UNESCO-Kultur- und -Naturerbe in Österreich

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Emblem des UNESCO-Welterbe

Kulturerbe in Österreich, deklariert nach den diversen Konventionen der UNESCO als Erbe der Menschheit. Nationale Kontaktstelle ist die Österreichische UNESCO-Kommission.

UNESCO Welt- und Kulturerbes

Welterbestätten

In Österreich gibt es 9 Welterbestätten (Stand 2013). Drei sind Kulturlandschaften (Neusiedlersee, Hallstatt–Dachstein, Wachau), drei sind Stadtlandschaften (Altstädte Salzburg, Graz, Wien), zwei ein Bauwerk (Bau-/Gartenbaudenkmal Schönbrunn und technisches Denkmal Semmeringbahn), und eines archäologische Stätten (Pfahlbauten um die Alpen) – sie sind sämtlich als Kultur-, nicht als Naturerbe geführt.

Die erste Welterbestätte wurde 1996 ausgewiesen.

Weltdokumentenerbe

Das Weltdokumentenerbe Österreichs umfasst 12 Einträge (Stand 2013). 7 sind Sammlungen (Papyrussammlung, Gotische Baurisse, Corviniana, Historische Sammlungen des Phonogrammarchivs, Schubert-, Brahms-Sammlung, Schönberg-Nachlass), 5 Einzelobjekte (Dioskurides, Kongressakte 1815, Atlas Blaeu–Van der Hem, Tabula Peutingeriana, Mainzer Psalter).

Das erste Dokumentenerbe wurde 1997 ausgewiesen.

Immaterielles Kulturerbe

Die Liste des immateriellen Kulturerbes umfasst 52 Einträge (Stand 2013). Davon sind 6 in ganz Österreich zu finden (Apotheken-Hausspezialitäten, Falknerei, Märchenerzählen, Volkstanz, Stille Nacht - Weihnacht, Köhlerei), der Rest in einzelnen Gegenden der Bundesländer. 7 sind aus dem Bereich Mündliche Tradition, 5 Darstellende Künste, 24 Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, 6 Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und 9 aus dem Bereich Handwerkstechniken.

Das erste immateriellen Erbe wurde 2010 ausgewiesen, und umfasst bisher nur die nationale Liste, Einträge in die internationale Liste (Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit) hat Österreich zwischenzeitlich zwei. Während der 7. Sitzung des Zwischenstaatlichen Komitees zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, die vom 3.–7. Dezember 2012 in Paris stattfand, wurden das Imster Schemenlaufen und die Falknerei in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.

Siehe auch

Literatur

  • UNESCO-Kommissionen Deutschlands, Luxemburgs, Österreichs und der Schweiz (Hrsg.): Welterbe-Manual. Handbuch zur Umsetzung der Welterbekonvention in Deutschland, Luxemburg, Österreich und der Schweiz. Bonn 2009, ISBN 978-3-940785-05-3.

Weblinks

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