„Spice (Droge)“ – Versionsunterschied

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[[Datei:Spicehttp://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/button_link.png drug.jpg|thumb|Spice Diamond]]


'''Spice''' ist die Verkaufsbezeichnung für eine [[Droge]], die aus synthetischen Cannabinoiden sowie verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen besteht. Verwendung findet Spice insbesondere als Ersatz für [[Cannabis als Rauschmittel|Cannabisprodukte]]. Laut Hersteller (die [[London]]er Firma ''Psyche Deli'') soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische [[Cannabinoide|cannabinoidmimetische]] [[Wirkstoff]]e ([[CP-47,497]], [[JWH-018]], [[Dexanabinol|HU-210]]<ref name=US_CBP>[http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Results Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incense Packets (engl.)]</ref><ref>{{cite journal| last = Mechoulam | first = R. | coauthors = J.J. Feigenbaum| title = Towards cannabinoid drugs | journal = Progress in Medicinal Chemistry | volume = 24 | pages = 159-207 | publisher = Elsevie B.V. | date = 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}</ref>) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.
'''Spice''' ist die Verkaufsbezeichnung für eine [[Droge]], die aus synthetischen Cannabinoiden sowie verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen besteht. Verwendung findet Spice insbesondere als Ersatz für [[Cannabis als Rauschmittel|Cannabisprodukte]]. Laut Hersteller (die [[London]]er Firma ''Psyche Deli'') soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische [[Cannabinoide|cannabinoidmimetische]] [[Wirkstoff]]e ([[CP-47,497]], [[JWH-018]], [[Dexanabinol|HU-210]]<ref name=US_CBP>[http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resu''http://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}</ref>) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.


== Inhaltsstoffe ==
== Inhaltsstoffe ==
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[[Kategorie:Psychotrope Substanz]]
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[[Kategorie:Synthetische Droge]]
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et Spice insbesondere als Ersatz für [[Cannabis als Rauschmittel|Cannabisprodukte]]. Laut Hersteller (die [[London]]er Firma ''Psyche Deli'') soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische [[Cannabinoide|cannabinoidmimetische]] [[Wirkstoff]]e ([[CP-47,497]], [[JWH-018]], [[Dexanabinol|HU-210]]<ref name=US_CBP>[http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resu''http://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}</ref>) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.


== Inhaltsstoffe ==

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter<ref name="ZeitBiotrip" />, denen mitunter [[Psychotrope Substanz|psychoaktive]] Wirkungen nachgesagt werden.<ref>[[Christian Rätsch]]: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage</ref> Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.<ref>{{cite web| url =http://www.basg.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/F8B84B78739259EFC1257523004A7E83| title =Stellungnahme zu Spice| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit}}</ref>

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|BKA]] um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.<ref>''[http://bka.de/pressemitteilungen/2009/pm090119.html Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert.]'' Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009) </ref> Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der [[Clemson University]] entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.<ref>{{cite web| url =http://www.ololiuqui.org/forum/images/analyse-thc-pharm.pdf| title =Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“.| accessdate =2008-12-30| author =Christian Steup| format =PDF
| publisher =THC Pharm GmbH}}</ref> Diese Stoffe binden an [[Endocannabinoid-System|Cannabinoid-Rezeptoren]] im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre [[Potenz (Pharmakologie)|pharmakologische Potenz]] ist deutlich höher als die von [[Tetrahydrocannabinol|THC]].<ref name="welt">{{cite web| url =http://www.welt.de/wissenschaft/article2949381/Modedroge-Spice-wird-im-Januar-verboten.html| title =Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten| accessdate =2008-12-30| date =30. Dezember 2008| publisher =[[Die Welt|Welt Online]]}}</ref> ''JWH-018'' ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche [[Drogentest]]s für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im [[Stoffwechsel]] des menschlichen Körpers.<ref name="MurphyCloxArticle">{{cite web| url =http://www.pierre-markuse.de/2008/12/18/jwh-018-in-spice-warum-gefahrlich/| title =Spice & JWH-018 – Worte der Warnung| accessdate =2009-01-14| date =2008-12-18| publisher =Pierre Markuse}}</ref>

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.
<!-- Daneben finden sich darin auch Zusätze wie [[Rosen]], [[Honig]] oder [[Vanille (Gewürz)|Vanille]] zur Geschmacksverbesserung. -->

Spice wird in den Sorten ''Silver'', ''Gold'', ''Diamond'', ''Tropical Synergy'', ''Arctic Synergy'' und ''Genie'' angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei ''Diamond'' als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.<ref>{{cite journal| last = Auwärter | first = Volker | coauthors = Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós| title = 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? | journal = Journal of Mass Spectrometry | publisher = John Wiley & Sons, Ltd. | date = 2009 | doi = 10.1002/jms.1558}}</ref>

== Anwendung ==

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.<ref name="ZeitBiotrip">{{cite web| url =http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice| title =Voll auf dem Bio-Trip| accessdate =2008-12-30| date =2008-11-27| publisher =[[Die Zeit|Zeit Online]]
}}</ref>

== Rechtliche Situation ==

=== Deutschland ===

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f.]</ref> seit 22.&nbsp;Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage&nbsp;II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als ''verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel'' eingestuft.<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009, 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, S. 49 f.]</ref><ref>{{cite book| last = Körner| first = Harald Hans| title = Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar)| publisher = C.H. Beck| date = 1994| location = München| pages = 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG| isbn = 3406369243}}</ref> Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.<ref> Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: [http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168278/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/pm-21-01-09.html?__nnn=true Modedroge "Spice" ist verboten!]</ref> Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel [[Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)|Betäubungsmittelrecht]] in Deutschland zu finden.

=== Österreich ===

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice §&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 Z&nbsp;5 des [[Arzneimittelgesetz (Österreich)|Arzneimittelgesetzes]], wodurch Handel und Weitergabe in [[Österreich]] verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18.&nbsp;Dezember 2008 in einer Aussendung mit.<ref>{{cite web| url =http://oesterreich.orf.at/stories/329864/| title =Kräutermischung „Spice“ wird verboten| accessdate =2008-12-30| date =2008-12-18| publisher =[[ORF]].at}}</ref> Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18.&nbsp;Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. [[Jänner]] 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.<ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1227289159782| title =Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref> <ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1231151439065| title =Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an| accessdate =2009-04-06| date =11. Januar 2009| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref>

=== Schweiz ===
In der [[Schweiz]] unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.<ref>{{cite web| url = http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=7273&type=0| title = Modedroge Spice: Das legale Marihuana| accessdate = 2008-12-30| author = Sven Siebenand| publisher = [[Pharmazeutische Zeitung|Pharmazeutische Zeitung online]]}}</ref>

=== Luxemburg ===
Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

== Einzelnachweise ==

<references />

==Literatur==
*''[http://www.emcdda.europa.eu/publications/thematic-papers/spice Understanding the ‘Spice’ phenomenon.]'' [[EMCDDA]] thematic paper. Lissabon, November 2009. ISSN 1725-5767

== Weblinks ==

* [http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,mt30rxg7lciaw63k~cm.asp Biodrogen&nbsp;– Wie gefährlich sind die unbekannten Substanzen?]&nbsp;– Beitrag aus ''[[Plusminus]]'' der [[ARD]]
* [http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,588844,00.html ''Jugend berauscht sich an rätselhafter Biodroge'']&nbsp;– Artikel aus [[Spiegel Online]]
* [http://de.youtube.com/watch?v=Kp8H-ZpkOes Videobericht] der ''Abendschau''
* [http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice Voll auf dem Bio-Trip], von Josephina Maier, [[Die Zeit]], 27. November 2008, Nr. 49
* [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29753/1.html ''Spice: Aufstieg einer dubiosen Psycho-Droge''], von Jörg Auf dem Hövel, [[Telepolis]], 22. Februar 2009.

{{Gesundheitshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

[[Kategorie:Psychotrope Substanz]]
[[Kategorie:Synthetische Droge]]

[[en:Spice (drug)]]
[[eo:Spico (drogo)]]
[[pl:Spice (substancja)]]et Spice insbesondere als Ersatz für [[Cannabis als Rauschmittel|Cannabisprodukte]]. Laut Hersteller (die [[London]]er Firma ''Psyche Deli'') soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische [[Cannabinoide|cannabinoidmimetische]] [[Wirkstoff]]e ([[CP-47,497]], [[JWH-018]], [[Dexanabinol|HU-210]]<ref name=US_CBP>[http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resu''http://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}</ref>) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

== Inhaltsstoffe ==

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter<ref name="ZeitBiotrip" />, denen mitunter [[Psychotrope Substanz|psychoaktive]] Wirkungen nachgesagt werden.<ref>[[Christian Rätsch]]: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage</ref> Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.<ref>{{cite web| url =http://www.basg.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/F8B84B78739259EFC1257523004A7E83| title =Stellungnahme zu Spice| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit}}</ref>

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|BKA]] um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.<ref>''[http://bka.de/pressemitteilungen/2009/pm090119.html Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert.]'' Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009) </ref> Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der [[Clemson University]] entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.<ref>{{cite web| url =http://www.ololiuqui.org/forum/images/analyse-thc-pharm.pdf| title =Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“.| accessdate =2008-12-30| author =Christian Steup| format =PDF
| publisher =THC Pharm GmbH}}</ref> Diese Stoffe binden an [[Endocannabinoid-System|Cannabinoid-Rezeptoren]] im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre [[Potenz (Pharmakologie)|pharmakologische Potenz]] ist deutlich höher als die von [[Tetrahydrocannabinol|THC]].<ref name="welt">{{cite web| url =http://www.welt.de/wissenschaft/article2949381/Modedroge-Spice-wird-im-Januar-verboten.html| title =Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten| accessdate =2008-12-30| date =30. Dezember 2008| publisher =[[Die Welt|Welt Online]]}}</ref> ''JWH-018'' ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche [[Drogentest]]s für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im [[Stoffwechsel]] des menschlichen Körpers.<ref name="MurphyCloxArticle">{{cite web| url =http://www.pierre-markuse.de/2008/12/18/jwh-018-in-spice-warum-gefahrlich/| title =Spice & JWH-018 – Worte der Warnung| accessdate =2009-01-14| date =2008-12-18| publisher =Pierre Markuse}}</ref>

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.
<!-- Daneben finden sich darin auch Zusätze wie [[Rosen]], [[Honig]] oder [[Vanille (Gewürz)|Vanille]] zur Geschmacksverbesserung. -->

Spice wird in den Sorten ''Silver'', ''Gold'', ''Diamond'', ''Tropical Synergy'', ''Arctic Synergy'' und ''Genie'' angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei ''Diamond'' als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.<ref>{{cite journal| last = Auwärter | first = Volker | coauthors = Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós| title = 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? | journal = Journal of Mass Spectrometry | publisher = John Wiley & Sons, Ltd. | date = 2009 | doi = 10.1002/jms.1558}}</ref>

== Anwendung ==

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.<ref name="ZeitBiotrip">{{cite web| url =http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice| title =Voll auf dem Bio-Trip| accessdate =2008-12-30| date =2008-11-27| publisher =[[Die Zeit|Zeit Online]]
}}</ref>

== Rechtliche Situation ==

=== Deutschland ===

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f.]</ref> seit 22.&nbsp;Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage&nbsp;II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als ''verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel'' eingestuft.<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009, 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, S. 49 f.]</ref><ref>{{cite book| last = Körner| first = Harald Hans| title = Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar)| publisher = C.H. Beck| date = 1994| location = München| pages = 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG| isbn = 3406369243}}</ref> Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.<ref> Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: [http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168278/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/pm-21-01-09.html?__nnn=true Modedroge "Spice" ist verboten!]</ref> Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel [[Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)|Betäubungsmittelrecht]] in Deutschland zu finden.

=== Österreich ===

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice §&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 Z&nbsp;5 des [[Arzneimittelgesetz (Österreich)|Arzneimittelgesetzes]], wodurch Handel und Weitergabe in [[Österreich]] verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18.&nbsp;Dezember 2008 in einer Aussendung mit.<ref>{{cite web| url =http://oesterreich.orf.at/stories/329864/| title =Kräutermischung „Spice“ wird verboten| accessdate =2008-12-30| date =2008-12-18| publisher =[[ORF]].at}}</ref> Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18.&nbsp;Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. [[Jänner]] 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.<ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1227289159782| title =Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref> <ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1231151439065| title =Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an| accessdate =2009-04-06| date =11. Januar 2009| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref>

=== Schweiz ===
In der [[Schweiz]] unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.<ref>{{cite web| url = http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=7273&type=0| title = Modedroge Spice: Das legale Marihuana| accessdate = 2008-12-30| author = Sven Siebenand| publisher = [[Pharmazeutische Zeitung|Pharmazeutische Zeitung online]]}}</ref>

=== Luxemburg ===
Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

== Einzelnachweise ==

<references />

==Literatur==
*''[http://www.emcdda.europa.eu/publications/thematic-papers/spice Understanding the ‘Spice’ phenomenon.]'' [[EMCDDA]] thematic paper. Lissabon, November 2009. ISSN 1725-5767

== Weblinks ==

* [http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,mt30rxg7lciaw63k~cm.asp Biodrogen&nbsp;– Wie gefährlich sind die unbekannten Substanzen?]&nbsp;– Beitrag aus ''[[Plusminus]]'' der [[ARD]]
* [http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,588844,00.html ''Jugend berauscht sich an rätselhafter Biodroge'']&nbsp;– Artikel aus [[Spiegel Online]]
* [http://de.youtube.com/watch?v=Kp8H-ZpkOes Videobericht] der ''Abendschau''
* [http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice Voll auf dem Bio-Trip], von Josephina Maier, [[Die Zeit]], 27. November 2008, Nr. 49
* [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29753/1.html ''Spice: Aufstieg einer dubiosen Psycho-Droge''], von Jörg Auf dem Hövel, [[Telepolis]], 22. Februar 2009.

{{Gesundheitshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

[[Kategorie:Psychotrope Substanz]]
[[Kategorie:Synthetische Droge]]

[[en:Spice (drug)]]
[[eo:Spico (drogo)]]
[[pl:Spice (substancja)]]et Spice insbesondere als Ersatz für [[Cannabis als Rauschmittel|Cannabisprodukte]]. Laut Hersteller (die [[London]]er Firma ''Psyche Deli'') soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische [[Cannabinoide|cannabinoidmimetische]] [[Wirkstoff]]e ([[CP-47,497]], [[JWH-018]], [[Dexanabinol|HU-210]]<ref name=US_CBP>[http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resu''http://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}</ref>) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

== Inhaltsstoffe ==

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter<ref name="ZeitBiotrip" />, denen mitunter [[Psychotrope Substanz|psychoaktive]] Wirkungen nachgesagt werden.<ref>[[Christian Rätsch]]: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage</ref> Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.<ref>{{cite web| url =http://www.basg.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/F8B84B78739259EFC1257523004A7E83| title =Stellungnahme zu Spice| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit}}</ref>

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|BKA]] um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.<ref>''[http://bka.de/pressemitteilungen/2009/pm090119.html Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert.]'' Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009) </ref> Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der [[Clemson University]] entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.<ref>{{cite web| url =http://www.ololiuqui.org/forum/images/analyse-thc-pharm.pdf| title =Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“.| accessdate =2008-12-30| author =Christian Steup| format =PDF
| publisher =THC Pharm GmbH}}</ref> Diese Stoffe binden an [[Endocannabinoid-System|Cannabinoid-Rezeptoren]] im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre [[Potenz (Pharmakologie)|pharmakologische Potenz]] ist deutlich höher als die von [[Tetrahydrocannabinol|THC]].<ref name="welt">{{cite web| url =http://www.welt.de/wissenschaft/article2949381/Modedroge-Spice-wird-im-Januar-verboten.html| title =Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten| accessdate =2008-12-30| date =30. Dezember 2008| publisher =[[Die Welt|Welt Online]]}}</ref> ''JWH-018'' ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche [[Drogentest]]s für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im [[Stoffwechsel]] des menschlichen Körpers.<ref name="MurphyCloxArticle">{{cite web| url =http://www.pierre-markuse.de/2008/12/18/jwh-018-in-spice-warum-gefahrlich/| title =Spice & JWH-018 – Worte der Warnung| accessdate =2009-01-14| date =2008-12-18| publisher =Pierre Markuse}}</ref>

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.
<!-- Daneben finden sich darin auch Zusätze wie [[Rosen]], [[Honig]] oder [[Vanille (Gewürz)|Vanille]] zur Geschmacksverbesserung. -->

Spice wird in den Sorten ''Silver'', ''Gold'', ''Diamond'', ''Tropical Synergy'', ''Arctic Synergy'' und ''Genie'' angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei ''Diamond'' als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.<ref>{{cite journal| last = Auwärter | first = Volker | coauthors = Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós| title = 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? | journal = Journal of Mass Spectrometry | publisher = John Wiley & Sons, Ltd. | date = 2009 | doi = 10.1002/jms.1558}}</ref>

== Anwendung ==

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.<ref name="ZeitBiotrip">{{cite web| url =http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice| title =Voll auf dem Bio-Trip| accessdate =2008-12-30| date =2008-11-27| publisher =[[Die Zeit|Zeit Online]]
}}</ref>

== Rechtliche Situation ==

=== Deutschland ===

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f.]</ref> seit 22.&nbsp;Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage&nbsp;II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als ''verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel'' eingestuft.<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009, 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, S. 49 f.]</ref><ref>{{cite book| last = Körner| first = Harald Hans| title = Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar)| publisher = C.H. Beck| date = 1994| location = München| pages = 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG| isbn = 3406369243}}</ref> Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.<ref> Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: [http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168278/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/pm-21-01-09.html?__nnn=true Modedroge "Spice" ist verboten!]</ref> Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel [[Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)|Betäubungsmittelrecht]] in Deutschland zu finden.

=== Österreich ===

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice §&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 Z&nbsp;5 des [[Arzneimittelgesetz (Österreich)|Arzneimittelgesetzes]], wodurch Handel und Weitergabe in [[Österreich]] verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18.&nbsp;Dezember 2008 in einer Aussendung mit.<ref>{{cite web| url =http://oesterreich.orf.at/stories/329864/| title =Kräutermischung „Spice“ wird verboten| accessdate =2008-12-30| date =2008-12-18| publisher =[[ORF]].at}}</ref> Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18.&nbsp;Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. [[Jänner]] 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.<ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1227289159782| title =Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref> <ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1231151439065| title =Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an| accessdate =2009-04-06| date =11. Januar 2009| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref>

=== Schweiz ===
In der [[Schweiz]] unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.<ref>{{cite web| url = http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=7273&type=0| title = Modedroge Spice: Das legale Marihuana| accessdate = 2008-12-30| author = Sven Siebenand| publisher = [[Pharmazeutische Zeitung|Pharmazeutische Zeitung online]]}}</ref>

=== Luxemburg ===
Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

== Einzelnachweise ==

<references />

==Literatur==
*''[http://www.emcdda.europa.eu/publications/thematic-papers/spice Understanding the ‘Spice’ phenomenon.]'' [[EMCDDA]] thematic paper. Lissabon, November 2009. ISSN 1725-5767

== Weblinks ==

* [http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,mt30rxg7lciaw63k~cm.asp Biodrogen&nbsp;– Wie gefährlich sind die unbekannten Substanzen?]&nbsp;– Beitrag aus ''[[Plusminus]]'' der [[ARD]]
* [http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,588844,00.html ''Jugend berauscht sich an rätselhafter Biodroge'']&nbsp;– Artikel aus [[Spiegel Online]]
* [http://de.youtube.com/watch?v=Kp8H-ZpkOes Videobericht] der ''Abendschau''
* [http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice Voll auf dem Bio-Trip], von Josephina Maier, [[Die Zeit]], 27. November 2008, Nr. 49
* [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29753/1.html ''Spice: Aufstieg einer dubiosen Psycho-Droge''], von Jörg Auf dem Hövel, [[Telepolis]], 22. Februar 2009.

{{Gesundheitshinweis}}
{{Rechtshinweis}}[[Datei:Spicehttp://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/button_link.png drug.jpg|thumb|Spice Diamond]]

'''Spice''' ist die Verkaufsbezeichnung für eine [[Droge]], die aus synthetischen Cannabinoiden sowie verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen besteht. Verwendung findet Spice insbesondere als Ersatz für [[Cannabis als Rauschmittel|Cannabisprodukte]]. Laut Hersteller (die [[London]]er Firma ''Psyche Deli'') soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische [[Cannabinoide|cannabinoidmimetische]] [[Wirkstoff]]e ([[CP-47,497]], [[JWH-018]], [[Dexanabinol|HU-210]]<ref name=US_CBP>[http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resu''http://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}</ref>) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

== Inhaltsstoffe ==

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter<ref name="ZeitBiotrip" />, denen mitunter [[Psychotrope Substanz|psychoaktive]] Wirkungen nachgesagt werden.<ref>[[Christian Rätsch]]: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage</ref> Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.<ref>{{cite web| url =http://www.basg.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/F8B84B78739259EFC1257523004A7E83| title =Stellungnahme zu Spice| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit}}</ref>

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|BKA]] um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.<ref>''[http://bka.de/pressemitteilungen/2009/pm090119.html Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert.]'' Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009) </ref> Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der [[Clemson University]] entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.<ref>{{cite web| url =http://www.ololiuqui.org/forum/images/analyse-thc-pharm.pdf| title =Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“.| accessdate =2008-12-30| author =Christian Steup| format =PDF
| publisher =THC Pharm GmbH}}</ref> Diese Stoffe binden an [[Endocannabinoid-System|Cannabinoid-Rezeptoren]] im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre [[Potenz (Pharmakologie)|pharmakologische Potenz]] ist deutlich höher als die von [[Tetrahydrocannabinol|THC]].<ref name="welt">{{cite web| url =http://www.welt.de/wissenschaft/article2949381/Modedroge-Spice-wird-im-Januar-verboten.html| title =Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten| accessdate =2008-12-30| date =30. Dezember 2008| publisher =[[Die Welt|Welt Online]]}}</ref> ''JWH-018'' ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche [[Drogentest]]s für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im [[Stoffwechsel]] des menschlichen Körpers.<ref name="MurphyCloxArticle">{{cite web| url =http://www.pierre-markuse.de/2008/12/18/jwh-018-in-spice-warum-gefahrlich/| title =Spice & JWH-018 – Worte der Warnung| accessdate =2009-01-14| date =2008-12-18| publisher =Pierre Markuse}}</ref>

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.
<!-- Daneben finden sich darin auch Zusätze wie [[Rosen]], [[Honig]] oder [[Vanille (Gewürz)|Vanille]] zur Geschmacksverbesserung. -->

Spice wird in den Sorten ''Silver'', ''Gold'', ''Diamond'', ''Tropical Synergy'', ''Arctic Synergy'' und ''Genie'' angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei ''Diamond'' als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.<ref>{{cite journal| last = Auwärter | first = Volker | coauthors = Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós| title = 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? | journal = Journal of Mass Spectrometry | publisher = John Wiley & Sons, Ltd. | date = 2009 | doi = 10.1002/jms.1558}}</ref>

== Anwendung ==

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.<ref name="ZeitBiotrip">{{cite web| url =http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice| title =Voll auf dem Bio-Trip| accessdate =2008-12-30| date =2008-11-27| publisher =[[Die Zeit|Zeit Online]]
}}</ref>

== Rechtliche Situation ==

=== Deutschland ===

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f.]</ref> seit 22.&nbsp;Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage&nbsp;II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als ''verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel'' eingestuft.<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009, 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, S. 49 f.]</ref><ref>{{cite book| last = Körner| first = Harald Hans| title = Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar)| publisher = C.H. Beck| date = 1994| location = München| pages = 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG| isbn = 3406369243}}</ref> Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.<ref> Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: [http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168278/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/pm-21-01-09.html?__nnn=true Modedroge "Spice" ist verboten!]</ref> Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel [[Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)|Betäubungsmittelrecht]] in Deutschland zu finden.

=== Österreich ===

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice §&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 Z&nbsp;5 des [[Arzneimittelgesetz (Österreich)|Arzneimittelgesetzes]], wodurch Handel und Weitergabe in [[Österreich]] verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18.&nbsp;Dezember 2008 in einer Aussendung mit.<ref>{{cite web| url =http://oesterreich.orf.at/stories/329864/| title =Kräutermischung „Spice“ wird verboten| accessdate =2008-12-30| date =2008-12-18| publisher =[[ORF]].at}}</ref> Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18.&nbsp;Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. [[Jänner]] 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.<ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1227289159782| title =Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref> <ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1231151439065| title =Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an| accessdate =2009-04-06| date =11. Januar 2009| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref>

=== Schweiz ===
In der [[Schweiz]] unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.<ref>{{cite web| url = http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=7273&type=0| title = Modedroge Spice: Das legale Marihuana| accessdate = 2008-12-30| author = Sven Siebenand| publisher = [[Pharmazeutische Zeitung|Pharmazeutische Zeitung online]]}}</ref>

=== Luxemburg ===
Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

== Einzelnachweise ==

<references />

==Literatur==
*''[http://www.emcdda.europa.eu/publications/thematic-papers/spice Understanding the ‘Spice’ phenomenon.]'' [[EMCDDA]] thematic paper. Lissabon, November 2009. ISSN 1725-5767

== Weblinks ==

* [http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,mt30rxg7lciaw63k~cm.asp Biodrogen&nbsp;– Wie gefährlich sind die unbekannten Substanzen?]&nbsp;– Beitrag aus ''[[Plusminus]]'' der [[ARD]]
* [http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,588844,00.html ''Jugend berauscht sich an rätselhafter Biodroge'']&nbsp;– Artikel aus [[Spiegel Online]]
* [http://de.youtube.com/watch?v=Kp8H-ZpkOes Videobericht] der ''Abendschau''
* [http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice Voll auf dem Bio-Trip], von Josephina Maier, [[Die Zeit]], 27. November 2008, Nr. 49
* [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29753/1.html ''Spice: Aufstieg einer dubiosen Psycho-Droge''], von Jörg Auf dem Hövel, [[Telepolis]], 22. Februar 2009.

{{Gesundheitshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

[[Kategorie:Psychotrope Substanz]]
[[Kategorie:Synthetische Droge]]
et Spice insbesondere als Ersatz für [[Cannabis als Rauschmittel|Cannabisprodukte]]. Laut Hersteller (die [[London]]er Firma ''Psyche Deli'') soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische [[Cannabinoide|cannabinoidmimetische]] [[Wirkstoff]]e ([[CP-47,497]], [[JWH-018]], [[Dexanabinol|HU-210]]<ref name=US_CBP>[http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resu''http://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}</ref>) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

== Inhaltsstoffe ==

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter<ref name="ZeitBiotrip" />, denen mitunter [[Psychotrope Substanz|psychoaktive]] Wirkungen nachgesagt werden.<ref>[[Christian Rätsch]]: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage</ref> Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.<ref>{{cite web| url =http://www.basg.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/F8B84B78739259EFC1257523004A7E83| title =Stellungnahme zu Spice| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit}}</ref>

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|BKA]] um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.<ref>''[http://bka.de/pressemitteilungen/2009/pm090119.html Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert.]'' Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009) </ref> Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der [[Clemson University]] entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.<ref>{{cite web| url =http://www.ololiuqui.org/forum/images/analyse-thc-pharm.pdf| title =Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“.| accessdate =2008-12-30| author =Christian Steup| format =PDF
| publisher =THC Pharm GmbH}}</ref> Diese Stoffe binden an [[Endocannabinoid-System|Cannabinoid-Rezeptoren]] im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre [[Potenz (Pharmakologie)|pharmakologische Potenz]] ist deutlich höher als die von [[Tetrahydrocannabinol|THC]].<ref name="welt">{{cite web| url =http://www.welt.de/wissenschaft/article2949381/Modedroge-Spice-wird-im-Januar-verboten.html| title =Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten| accessdate =2008-12-30| date =30. Dezember 2008| publisher =[[Die Welt|Welt Online]]}}</ref> ''JWH-018'' ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche [[Drogentest]]s für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im [[Stoffwechsel]] des menschlichen Körpers.<ref name="MurphyCloxArticle">{{cite web| url =http://www.pierre-markuse.de/2008/12/18/jwh-018-in-spice-warum-gefahrlich/| title =Spice & JWH-018 – Worte der Warnung| accessdate =2009-01-14| date =2008-12-18| publisher =Pierre Markuse}}</ref>

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.
<!-- Daneben finden sich darin auch Zusätze wie [[Rosen]], [[Honig]] oder [[Vanille (Gewürz)|Vanille]] zur Geschmacksverbesserung. -->

Spice wird in den Sorten ''Silver'', ''Gold'', ''Diamond'', ''Tropical Synergy'', ''Arctic Synergy'' und ''Genie'' angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei ''Diamond'' als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.<ref>{{cite journal| last = Auwärter | first = Volker | coauthors = Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós| title = 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? | journal = Journal of Mass Spectrometry | publisher = John Wiley & Sons, Ltd. | date = 2009 | doi = 10.1002/jms.1558}}</ref>

== Anwendung ==

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.<ref name="ZeitBiotrip">{{cite web| url =http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice| title =Voll auf dem Bio-Trip| accessdate =2008-12-30| date =2008-11-27| publisher =[[Die Zeit|Zeit Online]]
}}</ref>

== Rechtliche Situation ==

=== Deutschland ===

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f.]</ref> seit 22.&nbsp;Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage&nbsp;II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als ''verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel'' eingestuft.<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009, 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, S. 49 f.]</ref><ref>{{cite book| last = Körner| first = Harald Hans| title = Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar)| publisher = C.H. Beck| date = 1994| location = München| pages = 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG| isbn = 3406369243}}</ref> Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.<ref> Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: [http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168278/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/pm-21-01-09.html?__nnn=true Modedroge "Spice" ist verboten!]</ref> Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel [[Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)|Betäubungsmittelrecht]] in Deutschland zu finden.

=== Österreich ===

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice §&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 Z&nbsp;5 des [[Arzneimittelgesetz (Österreich)|Arzneimittelgesetzes]], wodurch Handel und Weitergabe in [[Österreich]] verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18.&nbsp;Dezember 2008 in einer Aussendung mit.<ref>{{cite web| url =http://oesterreich.orf.at/stories/329864/| title =Kräutermischung „Spice“ wird verboten| accessdate =2008-12-30| date =2008-12-18| publisher =[[ORF]].at}}</ref> Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18.&nbsp;Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. [[Jänner]] 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.<ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1227289159782| title =Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref> <ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1231151439065| title =Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an| accessdate =2009-04-06| date =11. Januar 2009| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref>

=== Schweiz ===
In der [[Schweiz]] unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.<ref>{{cite web| url = http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=7273&type=0| title = Modedroge Spice: Das legale Marihuana| accessdate = 2008-12-30| author = Sven Siebenand| publisher = [[Pharmazeutische Zeitung|Pharmazeutische Zeitung online]]}}</ref>

=== Luxemburg ===
Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

== Einzelnachweise ==

<references />

==Literatur==
*''[http://www.emcdda.europa.eu/publications/thematic-papers/spice Understanding the ‘Spice’ phenomenon.]'' [[EMCDDA]] thematic paper. Lissabon, November 2009. ISSN 1725-5767

== Weblinks ==

* [http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,mt30rxg7lciaw63k~cm.asp Biodrogen&nbsp;– Wie gefährlich sind die unbekannten Substanzen?]&nbsp;– Beitrag aus ''[[Plusminus]]'' der [[ARD]]
* [http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,588844,00.html ''Jugend berauscht sich an rätselhafter Biodroge'']&nbsp;– Artikel aus [[Spiegel Online]]
* [http://de.youtube.com/watch?v=Kp8H-ZpkOes Videobericht] der ''Abendschau''
* [http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice Voll auf dem Bio-Trip], von Josephina Maier, [[Die Zeit]], 27. November 2008, Nr. 49
* [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29753/1.html ''Spice: Aufstieg einer dubiosen Psycho-Droge''], von Jörg Auf dem Hövel, [[Telepolis]], 22. Februar 2009.

{{Gesundheitshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

[[Kategorie:Psychotrope Substanz]]
[[Kategorie:Synthetische Droge]]

[[en:Spice (drug)]]
[[eo:Spico (drogo)]]
[[pl:Spice (substancja)]]et Spice insbesondere als Ersatz für [[Cannabis als Rauschmittel|Cannabisprodukte]]. Laut Hersteller (die [[London]]er Firma ''Psyche Deli'') soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische [[Cannabinoide|cannabinoidmimetische]] [[Wirkstoff]]e ([[CP-47,497]], [[JWH-018]], [[Dexanabinol|HU-210]]<ref name=US_CBP>[http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resu''http://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}</ref>) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

== Inhaltsstoffe ==

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter<ref name="ZeitBiotrip" />, denen mitunter [[Psychotrope Substanz|psychoaktive]] Wirkungen nachgesagt werden.<ref>[[Christian Rätsch]]: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage</ref> Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.<ref>{{cite web| url =http://www.basg.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/F8B84B78739259EFC1257523004A7E83| title =Stellungnahme zu Spice| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit}}</ref>

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|BKA]] um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.<ref>''[http://bka.de/pressemitteilungen/2009/pm090119.html Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert.]'' Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009) </ref> Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der [[Clemson University]] entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.<ref>{{cite web| url =http://www.ololiuqui.org/forum/images/analyse-thc-pharm.pdf| title =Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“.| accessdate =2008-12-30| author =Christian Steup| format =PDF
| publisher =THC Pharm GmbH}}</ref> Diese Stoffe binden an [[Endocannabinoid-System|Cannabinoid-Rezeptoren]] im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre [[Potenz (Pharmakologie)|pharmakologische Potenz]] ist deutlich höher als die von [[Tetrahydrocannabinol|THC]].<ref name="welt">{{cite web| url =http://www.welt.de/wissenschaft/article2949381/Modedroge-Spice-wird-im-Januar-verboten.html| title =Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten| accessdate =2008-12-30| date =30. Dezember 2008| publisher =[[Die Welt|Welt Online]]}}</ref> ''JWH-018'' ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche [[Drogentest]]s für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im [[Stoffwechsel]] des menschlichen Körpers.<ref name="MurphyCloxArticle">{{cite web| url =http://www.pierre-markuse.de/2008/12/18/jwh-018-in-spice-warum-gefahrlich/| title =Spice & JWH-018 – Worte der Warnung| accessdate =2009-01-14| date =2008-12-18| publisher =Pierre Markuse}}</ref>

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.
<!-- Daneben finden sich darin auch Zusätze wie [[Rosen]], [[Honig]] oder [[Vanille (Gewürz)|Vanille]] zur Geschmacksverbesserung. -->

Spice wird in den Sorten ''Silver'', ''Gold'', ''Diamond'', ''Tropical Synergy'', ''Arctic Synergy'' und ''Genie'' angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei ''Diamond'' als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.<ref>{{cite journal| last = Auwärter | first = Volker | coauthors = Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós| title = 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? | journal = Journal of Mass Spectrometry | publisher = John Wiley & Sons, Ltd. | date = 2009 | doi = 10.1002/jms.1558}}</ref>

== Anwendung ==

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.<ref name="ZeitBiotrip">{{cite web| url =http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice| title =Voll auf dem Bio-Trip| accessdate =2008-12-30| date =2008-11-27| publisher =[[Die Zeit|Zeit Online]]
}}</ref>

== Rechtliche Situation ==

=== Deutschland ===

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f.]</ref> seit 22.&nbsp;Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage&nbsp;II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als ''verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel'' eingestuft.<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009, 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, S. 49 f.]</ref><ref>{{cite book| last = Körner| first = Harald Hans| title = Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar)| publisher = C.H. Beck| date = 1994| location = München| pages = 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG| isbn = 3406369243}}</ref> Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.<ref> Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: [http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168278/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/pm-21-01-09.html?__nnn=true Modedroge "Spice" ist verboten!]</ref> Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel [[Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)|Betäubungsmittelrecht]] in Deutschland zu finden.

=== Österreich ===

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice §&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 Z&nbsp;5 des [[Arzneimittelgesetz (Österreich)|Arzneimittelgesetzes]], wodurch Handel und Weitergabe in [[Österreich]] verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18.&nbsp;Dezember 2008 in einer Aussendung mit.<ref>{{cite web| url =http://oesterreich.orf.at/stories/329864/| title =Kräutermischung „Spice“ wird verboten| accessdate =2008-12-30| date =2008-12-18| publisher =[[ORF]].at}}</ref> Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18.&nbsp;Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. [[Jänner]] 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.<ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1227289159782| title =Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref> <ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1231151439065| title =Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an| accessdate =2009-04-06| date =11. Januar 2009| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref>

=== Schweiz ===
In der [[Schweiz]] unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.<ref>{{cite web| url = http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=7273&type=0| title = Modedroge Spice: Das legale Marihuana| accessdate = 2008-12-30| author = Sven Siebenand| publisher = [[Pharmazeutische Zeitung|Pharmazeutische Zeitung online]]}}</ref>

=== Luxemburg ===
Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

== Einzelnachweise ==

<references />

==Literatur==
*''[http://www.emcdda.europa.eu/publications/thematic-papers/spice Understanding the ‘Spice’ phenomenon.]'' [[EMCDDA]] thematic paper. Lissabon, November 2009. ISSN 1725-5767

== Weblinks ==

* [http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,mt30rxg7lciaw63k~cm.asp Biodrogen&nbsp;– Wie gefährlich sind die unbekannten Substanzen?]&nbsp;– Beitrag aus ''[[Plusminus]]'' der [[ARD]]
* [http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,588844,00.html ''Jugend berauscht sich an rätselhafter Biodroge'']&nbsp;– Artikel aus [[Spiegel Online]]
* [http://de.youtube.com/watch?v=Kp8H-ZpkOes Videobericht] der ''Abendschau''
* [http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice Voll auf dem Bio-Trip], von Josephina Maier, [[Die Zeit]], 27. November 2008, Nr. 49
* [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29753/1.html ''Spice: Aufstieg einer dubiosen Psycho-Droge''], von Jörg Auf dem Hövel, [[Telepolis]], 22. Februar 2009.

{{Gesundheitshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

[[Kategorie:Psychotrope Substanz]]
[[Kategorie:Synthetische Droge]]

[[en:Spice (drug)]]
[[eo:Spico (drogo)]]
[[pl:Spice (substancja)]]et Spice insbesondere als Ersatz für [[Cannabis als Rauschmittel|Cannabisprodukte]]. Laut Hersteller (die [[London]]er Firma ''Psyche Deli'') soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische [[Cannabinoide|cannabinoidmimetische]] [[Wirkstoff]]e ([[CP-47,497]], [[JWH-018]], [[Dexanabinol|HU-210]]<ref name=US_CBP>[http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resu''http://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}</ref>) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

== Inhaltsstoffe ==

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter<ref name="ZeitBiotrip" />, denen mitunter [[Psychotrope Substanz|psychoaktive]] Wirkungen nachgesagt werden.<ref>[[Christian Rätsch]]: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage</ref> Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.<ref>{{cite web| url =http://www.basg.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/F8B84B78739259EFC1257523004A7E83| title =Stellungnahme zu Spice| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit}}</ref>

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|BKA]] um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.<ref>''[http://bka.de/pressemitteilungen/2009/pm090119.html Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert.]'' Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009) </ref> Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der [[Clemson University]] entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.<ref>{{cite web| url =http://www.ololiuqui.org/forum/images/analyse-thc-pharm.pdf| title =Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“.| accessdate =2008-12-30| author =Christian Steup| format =PDF
| publisher =THC Pharm GmbH}}</ref> Diese Stoffe binden an [[Endocannabinoid-System|Cannabinoid-Rezeptoren]] im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre [[Potenz (Pharmakologie)|pharmakologische Potenz]] ist deutlich höher als die von [[Tetrahydrocannabinol|THC]].<ref name="welt">{{cite web| url =http://www.welt.de/wissenschaft/article2949381/Modedroge-Spice-wird-im-Januar-verboten.html| title =Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten| accessdate =2008-12-30| date =30. Dezember 2008| publisher =[[Die Welt|Welt Online]]}}</ref> ''JWH-018'' ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche [[Drogentest]]s für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im [[Stoffwechsel]] des menschlichen Körpers.<ref name="MurphyCloxArticle">{{cite web| url =http://www.pierre-markuse.de/2008/12/18/jwh-018-in-spice-warum-gefahrlich/| title =Spice & JWH-018 – Worte der Warnung| accessdate =2009-01-14| date =2008-12-18| publisher =Pierre Markuse}}</ref>

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.
<!-- Daneben finden sich darin auch Zusätze wie [[Rosen]], [[Honig]] oder [[Vanille (Gewürz)|Vanille]] zur Geschmacksverbesserung. -->

Spice wird in den Sorten ''Silver'', ''Gold'', ''Diamond'', ''Tropical Synergy'', ''Arctic Synergy'' und ''Genie'' angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei ''Diamond'' als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.<ref>{{cite journal| last = Auwärter | first = Volker | coauthors = Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós| title = 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? | journal = Journal of Mass Spectrometry | publisher = John Wiley & Sons, Ltd. | date = 2009 | doi = 10.1002/jms.1558}}</ref>

== Anwendung ==

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.<ref name="ZeitBiotrip">{{cite web| url =http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice| title =Voll auf dem Bio-Trip| accessdate =2008-12-30| date =2008-11-27| publisher =[[Die Zeit|Zeit Online]]
}}</ref>

== Rechtliche Situation ==

=== Deutschland ===

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f.]</ref> seit 22.&nbsp;Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage&nbsp;II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als ''verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel'' eingestuft.<ref name=BGBL_vom_090119>[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0049.pdf BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009, 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, S. 49 f.]</ref><ref>{{cite book| last = Körner| first = Harald Hans| title = Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar)| publisher = C.H. Beck| date = 1994| location = München| pages = 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG| isbn = 3406369243}}</ref> Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.<ref> Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: [http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168278/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/pm-21-01-09.html?__nnn=true Modedroge "Spice" ist verboten!]</ref> Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel [[Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)|Betäubungsmittelrecht]] in Deutschland zu finden.

=== Österreich ===

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice §&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 Z&nbsp;5 des [[Arzneimittelgesetz (Österreich)|Arzneimittelgesetzes]], wodurch Handel und Weitergabe in [[Österreich]] verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18.&nbsp;Dezember 2008 in einer Aussendung mit.<ref>{{cite web| url =http://oesterreich.orf.at/stories/329864/| title =Kräutermischung „Spice“ wird verboten| accessdate =2008-12-30| date =2008-12-18| publisher =[[ORF]].at}}</ref> Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18.&nbsp;Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. [[Jänner]] 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.<ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1227289159782| title =Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel| accessdate =2008-12-30| date =18. Dezember 2008| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref> <ref>{{cite web| url =http://derstandard.at/?url=/?id=1231151439065| title =Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an| accessdate =2009-04-06| date =11. Januar 2009| publisher =[[der Standard|derStandard.at]]}}</ref>

=== Schweiz ===
In der [[Schweiz]] unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.<ref>{{cite web| url = http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=7273&type=0| title = Modedroge Spice: Das legale Marihuana| accessdate = 2008-12-30| author = Sven Siebenand| publisher = [[Pharmazeutische Zeitung|Pharmazeutische Zeitung online]]}}</ref>

=== Luxemburg ===
Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

== Einzelnachweise ==

<references />

==Literatur==
*''[http://www.emcdda.europa.eu/publications/thematic-papers/spice Understanding the ‘Spice’ phenomenon.]'' [[EMCDDA]] thematic paper. Lissabon, November 2009. ISSN 1725-5767

== Weblinks ==

* [http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,mt30rxg7lciaw63k~cm.asp Biodrogen&nbsp;– Wie gefährlich sind die unbekannten Substanzen?]&nbsp;– Beitrag aus ''[[Plusminus]]'' der [[ARD]]
* [http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,588844,00.html ''Jugend berauscht sich an rätselhafter Biodroge'']&nbsp;– Artikel aus [[Spiegel Online]]
* [http://de.youtube.com/watch?v=Kp8H-ZpkOes Videobericht] der ''Abendschau''
* [http://www.zeit.de/2008/49/M-Spice Voll auf dem Bio-Trip], von Josephina Maier, [[Die Zeit]], 27. November 2008, Nr. 49
* [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29753/1.html ''Spice: Aufstieg einer dubiosen Psycho-Droge''], von Jörg Auf dem Hövel, [[Telepolis]], 22. Februar 2009.

{{Gesundheitshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

[[Kategorie:Psychotrope Substanz]]
[[Kategorie:Synthetische Droge]]

[[en:Spice (drug)]]
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[[pl:Spice (substancja)]]
[[ru:Spice (курительная смесь)]]
[[sv:Spice (drog)]]


[[Kategorie:Psychotrope Substanz]]
[[Kategorie:Synthetische Droge]]

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Version vom 13. März 2010, 13:53 Uhr

Datei:Spicehttp://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/button link.png drug.jpg
Spice Diamond

Spice ist die Verkaufsbezeichnung für eine Droge, die aus synthetischen Cannabinoiden sowie verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen besteht. Verwendung findet Spice insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte. Laut Hersteller (die Londoner Firma Psyche Deli) soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoffe (CP-47,497, JWH-018, HU-210[1]) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

Inhaltsstoffe

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter[2], denen mitunter psychoaktive Wirkungen nachgesagt werden.[3] Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.[4]

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des BKA um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.[5] Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der Clemson University entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.[6] Diese Stoffe binden an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre pharmakologische Potenz ist deutlich höher als die von THC.[7] JWH-018 ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche Drogentests für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im Stoffwechsel des menschlichen Körpers.[8]

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.

Spice wird in den Sorten Silver, Gold, Diamond, Tropical Synergy, Arctic Synergy und Genie angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei Diamond als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.[9]

Anwendung

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.[2]

Rechtliche Situation

Deutschland

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung[10] seit 22. Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft.[10][11] Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.[12] Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

Österreich

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes, wodurch Handel und Weitergabe in Österreich verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18. Dezember 2008 in einer Aussendung mit.[13] Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18. Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. Jänner 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.[14] [15]

Schweiz

In der Schweiz unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.[16]

Luxemburg

Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

Einzelnachweise

  1. [http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resuhttp://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}
  2. a b Voll auf dem Bio-Trip. Zeit Online, 27. November 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  3. Christian Rätsch: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage
  4. Stellungnahme zu Spice. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  5. Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert. Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009)
  6. Christian Steup: Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“. (PDF) THC Pharm GmbH, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  7. Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten. Welt Online, 30. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  8. Spice & JWH-018 – Worte der Warnung. Pierre Markuse, 18. Dezember 2008, abgerufen am 14. Januar 2009.
  9. Volker Auwärter, Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós: 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? In: Journal of Mass Spectrometry. John Wiley & Sons, Ltd., 2009, doi:10.1002/jms.1558.
  10. a b 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „BGBL_vom_090119“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  11. Harald Hans Körner: Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar). C.H. Beck, München 1994, ISBN 3-406-36924-3, 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG.
  12. Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: Modedroge "Spice" ist verboten!
  13. Kräutermischung „Spice“ wird verboten. ORF.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  14. Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel. derStandard.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  15. Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an. derStandard.at, 11. Januar 2009, abgerufen am 6. April 2009.
  16. Sven Siebenand: Modedroge Spice: Das legale Marihuana. Pharmazeutische Zeitung online, abgerufen am 30. Dezember 2008.

Literatur

et Spice insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte. Laut Hersteller (die Londoner Firma Psyche Deli) soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoffe (CP-47,497, JWH-018, HU-210[1]) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

Inhaltsstoffe

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter[2], denen mitunter psychoaktive Wirkungen nachgesagt werden.[3] Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.[4]

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des BKA um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.[5] Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der Clemson University entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.[6] Diese Stoffe binden an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre pharmakologische Potenz ist deutlich höher als die von THC.[7] JWH-018 ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche Drogentests für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im Stoffwechsel des menschlichen Körpers.[8]

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.

Spice wird in den Sorten Silver, Gold, Diamond, Tropical Synergy, Arctic Synergy und Genie angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei Diamond als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.[9]

Anwendung

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.[2]

Rechtliche Situation

Deutschland

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung[10] seit 22. Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft.[10][11] Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.[12] Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

Österreich

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes, wodurch Handel und Weitergabe in Österreich verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18. Dezember 2008 in einer Aussendung mit.[13] Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18. Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. Jänner 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.[14] [15]

Schweiz

In der Schweiz unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.[16]

Luxemburg

Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

Einzelnachweise

  1. [http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resuhttp://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}
  2. a b Voll auf dem Bio-Trip. Zeit Online, 27. November 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  3. Christian Rätsch: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage
  4. Stellungnahme zu Spice. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  5. Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert. Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009)
  6. Christian Steup: Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“. (PDF) THC Pharm GmbH, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  7. Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten. Welt Online, 30. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  8. Spice & JWH-018 – Worte der Warnung. Pierre Markuse, 18. Dezember 2008, abgerufen am 14. Januar 2009.
  9. Volker Auwärter, Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós: 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? In: Journal of Mass Spectrometry. John Wiley & Sons, Ltd., 2009, doi:10.1002/jms.1558.
  10. a b 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „BGBL_vom_090119“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  11. Harald Hans Körner: Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar). C.H. Beck, München 1994, ISBN 3-406-36924-3, 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG.
  12. Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: Modedroge "Spice" ist verboten!
  13. Kräutermischung „Spice“ wird verboten. ORF.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  14. Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel. derStandard.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  15. Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an. derStandard.at, 11. Januar 2009, abgerufen am 6. April 2009.
  16. Sven Siebenand: Modedroge Spice: Das legale Marihuana. Pharmazeutische Zeitung online, abgerufen am 30. Dezember 2008.

Literatur

et Spice insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte. Laut Hersteller (die Londoner Firma Psyche Deli) soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoffe (CP-47,497, JWH-018, HU-210[1]) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

Inhaltsstoffe

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter[2], denen mitunter psychoaktive Wirkungen nachgesagt werden.[3] Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.[4]

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des BKA um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.[5] Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der Clemson University entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.[6] Diese Stoffe binden an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre pharmakologische Potenz ist deutlich höher als die von THC.[7] JWH-018 ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche Drogentests für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im Stoffwechsel des menschlichen Körpers.[8]

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.

Spice wird in den Sorten Silver, Gold, Diamond, Tropical Synergy, Arctic Synergy und Genie angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei Diamond als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.[9]

Anwendung

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.[2]

Rechtliche Situation

Deutschland

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung[10] seit 22. Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft.[10][11] Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.[12] Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

Österreich

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes, wodurch Handel und Weitergabe in Österreich verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18. Dezember 2008 in einer Aussendung mit.[13] Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18. Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. Jänner 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.[14] [15]

Schweiz

In der Schweiz unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.[16]

Luxemburg

Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

Einzelnachweise

  1. [http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resuhttp://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}
  2. a b Voll auf dem Bio-Trip. Zeit Online, 27. November 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  3. Christian Rätsch: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage
  4. Stellungnahme zu Spice. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  5. Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert. Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009)
  6. Christian Steup: Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“. (PDF) THC Pharm GmbH, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  7. Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten. Welt Online, 30. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  8. Spice & JWH-018 – Worte der Warnung. Pierre Markuse, 18. Dezember 2008, abgerufen am 14. Januar 2009.
  9. Volker Auwärter, Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós: 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? In: Journal of Mass Spectrometry. John Wiley & Sons, Ltd., 2009, doi:10.1002/jms.1558.
  10. a b 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „BGBL_vom_090119“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  11. Harald Hans Körner: Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar). C.H. Beck, München 1994, ISBN 3-406-36924-3, 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG.
  12. Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: Modedroge "Spice" ist verboten!
  13. Kräutermischung „Spice“ wird verboten. ORF.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  14. Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel. derStandard.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  15. Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an. derStandard.at, 11. Januar 2009, abgerufen am 6. April 2009.
  16. Sven Siebenand: Modedroge Spice: Das legale Marihuana. Pharmazeutische Zeitung online, abgerufen am 30. Dezember 2008.

Literatur

et Spice insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte. Laut Hersteller (die Londoner Firma Psyche Deli) soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoffe (CP-47,497, JWH-018, HU-210[1]) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

Inhaltsstoffe

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter[2], denen mitunter psychoaktive Wirkungen nachgesagt werden.[3] Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.[4]

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des BKA um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.[5] Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der Clemson University entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.[6] Diese Stoffe binden an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre pharmakologische Potenz ist deutlich höher als die von THC.[7] JWH-018 ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche Drogentests für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im Stoffwechsel des menschlichen Körpers.[8]

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.

Spice wird in den Sorten Silver, Gold, Diamond, Tropical Synergy, Arctic Synergy und Genie angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei Diamond als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.[9]

Anwendung

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.[2]

Rechtliche Situation

Deutschland

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung[10] seit 22. Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft.[10][11] Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.[12] Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

Österreich

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes, wodurch Handel und Weitergabe in Österreich verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18. Dezember 2008 in einer Aussendung mit.[13] Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18. Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. Jänner 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.[14] [15]

Schweiz

In der Schweiz unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.[16]

Luxemburg

Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

Einzelnachweise

  1. [http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resuhttp://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}
  2. a b Voll auf dem Bio-Trip. Zeit Online, 27. November 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  3. Christian Rätsch: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage
  4. Stellungnahme zu Spice. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  5. Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert. Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009)
  6. Christian Steup: Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“. (PDF) THC Pharm GmbH, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  7. Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten. Welt Online, 30. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  8. Spice & JWH-018 – Worte der Warnung. Pierre Markuse, 18. Dezember 2008, abgerufen am 14. Januar 2009.
  9. Volker Auwärter, Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós: 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? In: Journal of Mass Spectrometry. John Wiley & Sons, Ltd., 2009, doi:10.1002/jms.1558.
  10. a b 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „BGBL_vom_090119“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  11. Harald Hans Körner: Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar). C.H. Beck, München 1994, ISBN 3-406-36924-3, 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG.
  12. Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: Modedroge "Spice" ist verboten!
  13. Kräutermischung „Spice“ wird verboten. ORF.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  14. Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel. derStandard.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  15. Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an. derStandard.at, 11. Januar 2009, abgerufen am 6. April 2009.
  16. Sven Siebenand: Modedroge Spice: Das legale Marihuana. Pharmazeutische Zeitung online, abgerufen am 30. Dezember 2008.

Literatur

Datei:Spicehttp://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/button link.png drug.jpg
Spice Diamond

Spice ist die Verkaufsbezeichnung für eine Droge, die aus synthetischen Cannabinoiden sowie verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen besteht. Verwendung findet Spice insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte. Laut Hersteller (die Londoner Firma Psyche Deli) soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoffe (CP-47,497, JWH-018, HU-210[1]) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

Inhaltsstoffe

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter[2], denen mitunter psychoaktive Wirkungen nachgesagt werden.[3] Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.[4]

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des BKA um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.[5] Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der Clemson University entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.[6] Diese Stoffe binden an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre pharmakologische Potenz ist deutlich höher als die von THC.[7] JWH-018 ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche Drogentests für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im Stoffwechsel des menschlichen Körpers.[8]

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.

Spice wird in den Sorten Silver, Gold, Diamond, Tropical Synergy, Arctic Synergy und Genie angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei Diamond als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.[9]

Anwendung

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.[2]

Rechtliche Situation

Deutschland

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung[10] seit 22. Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft.[10][11] Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.[12] Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

Österreich

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes, wodurch Handel und Weitergabe in Österreich verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18. Dezember 2008 in einer Aussendung mit.[13] Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18. Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. Jänner 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.[14] [15]

Schweiz

In der Schweiz unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.[16]

Luxemburg

Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

Einzelnachweise

  1. [http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resuhttp://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}
  2. a b Voll auf dem Bio-Trip. Zeit Online, 27. November 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  3. Christian Rätsch: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage
  4. Stellungnahme zu Spice. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  5. Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert. Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009)
  6. Christian Steup: Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“. (PDF) THC Pharm GmbH, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  7. Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten. Welt Online, 30. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  8. Spice & JWH-018 – Worte der Warnung. Pierre Markuse, 18. Dezember 2008, abgerufen am 14. Januar 2009.
  9. Volker Auwärter, Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós: 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? In: Journal of Mass Spectrometry. John Wiley & Sons, Ltd., 2009, doi:10.1002/jms.1558.
  10. a b 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „BGBL_vom_090119“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  11. Harald Hans Körner: Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar). C.H. Beck, München 1994, ISBN 3-406-36924-3, 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG.
  12. Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: Modedroge "Spice" ist verboten!
  13. Kräutermischung „Spice“ wird verboten. ORF.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  14. Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel. derStandard.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  15. Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an. derStandard.at, 11. Januar 2009, abgerufen am 6. April 2009.
  16. Sven Siebenand: Modedroge Spice: Das legale Marihuana. Pharmazeutische Zeitung online, abgerufen am 30. Dezember 2008.

Literatur

et Spice insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte. Laut Hersteller (die Londoner Firma Psyche Deli) soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoffe (CP-47,497, JWH-018, HU-210[1]) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

Inhaltsstoffe

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter[2], denen mitunter psychoaktive Wirkungen nachgesagt werden.[3] Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.[4]

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des BKA um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.[5] Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der Clemson University entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.[6] Diese Stoffe binden an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre pharmakologische Potenz ist deutlich höher als die von THC.[7] JWH-018 ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche Drogentests für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im Stoffwechsel des menschlichen Körpers.[8]

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.

Spice wird in den Sorten Silver, Gold, Diamond, Tropical Synergy, Arctic Synergy und Genie angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei Diamond als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.[9]

Anwendung

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.[2]

Rechtliche Situation

Deutschland

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung[10] seit 22. Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft.[10][11] Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.[12] Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

Österreich

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes, wodurch Handel und Weitergabe in Österreich verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18. Dezember 2008 in einer Aussendung mit.[13] Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18. Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. Jänner 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.[14] [15]

Schweiz

In der Schweiz unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.[16]

Luxemburg

Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

Einzelnachweise

  1. [http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resuhttp://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}
  2. a b Voll auf dem Bio-Trip. Zeit Online, 27. November 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  3. Christian Rätsch: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage
  4. Stellungnahme zu Spice. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  5. Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert. Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009)
  6. Christian Steup: Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“. (PDF) THC Pharm GmbH, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  7. Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten. Welt Online, 30. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  8. Spice & JWH-018 – Worte der Warnung. Pierre Markuse, 18. Dezember 2008, abgerufen am 14. Januar 2009.
  9. Volker Auwärter, Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós: 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? In: Journal of Mass Spectrometry. John Wiley & Sons, Ltd., 2009, doi:10.1002/jms.1558.
  10. a b 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „BGBL_vom_090119“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  11. Harald Hans Körner: Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar). C.H. Beck, München 1994, ISBN 3-406-36924-3, 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG.
  12. Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: Modedroge "Spice" ist verboten!
  13. Kräutermischung „Spice“ wird verboten. ORF.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  14. Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel. derStandard.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  15. Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an. derStandard.at, 11. Januar 2009, abgerufen am 6. April 2009.
  16. Sven Siebenand: Modedroge Spice: Das legale Marihuana. Pharmazeutische Zeitung online, abgerufen am 30. Dezember 2008.

Literatur

et Spice insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte. Laut Hersteller (die Londoner Firma Psyche Deli) soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoffe (CP-47,497, JWH-018, HU-210[1]) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

Inhaltsstoffe

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter[2], denen mitunter psychoaktive Wirkungen nachgesagt werden.[3] Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.[4]

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des BKA um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.[5] Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der Clemson University entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.[6] Diese Stoffe binden an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre pharmakologische Potenz ist deutlich höher als die von THC.[7] JWH-018 ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche Drogentests für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im Stoffwechsel des menschlichen Körpers.[8]

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.

Spice wird in den Sorten Silver, Gold, Diamond, Tropical Synergy, Arctic Synergy und Genie angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei Diamond als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.[9]

Anwendung

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.[2]

Rechtliche Situation

Deutschland

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung[10] seit 22. Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft.[10][11] Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.[12] Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

Österreich

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes, wodurch Handel und Weitergabe in Österreich verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18. Dezember 2008 in einer Aussendung mit.[13] Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18. Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. Jänner 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.[14] [15]

Schweiz

In der Schweiz unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.[16]

Luxemburg

Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

Einzelnachweise

  1. [http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resuhttp://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}
  2. a b Voll auf dem Bio-Trip. Zeit Online, 27. November 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  3. Christian Rätsch: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage
  4. Stellungnahme zu Spice. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  5. Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert. Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009)
  6. Christian Steup: Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“. (PDF) THC Pharm GmbH, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  7. Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten. Welt Online, 30. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  8. Spice & JWH-018 – Worte der Warnung. Pierre Markuse, 18. Dezember 2008, abgerufen am 14. Januar 2009.
  9. Volker Auwärter, Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós: 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? In: Journal of Mass Spectrometry. John Wiley & Sons, Ltd., 2009, doi:10.1002/jms.1558.
  10. a b 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „BGBL_vom_090119“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  11. Harald Hans Körner: Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar). C.H. Beck, München 1994, ISBN 3-406-36924-3, 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG.
  12. Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: Modedroge "Spice" ist verboten!
  13. Kräutermischung „Spice“ wird verboten. ORF.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  14. Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel. derStandard.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  15. Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an. derStandard.at, 11. Januar 2009, abgerufen am 6. April 2009.
  16. Sven Siebenand: Modedroge Spice: Das legale Marihuana. Pharmazeutische Zeitung online, abgerufen am 30. Dezember 2008.

Literatur

et Spice insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte. Laut Hersteller (die Londoner Firma Psyche Deli) soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoffe (CP-47,497, JWH-018, HU-210[1]) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

Inhaltsstoffe

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter[2], denen mitunter psychoaktive Wirkungen nachgesagt werden.[3] Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.[4]

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des BKA um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.[5] Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der Clemson University entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten.[6] Diese Stoffe binden an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre pharmakologische Potenz ist deutlich höher als die von THC.[7] JWH-018 ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche Drogentests für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im Stoffwechsel des menschlichen Körpers.[8]

Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.

Spice wird in den Sorten Silver, Gold, Diamond, Tropical Synergy, Arctic Synergy und Genie angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei Diamond als die stärkste Sorte gilt. Wie Analysen zeigen, unterscheiden sich die verschiedenen Sorten nicht nur in Trägerkraut und Aromatisierung, sondern auch in den verwendeten Wirkstoffen, die in unterschiedlichen Konzentrationen und teilweise auch kombiniert beigemengt sind.[9]

Anwendung

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.[2]

Rechtliche Situation

Deutschland

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-­018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts­-Änderungsverordnung[10] seit 22. Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft.[10][11] Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt.[12] Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

Österreich

Da der Wirkstoff JWH-018 dazu dient, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen, unterliegt Spice § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes, wodurch Handel und Weitergabe in Österreich verboten sind. Dies teilte das österreichische Gesundheitsministerium am 18. Dezember 2008 in einer Aussendung mit.[13] Bis dahin war der Handel nicht verboten.

Das Verbot wurde am 18. Dezember 2008 zunächst für 14 Tage erlassen und am 7. Jänner 2009 dauerhaft gemacht. Die „Inverkehrbringung“ der Substanz wurde gestoppt, die Händler angewiesen, noch vorhandene Bestände aus dem Sortiment zu nehmen.[14] [15]

Schweiz

In der Schweiz unterliegt Spice den Vorschriften der Tabakverordnung (Verordnung vom 27. Oktober 2004 über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (Tabakverordnung, TabV) und ist verboten.[16]

Luxemburg

Seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 am 4. Mai 2009 sind CP-47,497, JWH-018, HU-210 und jegliche synthetische Agonisten von Cannabinoidrezeptoren auf nationaler Ebene reguliert. Insofern letztere in Produkten wie „SPICE“ vorhanden sind, steht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 250.- bis zu 2.500.- EUR auf ihren unerlaubten Besitz zum Eigenkonsum und eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500.- bis 1.250.000.- EUR für ihre unerlaubte Herstellung, Gewinnung, etc. und Besitz zwecks Verkauf, Weitergabe oder Vertrieb, etc.

Einzelnachweise

  1. [http://www.cbp.gov/xp/cgov/newsroom/news_releases/01142009_3.xml Lab Resuhttp://bits.wikimedia.org/skins-1.5/common/images/de/button_italic.png''lts Confirm CBP in Ohio Discover Synthetic Narcotics in Incena<xcdva<FA<FGWRVEGGGGGGGGGGGGGZEIWSfgveuiowjhfnBPDFsbwfvgosdavbf bvsiu= 1987 | doi = 10.1016/S0079-6468(08)70422-3}}
  2. a b Voll auf dem Bio-Trip. Zeit Online, 27. November 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  3. Christian Rätsch: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung, Aarau: AT Verlag 2001, 5. Auflage
  4. Stellungnahme zu Spice. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  5. Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert. Pressemitteilung BKA, 19. Januar 2009 (abgerufen 19. Januar 2009)
  6. Christian Steup: Untersuchung des Handelsproduktes „Spice“. (PDF) THC Pharm GmbH, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  7. Betäubungsmittel: Modedroge "Spice" wird im Januar verboten. Welt Online, 30. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  8. Spice & JWH-018 – Worte der Warnung. Pierre Markuse, 18. Dezember 2008, abgerufen am 14. Januar 2009.
  9. Volker Auwärter, Sebastian Dresen, Wolfgang Weinmann, Michael Müller, Michael Pütz, Nerea Ferreirós: 'Spice' and other herbal blends: harmless incense or cannabinoid designer drugs? In: Journal of Mass Spectrometry. John Wiley & Sons, Ltd., 2009, doi:10.1002/jms.1558.
  10. a b 22. BtMÄndV vom 19. Januar 2009, BGBl I Nr. 3 vom 21. Januar 2009 S. 49 f. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „BGBL_vom_090119“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  11. Harald Hans Körner: Betäubungsmittelgesetz (Beckscher Kurzkommentar). C.H. Beck, München 1994, ISBN 3-406-36924-3, 42ff in Verbindung mit Einleitung und Kommenraten zu §1BtMG.
  12. Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 21. Januar2009: Modedroge "Spice" ist verboten!
  13. Kräutermischung „Spice“ wird verboten. ORF.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  14. Kräutermischung "Spice": Gesundheitsministerium stoppt Handel. derStandard.at, 18. Dezember 2008, abgerufen am 30. Dezember 2008.
  15. Spice-Verbot: Auf den Wirkstoff kommt es an. derStandard.at, 11. Januar 2009, abgerufen am 6. April 2009.
  16. Sven Siebenand: Modedroge Spice: Das legale Marihuana. Pharmazeutische Zeitung online, abgerufen am 30. Dezember 2008.

Literatur