Wiltraut Rupp-von Brünneck

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Emmi Agathe Karola Margarete Wiltraut Rupp-von Brünneck (* 7. August 1912 in Berlin-Lankwitz; † 18. August 1977 in Karlsruhe) war Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Nach ihrem Studium der Rechte an den Universitäten Berlin, Königsberg, Göttingen und Heidelberg legte sie 1939 die erste Staatsprüfung ab. 1943 übernahm die Regierungsrätin eine Referentenstelle im Reichsjustizministerium, zuvor war sie seit 1941 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Friedrich-Wilhelms-Universität, der späteren Humboldt-Universität zu Berlin, tätig gewesen.

Nach 1945 war Rupp-von Brünneck Richterin am Amtsgericht Sangerhausen und später am Landgericht Merseburg. Seit 1947 war die Beamtin beim Justizministerium des Landes Hessen tätig, wo sie 1953 ihre Beförderung zur Ministerialrätin erhielt. 1963 wechselte sie in die hessische Staatskanzlei.

Im gleichen Jahr wurde die Ministerialdirigentin vom Bundesrat zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt, dessen Erstem Senat sie als Nachfolgerin der Richterin Erna Scheffler vom 1. September 1963 bis zu ihrem Tode angehörte. Ihre Nachfolgerin wurde die Richterin Gisela Niemeyer. Ihr Ehemann Hans Georg Rupp war ebenfalls Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Rupp-von Brünneck wich bei Entscheidungen einige Male von der Senatsmehrheit ab und verfasste zusammen mit anderen Richtern oder alleine Sondervoten (siehe bspw. BVerfGE 30, 173 (218 ff.) - Mephisto; BVerfGE 39, 1 - Schwangerschaftsabbruch; BVerfGE 42, 143 (154 ff.) - Grenzen verfassungsgerichtlicher Nachprüfung von Entscheidungen der Fachgerichte).

Rupp-von Brünneck war Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes.

Werke

  • Die Verfassung des Landes Hessen, 1954.
  • Die Grundrechte im juristischen Alltag, 1969.

Literatur

Weblinks