Verwundetenabzeichen
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Das Verwundetenabzeichen war eine deutsche militärische Auszeichnung, die erstmals 1918 von Kaiser Wilhelm II. gestiftet wurde.
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[Bearbeiten] Abzeichen 1918
Wilhelm II. stiftete am 3. März 1918 ein Verwundetenabzeichen für Angehörige des deutschen Heeres (einschließlich Flieger-, Luftschiffer- und Ballontruppen) als Auszeichnung für Verletzungen im Ersten Weltkrieg, das seit dem 8. Juli desselben Jahres auch an Angehörige der Kolonialtruppen in den deutschen Schutzgebieten verliehen werden konnte. Für die Angehörigen der Kaiserlichen Marine war von Wilhelm bereits am 24. Juni 1918 ein in seiner äußeren Form abweichendes Verwundetenabzeichen gestiftet worden.
Die Verleihungsbestimmungen besagten u.a.: Ich will den im Dienste des Vaterlandes Verwundeten als besondere Anerkennung ein Abzeichen verleihen. Das Abzeichen soll die auszeichnen, die für das Vaterland geblutet haben oder im Kriegsgebiet durch feindliche Einwirkung ihre Gesundheit verloren haben und infolgedessen dienstunfähig sind.
Das Abzeichen wurde in drei Stufen verliehen:
- in Schwarz (für ein- und zweimalige Verwundung)
- in Silber (für drei- und viermalige Verwundung)
- in Gold (für fünf- und mehrmalige Verwundung)
[Bearbeiten] Abzeichen 1933-1945
Im Dritten Reich wurde das Verwundetenabzeichen von Adolf Hitler neu gestiftet. Es gab drei verschiedene Verwundetenabzeichen:
- Verwundetenabzeichen für deutsche Freiwillige im spanischen Freiheitskampf (Legion Condor)
- Verwundetenabzeichen 1939
- Verwundetenabzeichen 20. Juli 1944
[Bearbeiten] Abzeichen für den Spanischen Bürgerkrieg
Das Verwundetenabzeichen für deutsche Freiwillige im spanischen Freiheitskampf wurde am 22. Mai 1939 gestiftet. Es zeichnete jene Soldaten aus, die als Angehörige der Legion Condor auf Seiten General Francos (1936/37), im Zusammenhang mit deren Einsatz oder in spanischen Gewässern verletzt wurden. Bei ein- oder zweimaliger Verwundung wurde es in Schwarz, bei drei- oder mehrmaliger Verwundung in Silber verliehen. Insgesamt kamen 182 schwarze und ein silbernes Verwundetenabzeichen zur Verleihung.
[Bearbeiten] Abzeichen 1939
Das Verwundetenabzeichen 1939 wurde am 1. September 1939 gestiftet. Es zeichnete jene Soldaten aus, die im Zweiten Weltkrieg durch Feindeinwirkung, unverschuldet durch eigene Kampfmittel oder schwere Erfrierungen bei Kampfhandlungen verletzt wurden. Für ein- und zweimalige Verwundung wurde es in Schwarz, für drei- und viermalige Verwundung in Silber und für mehr als vier Verwundungen in Gold verliehen. Bei schweren Verletzungen konnte ggf. auch eine Stufe übersprungen werden. Verwundungen im Ersten Weltkrieg, in den Revolutionswirren 1918/19 sowie den Grenzschutzkämpfen (Schlesien 1918-21, Kärnten 1918/19), im Spanischen Bürgerkrieg und dem Attentat vom 20. Juli 1944 konnten bei der Bestimmung der jeweiligen Stufe angerechnet werden. Das Abzeichen wurde auf der linken Brustseite - zumeist auf der Brusttasche - versetzt unterhalb der Kriegsauszeichnungen, aber oberhalb der Ehrenzeichen der NSDAP und der unterschiedlichen anerkannten Sportabzeichen angebracht.
[Bearbeiten] Abzeichen 1944
Das Verwundetenabzeichen 20. Juli 1944 wurde im August 1944 geschaffen und an solche Personen verliehen, die beim Attentat vom 20. Juli 1944 Verletzungen erlitten oder getötet wurden. Die massiv aus Silber gefertigte Auszeichnung ähnelt dem Verwundetenabzeichen von 1939. Unter dem Stahlhelm die zweizeilige Inschrift 20. JULI 1944 und darunter die Signatur von Adolf Hitler.
Hitler selbst nahm das Abzeichen an, trug es aber nie. Es wurde an folgende 24 Personen verliehen:
-
- Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel [1]
- Generaloberst Alfred Jodl [1]
- Generaloberst Günther Korten [2](seinen Verletzungen zwei Tage später erlegen)
- General der Infanterie Walter Buhle [1]
- General der Artillerie Walter Warlimont [2]
- General der Flieger Karl-Heinrich Bodenschatz [1]
- Generalleutnant Rudolf Schmundt [2](seinen Verletzungen am 1. Oktober 1944 erlegen)
- Generalleutnant Adolf Heusinger [1]
- SS-Gruppenführer (Generalleutnant der Waffen-SS) Hermann Fegelein [1]
- Generalmajor Walther Scherff [2]
- Konteradmiral Hans-Erich Voss [2]
- Konteradmiral Karl-Jesco von Puttkamer [2]
- Oberst Nicolaus von Below
- Oberst Heinz Brandt [1](seinen Verletzungen am folgenden Tag erlegen)
- Kapitän zur See Heinz Assmann [1]
- Oberstleutnant Heinz Waizenegger [1]
- Oberstleutnant Heinrich Borgmann [1]
- Major Ernst John von Freyend [1]
- Major Herbert Büchs [1]
- SS-Sturmbannführer Otto Günsche [1]
- Ministerialrat Franz von Sonnleithner
- Stenograph Heinrich Berger [1](seinen Verletzungen am Nachmittag des 20. Juli erlegen)
- Stenograph Fritz-Ernst Hagen
- Staatssekretär Walter Hewel
[Bearbeiten] Nachträgliche Verleihung
Ebenso wie nach dem Ersten Weltkrieg kann auch nach 1945 die Trageberechtigung für das Verwundetenabzeichen gem. § 13 OrdenNachwV [1] beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis über kriegsbedingte Verwundungen oder Beschädigungen entsprechend den Bestimmungen über die Kriegsopferversorgung.
[Bearbeiten] Vorschriften für das Tragen nach 1945
Gemäß dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 dürfen Orden und Ehrenzeichen aus der Zeit vor 1945 nur ohne Hakenkreuz getragen werden. Davon ausgenommen sind das Verwundetenabzeichen für deutsche Freiwillige im spanischen Freiheitskampf sowie das Verwundetenabzeichen 20. Juli 1944, die beide in keinerlei Form in Deutschland getragen werden dürfen.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Kurt-Gerhard Klietmann: Deutsche Auszeichnungen, Band 2: Deutsches Reich 1871-1945, Verlag die Ordens-Sammlung, Berlin 1971
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h i j k l m n Jörg Nimmergut: Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945, Band IV. Württemberg II – Deutsches Reich, Zentralstelle für wissenschaftliche Ordenskunde, München 2001, ISBN 3-00-00-1396-2, S.2228
- ↑ a b c d e f Jörg Nimmergut: Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945, Band IV. Württemberg II – Deutsches Reich, Zentralstelle für wissenschaftliche Ordenskunde, München 2001, ISBN 3-00-00-1396-2, S.2229

