Turnier im Pferdesport

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Reining: Westernreiten bei einem Reitturnier
Fahrdressur beim Vierspännerfahren

Ein Turnier im Pferdesport, meist Reitturnier, umfasst Wettkämpfe mit dem Pferd als Sportpartner. Dabei treten Reiter und Pferde in verschiedenen Prüfungen gegeneinander an.

Im Pferderennsport ist der Begriff „Turnier“ nicht üblich, die Renntage im Galopp- und Trabrennsport folgen eigenen Regeln (hierzu siehe Pferderennen und Trabrennsport). Weitergehende Informationen zum Voltigieren als Turniersport sind unter Voltigieren als Turniersport zu finden.

Turnierzeiten

In der Regel finden Turniere an den Wochenenden (Freitag bis Sonntag) statt. Kleinere, oft ein- oder zweitägige Turniere, die sich hauptsächlich an Berufsreiter richten und überwiegend aus Prüfungen für junge Pferde bestehen, finden auch unter der Woche statt.

Der mögliche Zeitraum für Pferdeleistungsschauen richtet sich nach der Disziplin. Turniere im Vielseitigkeits- und Distanzreiten sind an die „Grüne Saison“ gebunden und finden daher von April bis Oktober statt. Andere Pferdesportdisziplinen können auch in Hallen stattfinden, somit steht dass gesamte Jahr als Veranstaltungszeitraum zur Verfügung. Generell findet jedoch eine deutlich höhere Zahl von Turnieren in der „Grünen Saison“ statt.

Reglement

Im Rahmen der Turniere werden eine oder mehrere Prüfungen ausgetragen. Diese Prüfungen können nach internationalem Reglement der FEI oder nach nationalem Reglement durchgeführt werden.

Internationale Turniere führen offiziell, je nach Disziplin, verschiedene französischsprachige Bezeichnungen. Bekannter als diese Bezeichnungen sind deren Abkürzungen, so zum Beispiel CDI für ein international ausgeschriebenes Dressurturnier.

In Deutschland wird zwischen den Begriffen Pferdeleistungsschau (abgekürzt PLS) und Breitensportveranstaltung (BV) unterschieden. Bei einer Pferdeleistungsschau handelt es sich um ein Turnier, dessen Prüfungen nach internationalem Reglement der FEI oder nach nationalem Reglement durchgeführt werden. Die Prüfungen nationaler Pferdeleistungsschauen in Deutschland sind nach den Regeln der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ausgeschrieben, im Rahmen dieser Turniere sind auch Prüfungen nach der Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO) möglich.

Reine WBO-Turniere in Deutschland werden offiziell als Breitensportveranstaltung bezeichnet.[1] Diese können vom Prüfungsangebot Pferdeleistungsschauen sehr ähnlich sein (zum Beispiel Hausturniere von Reitervereinen mit Spring- und Dressurprüfungen), können aber auch deutlich darüber hinausgehen (Breitensportturnier).

In Österreich regelt die Österreichische Turnierordnung (ÖTO) den Ablauf von Reitturnieren, in der Schweiz sind dies die Reglemente des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport.

Richter und Richten

Dressurrichter bei der Notenvergabe

Den Richtern kommen bei einem Turnier im Pferdesport zwei Aufgaben zu. Zum einen überwachen sie den regelgerechten Ablauf der Veranstaltung. Zum anderen richten sie die verschiedenen Prüfungen wie Springen und Dressur. Während Richtern in Springprüfungen meist eine eher beobachtende Rolle zukommt, entscheiden sie in Dressur- und Stilspring-, sowie Aufbauprüfungen über die Bewertung der einzelnen Ritte. Wie in fast allen Sportarten ist der Richterspruch endgültig. Es gibt jedoch Möglichkeiten des Einspruchs.

Alle Richter mit der jeweiligen Zulassung für die verschiedenen Klassen und Disziplinen werden jedes Jahr in der Richterliste veröffentlicht. Um die Zulassung für eine Klasse zu erhalten, muss der Bewerber an Lehrgängen und Prüfungen teilnehmen. Um als Richter zugelassen zu werden, muss der Bewerber in der Regel über Leistungsabzeichen nachweisen, dass er über entsprechende eigene Reit-/Fahrpraxis verfügt.

Kleidung und Ausrüstung

Dressurreiterin bei einem internationalen Reitturnier, die Prüfung wird auf Kandare geritten

Bei Turnieren existieren im Regelfall Kleidungsvorschriften, die sich jedoch zwischen den einzelnen Disziplinen unterscheiden. Bei Prüfungen für Turniereinsteiger sind diese oftmals weniger streng. Ob und in welcher Größe Logos oder Werbung zugelassen ist, ist ebenfalls geregelt.

Im Spring- und Dressurreiten sind beispielsweise für den Reiter dunkle Reitstiefel oder optisch ähnliche Chaps, helle (weiße) Reithose, helles Oberteil (Hemd oder Bluse), Reitsakko, Krawatte bzw. Plastron und Reithelm zu tragen. In den höheren Prüfungsklassen im Dressurreiten sind auch alternativ Frack und Zylinder zulässig bzw. vorgeschrieben. Aus der Ausschreibung und dem Turnierreglement geht bei Dressurprüfungen zudem hervor, ob diese auf Trense oder Kandare geritten werden müssen, in anderen Disziplinen ist die Art und Details der zulässigen Zäumungen generell im Turnierreglement festgelegt. Das nationale bzw. internationale Reglement legt fest, ob beispielsweise Fliegenmützen erlaubt sind.

In Geländeprüfungen sind Sicherheitswesten zum Schutz des Reiters vorgeschrieben (siehe hierzu auch Vielseitigkeitsreiten#Kleidung und Ausrüstung). Generell sind Schutzwesten jedoch in allen Leistungsprüfungen erlaubt. In den Disziplinen des Westernreitens sind orientierten sich die Kleidungsvorschriften an der traditionellen Bekleidung der Cowboys Nordamerikas.

Neben den Reiterhilfen sind in Turnieren auch der Einsatz von Hilfsmitteln reglementiert: einfache Hilfszügel sind höchstens in Einsteigerprüfungen zugelassen, Martingale hingegen sind beim Springreiten häufig anzutreffen. Für Sporen gibt es Regeln zur Benutzung und der zulässigen Größe. Der Einsatz von Gerten und Peitschen ist ebenfalls geregelt.

Siegerehrungen

Siegerehrungen bei einem internationalen Hallenreitturnier in Finnland: Die Siegerin bekommt einen Ehrenpreis überreicht

Im Regelfall findet kurz nach Ende einer Prüfung eine Siegerehrung statt. In den Prüfungen eines Turniers wird je nach Ausschreibung platziert, meist ein Drittel oder ein Viertel des Starterfeldes. Meist bekommen alle platzierten Teilnehmer Preisgeld, soweit nicht in der Ausschreibung festgelegt ist, dass kein Preisgeld ausgezahlt wird. Ergänzend dazu werden teilweise Ehrenpreise (Sachpreise) vergeben.

Üblicherweise sind die platzierten Teilnehmer verpflichtet, an der Siegerehrung teilzunehmen, dies soll oder muss zusammen mit dem Pferd erfolgen. Bei der Siegerehrung erhalten die platzierten Sportler Schleifen, die während der Siegerehrung an der Ausrüstung des Pferdes befestigt werden. Welche Farben die Schleifen haben, ist nach Verband und Sportart unterschiedlich: während in Deutschland in vielen Pferdesportdisziplinen goldene Schleifen an den Sieger vergeben werden, orientiert sich das Westernreiten hier an den Vereinten Staaten. Dort erhält der Sieger eine blaue Schleife.[2]

Pferdeleistungsschauen (Deutschland)

Vorbereitung einer Pferdeleistungsschau

Pferdeleistungsschauen werden von einem Sportverein (Reitverein) ausgerichtet. Championate (Meisterschaften) oder Zuchtveranstaltungen werden auch vom jeweiligen Verband (Landesverband, Regionalverband) ausgerichtet.

Mit der Ausschreibung der Pferdeleistungsschau werden Reiter von Vereinen der Region eingeladen. Die Ausschreibung erscheint je nach Verband in einer Fachzeitschrift im Vorvormonat der Veranstaltung. In der Ausschreibung werden die verschiedenen Prüfungen mit dem zugelassenen Teilnehmerkreis je Leistungsklasse aufgezählt. Außerdem wird eine vorläufige Zeiteinteilung angegeben, aus der ersichtlich ist, an welchem Tag welche Prüfung stattfinden soll.

In Ausschreibungen wird zusätzlich auch noch angegeben, welche Verbände teilnehmen dürfen und somit für die Pferdeleistungsschau zugelassen sind. Häufig ist auch angegeben, dass eine bestimmte Anzahl an Einzelreitern vom Veranstalter selbst eingeladen worden ist.

Reiter reservieren durch die Abgabe einer Nennung Startplätze in den einzelnen Prüfungen. Eine Rückmeldung, die meist positiv an den Nenner zurückkommt, sagt aus, dass die Nennung akzeptiert wurde. Doch bedeutet das noch nicht, dass der Reiter an den Start in der jeweiligen Prüfung gehen darf, weil bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geprüft wurde, ob die Leistungsklasse und die anderen Bestimmungen auch denen des Nenners entsprechen. Die Nennung muss bis Nennungsschluss beim Veranstalter eingegangen sein. Inzwischen auch die Online-Nennung zum Standard geworden, auf Antrag ist aber auch noch die Nennung in Papierform mit Nennungsscheckheft und Pferdeaufklebern möglich.[3] Auf der Internetseite der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) kann auch online eine Nennung abgeschickt werden. Dies ist möglich, wenn man selber als Reiter dort eingetragen ist, als auch sein Pferd auf seine Pferdeliste hinzugefügt hat. Dort ist jedem einzelnen dann auch angegeben an welchen Prüfungen man mit seiner jeweiligen Leistungsklasse (LK) teilnehmen darf. Allerdings fällt hier eine Online-Bearbeitungsgebühr für jede Nennung an.

Nennungsschluss ist in der Regel vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Es können so genannte Late-Entry-Turniere ausgeschrieben werden, bei denen der Nennungsschluss erst unmittelbar vor dem Veranstaltungstermin liegt. Der Nennung muss das gesamte Nenngeld als Verrechnungsscheck beiliegen – bzw. bei Online-Nennung überwiesen sein. Das Nenngeld wächst mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad der Prüfung und korreliert mit dem zu gewinnenden Preisgeld in der Prüfung.

Bei der Nennung muss abgesehen von der generellen Teilnahmeberechtigung auf der Veranstaltung die Startberechtigung für die einzelnen Prüfungen noch nicht berücksichtigt werden. Jeder Reiter gibt an, welche Pferde er auf der Pferdeleistungsschau vorstellen möchte. Die Zuordnung zu den verschiedenen Prüfungen erfolgt nicht bei der Nennung.

Abhängig von der Anzahl an Nennungen für die einzelnen Prüfungen erstellt der Veranstalter die Zeiteinteilung, in der der Beginn der einzelnen Prüfungen und deren Dauer festgelegt sind. Die Zeiteinteilung muss allen Teilnehmern eine Woche vor der Veranstaltung zugestellt werden. Prüfungen dürfen frühestens um 7:00 Uhr morgens beginnen.

Bevor der Reiter auf der Veranstaltung starten kann, muss er die einzelnen genannten Prüfungen melden. Mit dem Melden zeigt der Reiter seine Startbereitschaft an und gibt an, welches der genannten Pferde er in der Prüfung reiten wird. Bei der Meldung müssen alle Einschränkungen, die sich durch Ausschreibung oder Reglement ergeben, beachtet werden. In der Regel ist 60-120 min vor Prüfungsbeginn Meldeschluss für diese Prüfung.

30 Minuten vor Prüfungsbeginn muss die Starterliste für die Prüfung vorliegen. In der Starterliste werden alle gemeldeten Reiter mit ihrem Pferd in der Reihenfolge aufgelistet, in der sie starten werden.

Organisation

Der veranstaltende Verein stellt den so genannten Turnierleiter, der die Gesamtverantwortung für die Veranstaltung trägt und Mitglied des Schiedsgerichts ist – nicht zu verwechseln mit den Richtern, die in den verschiedenen Prüfungen die Urteile fällen. Der Turnierleiter wird bereits bei der Ausschreibung festgelegt.

Außer bei reinen Dressurprüfungen wird ein Parcoursbauer angegeben, der die Parcours in Spring-, Vielseitigkeits- und Fahrprüfungen entwirft und für deren regelgerechten Aufbau verantwortlich ist. Je nach Größe der Pferdeleistungsschau können ein oder mehrere Parcoursbauer zusammenarbeiten. Auch der bzw. die Parcoursbauer sind bereits in der Ausschreibung benannt.

Die Jury, die die einzelnen Ritte beurteilt, sind die Richter. Je nach Anzahl der parallel laufenden Prüfungen ist eine Vielzahl von Richtern im Einsatz. Die Zuordnung der Richter zu den einzelnen Prüfungen erfolgt in der Zeiteinteilung. Ein Richter ist der so genannte LK-Beauftragte und als solcher ebenfalls Mitglied des Schiedsgerichts. Alle Richter und der LK-Beauftragte sind in der Ausschreibung benannt. Änderungen sind jedoch möglich und häufig. Sanitäter, ein Turniertierarzt und ein Turnierschmied müssen während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.

Neben diesen funktionellen Positionen sind für den reibungslosen Ablauf einer Pferdeleistungsschau eine Reihe meist ehrenamtlicher Helfer wie Parkplatzdienst und Verpflegungspersonal verantwortlich.

Meldestelle

Die Meldestelle bzw. das Meldestellenpersonal ist die zentrale Verwaltungsstelle einer Pferdeleistungsschau. Es ist zuständig für die formale Abwicklung beginnend bei der Annahme der Nennungen und endend bei der Übergabe der Ergebnislisten an die FN.

Die Meldestelle selbst muss mindestens 30 min vor Beginn der ersten Prüfung eines Tages und längstens bis Ende der letzten Prüfung eines Tages besetzt sein. Das Personal ist Anlaufstelle für jegliche organisatorische Fragen. Wichtigste Aufgaben sind die Annahme der meist telefonischen Meldungen, die Erstellung der Startlisten, die Verwaltung der Ergebnislisten, die Auszahlung der Geldpreise und die Organisation von nachträglichen Nennungsänderungen wie Reiterwechsel, Pferdewechsel oder Startplatzübernahme oder -nachtrag. Nachträgliche Änderungen sind gegen relativ hohe Gebühren möglich. Die Meldestelle überprüft außerdem, dass jeder Starter das Nenn- bzw. Startgeld bezahlt hat und nimmt Nachzahlungen an. Als Software wird von den Meldestellen in Deutschland üblicherweise TORIS genutzt.

Teilnehmer einer Vielseitigkeitsprüfung

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Beispielhaft hierzu die Besonderen Bestimmungen der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Baden-Württemberg, § 2
  2. für deutsche Turniere nach dem Reglement der EWU: Regelbuch 2013, § 1100 f. (PDF; 8,3 MB), Erste Westernreiter Union
  3. Turniernennung im In- und Ausland auf der Internetseite der Deutschen Reiterlichen Vereinigung