Wikipedia:Umfragen/Regelhierarchie bei Editwars

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Wikipedia:Edit-War wird oft so ausgelegt, dass im Streitfall die ältere Fassung eines Artikels ein Vorrecht genießt, bis Konsens für eine Änderung erreicht ist. Diese Auslegung steht im Konflikt mit verschiedenen anderen Regelseiten, insbesondere mit dem unter WP:Q fettgedruckten Grundsatz: „Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.“ Um dieses Problem zu lösen hatte ich vor wenigen Tagen folgenden Absatz eingesetzt, der jedoch kurz danach wieder entfernt wurde:

Das Bestreben, Edit-Wars zu vermeiden, setzt nicht die Grundprinzipien oder andere wichtige Wikipedia-Regeln außer Kraft. Besteht zum Beispiel der Verdacht auf Urheberrechtsverletzung oder auf einen Verstoß gegen Wikipedia:Artikel über lebende Personen, sind die betreffenden Inhalte in jedem Fall bis zur Klärung des Sachverhalts aus Artikeln herauszuhalten. Gemäß Wikipedia:Belege hat darüber hinaus jeder Benutzer das Recht, unbelegte Inhalte zu entfernen; solange kein im Sinne der dortigen Regeln zuverlässiger Beleg angeführt wird, darf eine solche Aussage demnach (auch wiederholt) gelöscht werden, ohne dass dies als Edit-War-Handlung zu betrachten wäre.

Vorschlag 1: Belegpflicht etc. stehen über dem Editwarverbot[Quelltext bearbeiten]

Das Recht, unbelegte Inhalte sowie mögliche Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen zu entfernen, hat unbedingten Vorrang vor dem Editwarverbot. Konfliktfälle dieser Art sind demnach einseitig für die löschende Partei zu entscheiden.

  1. --Megalogastor (Diskussion) 03:06, 6. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
  2. --Frank, the Tank (sprich mit mir) 12:23, 6. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
  3. --Wan Shi Tong (Diskussion) 17:48, 6. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
  4. Im Zweifel gilt Wikipedia:Die falsche Version. --Morten Haan 🥤 Wikipedia ist für Leser da 17:54, 6. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
  5. Unbedingt, ja. --Michileo (Diskussion) 04:51, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
  6. --Rita2008 (Diskussion) 18:18, 8. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
  7. --Llydia (Diskussion) 13:23, 11. Jan. 2024 (CET) Natürlich sollten Belege mehr zählen als irgendwas, was irgendwann zusammengetippt wurde! Wäre doch unlogisch, wenn nicht...[Beantworten]
  8. --Bahnmoeller (Diskussion) 15:33, 11. Jan. 2024 (CET) Es kann nicht sein, das eine zufällige Editreihenfolge über Inhalte bestimmt.[Beantworten]

Vorschlag 1b: Persönlichkeits- und Urheberrechte haben Vorrang[Quelltext bearbeiten]

Das Entfernen von Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen hat im Zweifelsfall Vorrang vor dem Editwarverbot. Hierzu bedarf es aber eigentlich keiner Sonderregel.

  1. Wenn, dann so. ~ ToBeFree (Diskussion) 18:35, 8. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Vorschlag 2: Für wiederholte Änderungen ohne Konsens gibt es keine Rechtfertigung[Quelltext bearbeiten]

Die Vermeidung von Editwars steht über allem, eine einmal stabilisierte Artikelversion genießt grundsätzlich Priorität; alle anderen Projektregeln sind nur soweit gültig, als die am Konflikt beteiligten Autoren zustimmen.

  1. Oft ist ja strittig, ob etwas "unbelegte Inhalte sowie mögliche Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen" sind. Diese Regelung würde dazu führen, dass die entfernende Seite sich immer im Recht sieht, auch wenn etwas nur deren Ansicht nach, aber nicht dem Konsens nach, unbelegt oder rechteverletzend ist. Gial Ackbar (Diskussion) 15:50, 6. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Weitere Vorschläge[Quelltext bearbeiten]

Das Entfernen unbelegter Inhalte stellt keinen Beginn eines Editwars dar.[Quelltext bearbeiten]

  1. Flossenträger 06:56, 6. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
  2. --Frank, the Tank (sprich mit mir) 12:23, 6. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
  3. Das ist schon ein Problem, wenn der Beleg nur einmal im Artikel vorkommt, aber für mehrere Textteile gilt. Da entfernt die übereifrige Putzkolonne schnell mal Absätze, und die Artikel sind danach verstümmelt.--Wagner67 (Diskussion) 18:33, 6. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
  4. Definitiv ja. --Michileo (Diskussion) 04:51, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Das wiederholte Entfernen unbelegter Inhalte stellt keinen Beginn eines Editwars dar.[Quelltext bearbeiten]

<nur Kommentar> eine"blöde" Zwischenfrage: so ist der Unterschied zu dem hier drüber? Eine einzelne Entfernung ist nie ein Editwars, nur ggf. der revert des reverts, aber das ist ja ebenfalls eine Entfernung eines unterlegen Satzes. Flossenträger 15:30, 6. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Der Unterschied ist, dass die obere Formulierung nicht wasserdicht ist, und eben so ausgelegt werden könnte, dass sie nur bei der ersten Entfernung gilt, weil die Wiederholung einer Bearbeitung nach Revert ja grundsätzlich als Editwar gesehen wird. --Megalogastor (Diskussion) 16:47, 6. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
  1. Definitiv ja. --Michileo (Diskussion) 04:52, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Ablehnung der Umfrage[Quelltext bearbeiten]

67 Teilnehmer haben die Umfrage abgelehnt, 10 Teilnehmer haben sich für einen der Vorschläge ausgesprochen, es gab 5 Einträge zu zusätzlichen Vorschlägen. MBxd1 (Diskussion) 12:53, 21. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]