Staatssymbol

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Ein Staatssymbol ist ein sichtbares, klangliches, rituelles oder gedankliches Zeichen (Symbol), das die Werte eines Staates in der Öffentlichkeit veranschaulicht.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemein

Zu den Staatssymbolen zählen im Rahmen der politischen Symbolik gewöhnlich:

Die Abgrenzung zu den Nationalsymbolen ist aufgrund begriffsgeschichtlicher Entwicklungen (z. B. dass man eher von Nationalhymne, Nationalfeiertag und Nationalflagge spricht) mitunter schwierig, aber daran festzumachen, ob ein Symbol eher den Staat oder das Volk (Nation) repräsentiert. Nur in Nationalstaaten sind Staatssymbole und Nationalsymbole nahezu identisch.

[Bearbeiten] Deutschland

Die deutschen Staatssymbole sind das Bundeswappen und das Bundessiegel, die Bundesfarben und die Bundesflagge, die deutsche Nationalhymne und der Tag der Deutschen Einheit sowie das Bundesverdienstkreuz, in gewissem Sinne auch die Ämter, Organe und Einrichtungen, die die Bundesrepublik Deutschland nach außen hin repräsentieren (z. B. der Deutsche Bundestag und das Reichstagsgebäude, der Bundespräsident und das Schloss Bellevue, der Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt).

Die Bundesflagge besaß über 50 Jahre lang als einziges deutsches Staatssymbol Verfassungsrang. Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform wurde auch die Bundeshauptstadt Berlin in Art. 22 I GG normiert.

[Bearbeiten] Österreich

Die österreichischen Staatssymbole sind das Bundeswappen und der Bindenschild, die Nationalfarben und die Bundesflagge[1] sowie die Österreichische Nationalhymne.

[Bearbeiten] Schweiz

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. [1]

[Bearbeiten] Weblinks

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