Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2010/August

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Ist für mich etwas komplexx, ich stelle es mal hier rein. -- ~Lukas Diskussion Bewertung 20:33, 24. Mär. 2010 (CET)

Wenn keine Freigabe für das Passfoto vorliegt, muss gelöscht werden. Der Ausweis selbst ist sowohl als amtliches Werk, als auch aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe gemeinfrei. Yellowcard 21:58, 25. Mär. 2010 (CET)
Dann könnte man ja auch einfach das Passfoto unkenntlich machen. Offenbar geht es bei dem Bild ja nicht um die dargestellte Person, sondern darum, einen preussischen Personalausweis zu zeigen (dementsprechend wurde ja auch schon der Name der Person getilgt), diesen Zweck könnte das Bild auch mit überdecktem Passfoto noch erfüllen. Gestumblindi 22:03, 25. Mär. 2010 (CET)
Wäre wahrscheinlich ohnehin der beste Weg, da hier eventuell auch noch ein Eingriff ins Recht am eigenen Bild (sofern die Person nohc lebt oder < 10 Jahre tot ist) vorliegt. Gruß Yellowcard 00:48, 30. Mär. 2010 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- --ireas {d · c · b} 21:10, 9. Aug. 2010 (CEST)

Ich gehe davon aus, dass die simple Darstellung in einem Balkendiagramm keine SH hat. Liege ich richtig? Die dargestellten Daten sind ja sicher nicht geschützt. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:49, 10. Aug. 2010 (CEST)

Das Diagramm hat keine Schöpfungshöhe; bei Daten kann man sich nicht immer so sicher sein… Hier dürfte das aber – analog zu unseren bisherigen Positionen – okay sein. Grüße, --ireas {d · c · b} 23:19, 10. Aug. 2010 (CEST)
Fakten an sich sind nicht urheberrechtlich geschützt, sonst würden sehr obskure Situationen entstehen.
Dieses Bild ist kein Problem.
-- Suhadi Jorhaa'ir 00:24, 11. Aug. 2010 (CEST)
Hier wird keine vollständige Datenbank übernommen, insofern gibt´s auch keine Probleme mit einem etwaigen Datenbankwerk... -- Chaddy · DDÜP 00:37, 11. Aug. 2010 (CEST)
Sag ich doch. :-) Allerdings sind Daten nicht immer frei… --ireas {d · c · b} 08:49, 11. Aug. 2010 (CEST)
Danke für die Antworten.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:35, 11. Aug. 2010 (CEST)

Dauerbrenner Karten. Bei dieser sehe ich keine besondere schöpferische Leistung und auch keine Schöpfungshöhe. Andere Meinungen? -- ireas {d · c · b} 11:59, 13. Aug. 2010 (CEST)

Das sind lediglich politische Grenzen, die kann man gar nicht anders zeichnen... -- Chaddy · DDÜP 18:42, 13. Aug. 2010 (CEST)
Danke. --ireas {d · c · b} 12:43, 14. Aug. 2010 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- --ireas {d · c · b} 12:43, 14. Aug. 2010 (CEST)

Sollte diese Datei Schöpfungshöhe haben? In meinen Augen nicht; allerdings hat Leyo DÜP gesetzt. -- ireas {d · c · b} 20:13, 17. Aug. 2010 (CEST)

Ich sehe nicht wirklich ein Problem mit diesem Bild. -- Chaddy · DDÜP 21:25, 17. Aug. 2010 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- --ireas {d · c · b} 00:18, 27. Aug. 2010 (CEST)

Hat diese 08/15-Stellenanzeige Schöpfungshöhe? -- ireas {d · c · b} 17:45, 18. Aug. 2010 (CEST)

Nö. --Marcela 17:46, 20. Aug. 2010 (CEST)
Siehe eins darunter. (Schöner und rechtlich eindeutiger Verstoß gegen AGG)--Werbeeinblendung 19:37, 26. Aug. 2010 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- --ireas {d · c · b} 00:17, 27. Aug. 2010 (CEST)

Ich weiß, so etwas hatten wir in letzter Zeit öfter, allerdings kann ich die Diskussionen nicht finden. Schöpfungshöhe? Meines Erachtens nein. -- ireas {d · c · b} 22:30, 9. Aug. 2010 (CEST)

Selbst wenn es in Sachen Schöpfungshöhe ein Grenzfall ist (m.E. ist die Schöpfungshöhe erreicht): In spätestens 2 Jahren ist der Plan nicht mehr aktuell, außerdem verfügen wir über von WP-Autoren selbst erstellte Pläne (z.B. [1] und [2]), die regelmäßig aktualisiert werden. Daher sollte dieses PDF mit Copyright-Vermerk gelöscht werden. --Invisigoth67 (Disk.) 00:34, 10. Aug. 2010 (CEST)
Ich sehe da eigentliche keine Schöpfungshöhe... Der Copyright-Vermerk fällt dann unter Copyfraud (genauso übrigens die von WP-Autoren selbst erstellten Pläne)... -- Chaddy · DDÜP 01:56, 10. Aug. 2010 (CEST)
Ich habe leider kein Urteil gefunden, welches eine ähnliche Situation entscheidet. Jedoch denke ich, dass man hier den urheberrechtlichen Schutz absprechen muss, weil der Karte der Individuelle und Schöpferische Charakter fehlt. Das soll heißen, dass diese Liniennetzpläne alle so gestaltet sind, und ich keine künstlerische, individuelle Schöpfung in dieser Einzelnen erkenne. Die ähneln sich alle in Design und Fahrgebung, nur die Geografischen Daten unterscheiden sich:
Keine SH.
-- Suhadi Jorhaa'ir 17:23, 14. Aug. 2010 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- --ireas {d · c · b} 21:35, 27. Aug. 2010 (CEST)

Das österreichische Heiligenlexikon behauptet, dass die Datei gemeinfrei ist. Glauben wir das? In meinen Augen sieht das durchaus seriös aus. -- ireas {d · c · b} 21:05, 17. Aug. 2010 (CEST)

Vom Zeichenstil her dürfte das wohl ein zeitgenössisches Bild sein => PD-alt. -- Chaddy · DDÜP 21:24, 17. Aug. 2010 (CEST)
Selbstverständlich PD-alt. Es ist schlichtweg undenkbar, dass das urheberrechtlich geschützt ist, egal, was im ÖHL steht oder nicht. Solange keinerlei Anzeichen da ist, dass dieses nach aller Lebenserfahrung etwa 200-300 Jahre alte und schon längst gemeinfreie Bild aus irgendeinem Grund geschützt sein sollte, besteht keinerlei Grund, hier etwas anderes zu vermuten. Ich habe die Dateiüberprüfungsbausteine entfernt und das Bild auf die Commons verschoben. --AndreasPraefcke 22:37, 17. Aug. 2010 (CEST) PS: Bleibt die Frage bei einer bekannt schludrigen Quelle wie dem Heiligenlexikon, ob das Bild überhaupt Hiller darstellt. Es gibt allerdings ein Buch über Hiller, das genau dieses Bild auf dem Cover hat, also kann man davon wohl ausgehen (Link).

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- --ireas {d · c · b} 21:31, 27. Aug. 2010 (CEST)

Die Benutzerin lädt weiterhin reihenweise Bilder hoch mit der Urheberangabe JKU Linz, wo sie offenbar arbeitet. Sie wurde schon angesprochen, dass sie die Freigabe des Fotografen braucht. Ich habe die jüngsten Fotos weiterhin mit DÜP versehen, fände es aber gut, wenn sie noch einmal von einem anderen Benutzer auf das Problem angesprochen würde. Gruß --Werbeeinblendung 17:55, 26. Aug. 2010 (CEST)

Dank an Suhadi, ist damit erledigt. --Werbeeinblendung 18:24, 26. Aug. 2010 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- --ireas {d · c · b} 21:30, 27. Aug. 2010 (CEST)

Trifft die genannte Lizenz hier zu? -- ireas {d · c · b} 14:35, 10. Aug. 2010 (CEST)

Ich denke schon. Die Angaben klingen plausibel.
-- Suhadi Jorhaa'ir 16:10, 10. Aug. 2010 (CEST)
"Deutscher Wirtschaftsverlag, AG" klingt zumindest nicht nach einer jurstischen Person des öffentlichen Rechts. Für die restlichen Voraussetzungen ("ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde") fehlt mir das Buch. Irgendwann wurde mal empfohlen den Baustein eigentlich nur für Reichstagshandbücher herzunehmen. --Isderion 17:11, 10. Aug. 2010 (CEST)
Stimmt, da habe ich jetzt nicht dran gedacht.
-- Suhadi Jorhaa'ir 17:30, 10. Aug. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --ireas :disk: :bew: 10:29, 30. Aug. 2010 (CEST)

Schöpfungshöhe? -- ireas {d · c · b} 10:18, 16. Aug. 2010 (CEST)

Ja, wurde schon entschieden. --MasterFinally Disse - Bewertung 18:41, 17. Aug. 2010 (CEST)
Das waren Fehlentscheidungen (seit wann ist Mps eigentlich ein UFler?). -- Chaddy · DDÜP 18:47, 17. Aug. 2010 (CEST)
Die Figuren-Artworks in den Logos waren a) erheblich detaillierter und aufwändiger gestaltet als das Laufende Auge und b) waren darauf urheberr. geschützte Figuren aus den Spielen zu sehen. Deren Schutz wird durch die Nutzung in einem Logo nicht plötzlich aufgehoben. --Kam Solusar 19:13, 17. Aug. 2010 (CEST)
Ich sehe da ebenfalls ne Fehlentscheidung. --Marcela 08:24, 20. Aug. 2010 (CEST)
Es kommt auf den Verwendungszweck an. Da Logos Gebrauchskunst sind und daher als Geschmacksmuster eingetragen werden können, liegt die Schwelle zur Schöpfungshöhe sehr hoch (um zu verhindern, dass die deutlich kürzere Schutzdauer des Geschmacksmusterrechts durch die 70 Jahre pma des Urheberrechts ausgehebelt werden). Insofern können die Figuren, wenn sie als Logo verwendet werden, durchaus gemeinfrei sein, das gilt dann natürlich nicht, wenn die Figuren als Teil des Spiels (also als bildende Kunst) verwendet werden.
Ein einfacheres Beispiel ist das Schwarze Quadrat. Da dieses schwarze Quadrat bildende Kunst ist, war es ganz normal 70 Jahre pma geschützt. D. h. aber nicht, dass alle anderen schwarzen Quadrate nun eine Urheberrechtsverletzung gewesen wären, zumindest, solange sie bloße Gebrauchskunst sind. -- Chaddy · DDÜP 17:31, 20. Aug. 2010 (CEST)
Also wenn dieses FF-Logo oder allgemein die Logos der FF-Reihe hier hochgeladen werden dürften, dann gelte das doch auch für dieses Logo hier. Es ist ein Logo, aber mit der Spielfigur drin. Das käme ja wohl aufs selbe raus, ob Schlumpf oder Terra in der Magitek Armor. --MasterFinally Disse - Bewertung 18:24, 27. Aug. 2010 (CEST)
Bilder mit menschlichen Darstellungen müssen weitaus strenger behandelt werden. Daß die Schlümpfe keine Menschen sind, ist natürlich klar. Diese Figuren tragen jedoch menschliche Züge, hier ist SH anzunehmen. --Marcela 08:34, 30. Aug. 2010 (CEST)

Ich habe die Datei gelöscht. --ireas :disk: :bew: 10:26, 30. Aug. 2010 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --ireas :disk: :bew: 10:26, 30. Aug. 2010 (CEST)

Der Dauerbrenner – Schöpfungshöhe bei dieser technischen Zeichnung? -- ireas {d · c · b} 09:42, 11. Aug. 2010 (CEST)

Nein. Das ist m.E. nur eine Umsetzung technischer Normen und enthält nicht den benötigten individuellen Schöpfungscharakter.
Siehe auch, was ich hier schrieb: Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Schemazeichnungen_ohne_Sch.C3.B6pfungsh.C3.B6he
-- Suhadi Jorhaa'ir 12:46, 11. Aug. 2010 (CEST)
Dumm ist, dass die Quelle nicht genau genug angegeben wurde. Ich hab nämlich den Eindruck, das könnte sogar PD-alt sein (vom Stil her). --PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:37, 11. Aug. 2010 (CEST)
Dieses unmögliche qm statt m² kam erst nach dem Krieg auf. --Marcela 08:35, 20. Aug. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: - Suhadi - 11:04, 1. Sep. 2010 (CEST)

1923-Diskussion: ein nein, ein unentschlossen, ein ja – was nun? -- ireas {d · c · b} 12:09, 13. Aug. 2010 (CEST)

Wie du sicher gesehen hast, kümmert sich leider niemand mehr um die 1923er-Fälle... -- Chaddy · DDÜP 18:41, 13. Aug. 2010 (CEST)
Ich habe in der 1923er-Diskussion jetzt nochmal ausführlich dargelegt, warum die Karte in der Zeit vor 1919 veröffentlicht worden sein muss (sie stammt aus Saverne/Zabern im Elsaß, das wurde 1919 frz. und anhand einer Vielzahl von Vergleichsstücken aus demselben Ort lässt sich sehr gut zeigen, dass alle nach 1919 veröffentlichten Karten die französische Version des Ortsnamens tragen und nicht die deutsche wie in diesem Fall). M.E. ist der Nachweis der "rechtzeitigen" Veröffentlichung damit ganz plausibel und ausreichend.
Eine Frage zum Procedere: Wenn sich nichts weiter tut, kann ich dann die Vermerke, Vorbehalte und Warnhinweise auf der Bildbeschreibungsseite irgendwann "eigenmächtig" entfernen oder muss ich warten, bis mir jemand sein ok gibt? Jordi 22:40, 17. Aug. 2010 (CEST)
Es stellt sich hier nun die grundsätzliche Frage, ob als Nachweis einer Veröffentlichung vor 1923 bei Postkarten nur ein entsprechender Poststempel zulässig sein soll oder ob (etwa wenn keine Rückseite vorliegt oder die Karte nicht gelaufen ist) auch andere, ebenso sichere Beweismittel herangezogen werden können. Und ob darunter auch der Verweis auf den notorisch bekannten historisch-politischen Kontext fallen kann, wenn Angaben auf der Karte eindeutig bestimmten historischen Verhältnissen zuzuordnen sind, die nach 1922 nicht mehr gegeben waren (zum Beispiel wenn sich Ortsnamen oder die Gebietszugehörigkeiten geändert haben). Ausführlicher in der 1923er-Diskussion, wo jetzt neben dieser Karte aus Zabern/Saverne auch andere, ähnlich gelagerte Fälle aufgetaucht sind (Ansichtskartenbilder ohne Rückseite aus Temesvár mit ungarischer Beschriftung, Siebenbürgen wurde aber schon 1920 rumänisch). --Jordi 11:13, 22. Sep. 2010 (CEST)

s. 1923-Disk

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jordi 10:30, 18. Okt. 2010 (CEST)

Hier stellt sich auch die Frage: Trifft die §134-Regelung zu? Oben hieß es, man einigte sich darauf, das nur für die Handbücher zu verwenden. Das heißt löschen? -- ireas {d · c · b} 20:37, 15. Aug. 2010 (CEST)

Ist mir zu lasch. Einfach mal NSDAP reinschreiben und gut ist? Hätte auch die Frau oder Omma fotografieren können. ..Darah Dan Doa.suhadi 23:04, 27. Sep. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --ireas :disk: :bew: 18:36, 10. Dez. 2010 (CET)

15 Dateien von Benutzer:Lady Whistler

Datei:Feile.gif, Datei:Friede.gif, Datei:Hammer.gif, Datei:Heulsuse.gif, Datei:Hysterical.gif, Datei:Muaha Smilie.gif, Datei:Mx10.gif, Datei:Nachdenk.gif, Datei:Puschel.gif, Datei:Rofl.gif, Datei:Smilie Danke.gif, Datei:Smilie Party.gif, Datei:Smilie xmas 231.gif, Datei:Smilie yeahyeah.gif, Datei:XMAS SMILEY.jpg

Die alte Frage: Schöpfungshöhe oder nicht? Beim letzten Bild ist auch keine Quelle angegeben und bei den anderen nur "sehr allgemein". -- JuTa 21:14, 15. Aug. 2010 (CEST)

Weia, 15x mal bei den schweren Fällen *grins*
OK. Beim letzten Smilies gestehe ich, ich weiß nicht mehr wo ich den herhabe, aaaber: ich habe mich eigentlich an anderen Smilies hier aus der WP orientiert z.B. Datei:Dozey.gif oder Datei:Putzsignatur.gif - auch ohne SH und bei letzterem steht als Kommentar dabei:
Sonstiges: Jeder Smilie ist Public-Domain, deshalb ist auch dieser PD
Deshalb dachte ich, ich lieg mit der gleichen Lizenz nicht verkehrt. Mhhmm, das diese gelben Dinger die Diskussionen ungemein aufheitern können zählt nicht, oder?
Im Ernst, diese Aussage "Smilies haben keine SH" hab ich schön öfter "rumspuken" gesehen.
LG Lady Whistler - Mentorenprogramm Projekt Andere Wikis ( Disk | Bew. ) 21:51, 15. Aug. 2010 (CEST)
Ein Smiley-Bild wie dieses mag keine Schöpfungshöhe haben, aber die vorliegenden Dateien wurden von jemandem animiert und/oder gezeichnet und haben Detail, das sich nicht leicht replizieren lässt. Warum legt man in der deutschen Wiki häufig so unnatürliche Standards an Schöpfungshöhe an? Hat das irgendwie mit deutschem Rechtsverständnis zu tun? Die Server sind in Florida und unterliegen amerikanischem Recht. Außerdem hat wuerziworld.de eine © Notiz. lg Hekerui 23:10, 15. Aug. 2010 (CEST)
Ja, die Schöpfungshöhe-Auslegung der deutschsprachigen Wikipedia richtet sich so gut wie möglich nach der Rechtsprechung. Ja, hier gilt deutsches Recht, siehe WP:BR und Schutzlandprinzip. Ja, der Copyright-Hinweis hat keinen Belang – zum einen aus Prinzip (Copyright = angloamerikanisch; entweder ist etwas geschützt oder nicht), zum anderen siehe Copyfraud. --ireas {d · c · b} 23:13, 15. Aug. 2010 (CEST)
Es gibt u. a. auch Server in Südkorea. Die Server, von denen wir Mitteleuropärer aus bedient werden, stehen in den Niederlanden...
Der Server-Standort ist vollkommen irrelevant. Siehe Schutzlandprinzip. -- Chaddy · DDÜP 02:05, 16. Aug. 2010 (CEST)
Wenn ich schon bei Datei:Putzsignatur.gif lese "Jeder Smilie ist Public-Domain, deshalb ist auch dieser PD" - was ist denn das für eine Erklärung. PD gibt's in deutschem Recht so doch gar nicht. Ist schon gut, dass wir so viel wie möglich über Commons machen. lg Hekerui 11:59, 16. Aug. 2010 (CEST)
Ist schon gut, daß wir sowas nicht über Commons machen. Smileys haben keine SH, Serverstandort ist schnuppe und (c) ignorieren wir. --Marcela 08:20, 20. Aug. 2010 (CEST)
Genau! Freiheit für die Smilies. Isch brauch die Dinger. LG Lady Whistler - Mentorenprogramm Projekt Andere Wikis ( Disk | Bew. ) 23:23, 20. Aug. 2010 (CEST)
Sind Smileys Gebrauchsgrafiken? Wenn nein, sind die Smileys natürlich geschützt. Wenn doch, dann gehen Smileys wie z. B. Datei:Smilie xmas 231.gif doch einiges über das eher simpel gehaltene Laufende Auge hinaus und müssten auch gelöscht werden. --Kam Solusar 16:19, 8. Sep. 2010 (CEST)
Auch dieser Weihnachtsbaum hat keine SH. --Marcela 18:39, 8. Sep. 2010 (CEST)
Wenn es keine Gebrauchsgrafiken sind, hat der Weihnachtsbaum eindeutig SH. Und bei Gebrauchsgrafiken haben wir nur das Laufende Auge als Anhaltspunkt. Bei allem, was mehr Schöpfungshöhe erreicht, können wir nur raten, wie Gerichte vielleicht darüber entscheiden würden. D.h. je detaillierter/aufwändiger eine Gebrauchsgrafik im Vergleich zum Laufenden Auge ist, desto zwingender müssen wir es löschen. --Kam Solusar 21:52, 12. Sep. 2010 (CEST)
Unabhängig von der Frage Gebrauchsgrafik sehe ich keine SH. Wer SH sieht, muß sie begründen. --Marcela 22:23, 13. Sep. 2010 (CEST)
"Wer SH sieht, muß sie begründen." - Das gilt eben i. A. nur für Werke der angewandten Kunst (Logos etc.), bei Werken der bildenden Kunst existiert die Kleine Münze, d.h. auch geringe Leistungen können schon urheberrechtlich geschützt sein. Wenn die Smileys also keine Werke der angewandten Kunst sind, erreichen sie auf jeden Fall die notwendige SH. --Kam Solusar 18:34, 18. Sep. 2010 (CEST)

Ich würde für die Smileys analog die Rechtssprechung zu Handy-Logos anwenden (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 25.02.2004, 5 U 137/03), wonach Grafiken solcher Art prinzipiell als Werke der bildenden Kunst urheberrechtlich geschützt sein können, jedoch nur wenn sie über banale und vorbekannte Darstellungen hinausreichen. Wenn man genauer in die Urteilsbegründung hineinschaut, finden sich Argumentationen, die man gut auch auf die Smileys anwenden kann und SH verneinen.--Mo4jolo     >>> 2000 Tage 02:51, 19. Sep. 2010 (CEST)

Smiley sind eher der Kategorie der Piktogramme und Bildzeichen einzuordnen, denn ein Piktogramm ist "ein einzelnes Symbol bzw. Ikon, das eine Information durch vereinfachte grafische Darstellung vermittelt." Das was ein Smiley nunmal tut und solche Piktogramme sind nur urheberrechtlich geschützt, wenn sie die durchschnittliche Gestaltungshöhe deutlich überragen (vgl. Fromm/Nordemann §2 Rdn. 81). ..Darah Dan Doa.suhadi 13:31, 28. Sep. 2010 (CEST)

Ich habe bei allen außer dem letzten Smilie die DÜP-Bausteine entfernt. Datei:XMAS SMILEY.jpg ist sehr detailreich und erreicht damit meiner Meinung nach Schöpfungshöhe, weswegen ich diesen Smilie gelöscht habe. Ohnehin war er nicht verwendet. Yellowcard 16:10, 27. Feb. 2011 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard 16:10, 27. Feb. 2011 (CET)