Schaffner (Beruf)

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Münchner Trambahnschaffnerin, um 1917

Als Schaffner wurde ursprünglich der Vermögensverwalter einer Stadt, eines Klosters oder eines Hauswesens (Gutsverwalter) bezeichnet, als Schaffnerin die Gehilfin der Hausfrau mit Schlüsselgewalt über Küche und Keller.[1] Erhalten hat sich diese Bedeutung bis heute als Bezeichnung eines Amtes in Freimaurerlogen, welches für die Ökonomie des Logenhauses sowie die Versorgung mit Speisen und Getränken verantwortlich ist, und für Mitglieder der Schifferbruderschaften (siehe Schaffermahlzeit).

Davon ausgehend wurde Schaffner eine Amtsbezeichnung für Beamte im einfachen Dienst, früher zum Beispiel Postschaffner.

Schaffner bei Eisenbahn und Nahverkehr

Fahrkartenkontrolleur im Zug, 1988
Fest eingebauter Schaffnersitz in einem Oberleitungsbus
Fest eingebaute Schaffnerkabine bei der Straßenbahn Amsterdam

Zurückgehend auf Zeiten beamteter Eisenbahner wird heutzutage mit Schaffner allgemein ein Mitarbeiter des Zugpersonals bei der Eisenbahn und übertragen auch Mitarbeiter anderer öffentlicher Verkehrsunternehmen (Straßenbahn, Bus) assoziiert, ohne noch eine offizielle Berufsbezeichnung zu sein. Zu den typischen Aufgaben eines Schaffners gehört die Kontrolle der Fahrkarten und das Erheben des Beförderungsentgeltes. Er übermittelt aber auch das Abfahrtsignal aus hinteren Fahrzeugteilen oder Beiwagen an das Fahrpersonal und hat damit Sicherheitsaufgaben. Durch den vermehrten Einsatz von Fahrscheinautomaten und automatische Türschließ- und -sicherungseinrichtungen (Lichtschranken, Trittsensoren) liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit des Schaffners, sofern sie im öffentlichen Personennahverkehr überhaupt noch ausgeübt wird, eher bei der Fahrausweiskontrolle und im Kundenservice. Klassischen Schaffnerdiensten im Nahverkehr begegnet man heute am ehesten bei touristisch ausgerichteten Sonderlinien.

Im schaffnerlosen Betrieb wird die Fahrscheinkontrolle durch eigenes Personal ausgeübt, die ausschließlich Schwarzfahrer ausfindig zu machen suchen und bei Erfolg die Vertragsstrafe einfordern. Diese oft in engem Kontakt mit den Sicherheitskräften (beispielsweise bei der Bundespolizei) Tätigen werden jedoch nicht als Schaffner bezeichnet.

  • In Deutschland werden sie unter anderem als Fahrausweisprüfer (FAP) bezeichnet. Je nach Einsatzort als Straßenbahn-, Eisenbahn-, Fahrkarten-, Fahrscheinkontrolleure, in der Schweiz als Billetkontrolleur, in Österreich auch Kontrollor. In Wien nach ihrer Uniform umgangssprachlich als Schwarzkappler. Vor allem im Stadtverkehr arbeiten sie oft ohne Uniform in Zivil.

Bei Regionalzügen wurden „Schaffner“ durch Zugbegleiter (Zub) und Kundenbetreuer im Nahverkehr (KiN, DB) ersetzt. Verkauften diese früher auch Fahrkarten, so sind heutzutage immer mehr Strecken flächendeckend oder auch Züge mit Fahrscheinautomaten ausgestattet. Das Personal darf reguläre Fahrkarten meist nur beim Versagen der Automaten ausstellen und beschränkt sich neben den sicherheitstechnischen und organisatorischen Aufgaben nur mehr auf die Fahrscheinkontrolle.

Außerhalb des Nahverkehrs werden als „Schaffner“ die Zugbegleiter und Kundenbetreuer bezeichnet, die dem Zugführer (auch Oberschaffner genannt) unterstellten Mitglieder des Zugbegleitpersonals. Das Zugbegleitpersonal besteht somit aus dem Zugführer und den Schaffnern. Wegen seiner Aufgaben im Servicebereich wird der Zugschaffner in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG Zugbetreuer genannt. Diese teilen sich wiederum in der Bezeichnung Erster Betreuer und Betreuer auf. Der Erste Betreuer verfügt über den gleichen Ausbildungsstand und die gleichen Berechtigungen wie ein Zugchef (Zugführer) und ist in den ICE-Zügen federführend für die Kunden der 1. Klasse verantwortlich, dort stellt er neben der Fahrausweiskontrolle auch alle Serviceaufgaben sicher. Für die Serviceaufgaben wird er bei hohem Fahrgastaufkommen durch eigens ausgebildete 1.-Klasse-Stewards unterstützt. Bei sehr geringem Fahrgastaufkommen betreibt der Erste Betreuer auch selbständig das Bordbistro. Die Betreuer (Schaffner) in den Fernzügen der DB AG verfügen heute, neben den Kenntnissen zur Fahrausweiskontrolle, mindestens über betriebliche Grundkenntnisse und wirken unterstützend.

Mit der Einführung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 durften unter anderem Reisezüge bis zu 100 m Gesamtlänge ohne Zugbegleiter verkehren, sofern der Führerstand mit zwei Personen besetzt war.[2]

In der Schweiz ist der Ausdruck Schaffner ungebräuchlich, an seiner Stelle wird Kondukteur verwendet, gelegentlich (insbesondere außerhalb der Eisenbahn) auch Billeteur. Als offizielle Berufsbezeichnung verwenden die SBB heute Reisezugbegleiter.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Schaffner (Beruf) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Walter Heresbach: Vom Landbau S. 4a
  2. Ernst Kockelkorn: Auswirkungen der neuen Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) auf den Bahnbetrieb. In: Die Bundesbahn. Band 41, Nr. 13/14, 1967, ISSN 0007-5876, S. 445–452.