„Bruno Gröning“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
→‎Gerichtliche Verfahren: Bitte, keine persönlichen wertungen! Es steht die hier nicht zu gerichtiche entscheidungen anzuzweifeln und als Unrecht zu bezeichnen
zurückgesetzt auf 4. Dez. plus QS
Zeile 1: Zeile 1:
{{QS-Antrag|21. Dezember 2007| ''hoffnugsloser Fall, nach gescheiteter QS werde ich LA stellen--'' [[Benutzer:Schmitty|Schmitty]] 04:34, 21. Dez. 2007 (CET)}}
{{QS-Antrag|21. Dezember 2007| ''hoffnugsloser Fall, nach gescheiteter QS werde ich LA stellen--'' [[Benutzer:Schmitty|Schmitty]] 04:34, 21. Dez. 2007 (CET)}}
'''Bruno Gröning''' (* [[30. Mai]] [[1906]] in [[Danzig]]-Oliva; ursprünglich ''Bruno Grönkowski''; † [[26. Januar]] [[1959]] in [[Paris]]) trat ab dem Jahr 1949 in verschiedenen Regionen Deutschlands als [[Geistheilen|spiritueller Heiler]] öffentlich in Erscheinung.<ref name="Bistum Trier">[http://cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale?MODULE=Frontend&ACTION=ViewPageView&Filter.EvaluationMode=standard&PageView.PK=1&Document.PK=42204 Bistum Trier]</ref>

'''Bruno Gröning''' (* [[30. Mai]] [[1906]] in [[Danzig]]-Oliva; ursprünglich ''Bruno Grönkowski''; † [[26. Januar]] [[1959]] in [[Paris]]) trat ab dem Jahr 1949 in verschiedenen Regionen Deutschlands als [[Geistheilen|spiritueller Heiler]] öffentlich in Erscheinung.<ref name="Bistum Trier">[http://cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale?MODULE=Frontend&ACTION=ViewPageView&Filter.EvaluationMode=standard&PageView.PK=1&Document.PK=42204 Bistum Trier]</ref>
'''Bruno Gröning''' (* [[30. Mai]] [[1906]] in [[Danzig]]-Oliva; ursprünglich ''Bruno Grönkowski''; † [[26. Januar]] [[1959]] in [[Paris]]) trat ab dem Jahr 1949 in verschiedenen Regionen Deutschlands als [[Geistheilen|spiritueller Heiler]] öffentlich in Erscheinung.<ref name="Bistum Trier">[http://cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale?MODULE=Frontend&ACTION=ViewPageView&Filter.EvaluationMode=standard&PageView.PK=1&Document.PK=42204 Bistum Trier]</ref>


Zeile 21: Zeile 23:


== Gerichtliche Verfahren ==
== Gerichtliche Verfahren ==
1948 wurde Gröning wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu einer Geldstrafe sowie Haft auf Bewährung verurteilt.<ref name="Bistum Trier"/><ref name="Intern">http://www.bruno-groening.net/kurzbiografie.htm</ref>
Im Prozess 1951-1952, der ursprünglich gegen 11 Personen, darunter Bruno Gröning, stattfand , wurde Bruno Gröning angeklagt, in der Zeit von Dezember 1949 bis Oktober 1950 in geschlossenen Räumen an sechs verschiedenen Orten Massenheilungen und sonstige Heilungen vorgenommen zu haben. Bruno Gröning wurde in beiden Instanzen von dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz freigesprochen (Schöffengericht München-Land, Urteil vom 19.3.1951 -2 Ms 5a-m/51; Landgericht München II, Urteil vom 8.7.1952-Ber.Reg.Nr. 2 Ns 324 ab/52,beides in: Staatsarchiv München,Akte der Staatsanwaltschaft Nr. 3178)


Ein Prozess wegen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz gegen Gröning fand 1951/52 statt. Ein Freispruch erfolgte nur, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass er wissentlich gegen das Gesetz verstossen hatte. Dadurch entfiel der Vorsatz. Dieses Urteil belehrte ihn aber über das Heilpraktikergesetz und dadurch war ihm ein weiteres öffentliches Auftreten von nun an untersagt.<ref name="Intern"/><ref name="Spiegel">DER SPIEGEL (6/1959) - 04.02.1959 Seite 12, auch [http://service.spiegel.de/digas/find?DID=42624052 online] abrufbar.</ref>
Im März 1955 wurde Gröning angeklagt, 1952-1954 an fünf verschiedenen Orten durch Vorträge gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen zu haben und weiterhin, die lungenkranke 17 jährige Ruth Kuhfuß, die im Dezember 1950 starb, durch ein Heilungsversprechen, dass sie von ärztlicher Behandlung abgehalten habe, fahrlässig getötet zu haben. Die 1.Instanz(1)verurteilte ihn trotzdem wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu 2000 DM Geldstrafe, die 2.Instanz(2)zu 3 Monaten Gefängnis mit Bewährung und 5000 DM Geldstrafe.Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung sprach ihn die 1.Instanz frei, jedoch verurteilte ihn die 2.Instanz zu 6 Monaten Gefängnis mit Bewährung und und zog die genannten 3 Monate und 6 Monate Gefängnis mit Bewährung zu einer Gesamtstrafe von 8 Monaten Gefängnis mit Bewährung zusammen. Gröning legte Revision bei der 3.Instanz ein. Da er jedoch am 26.1.1959 starb, wurde der Prozess ohne ein Revisionsurteil beendet(3).“


1958 verurteilte das Landgericht München II Gröning wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Freiheitsstrafe; zur Last gelegt wurde ihm der Tod eines lungenkranken Mädchens, weil er die Kranke der ärztlichen Behandlung entzogen hatte. Gröning gingt in Revision. Das Verfahren wurde nach dem baldigen Tod des Angeklagten eingestellt.<ref name="Intern"/><ref name="Spiegel"/>
1)Schöffengericht München-Land, Urteil vom 30.7.-1.8.1957 -7 Ms 42/47, in: Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft Nr. 3178 a
2)Landgericht München II, Urteil vom 14.-16.1.1958 –Ber.Reg. Nr.7 Ns 498/57,in: Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a
3)Bayerisches Oberste Landesgericht, 4.Strafsenat, Beschluss vom 18.2.1959 –RReg. 4 St 168/58, in: Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft Nr. 3178a. "


== Heilstrom und Regelungen ==
== Heilstrom und Regelungen ==

Version vom 21. Dezember 2007, 11:29 Uhr

Dieser Artikel wurde am 21. Dezember 2007 auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und beteilige dich bitte an der Diskussion!
Folgendes muss noch verbessert werden:  hoffnugsloser Fall, nach gescheiteter QS werde ich LA stellen-- Schmitty 04:34, 21. Dez. 2007 (CET)

Bruno Gröning (* 30. Mai 1906 in Danzig-Oliva; ursprünglich Bruno Grönkowski; † 26. Januar 1959 in Paris) trat ab dem Jahr 1949 in verschiedenen Regionen Deutschlands als spiritueller Heiler öffentlich in Erscheinung.[1]

Bruno Gröning (* 30. Mai 1906 in Danzig-Oliva; ursprünglich Bruno Grönkowski; † 26. Januar 1959 in Paris) trat ab dem Jahr 1949 in verschiedenen Regionen Deutschlands als spiritueller Heiler öffentlich in Erscheinung.[1]

Er betrachtete sich als von Gott gesandt und rief in seinen Vorträgen seine Mitmenschen zur „Großen Umkehr“ auf. Die heute „Yellowpress“ genannten Medien sorgten für eine gewisse Bekanntheit, die Berichte waren teilweise widersprüchlich, das öffentliche Meinungsspektrum über ihn breit gefächert. Die einen bezeichneten Gröning als „Wunderdoktor“, die meisten sahen in ihm jedoch einen „Scharlatan“.

Leben

Bruno Gröning wurde am 30. Mai 1906 im Danzig als Bruno Grönkowski geboren. Er stammte aus einfachen Verhältnissen. Die Volksschule besuchte er bis zur 5. Klasse, eine folgende Zimmermannslehre beendete er nicht. In Folge arbeitete er in unterschiedlichen Bereichen als Arbeiter. 1943 Wurde er zur Wehrmacht eingezogen, 1946 kehrte aus russischer Kriegsgefangenschaft zurück. Nach dem Kriege arbeite er wieder in unterschiedlichen Berufen.

Gröning heiratete im Alter von 21 Jahren Gertrud Cohn aus Danzig. Der Ehe entstammten zwei Söhne, die beide in jugendlichem Alter verstarben. Im Jahr 1955 trennte er sich von seiner ersten Frau und heiratete die Französin Josette Doussé.[2]

Öffentliches Auftreten

Am 15. März 1949 war Bruno Gröning in Herford bei einer Familie. Diese hatte von einer angeblichen Heilung durch Gröning erfahren und erhoffte sich Hilfe für ihren unter progressiver Muskeldystrophie leidenden Sohn. Ein untersuchender Arzt konnte keine signifikante Besserung des Gesundheitszustandes feststellen. Der Junge starb mit 16 Jahren an seiner Krankheit.[1] Trotzdem machte Vater Hülsmann die tatsächliche oder vermeintliche Heilung in euphorischer Weise publik. Gröning sah sich somit „ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt“.

Tausende Heilungssuchende strömten von da an zu Grönings Vorträgen und die „Yellowpress“ berichtet ausführlich über ihn. Seine Anhänger sahen ihn als „Wunderdoktor“. Schon früh begegneten ihm auch Kritiker und Zweifler, sie warfen ihm Scharlatanerie vor und erklären die „Wunderheilungen“ mit Tricks oder durch Hypnose und Massensuggestion.[1] Am 3. Mai 1949 verboten ihm die Nordrhein-Westfälischen Behörden die Ausübung des Heilberufs (entspricht einem Verbot, als Heilpraktiker tätig zu sein). Er begab sich daraufhin nach Rosenheim, wo ihm die Behörden zunächst gewähren ließen. Bis zu 30.000 Heilungssuchende sollen dort zu seinen Vorträgen, die er auf einem Traberhof hielt, gekommen sein. Schon bald mussten Gröning und seine Mitarbeiter erkennen, dass es ihnen nicht möglich war, diesen Massenansturm von Hilfesuchenden in geordnete organisatorische Bahnen zu lenken.

Im Spätherbst 1949 unterzeichnete Gröning mit Otto Meckelburg auf Wangerooge einen Vertrag. Meckelburg wurde dadurch sein „Manager“ und gründete den „Verein zur Erforschung Gröningscher Heilmethoden“. Nach circa einem halben Jahr beendete Gröning die Zusammenarbeit. Danach arbeitete Bruno Gröning kurzzeitig mit dem Münchner Heilpraktiker Eugen Enderlin zusammen.

1953 und 1954 kooperierte Bruno Gröning mit dem Journalisten Kurt Trampler, der auch ein Buch über ihn geschrieben hatte. Nächster Geschäftspartner Grönings war Rudolf Bachmann, der von Gröning besprochene Pflanzenpräparate herausbrachte. Bachmann verstarb jedoch ziemlich bald und Gröning muste die zur Firmengründung aufgenommen Kredite glattstellen. Nachdem Gröning seine öffentliche Auftritte verboten wurde, gründete er örtliche Gemeinschaften, sogenannte „Freundeskreise“, die er regelmäßig besuchte, um dort Vorträge zu halten. Daraus hervorgegangen ist der heutige Bruno Gröning-Freundeskreis, offiziell „Kreis für geistige Lebenshilfe e.V. .

Bruno Gröning starb am 26. Januar 1959 in Paris an einer Krebserkrankung. Sein Leichnam wurde nach der Einäscherung in einer Urne auf einem Dillenburger Friedhof beigesetzt.[2]

Gerichtliche Verfahren

1948 wurde Gröning wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu einer Geldstrafe sowie Haft auf Bewährung verurteilt.[1][3]

Ein Prozess wegen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz gegen Gröning fand 1951/52 statt. Ein Freispruch erfolgte nur, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass er wissentlich gegen das Gesetz verstossen hatte. Dadurch entfiel der Vorsatz. Dieses Urteil belehrte ihn aber über das Heilpraktikergesetz und dadurch war ihm ein weiteres öffentliches Auftreten von nun an untersagt.[3][4]

1958 verurteilte das Landgericht München II Gröning wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Freiheitsstrafe; zur Last gelegt wurde ihm der Tod eines lungenkranken Mädchens, weil er die Kranke der ärztlichen Behandlung entzogen hatte. Gröning gingt in Revision. Das Verfahren wurde nach dem baldigen Tod des Angeklagten eingestellt.[3][4]

Heilstrom und Regelungen

Eine zentrale Stellung in Grönings Lehre nimmt der sogenannte „Göttliche Heilstrom“ ein. „Der Heilstrom ist um uns und jeder kann ihn sich holen, wenn er ihn braucht. So wie die Radiowellen da sind, so ist auch der Heilstrom da, rund um die Uhr und zu jeder Zeit.“ Gröning selbst sieht sich als „Transformator“, der diesen Heilstrom aufnehmen kann um ihn in der richtigen Dosierung an die Heilungssuchenden weiterzuleiten. Wichtig ist dabei, laut Gröning, dass die Menschen eine offene Körperhaltung einnehmen, das heißt, Arme oder Beine sollten sich nicht überkreuzen. Der Heilstrom lasse sich dann als eine Art Kribbeln im ganzen Körper verspüren. Er reinige Körper und Psyche von allem Negativen und Krankmachenden und entferne innere Blockaden, die den freien Lauf der Energie hemmen. Bevor dann die Heilung endgültig eintritt, könne es zu sogenannten „Regelungen“ kommen. Schmerzen, die vorübergend entstünden, wenn sich das Ungute und Belastende aus dem Körper löse. Sobald all das entfernt sei, trete folgerichtig die Heilung ein.

Um auch erkrankten Familienangehörigen, die zuhause geblieben waren, Heilung zu ermöglichen, gibt Gröning seinen Zuhörern selbstgeformte Stanniolkugeln mit. Diese lädt er, wie er sagt, mit der durch ihn strömenden Heilkraft auf.

Bruno Gröning und die Kirchen

Nachdem er begonnen hat, als Heiler aufzutreten und sich dabei öffentlich auf Gott beruft, sind die Meinungen innerhalb der Amtskirchen ihm gegenüber geteilt. Die evangelische Kirche nimmt zunächst eine eher liberalere Position ein, während die katholische sich anfangs uneinheitlich zeigt, sich dann aber mehr und mehr gegen Gröning wendet.

Das Verhältnis Grönings zur katholischen Kirche (der er zeitlebends angehörte) wie auch zur evangelischen war zwar etwas unterkühlt, aber keinesfalls feindselig.

Kritik und Gegenmeinungen

Insbesondere von Medizinern und Kirchenvertretern wurde teilweise äußerst harsche Kritik an Bruno Gröning geäußert:

  • Grönings Vorgehensweise wurde als laienhaft, unter medizinischen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar angesehen.
  • Die fehlende fachliche Ausbildung Grönings wurde bemängelt.
  • Geltend gemachte Heilungen seien nur temporär und würden überwiegend auf Hypnose oder Suggestion beruhen.
  • Insbesondere stieß die Praxis Bruno Grönings, den Heilstrom mittels Stanniolkugeln speichern zu wollen, auf Ablehnung.
  • Die meisten Krankheiten hätten völlig natürliche Ursachen. Ein Zusammenhang zwischen Krankheit und der religiös-moralischen Lebensführung eines Menschen sei nicht erkennbar[5]
  • Heilungssuchenden würden durch Aussagen und Versprechungen falsche Hoffnungen gemacht und von notwendigen Arztbesuchen abgehalten.[5].
  • Gröning nahm zwar selbst kein Geld an, aber er scharte Mitarbeiter um sich, denen es offensichtlich nur darum ging, sich persönlich zu bereichern.
  • Der Personenkult um die Gestalt des toten Bruno sollen das Entstehen von Abhängigkeiten und die Kritiklosigkeit fördern.[5]

Quellen

  • Eich, Christa: Bruno Gröning führt uns zum lieben Gott, Grete Häusler-Verlag, Wegberg 1990, 2. Aufl. 1992
  • Burkart, M.: Gröning, Bruno; in: Erste Auskunft "Sekten", Verlagsgesellschaft Benno-Bernwald-Morus, 2. Auflage Leipzig 1995

Einzelbelege

  1. a b c d e Bistum Trier
  2. a b Grönings Biographie im Biographisch-Bibliographischen Kirchenlexikon
  3. a b c http://www.bruno-groening.net/kurzbiografie.htm
  4. a b DER SPIEGEL (6/1959) - 04.02.1959 Seite 12, auch online abrufbar.
  5. a b c so zum Beispiel die Evangelische Kirche im Rheinland (Alternativlink).

Siehe auch

Weblinks