Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2010/Januar

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ein frohes neues, mir ist gerade diese datei durch zufall aufgefallen und dabei bin ich über die Lizenz gestolpert. Ich bin mir ziemlich sicher das die Lizenz nicht stimmt, da die Herrausgabe des Bildes um 1630 erfolgte, der Autor also vor mehr also 200 jahren gestorben ist, müsste das bild doch gemeinfrei sein da alle schutzrechte abgelaufen sind oder? gruss --Shadak Dis Bei Bew 14:57, 1. Jan. 2010 (CET)

Es steht doch auch da, daß das Bild gemeinfrei ist … Ich sehe gerade das Problem nicht. Robin (talk’n’judge - DÜP) 15:06, 1. Jan. 2010 (CET)
Ist es gemeinfrei oder vermutlich gemeinfrei? weil letzteres sagt auch das die reccht evtl. nicht abgelaufen sind... gruss --Shadak Dis Bei Bew 15:20, 1. Jan. 2010 (CET)
Wenn´s von um 1630 ist, ist es sicher gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:00, 1. Jan. 2010 (CET)
Ich danke für die Klärung. gruss --Shadak Dis Bei Bew 18:58, 1. Jan. 2010 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Shadak Dis Bei Bew 18:58, 1. Jan. 2010 (CET)

Von einer Aufnahme aus dem öffentlichen Verkehrsraum kann keine Rede sein, da die Aufnahme ganz eindeutig aus dem Inneren des Atomiums gemacht wurde. Das Panoramarecht schließt solche Fälle eindeutig aus. Richtig? -- Suhªdi 19:38, 3. Jan. 2010 (CET)

Korrekt --h-stt !? 22:14, 3. Jan. 2010 (CET)
gelöscht --h-stt !? 22:14, 3. Jan. 2010 (CET)
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Hat der Hintergrund Schöpfungshöhe? Robin (talk’n’judge - DÜP) 13:25, 10. Jan. 2010 (CET)

Höchstwahrscheinlich ja. Das Problem kann man aber ganz einfach lösen, indem man nochmal einen Screenshot anfertigt, nur mit einem anderen Hintergrundbild (am besten ein gemeinfreies nehmen). -- Chaddy · D·B - DÜP 17:32, 10. Jan. 2010 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Robin (talk’n’judge - DÜP) 14:47, 14. Jan. 2010 (CET)

Kann man das als reine Reproduktion ohne schöpferische Leistung durchgehen lassen (d. h. {{Bild-PD-alt}})? Robin (talk’n’judge - DÜP) 19:39, 10. Jan. 2010 (CET)

Nein, eigentlich nicht. Das ist ein Relief und hat eindeutig 3D-Charakter... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:13, 10. Jan. 2010 (CET)
Angesichts des Druckbildes nehme ich mal an, dass der Poststempel von 1901 ist, richtig? Dann wäre das als Bild-PD-100 kein Problem. --h-stt !? 21:26, 10. Jan. 2010 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Robin (talk’n’judge - DÜP) 14:50, 14. Jan. 2010 (CET)

Haben die beiden Bildchen SH? Robin (talk’n’judge - DÜP) 16:27, 19. Jan. 2010 (CET)

Wenns keine Logo's sind, Ja. Bobo11 16:32, 19. Jan. 2010 (CET)

Offensichtlich Monster aus einem Computerspiel somit auf der selben Ebene wie Pokemon --> Sla --Isderion 02:41, 21. Jan. 2010 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Isderion 04:56, 21. Jan. 2010 (CET)

The Legend of Zelda (erl.)

Unter den Schnellöschkandidaten finden sich Abbildungen, die danach bereits 2007 gelöscht worden waren. Könnten die Fachleute hier mal einen Blick darauf werfen, da sich bisher keiner von den Kollegen dazu entschließen konnte, die Dateien zu entsorgen? Gruß-- Enzian44 19:42, 16. Jan. 2010 (CET)

Hat sich inzwischen erledigt, danke für Eure Aufmerksamkeit. -- Enzian44 19:54, 16. Jan. 2010 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Suhªdi 01:11, 23. Jan. 2010 (CET)

THW-Arbeitsblätter

Da sie gerade unter NowCommons auftauchen, wie sieht es mit dem Urheberrechtsstatus folgender Bilder aus:

GFDL kann wohl nur bei selbst erstellten Übersichten gelten. Geht dies als Amtliches Werk durch, ist eine Freigabe erforderlich? Gruß -- Niteshift 12:33, 19. Jan. 2010 (CET)

Wo ist da Schöpfungshöhe? -- Chaddy · D·B - DÜP 14:47, 19. Jan. 2010 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Suhªdi 01:12, 23. Jan. 2010 (CET)

Was meint ihr - mit viel AGF DÜP entfernen oder löschen? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 19:27, 19. Jan. 2010 (CET)

Hier kann man durchaus viel AGF anwenden. 1. ist das ein Altfall von 2004 und 2. ist die Uploaderin Elian eine verdiente und seriöse Benutzerin. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:23, 19. Jan. 2010 (CET)
Ääähm, Herr Lehrer, das kenne ich ;) Kann gut sein, daß das eine unscharfe Altlast von mir ist. Mir ist jedenfalls so. Einfach lassen, wie es ist, ist schon ok. --Marcela 00:00, 20. Jan. 2010 (CET)
„Irgendein Typ in der C-Base“ heißt nunmal, dass der Urheber unbekannt ist – bei unserer strikten Linie sollten wir allein deswegen schon löschen. Darüber hinaus seh ich hier arge Probleme wegen RaeB. Wenn's nur der fehlende Urheber wäre, könnte ich mich durchaus mit einem „Bestandsschutz-Behalten“ abfinden, aber haben denn alle abgebildeten Benutzer ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben? -- Yellowcard 18:18, 22. Jan. 2010 (CET)
Naja, jetzt übertreiben wir´s aber mal nicht. Die sehen nicht so aus, als würden sie da nicht fotografiert werden wollen... Und du kannst die Abgebildeten ja anschreiben, sind ja alles Wikipedianer. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:00, 22. Jan. 2010 (CET)
Ich habe mich mal als Urheber eingetragen, bin mir da aber nicht sicher. Kann gern revertiert werden. RaeB ist wohl weniger das Thema hier. DÜP entfernt. --Marcela 22:14, 26. Jan. 2010 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: jodo 01:31, 4. Feb. 2010 (CET)

Reicht das so, wenn bei Quelle der Uploader steht? Oder wird eine explizitere Erläuterung benötigt? -- Suhªdi 17:12, 27. Jan. 2010 (CET)

klar. --h-stt !? 22:51, 27. Jan. 2010 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: jodo 01:31, 4. Feb. 2010 (CET)

ist das ok? Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:13, 27. Jan. 2010 (CET)

Mir reicht es. Aber können wir einen besseren Scan bekommen? Außerdem war das die Hütte von Dr. Jürgen Schneider. Können wir das nicht in seinem Artikel brauchen? --h-stt !? 22:54, 27. Jan. 2010 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Suhadi Ne'johaa! 12:13, 6. Feb. 2010 (CET)

Ich sehe da durchaus Schöpfungshöhe. Was meint Ihr? Robin (talk’n’judge - DÜP) 10:54, 10. Jan. 2010 (CET)

Schöpfungshöhe sehe ich da auch. Da das Bild m.E. deutlich "logoähnlichen" Charakter besitzt, kann es aber mit der Lizenz {Bild-LogoSH} m.E. durchaus in der deutschsprachigen Wikipedia verbleiben, wie es auch mit den meisten anderen Logos geschieht. Den Hinweis auf geringe Schöpfungshöhe einfach entfernen.--Fornax 11:49, 10. Jan. 2010 (CET)
Formax, bitte informiere dich erst über die Rechtslage, bevor du solche Kommenatre abgibst. Der Baustein LogoSH bedeutet ja gerade, dass das Logo keine Schöpfungshöhe hat. Wir dürfen nur Logos verwenden, die keine Schöpfungshöhe haben oder aus anderen Gründen frei sind, bzw. unter einer freien Lizenz stehen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:30, 10. Jan. 2010 (CET)
M.E. trefft ihr den Sachverhalt beide nicht ganz. Angesichts des Beispiels Laufendes Auge gibt es zumindest in Deutschland kaum ein denkbares Logo, das urheberrechtlich schützbar wäre bzw. es ist unmöglich, bei einem Logo mit Sicherheit von schutzfähiger Schöpfungshöhe auszugehen, denn das nicht geschützte "Laufende Auge" ist ja schon so kreativ, dass man sich kaum ein Logo vorstellen kann, bei dem mit Sicherheit eine grössere "schöpferische" Leistung anzunehmen ist. Aber: Ein Plakat ist kein Logo. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den urheberrechtlichen Schutz für das "Laufende Auge" nur darum verwehrt, weil es als Logo markenrechtlichen Schutz geniesst. Wäre das Laufende Auge kein Logo, sondern ein für sich stehendes Kunstwerk, wäre der urheberrechtliche Schutz für genau diese Grafik sicherlich bejaht worden. Die Frage nach der Schöpfungshöhe kann also nur im Kontext des Verwendungszwecks des Werkes, um das es geht, gesehen werden. Gestumblindi 03:33, 14. Jan. 2010 (CET)
Ja, du hast schon recht, aber darum ging´s mir jetzt gar nicht. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:44, 14. Jan. 2010 (CET)
löschen - hier handelt es sich nicht um ein mehr oder weniger abstraktes Logo, sondern um die ikonografische Zuspitzung einer These, vergleichbar mit einem Aphorismus. Das ist eine eigenständige Ausdrucksform und unterliegt dem Urheberrecht. --h-stt !? 12:47, 10. Jan. 2010 (CET)
@Formax: Du widersprichst Dir irgendwie. Einerseits siehst Du SH, andererseits fändest Du die Verwendung von {{Bild-LogoSH}} gut, welche aussagt, daß das Bild nicht die nötige SH erreicht, um urhebrrechtl. geschützt zu sein … Robin (talk’n’judge - DÜP) 12:59, 10. Jan. 2010 (CET)
Vgl. auch Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Schopfungsh.C3.B6he.3F – dort hieß es „keine SH“. Robin (talk’n’judge - DÜP) 13:20, 10. Jan. 2010 (CET)

Siehe auch Voranfrage: Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Schopfungsh.C3.B6he.3F - Ich sehe auch keine Schöpfungshöhe im Vergleich mit durchaus anspruchvolleren Logos, die ja pauschal akzeptiert werden. Beispiele: Datei:Logo Tierpark Hagenbeck.jpg Datei:Hannover Zoo.svg Datei:Enjoy Coca Cola Logo.svg, Spziell das von CC ist weitaus komplizierter in der Gestaltung. --Eingangskontrolle 13:23, 10. Jan. 2010 (CET)

Ich wiederhole es gerne nochmal: Das hier ist kein Logo (= Bildmarke = Bezeichnung), sondern eine inhaltliche Aussage, nur eben in grafischer statt in textlicher Form. --h-stt !? 13:46, 10. Jan. 2010 (CET)
@Robin/Ireas: Die Diskussionen bezüglich der Bezeichnung des Copyright-Bausteins mit "SH" wurden bereits anderenorts ausführlich geführt. Kompromiss war wohl: Schöpfungshöhe weglassen, um Urheber nicht zu "verärgern", trotzdem unter dem "SH" Baustein lizensieren. Ich halte das klar für ein logoähnliches Bild, das so lizensiert werden kann.--Fornax 13:57, 10. Jan. 2010 (CET)
Im LogoSH-Baustein steht nicht explizit drin, dass das Bild keine Schöpfungshöhe hat, er darf aber nur für Bilder verwendet werden, die keine SH aufweisen. Wenn du also sagst, dass du findest, dass das SH hat und im selben Satz dafür plädierst, das mit dem LogoSH-Baustein zu behalten, widersprichst du dir selber. Das geht nicht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:10, 10. Jan. 2010 (CET)
Das geht schon. Die Schöpfungshöhe liegt nämlich häufig im Auge des Betrachters. Wenn ich hier Schöpfungshöhe sehe, bedeutet das ja noch lange nicht, dass "objektiv" (nach Meinung anderer Wikipedianer) auch welche vorliegt. Deswegen sollte man das mit der Schöpfungshöhe ja auch weglassen ;-)--Fornax 14:22, 10. Jan. 2010 (CET)
Nein, so einfach ist das nicht. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:30, 10. Jan. 2010 (CET)
Der LogoSH-Baustein darf vor allem nur für Logos oder ähnliche Objekte verwendet werden, die markenrechtlichen Schutz geniessen und darum nicht so schnell urheberrechtlich schützbar sind. Ich denke nicht, dass Plakate darunter fallen. Gestumblindi 03:35, 14. Jan. 2010 (CET)

Ich fasse jetzt mal zusammen, daß das Plakat nicht per SH gemeinfrei ist und habe den entsprechenden DÜP-Baustein gesetzt. Bei anderer Meinung bitte revertieren. ireas (talk’n’judge - DÜP) 20:39, 9. Feb. 2010 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ireas (talk’n’judge - DÜP) 07:48, 15. Feb. 2010 (CET)

Das dürfte nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen; oder? Robin (talk’n’judge - DÜP) 14:42, 14. Jan. 2010 (CET)

Als technische Zeichnung gibt es nur eine richtige Darstellung, also kann sie gar nicht urheberrechtlich geschützt sein (die Zeichnung), da keine beim Anfertigen der Zeichnung eigene künstlerische (oder geistige) Leitung erbracht werden kann. Von daher ist Gemeinfrei zutrefend. Bobo11 14:50, 14. Jan. 2010 (CET)
Gut, danke für die Bestätigung :) Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 14:51, 14. Jan. 2010 (CET)
Das ist leider nicht korrekt. Im Gegenteil knüpft die Rechtsprechung gerade wegen des geringen Spielrausm für individuelle Gestaltung bei technischen Zeichnungen nur minimale Bedingungen an die Gestaltung, bei der bereits ein Schutz angenommen wird: § 2 I Nr. 7 UrhG. Siehe auch: Kleine Münze. --h-stt !? 23:00, 14. Jan. 2010 (CET)
NA ja aber gerade eine Normzeichnung schliest auch die kleine Münze aus. Zitat aus kleine Münze; Das in Frage kommende Werk muss neben den Anforderungen an den Werkbegriff über ein ausreichendes Maß an schöpferischem Inhalt verfügen. Der Begriff „kleine Münze“ besagt lediglich, dass die Messlatte in Hinblick auf die Gestaltungshöhe niedrig angelegt sein kann. Wenn es nur eine richtige Darstellung gibt (Und bei einer Schnittdarstellung ist dies der Fall. Ich muss mich da ja an das Originall halten und bei Schnitt A-A gibs genau 1 richtige darstellung). Bei einer technischen Zeichnug fängt die Frage eigentlich schon früher an, nämlich da ob es überhaupt eine eigenständinges Werk ist. Bobo11 15:15, 16. Jan. 2010 (CET)
Schau dir das Bild doch an. Da bestehen unendliche viele Möglichkeiten der Darstellung, das ist kein durch die Kontruktion vorgegebenes Schema. Aber warum ist das eigentlich nicht Bild-PD-alt? Gerade aus der Darstellung kann man doch erkennen, dass es einer lange vergangenen Epoche entstammt und die Herkunft ist zeno.org, also ein Archiv gemeinfreier Quellen? --h-stt !? 15:44, 17. Jan. 2010 (CET)
Weil eien SChnittzeichnung durch diese Duplexpumpe nach DIN genau so gezeichent werden muss. Da hab ich null Gestaltzungsspielraum, und wenn ich null Gestastaltungsspielraum habe kann ich auch keine EIGENE geistige Schöpfung haben. Die die hat schon der Entwickliuer dier Punmpe gemacht, und ich reproduziere nur sein Werk. Und da es sich um eine Abbildung eines Gebrauchsgegenstand handelt, der auch via Patentrecht geschütz werden kann, komm die strenge Auslegung der Kleine Münze gar nicht zur Anwendung. Bobo11 18:57, 17. Jan. 2010 (CET)
Meinst du das ernst? Ein heutiger technischer Zeichner würde das selbe Pumpenkonzept ganz sicher wesentlich anders umsetzen. Natürlich wären die einzelnenm Maschinenelemente genauso angeordnet und ihre Beziehung wäre gleich dargestellt. Aber die Wandstärken würden nicht mehr an Gusseisen erinnern, das Gehäuse hätte sicher andere Formen, und so weiter. Das ist eine stark zeitgebundene Darstellung, das Buch erschien 1920, ich vermute jedoch dass die Zeichnung damals schon nicht unbedingt top aktuell wirkte. --h-stt !? 20:52, 17. Jan. 2010 (CET)
Ja, denn es ist ja eine Zeichnug einer Maschine von 1920 und die war damals nun mal aus Gusseisen, also muss ich sie so und nicht anderes Zeichen. Ich schieb deswegen ja auch diese (Bestimt) und nicht eine (Unbestimt) Duplexpumpe. Genau das eine Model, muss ich genau so zeichenen, das ist ja der Sinn einer Norm. Und genau deswegen kann bei technischen Zeichnungen die SH verneint werden. Der Schutz des Gegenstandes als soches ist unabhäning von der Zeichnung, der Gegenstand ist geschütz nicht die technisch korekte Abbildung dessen (Denn dabei schaffe ich ja kein neues Werk). Klar kann ich mich strafbar machen, wenn ich eine Gegenstand anhand ein Zeichnung nachbau. Das aber, ist unabhägig davon wer die Zeichnug erstellt hat (da ja jede gleich auszusehen hat wenn sie nach Norm gezeichent ist). -- Bobo11 21:26, 17. Jan. 2010 (CET)
Fassen wir zusammen: Dies ist eine technische Zeichnung einer bestimmten Maschine - nicht nur ein Schema für solche Maschinen generell. Diese Maschine hat einen konkreten techinschen Entwurf und würde zB heute bei gleicher Funktion anders aussehen. Damit unterliegt die Zeichnung dem urheberrechtlichen Schutz für technische Zeichnungen, die Schwelle für die Kleine Münze ist sehr niedrig anzusetzen. Schöpfungshöhe ist gegeben. Wer das Bild retten will, sollte mit PD-alt argumentieren. --h-stt !? 22:38, 17. Jan. 2010 (CET)

Datei:SVB-Zug.jpg

Ich denke mal, hier ist die Problematik ähnlich. Robin (talk’n’judge - DÜP) 15:05, 15. Jan. 2010 (CET)

Dito. Als technische Zeichnung gibt es nur eine richtige Darstellung, also kann sie gar nicht urheberrechtlich geschützt sein (die Zeichnung), da keine beim Anfertigen der Zeichnung eigene künstlerische (oder geistige) Leitung erbracht werden kann. Von daher ist Gemeinfrei zutrefend Bobo11 15:07, 16. Jan. 2010 (CET)
Hier sehe ich tatsächlich nur sehr geringe individuelle Anteile und kann mich im Ergebnis der Einschätzung von Bobo11 anschließen. Aber auch hier plädiere ich eigentlich für Bild-PD-alt. --h-stt !? 15:46, 17. Jan. 2010 (CET)
Röll ist aber für PD-alt zu spät gestorben. Robin (talk’n’judge - DÜP) 15:34, 19. Jan. 2010 (CET)

Datei:Fahrleitung HASV.png

Dito. Robin (talk’n’judge - DÜP) 15:34, 19. Jan. 2010 (CET)

Dito. Als technische Zeichnung gibt es nur eine richtige Darstellung, also kann sie gar nicht urheberrechtlich geschützt sein (die Zeichnung), da keine beim Anfertigen der Zeichnung eigene künstlerische (oder geistige) Leitung erbracht werden kann. Die Zeichnung wird, bei Verwendung dieser Fahrleitungsmast-Art immer so aussehen. Also unter Berufung von keine Schöpfungshöhe mit Gemeinfreiheit-Baustein auf de: stehenlasen (nicht zwingend commons geeeigent). Bobo11 15:46, 19. Jan. 2010 (CET)
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Uploader =? Urheber -- Suhªdi 15:41, 19. Jan. 2010 (CET)

Wegen den EXIF-Datei würde ich das bejahen. Udn uns reicht eigetlich wenn der Hochlader schreibt selber fotografiert. Das Problem ist eben, dass da WK und nicht Benutzer:Bergerhof6 steht. WK ist eben auch kein Bürgerliche Namen, sondern ebenfals eine Abkürzung bzw. Pseudonym (Hätte also ruhig gleiche sein WP-Benutzernamen verweden können). -- Bobo11 16:38, 19. Jan. 2010 (CET)
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Sehr simple Karte, haben wir hier wirklich SH? -- Suhªdi 17:45, 26. Jan. 2010 (CET)

Übliches Problem bei Karten. Es gibt nur ein halbwegs aktuelles Urteil, das die Urheberrechtsanfürderungen an Karten einzuschätzen hilft und dort hat das LG München die Anforderungen extrem niedrig angesetzt, weil die Topographie das meiste vorgibt und die individuelle Ausdrucksmöglichkeiten sehr gering sind. Diese Karte ist aber schon sehr, sehr reduziert. Was sagen denn die Kollegen? --h-stt !? 21:59, 26. Jan. 2010 (CET)
Ich sehe da keine SH. --Marcela 18:57, 1. Feb. 2010 (CET)
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Karte ist zwar sehr simpel, aber da weiß man ja nie, also SH? -- Suhªdi 18:51, 31. Jan. 2010 (CET)

Für mich nicht. --Marcela 18:55, 1. Feb. 2010 (CET)
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Ist die Bearbeitung der Karte (durch Striche und Punkte) ausreichend genug um ein neues Werk zu erstellen? Siehe genau hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Fornax#Probleme_mit_deiner_Datei -- Suhªdi 17:47, 1. Jan. 2010 (CET)

Nein, natürlich nicht. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:03, 1. Jan. 2010 (CET)
Der springende Punkt ist: Es handelt sich bei dieser Datei um einen Scan der Karte 1334 (Seite 423 rechts oben) aus diesem Werk: Haeupler, H. & Schönfelder, P. (1988): Atlas der Farn- und Blütenpflanzen der Bundesrepublik Deutschland. - Eugen Ulmer, Stuttgart, ISBN 3-8001-3434-9 und nicht um das Einfügen des Gitters und der Punkte auf eine Kartenvorlage durch den Uploader. Ich empfehle Löschung. --RLJ 11:21, 4. Jan. 2010 (CET)
M.E. ist der springende Punkt folgende Frage: Kann die Vorlage im "Haeupler" überhaupt Copyright-Schutz genießen ? Wenn nein, handelt es sich lediglich um einen Scan eines "public-domain"-Objekts. Dafür gibt es bei Commons sogar eine extra Vorlage. Nicht jede Behauptung eines Buchverlages bzgl. des Copyright-Schutzes ist juristisch haltbar. So kann z.B. kaum die Abbildung eines Morsecodes unter Copyright gestellt werden, auch wenn der Verlag im Vorwort das Gegenteil behauptet. Natürlich kannn man diesen Code (Punkte und Striche) aus dem Buch scannen (triviale Abbildungen). Es kann wohl keinen Unterschied machen, ob ich jetzt hingehe und einen public-domain-Umriss der Deutschland-Karte nehme und dann eigenhändig nochmal die Striche und Punkte einsetze, oder die Original- Karte gleich scanne. Entweder ist beides erlaubt oder beides nicht erlaubt. Diese Frage müsste geklärt werden.--Fornax 13:03, 4. Jan. 2010 (CET)
Falls das Hochladen der Kopie des Originals erlaubt wäre, wäre die logische Konsequenz, dass der ganze Atlas (und alle anderen Verbreitungsatlanten dazu sowie alle auf den ersten Blick "trivialen" wissenschaftlichen Grafiken (Balken- und Tortendiagramme, einfache Kartendarstellungen)) "Public Domain" wäre und hier hochgeladen werden darf. Das muss jedoch mit dem Hintergrund wissenschaftlicher Information und wissenschaftlicher Arbeit gesehen werden. Es handelt sich bei der Karte nicht um eine Zufallsverteilung von Punkten, sondern um das Verbreitungsbild von Scutellaria minor, das wissenschaftliche Informationen enthält und mit dem Hintergrund eines erheblichen Arbeits- und finanziellen Aufwandes gesehen werden muss (vgl. S. 1-36) und deswegen keineswegs trivial und schon gar nicht von "niedriger Schöpfungshöhe" ist. Es ist davon auszugehen, dass für den Kartenhintergrund und für die Verbreitungsbilder, wie auf S. 4 dargestellt, Urheberrechtsschutz beansprucht wird, in dem Buch keine "Public Domain"-Teile vorzufinden sind und eine Kopie des Originals nicht veröffentlicht werden darf. Das Buch wäre in Morsecode geschrieben genauso schützbar wie mit chinesischen oder arabischen Schriftzeichen. Eine Neuzeichnung der Karte (oder sinnvoller eine Abwandlung durch eine Aktualisierung, ein feineres Raster oder eine Einbeziehung der Nachbarländer), müsste erlaubt sein, wenn man die Datengrundlagen zitiert. --RLJ 15:09, 4. Jan. 2010 (CET)
Der "Aufwand" hat nicht mit Urheberschutz zu tun. Logos z. B. kommen den Firmen ziemlich teuer und Werbegrafiker sind da u. U. Wochen beschäftigt, um ein Logo zu kreieren. Trotzdem sind die meisten Logos nicht urheberrechtlich schützbar. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:54, 4. Jan. 2010 (CET)
a) Es handelt sich hier um kein Logo, sondern um eine wissenschaftliche Datenreihe in grafischer Darstellung (§2 Abs. 1.7 UrhG). Aktueller Rechteinhaber an diesen Daten ist das Bundesamt für Naturschutz siehe hier b) Es handelt sich hier um einen Scan aus einem urheberrechtlich geschützten Buch (§ 1, §2 Abs.1.1 UrhG). c) Für die Reproduktion und eine Neuzeichnung ist §51 (Zitate) und §87c (Schranken des Rechts des Datenbankherstellers) relevant. Es muss bei Veröffentlichung ein erkennbarer wissenschaftlicher Zweck vorhanden sein. Die Datengrundlage muss zitiert werden. Eine Public Domain-Grafik lässt sich aus diesen Daten nicht erstellen. Man darf nur unwesentliche Teile aus dem Buch bzw. der Datenbank veröffentlichen. d) Die Karte ist 22 Jahre alt, völlig veraltet und für Wikipedia-Artikel verzichtbar, weil durch einen Link auf diese Grafik mehr als gleichwertig ersetzbar. Wozu der zeitliche Aufwand? Gruß --RLJ 21:44, 5. Jan. 2010 (CET)

Die Argumente sind verständlich. Wenn jedoch eine Neuzeichnung bzw. Aktualisierung der vorhandenen Karte erlaubt sein soll, widerspricht das m.E. dem Gedanken des Urheberschutzes. Diese Karte hätte ich in "Null komma nix" nachgezeichnet bzw. aktualisiert. Muss sie sich danach sehr vom Original unterscheiden ? Das ist hier doch wohl ein Kernproblem. Durch die geringe (oberflächliche) Komplexität wird sich die Nachzeichnung kaum vom Original unterscheiden können.--Fornax 18:23, 4. Jan. 2010 (CET)

@Fornax. Nein, "Null komma nix" nachgezeichnet, hättest du die nicht. Das urheberrechtliche Hauptproblem ist nicht der Raster mit denn Punkten, sondern die im Hintergrund verwendete Karte. Die Karte ist generaliesierrt und damit urheberechtlich geschützt. Du kast natürlich ein solches Raster über eine andere (WP-taugliche) Karte legen, und donn die Werte eintragen. Diese Karte hier, ist dafür nicht verwendbar. Bobo11 12:54, 10. Jan. 2010 (CET)

Ich sehe immer noch keine SH. Wenn sich kein anderer mit anderer Meinung meldet, werde ich PD-SH setzen. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:08, 16. Feb. 2010 (CET)

An diesem Scan aus einem urheberrechtlich geschützten Buch ist nichts - weder die Kartengrundlage noch das durch Punkte dargestellte Verbreitungsmuster einer Pflanzenart - "Niedrige Schöpfungshöhe" und nichts "Public Domain". Das habe ich oben sehr ausführlich dargestellt. --RLJ 13:25, 21. Feb. 2010 (CET)
Über die Karte kann man diskutieren. Das Verbreitungsmuster ist aber beim besten Willen nicht schützbar. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:56, 21. Feb. 2010 (CET)
Sehe ich genau so wie Chaddy.--Fornax 16:08, 21. Feb. 2010 (CET)
§2 Abs. 1.7 UrhG: "Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:" 7. "Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen." --RLJ 16:21, 21. Feb. 2010 (CET)
Zur Schöpfungshöhe von Rasterverbreitungskarten:
Persönliche Schöpfung: Die in der Karte dargestellten Daten basieren auf den Ergebnissen der Floristischen Kartierung Deutschland, also auf der Geländearbeit hunderter von Kartierern und auf der Auswertung bereits publizierter Literaturdaten und unpublizierter Herbardaten. Viele dieser Verbreitungspunkte sind in dieser Karte erstpubliziert worden. Die Karte wurde aus einer Datenbank mit den Verbreitungsdaten generiert. Sie ist nicht mit Hilfe eines Zufallsgenerators entstanden, und Tiere waren auch nicht daran beteiligt.
Geistiger Gehalt: Die Karte stellt die Verbreitung einer Pflanzenart im Westteil Deutschlands dar. Diese Verbreitung ist von den verschiedensten Faktoren (z.B. Geologie, Klima, Naturraumausstattung, Florengeschichte, menschliche Nutzung) abhängig und lässt sich dementsprechend vielfältig, v.a. aber für Naturschutzzwecke, auswerten. Der Informationsgehalt ist also nicht trivial.
Wahrnehmbare Formgestalt: Die Karte wurde auf Papier veröffentlicht und ist dadurch den menschlichen Sinnen leicht zugänglich.
Individualität: Durch ihre Gestaltung ist sofort zu erkennen, aus welchem Buch diese Verbreitungskarte stammt. Diese Individualität der Gestaltung äußert sich in der Wahl des geographischen Ausschnitts, der Art, Weite und Darstellung des Gitternetzes, der Form und der Bedeutung der Kartierungssymbole, in der Hintergrundkarte und in der Beschriftung. Es liegt in der Natur der Sache, dass Verbreitungskarten in einem Atlas einheitlich gestaltet werden.
Darstellungen wissenschaftlicher Art sind nach §2 Abs. 1(7) UrhG besonders geschützt. Die Ansprüche an die Individualität wissenschaftlicher Darstellung sind niedrig.
Fazit: Die vorliegend Rasterverbreitungskarte hat Schöpfungshöhe. --RLJ 20:15, 2. Mär. 2010 (CET)

Gelöscht, weil vermutlich urheberrechtlich geschützt und nicht unter einer freien Lizenz veröffentlicht. --Noddy 11:00, 20. Mär. 2010 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Noddy 11:00, 20. Mär. 2010 (CET)

foto auch selbst gemacht oder irgendwo hergenommen und nur "selbst zusammengebastelt"? -- Suhªdi 18:49, 6. Jan. 2010 (CET)

Einfach mal fragen? Er ist doch aktiv. --Marcela 19:00, 6. Jan. 2010 (CET)
Das habe ich ebenfalls getan. Habe aber aufgrund der Inaktivität direkt auf SF eingetragen und eine WikiMail geschrieben.
-- Suhªdi 19:10, 6. Jan. 2010 (CET)
Er hat mittlerweile X Accounts, sein aktueller ist AFAIK Benutzer:Triebtäter (MMX) (nicht signierter Beitrag von Yellowcard (Diskussion | Beiträge) 22:43, 13. Jan. 2010 (CET))
Doch, doch, der ist schon noch aktiv. Der sockt so vor sich hin hat im Abwählen von Admins offenbar seine Erfüllung gefunden... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:50, 13. Jan. 2010 (CET)
Und was ist jetzt dabei rausgekommen? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:09, 16. Feb. 2010 (CET)
Nichts bis jetzt.
-- Suhadi Jorhaa'ir 19:44, 16. Feb. 2010 (CET)

Ich hab endlich mal nachgefragt. Yellowcard 23:57, 27. Mär. 2010 (CET)

Der Benutzer scheint seine Diskussionsseite zu ignorieren. Im Zweifelsfall löschen (wird nur auf Benutzerseiten verwendet), vielleicht fällt ihm dann irgendwann auf, dass er antworten könnte. ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:45, 2. Apr. 2010 (CEST)
Bild wird gelöscht. --ireas (talk’n’judge - DÜP) 10:27, 9. Apr. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --ireas (talk’n’judge - DÜP) 10:27, 9. Apr. 2010 (CEST)

Hat der Affe eine SH? Sehe das grenzwertig. -- Suhªdi 14:17, 30. Jan. 2010 (CET)

Nein, zumal Logo. Kann keine höhere schöpferische Leistung sehen als beim laufenden Auge. Gruß Yellowcard 00:46, 30. Mär. 2010 (CEST)
Noch andere Meinungen? --ireas (talk’n’judge - DÜP) 10:27, 9. Apr. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --ireas (talk’n’judge - DÜP) 07:53, 18. Apr. 2010 (CEST)

Sehr Ihr Schöpfungshöhe in diesen Karten? -- -- Yellowcard 11:42, 16. Jan. 2010 (CET)

Ja mann kann duchaus bei allen drei Schöpfunghöhe sehen. Allerding's sind die beinden neueren behaltbar, da sie als urheberrechtlich geschütz gekennzeichnet sind aber zur freien Nutzung mit Namennennung freigegeben sind, (Also ist die SH Frage gar nicht notwendig). Der Scann von 1959 aus dem Buch geht so aber leider nicht. Dazu ist es noch der Plan wo ich die SH nicht in Frage stelle, dafür ist zu nah an einer Karte, und klar keine schematische Darstellung. -- Bobo11 15:06, 16. Jan. 2010 (CET)
Doch, die SH-Frage ist immer notwendig, denn wenn sie keine SH haben, dann ist der Urheberrechtsvermerk Copyfraud und die Freigabe unwirksam. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:11, 16. Jan. 2010 (CET)
Als Einsteller der Bilder, der mit den Rechtezuordnungen für Bilder noch recht unsicher ist (noch neu auf Wiki) hier eine Anmerkung. Vielleicht trägt es zur Klärung bei. Oder es kann ein Hinweis für das richtige Rechtesignet gegeben werden. Die Datei Berliner-S-Bahn-Netz 1961.jpg basiert auf einem Scan aus dem Buchplan von Groß-Berlin von 1959 des VEB Landkartenverlag Berlin. Da dieser Verlag nicht mehr existiert kann ich hier auch schlecht jemanden um eine Genehmigung bitten. Ähnlich verhält es sich mit der Datei Tarifplan S-Bahn Berlin 1974.jpg dieser Scan stamm aus dem Beiblatt des Fahrplanheftes der Berliner Verkehrsbetriebe (Ost-Berlin). Für ein Hinweis zur Anpassung des Rechtes wäre ich dankbar. MfG --JvB1953 18:03, 16. Jan. 2010 (CET)
Auch wenn es den Verlag nicht mehr gibt bleibt es trotzdem eine Urheberrechtsverletzung, den das Urheberrecht besitz in DACH immer eine natürlich Person! Die muss die Fraigabe erteilen (oder ein allgemeines Nutzungsrecht an den Verlag abtretten). Wenn der Urheber nicht eruiert werden kann, gilt auch für ein anonymes Werk die Schutzdauer von 70 Jahren. Wobei das die absolute Untergrnze ist. Denn es kann sein, dass sich der Urhebr irgenwo zu seinem Werk bekannt hat dann gilt 70 Jahre pma. Auch wenn es irgedwo als anonymes Werk abgedruckt wurde. Was es hier duchaus nicht zwigend um eine Anonymes Werk handelt.
@Caddy, ich seh SH (Gerade beim Plan von 1959), da sich die Pläne nicht an einem Raster orientieren, sondern massstäblich sind. Und somit eben von einer generalisieten Karte ausgegangen werden muss. -- Bobo11 19:44, 16. Jan. 2010 (CET)
Sonst noch jemand eine Meinung? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:13, 16. Feb. 2010 (CET)
Wenn keiner den Dingern SH absprechen will sollten wir die demnächst löschen, bevor sie noch 3 weitere Monate hier herumgammeln und nix passiert. --Isderion 12:07, 27. Apr. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --ireas Diskussion // Bewertung 18:08, 13. Jun. 2010 (CEST)

Kurbelwelle für Verbrennungsmotor

Wieso ist dies ein schwieriger Fall? Als persönliches Mitglied mehrerer metallurgisch tätiger Fachverbände setzte sich der mir gut bekannte Geschäftsführer des VOeG bei Herrn Dr. Kirchwallner, GF, Schaffhausen für mich ein und dieser beauftragte seinen Public relations - Mitarbeiter mir einige für den Artikel „Formguss“ nützliche Bilder zur freien Verfügung zu stellem, es waren drei, die als Werksaufnahmen in der Regel für Werbezwecke vewendet werden. Einmal die Kurbelwelle als Illustration zu Sandguß, ferner ein Kokillengußteil und ein Druckgußteil. Heute geht es nur um die Kurbelwelle, die Einfügung der beiden anderen Bilder stelle ich bis zur Klärung des "schwierigen Falls" zurück. MbG--Rotgiesser 15:28, 17. Jan. 2010 (CET)

HÄÄÄ? (Oder mit andern Worten so kann man keien Antwort geben) Wie wäre es mit einem Link auf das Problem? Bobo11 18:59, 17. Jan. 2010 (CET)

Werter Bobo 11, ich vermute Dich bei von Roll, aber leider ist mir Deine Antwort nicht hilfreich, denn wo ist der Link und wo ist das Problem? Ich komme als Texter mit Wikipedia gut zurecht (über 4000 Edits), aber wenn es um eine Bildeinstellung geht, haber ich immer dasselbe - sagen wir ruhig Theater. Mir werden Werksphotos zur Verfügung gestellt, die jeweilige PR- Abteilung erlaubt mir freie Verwendung, aber das genügt den Wächtern der Reinheit und Klarheit nie. Einmal sollte ich für eine mir zugesandte Werksaufnahme aus 1926 den Fotographen benennen, was das bedeutende Aluminiumwerke allerdings auch nicht konnte, so blieb das nahezu weltbekannte Bild "außen vor", war erst drin, wurde wegen fehlender Urheberautorisation (aus 1926) nicht akzeptiert und gelöscht.MbG--Rotgiesser 00:03, 18. Jan. 2010 (CET)

Na ja richtig kalr woi dein Problem liegt wird es aber erst mit deinem Zweiten Absatz.
OTRS, sagt dir doch was oder? Lieder wird dein Probelm nur auf schreiftlichem Weg lösbar sein. Also Freigabe von Firma an OTRS schicken, dann mit OTRS-Nummer hochladen. Ich schätze mal das Bild-BY als Lizenz die beste Lössung des Problems ist. Denn die Firma gibt so eine Freigabe bei der sie immer genannt werden muss, die sie sogar noch steuern kann wie. Denn eine (dezente) Namensnenung im Bild darf bei Bild-by nicht endfernt werden (sie darf höchstens verkleinert werden, aber eben nicht ersatzlos aus dem Bild endfernt werden). Das die Firma eine Werksfoto unter Bild-BY stellen darf ist unbestritten, da davon ausgegangen werden darf, dass die Firma die vollen Verwertungsrechte an ihren Werksfotos besitzt. Natürlich verfällt auch hier der Urheberrechtsschutz irgend wann mal (von einem anonymen Werk auszugehen ist trotzdem zu gewagt). Aber bei einem Bild das unter Bild-BY freigegeben ist, ist es für uns brauchbar. Und da verwendenbar, kann es uns eigentlich egal sein, ob die Firma noch weis wann und von wem das Foto gemacht wurde. Bobo11 15:01, 18. Jan. 2010 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- --ireas {d · c · b} 23:55, 9. Aug. 2010 (CEST)

52 Dateien von Benutzer:JanettS

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Gibt es für diese Währungsbilder (Brasilianischer Real) eine Lizenz auf Commons oder hier in DE? Siehe auch http://www.bcb.gov.br/?RIGHTSRESERVED ~Lukas Diskussion Bewertung 16:00, 20. Jan. 2010 (CET) -- ~Lukas Diskussion Bewertung 16:00, 20. Jan. 2010 (CET)

Keine Ahnung, bitte aber das Ergebnis hier eintragen. Robin (talk’n’judge - DÜP) 16:07, 20. Jan. 2010 (CET)
"Official symbols" sind "public domain": [1]--Fornax 16:11, 20. Jan. 2010 (CET)
Was sind foul intentions? Diffamierung? Oder auch schon kommerzielle Verwendung? Robin (talk’n’judge - DÜP) 16:14, 20. Jan. 2010 (CET)
Hast du den angegebenen Weblink kontaktiert?
-- Suhªdi 16:25, 20. Jan. 2010 (CET)
Nein, wollte hier zuerst mal nachfragen, ob man das mit irgendeiner Vorlage lösen kann. ~Lukas Diskussion Bewertung 19:32, 20. Jan. 2010 (CET)

Banknoten gehören in der Regel nicht zu "official symbols", siehe Staatssymbol oder auch Hoheitszeichen. Interessanterweise hat Brasilien aber einen ähnliche Regel zu amtlichen Werken wie Deutschland: 8 IV Brazil Copyright Law "8. The following shall be excluded from copyright protection within the meaning of this Law: ... IV. the texts of treaties or conventions, laws, decrees, regulations, judicial decisions and other official enactments". Ist also eine Banknote im einem Brasilianischem Gesetz bzw. Anhang abgedruckt worden ist sie public domain. Ist sie das nicht, darf sie nicht verwendet werden, auch nicht nach deutschen Recht, denn § 5 (1) Urhg hat die selben Voraussetzungen. --Isderion 02:33, 21. Jan. 2010 (CET)

Da habe ich gar keine Bedenken, Währungen werden überall in der Welt amtlich bekanntgemacht. --h-stt !? 18:19, 22. Jan. 2010 (CET)
Für die Münzen könnte man vielleicht nach einem Prinzip vorgehen a lá mangelnde Schöpfungshöhe und Schutzlandprinzip? Bei den Banknoten greift das allerdings wahrscheinlich nicht mehr. -- Yellowcard 18:21, 22. Jan. 2010 (CET)
Was kein Problem ist -> Amtliches Werk. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:59, 22. Jan. 2010 (CET)

Nochmal darüber nachgedacht: Der von mir zitierte Paragraph kann doch nicht angewendet werden, er bezieht sich nur auf "texts of treaties ...". Abbildungen sind dann wohl davon ausgenommen. :( Verbleibt also die Anwendung von § 5 (1) Urhg + Schutzlandprinzip. Dafür wäre es dann aber schon ganz gut zu wissen, wo die Banknoten/Mümzen amtlich bekanntgemacht worden sind. --Isderion 01:55, 23. Jan. 2010 (CET)

Sollte auch mal entschieden werden... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:16, 16. Feb. 2010 (CET)

Hier wurde vorgeschlagen, auf Commons einen brasilianischen Admin zu kontaktieren und ihn zu fragen. Wäre gut, wenn das jemand von euch bitte machen könnte, mein Englisch ist nicht grade das Beste. ~Lukas Diskussion Bewertung 15:37, 13. Mär. 2010 (CET)
Würde ich wohl machen, aber ich finde keinen brasilianischen Admin auf Commons. Oder hab ich da wen übersehen? Yellowcard 00:51, 30. Mär. 2010 (CEST)

Fazit: Auf de ist das als Amtliches Werk okay; die Lage auf Commons ist unklar. Korrekt? --ireas {d · c · b} 10:33, 9. Aug. 2010 (CEST)

Ich wollte gerade anfangen, diese Bilder richtig zu lizenzieren, zu prüfen etc., allerdings werden die meisten nicht verwendet. Ich habe keinen Bock, mit die Mühe zu machen, 50 Dateien zu bearbeiten, damit die da nutzlos rumhängen. Im Zweifesfall löschen? --ireas {d · c · b} 21:58, 17. Aug. 2010 (CEST)
Nicht-Verwendung ist kein Löschgrund. Man kann die Bilder sicher irgendwo einbauen.
Außerdem kannst du nicht drauf gehen, dass die Bilder scheinbar nirgendwo eingebunden waren und auch der Verwendungsreview-Bot nichts vermerkt hat: Es gibt nämlich leider nicht wenige Leute, die Bilder mit DÜP-Baustein gleich sofort aus den Artikeln werfen, noch bevor irgendeiner der beiden Bots aktiv wurde... -- Chaddy · DDÜP 01:23, 18. Aug. 2010 (CEST)

Ich setzt jetzt überall Bild-PD-Amtliches Werk, NoCommons,Kategorie:Datei:Währung und Kategorie:Datei:Brasilien. --JuTa 03:22, 30. Aug. 2010 (CEST)

Und nun hab ich die Bilder auch noch in den Artikel Brasilianischer Real eingebaut. --JuTa 06:05, 30. Aug. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: JuTa 06:05, 30. Aug. 2010 (CEST)