[5]

Neben den sieben Sakramenten kennt die katholische Kirche Sakramentalien, mit denen entweder der Alltag geheiligt werden soll (z. B. Kindersegnung, Weihwasser, Kreuzzeichen, Speisensegnung), besondere Tage gekennzeichnet sind (Aschenkreuz, Fußwaschung, Blasiussegen) oder Personen, Orte oder Gegenstände besonders in den Dienst der Kirche genommen werden (z. B. Abtsbenediktion, Jungfrauenweihe, Kirchweihe).

Anglikanische Kirchen

In den anglikanischen Kirchen besteht Konsens darüber, dass die Taufe und die Eucharistie die beiden in der Lambeth-Quadrilateral erwähnten „Herren-Sakramente“ sind. Die anderen fünf Handlungen, die in der römisch-katholischen Kirche als Sakramente gelten (Firmung, Bußsakrament, Krankensalbung, Ehe und Weihesakrament) werden von vielen Anglikanern ebenfalls als Sakramente[6], von manchen hingegen als Sakramentalien betrachtet. Über diese wird in den Neununddreißig Artikeln ausgesagt, dass sie „häufig Sakramente genannt“ werden[7], jedoch ist hierbei zu beachten, dass die „Neununddreißig Artikel“ lediglich eine historische Darstellung des Glaubens im Elisabethanischen Zeitalter darstellen und nicht die gegenwärtige vollständige Glaubenslehre der anglikanischen Kirche enthalten.

Das Taufverständnis ist das gleiche wie in den orthodoxen, römisch-katholischen und evangelischen Kirchen; zum Eucharistieverständnis siehe den entsprechenden Abschnitt im Artikel Eucharistie.

Evangelische Kirchen

Evangelisch-lutherische Kirchen

Nach lutherischer Auffassung sind die Sakramente „Zeichen und Zeugnis“ des göttlichen Willens, durch die der Glaube einerseits geweckt, andererseits auch gestärkt wird. Gleichzeitig fordern die Sakramente auch den Glauben, da nur der Glaube das Heil im Sakrament ergreifen kann.[8] Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses definiert im 13. Artikel, dass als Sakramente im strikten Sinne Taufe, Beichte und Abendmahl zu gelten haben:

„Vere igitur sunt sacramenta baptismus, coena Domini, absolutio quae est sacramentum poenitentiae.“

„Wahrhaft jedoch sind Sakramente die Taufe, das Mahl des Herrn, die Absolution, d. h. das Bußsakrament.“

Apologie des Augsburger Bekenntnisses: BSLK S. 292, Z. 4

Im weiteren Sinne kann nach Apologie 13 auch die Weihe (Ordination) zum geistlichen Amt als Sakrament gelten:

„Si autem ordo de ministerio verbi intelligatur, non gravatim vocaverimus ordinem sacramentum. Nam ministerium verbi habet mandatum Dei et habet magnificas promissiones.“

„Wo man aber das Sakrament des Ordens wollt nennen ein Sakrament von dem Predigtamt und Evangelio, so hätte kein Beschwerung die Ordination ein Sakrament zu nennen. Denn das Predigtamt hat Gott eingesetzt und geboten und hat eine herrliche Zusage Gottes.“

Apologie des Augsburger Bekenntnisses: BSLK S. 293, Z. 10

Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche weisen darauf hin, dass die Firmung und die Krankensalbung keine Sakramente sein sollen, da sie weder Gottes Befehl noch sein Gebot hätten. Jedoch könnten diese auch in der lutherischen Kirche gebraucht werden, auch wenn sie keine Sakramente sind.

Zur Gültigkeit des Sakramentes sei hier Martin Luther am Beispiel des Abendmahles zitiert:

„Ob gleich ein Bube das Sakrament nimmt oder gibt, so nimmt er das rechte Sakrament, das ist Christi Leib und Blut, eben sowohl als der es aufs allerwürdigste handelt. Denn es ist nicht gegründet auf Menschen Heiligkeit, sondern auf Gottes Wort. Und wie kein Heiliger auf Erden, ja kein Engel im Himmel, das Brot und Wein zu Christi Leib und Blut machen kann, also kanns auch niemand ändern noch wandeln, ob es gleich missbraucht wird. Denn um der Person oder Unglaubens willen wird das Wort nicht falsch, dadurch es ein Sakrament geworden und eingesetzt ist. Denn er spricht nicht: Wenn ihr glaubt oder würdig seid, so habt ihr meinen Leib und Blut, sondern: Nehmet, esset und trinket, das ist mein Leib und Blut; weiter: Solches tut (nämlich das ich jetzt tue, einsetze, euch gebe und nehmen heiße). Das ist soviel gesagt: Gott gebe du seist unwürdig oder würdig, so hast du hier seinen Leib und Blut aus Kraft dieser Worte, so zu dem Brot und Wein kommen. Solches merke und behalte nur wohl; denn auf den Worten steht alle unser Grund, Schutz und Wehre wider alle Irrtümer und Verführung, so je gekommen sind oder noch kommen mögen.“

Martin Luther: Großer Katechismus

Hier hebt Luther wohl eher auf den Glauben der Sakramentspendenden ab als auf den Glauben der Empfangenden.

Im Glauben wird – so die vorherrschende volkskirchliche Auffassung – von den Empfangenden die heilsnotwendige Wirkung ergriffen. Im unwürdigen Nehmen des Sakramentes gerate hingegen die Wirkung zum Gericht. Diese volkskirchliche Auffassung führte dazu, dass im Pietismus manche Personen und Gruppen die Sakramente ablehnten und sich damit außerhalb der Kirche stellten ("Separatisten").[9]

Evangelisch-reformierte Kirchen

Die evangelisch-reformierten Kirchen kennen die zwei Sakramente der Taufe und des Abendmahls. In der reformierten Tradition haben die Sakramente jedoch nur die Bedeutung von Symbolen. Sie sind Zeichen, die eine geistliche Wirklichkeit anschaulich machen, sie jedoch nicht bewirken.[10] Vergleiche auch aus dem Heidelberger Katechismus, der wesentlichen Bekenntnisschrift der Reformierten Kirche in Deutschland: „Es sind sichtbare heilige Wahrzeichen und Siegel, von Gott dazu eingesetzt, um uns durch ihren Gebrauch die Verheißung des Evangeliums noch besser verständlich zu machen und zu versiegeln; nämlich, dass er uns wegen des einmaligen Opfers Christi, am Kreuz vollbracht, Vergebung der Sünden und ewiges Leben aus Gnade schenkt (1 Mos 17,11 EU; Röm 4,11 EU; 5 Mos 30,6 EU; 3 Mos 6,23 EU; Hebr 9,8.9.24 EU; Hes 20,12 EU)“[11]. Dies war das große Streitthema in dem berühmten Marburger Religionsgespräch zwischen Martin Luther und Ulrich Zwingli 1529. In allen anderen Fragen konnten sie sich so verständigen, dass die Unterschiede nicht zur Kirchentrennung führten. Der Abendmahlsstreit blieb jedoch der Grund zur Trennung von lutherischer und reformierter Kirche.[12]

Evangelische Freikirchen

Auch viele evangelische Freikirchen lehnen die Auffassung des Sakraments als heilswirksames Zeichen ab. Sakramente werden stattdessen analog zur evangelisch-reformierten Tradition bei Ulrich Zwingli als Zeichen ohne sakramentale Bedeutung verstanden. Dieses Verständnis ist unter anderem bei Baptisten und im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden anzutreffen. Mennoniten verzichten meist ganz auf den Begriff Sakrament.[13]

Neuapostolische Kirche

In der Neuapostolischen Kirche gibt es neben der Heiligen Wassertaufe und dem Heiligen Abendmahl auch das Sakrament der Versiegelung. Taufe und Versiegelung werden nur einmal an den Gläubigen durchgeführt und bewirken – im neuapostolischen Glaubensverständnis – die sogenannte „Wiedergeburt aus Wasser und Geist“ (siehe auch Joh 3,5 EU). Das Heilige Abendmahl wird in jedem Gottesdienst durch Spendung der Abendmahlshostien gefeiert.

Christian Science

In der christlichen Wissenschaft (Christian Science) ist das Abendmahl „geistige Kommunion mit dem einen Gott“. Äußeres Zeichen bei den zweimal jährlich in dieser Form nur in den Zweigkirchen stattfindenden Gottesdiensten ist eine veränderte Gottesdienstordnung mit dem kniend gebeteten Vater unser am Ende des Gottesdienste und dem Singen der Doxologie. Dabei werden Brot und Wein, Taufe und Abendmahl geistig gedeutet und empfangen. „Unser Brot, „das vom Himmel kommt“, ist Wahrheit. Unser Kelch ist das Kreuz. Unser Wein ist die Inspiration der Liebe, der Trank, den unser Meister trank und seinen Nachfolgern empfahl“ schreibt Mary Baker Eddy im Lehrbuch der Religion.

Christengemeinschaft

Die Christengemeinschaft sieht sich als Kultusgemeinschaft. Ihre zentrale Feier ist die „Menschenweihehandlung“, die formal gesehen in ihrer Liturgie mit den Hauptteilen „Evangeliumlesung – Opferung – Wandlung – Kommunion“ Ähnlichkeiten mit der katholischen Eucharistie aufweist. Nach Auffassung der Christengemeinschaft werden in den Sakramenten den Gläubigen die verwandelnden Christus-Kräfte verliehen. Die Übung im Gemeindeleben miteinander erstreckt sich unter anderem darauf, dies auch bewusst nachzuvollziehen. Man spricht in der Christengemeinschaft vom „Kreis der Sakramente“: Um das zentrale Eucharistie­sakrament, die „Menschenweihehandlung“ mit/ohne Predigt scharen sich die sechs anderen Sakramente, die bis auf eines, die „Beichte“ oder „Schicksalsberatung“, von der Idee her nur einmalig in der Biografie vollzogen werden. Die Taufe orientiert den Menschen auf die Beziehung zur „Gemeinde des Christus Jesus“, die überkonfessionell verstanden wird. Die weiteren Sakramente der Christengemeinschaft neben der Menschenweihehandlung sind:

Die Sakramente werden vom Priester jeweils in festgeschriebener Weise und in liturgischen Gewändern mit jahreszeitlich zum Teil unterschiedlichen Wortlauten und Farben durchgeführt.

Literatur

  • Katholisch
    • Leonardo Boff: Kleine Sakramentenlehre. Patmos, Düsseldorf 2003, ISBN 3-491-77054-8
    • Josef Finkenzeller,Die Zahl und Zählung der Sakramente, in: Leo Scheffczyk (Hrsg.), Werner Dettloff (Hrsg.), Richard Heinzmann (Hrsg.), Wahrheit und Verkündigung. Michael Schmaus zum 70. Geburtstag, Paderborn, München, Wien 1967, Band 2, S. 1005–1020.
    • Ralf Miggelbrink: Ist die Ehe ein Sakrament?, in: Geist und Leben 74 (2001), S. 193–209
    • Franz-Josef Nocke: Allgemeine Sakramentenlehre. In: Theodor Schneider (Hrsg.): Handbuch der Dogmatik. Band 2., Düsseldorf 2002, S. 188–224.
    • Franz-Josef Nocke: Spezielle Sakramentenlehre. In: Theodor Schneider (Hrsg.): Handbuch der Dogmatik. Band 2., Düsseldorf 2002, S. 226–376.
    • Theodor Schnitzler: Was die Sakramente bedeuten. Hilfen zu einer neuen Erfahrung. Herder, Freiburg 1983, ISBN 3-451-19559-3
    • Walter Simonis: Lebenszeichen der Kirche. Sakramentenlehre, Düsseldorf 2006, Patmos Verlag, ISBN 3-491-70398-0
  • Christengemeinschaft
    • Michael Debus: Auferstehungskräfte im Schicksal. Die Sakramente der Christengemeinschaft. Urachhaus, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-8251-7526-9

Weblinks

Wiktionary: Sakrament – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Peter Kuhn: Die Sakramente der Kirche – siebenfältige Einheit. In: Hubert Luthe (Hrsg.): Christusbegegnung in den Sakramenten. Butzon & Bercker Verlag, Kevelaer 1981, S. 127, ISBN 3 7666 9219 4.
  2. Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 1.
  3. 2. Vatikanisches Konzil: Konstitution über die Heilige Liturgie des Sacrosanctum Concilium, Nr. 59 und 2; 5-13; vgl. einführend Katechismus der Katholischen Kirche, München u.a. 1993, insbes. Nr. 1114–1152 (S. 324ff.), online unter Katechismus der Katholischen Kirche.
  4. CIC, can. 842, § 1
  5. Die Eingliederung von Kindern im Schulalter in die Kirche, Studienausgabe für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes, 1986
  6. The Catechism. An Outline of the Faith, commonly called the Catechism. Abschnitt „The sacraments“. 15. April 2007, abgerufen am 29. Juni 2011.
  7. Katechismus-Auszug aus dem Book of Common Prayer (1979)
  8. Augsburger Bekenntnis Artikel 13
  9. Eberhard Fritz: „Schmierkäs“ und „Streichpflaster“. Die Ablehnung der Sakramente im württembergischen Radikalpietismus. In: Blätter für Württembergische Kirchengeschichte 114/2014. S. 37-51.
  10. Heidelberger Katechismus, Frage und Antwort 65
  11. Heidelberger Katechismus, Frage und Antwort 66. ubf-net.de
  12. Vgl. Evangelisch Reformierte Kirche des Kantons Zürich
  13. Das lutherisch-mennonitische Gespräch in der Bundesrepublik Deutschland (PDF; 248 kB)