Schlemmerfilet

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Unter der Bezeichnung Schlemmerfilet vertreiben verschiedene Hersteller ein Tiefkühlgericht mit Fisch. Es handelt sich hierbei in der Regel um einen etwa 2–3 cm hohen, 11 cm breiten und 15 cm langen Block grätenfreier Fischstücke, häufig Filets vom Alaska-Seelachs, auf der eine etwa 0,5 cm dicker Belag aufgebracht ist. Das Produkt wird in der Regel in einer Aluminiumschale ausgeliefert.

Gebackenes Schlemmerfilet

Schlemmerfilets werden zubereitet, indem die Aluminiumschale mit dem tiefgekühlten Lebensmittel etwa 40 Minuten bei etwa 200 °C im Backofen erhitzt wird. Hierbei soll der Belag teilweise schmelzen. Der geschmolzene Teil soll sich mit dem Fischsaft zu einer Soße verbinden, während der auf dem Fischklotz verbleibende andere Teil durch die Maillard-Reaktion eine aromatischen Kruste bilden soll.

Das „Schlemmerfilet à la Bordelaise“ hat eine besondere konsumkulturelle Bedeutung. 1969 wurde es in Deutschland von der Firma Langnese-Iglo GmbH, die zum internationalen Konzern Unilever gehörte, auf den Markt gebracht. Damit war das „Schlemmerfilet à la Bordelaise“ eines der ersten sogenannten Fertigprodukte in Deutschland. Das Produkt ist bis heute erhältlich und erfreut sich weiter großer Beliebtheit. Die „Bordelaise“ ist nicht identisch mit der Sauce bordelaise, scheint sich aber geschmacklich daran anzulehnen. In den nachfolgenden Jahren wurden „Schlemmerfilets“ mit Belägen in diversen anderen Geschmacksrichtungen kreiert.

Die Eintragung der Wortmarke „Schlemmerfilet à la Bordelaise“ wurde vom Deutschen Patentamt per 1. Januar 1986 abgelehnt.[1] Inzwischen bringen viele Tiefkühlkosthersteller „Schlemmerfilets“ und solche „à la Bordelaise“ heraus, die sich in Art und Zubereitung der Zutaten aber bis heute eng an die von Langnese-Iglo geprägte Form anlehnen.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Deutsches Patent- und Markenamt: Markenregister, Aktenzeichen L28275