Umweltamt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. August 2016 um 19:28 Uhr durch Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (ergänzt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Umweltamt ist eine verbreitete Bezeichnung für Untere Verwaltungsbehörden, die mit dem Vollzug des Umweltrechts betraut sind. Sie sind in der Regel Fachabteilungen der Verwaltungen von Landkreisen und kreisfreien Städten und dem Geschäftsbereich der Umweltministerien der Länder im übertragenen Wirkungskreis zugeordnet. In dieser Funktion nehmen sie in der Regel Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde, Wasserbehörde, sowie des Immissionsschutz-, Abfall- und Bodenschutzrechts wahr. Im Laufe der Entwicklung des Umweltschutzes erfolgte zum Ende des 20. Jahrhunderts eine Zusammenlegung mit Fachbehörden, die ähnliche Aufgaben hatten: So entstanden um 1990 in Niedersachsen aus den Wasserwirtschaftsämtern die Staatlichen Ämter für Abfall- und Wasserwirtschaft.

In Hessen gibt es zudem Staatliche Umweltämter als Mittelbehörden im Bereich des Umweltrechts, welche den jeweiligen Regierungspräsidien zugeordnet sind.

Bei der Stadt Frankfurt am Main zum Beispiel sehen die Aufgabenfelder des Umweltamtes wie folgt aus:

Die Stadtverwaltung von Emden beschreibt die Aufgaben des Fachdienstes Umwelt wie folgt: „Allgemeines Ziel des Umweltschutzes sind Vermeidung bzw. Beseitigung von Beeinträchtigungen der Umwelt. Daher sind die Abwehr, Begrenzung und Beseitigung schädlicher Auswirkungen auf Mensch Tier und Pflanze sowie Wasser, Luft und Boden Hauptaufgaben des behördlichen Umweltschutzes. Den Rahmen setzen die Vorgaben des Wasser-, Naturschutz-, Bodenschutz-, Deich-, Abfall- und Immissionsschutzrechts.“[2]

Einzelnachweise

  1. http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3060&_ffmpar
  2. https://www.emden.de/rathaus/verwaltung/fb-300-stadtentwicklung-und-wirtschaftsfoerderung/fd-362-umwelt