Bandenkampfabzeichen

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Bandenkampfabzeichen

Das Bandenkampfabzeichen war im Zweiten Weltkrieg eine nationalsozialistische Auszeichnung für Personen, die gegen Widerstandskämpfer und Partisanen vorgegangen waren. Partisanen galten im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten als „Banden“,[1] vgl. auch die kollektiven Vergeltungsmaßnahmen durch Wehrmachtsangehörige.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Empfänger

Das Abzeichen wurde am 29. Januar 1944 durch Adolf Hitler gestiftet und galt rückwirkend ab dem 1. Januar 1943. Die Verleihung sollte an Führer, Unterführer und Mannschaften aller im Kampf gegen Partisanen eingesetzten Verbände erfolgen und war in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) vorgesehen. Die Bedingungen für die Verleihung waren:

  • für die erste Stufe (Bronze) - 20 Kampftage
  • für die zweite Stufe (Silber) - 50 Kampftage
  • für die dritte Stufe (Gold) - 100 Kampftage

Seit dem 5. Oktober 1944 wurde der Kreis der Personen, die diese Auszeichnung erhalten konnten, nicht mehr beschränkt auf Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder der Polizei, sondern jeder der sich aktiv an der Bandenbekämpfung beteiligt hat konnte diese erhalten.

Selbst den Gefallenen und tödlich Verunglückten konnte nachträglich das Abzeichen verliehen werden, sofern sie vor dem Tod oder am Tag ihres Todes die Bedingungen erfüllt hatten. In diesem Falle sollte den Hinterbliebenen die verliehene Auszeichnung mit Besitzurkunde als Erinnerungsstück übersendet werden.

Die Aushändigung des Bandenkampfabzeichens in Gold behielt sich Himmler selbst vor. Ende des Jahres 1944 bestellte der Reichsführer-SS 10 bis 20 Bandenkampfabzeichen bei der Firma Juncker in Berlin. Diese waren in Silber vergoldeter Ausführung und mit Brillanten besetzt. Die Verleihung ist jedoch nicht nachgewiesen, und der Verbleib der Abzeichen ist ungeklärt.

„bereinigtes“ Bandenkampfabzeichen

[Bearbeiten] Trageregeln nach 1945

Das „Bandenkampfabzeichen“ ausgegeben bis ins Jahr 1945, gehört zu den nationalsozialistischen Orden, deren Führung in Deutschland nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957 nicht zulässig ist. Eine Ausnahme bilden die ab 1958 vom Hakenkreuz und Totenkopf „bereinigten“ Bandenkampfabzeichen. Diese wurden nach einer Gestaltungsvorlage des Bundesministerium des Inneren hergestellt, welche in der Beilage des Bundesanzeigers Nr. 41 vom 28. Februar 1958 veröffentlicht wurde.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Kurt-Gerhard Klietmann Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936 - 1945, Stuttgart 1981, ISBN 3879436894
  • Rolf Michaelis, Das Bandenkampfabzeichen, 2007
  • Klaus D. Patzwall, Das Bandenkampfabzeichen 1944 - 1945, Studien zur Geschichte der Auszeichnungen - Band 3, Norderstedt 2003

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. Himmler erließ im Herbst 1942 die Sprachregelung, dass statt „Partisanen“ der Ausdruck „Banden“ zu verwenden sei.
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