2G-Regel

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Beschilderung zur 2G-plus-Regel mit einfachem Mundschutz

In Deutschland steht die 2G-Regel im Zusammenhang mit der pandemischen Entwicklung um das Coronavirus SARS-CoV-2 für geimpft oder genesen.[1] Verschärftere Versionen sind die 2G+- und die 2G++-Regel.

2G+ bedeutet: geimpft oder genesen plus aktueller Test,[2] 2G++ bedeutet: geimpft oder genesen plus aktueller Test einer offiziellen Teststelle sowie eine FFP2-Maske.[3][4]

Zielsetzung

Die besonderen Schutzmaßnahmen (§ 28a IfSG) sind zulässig, um die Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) zu verhindern.

Definitionen

„vollständig geimpft“

In Deutschland gilt im Dezember 2021 gemäß Robert Koch-Institut als „vollständig geimpft“, wer

  • mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurde und bei dem nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Je nach Impfstoff sind für die Erlangung des vollständigen Impfschutzes eine (Vektor-basierter Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen) oder zwei Impfdosen (Vektor-basierter Impfstoff Vaxzevria sowie mRNA-Impfstoff Spikevax oder Comirnaty, inkl. heterologes Impfschema) notwendig.
  • eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat und einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurde.
  • gesichert positiv auf SARS-CoV-2-Antikörper getestet und danach einmal geimpft wurde.
  • einmal geimpft wurde, nach der ersten Impfstoffdosis eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und eine weitere Impfstoffdosis erhalten hat.[5]
„genesen“

Als „genesen“ gilt in Deutschland in diesem Zusammenhang, wer

  • eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Dabei muss der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion erfolgen.
  • einmal geimpft wurde und nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Die Infektion muss auch hier durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden.[5]

Aktuelle Rechtsprechung

Urteile für Einzelhandel

Um die 2G-Regelung im Einzelhandel kam es zu einem "2G-Streit" zwischen der Bundesregierung und unterschiedlichen Handelsverbänden. Die Bundesregierung betonte an den Maßnahmen festhalten zu wollen, während Handelsverbände die Maßnahmen für ungeeignet hielten. Verschiedene Einzelhandelsunternehmen hatten in Folge in mehreren Bundesländern gegen die 2G-Regelung geklagt.[6]

Schleswig Holstein

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hatte den Eilantrag eines "Warenhauskonzerns" gegen die 2G-Regelung am 15. Dezember zurückgewiesen und folgte in seiner Urteilsbegründung der Politik. Das Gericht sah die 2G-Regelungen als angemessen und geeignet, um der "besorgniserregenden" Verbreitung der Omikron-Variante vorzubeugen. Das OVG billigte dahingehend auch die Unterscheidung zwischen Geschäften, in denen 2G gilt, und Geschäften der Grundversorgung, in denen die Maßnahmen ausgenommen sind, als vertretbar. Das Gericht in Niedersachsen hat in dieser Unterscheidung hingegen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gesehen.[7]

Niedersachsen

Am 17. Dezember 2021 entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass die 2G-Regel gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und vorerst in Niedersachsen nicht mehr angewendet werden darf. In der Urteilsbegründung des 13. Senats heißt es, die Politik könne nicht wahllos Forschungsergebnisse aus dem Sport und Freizeitbereich auf den Einzelhandel übertragen, weil in den Geschäften FFP2 Masken getragen werden könnten. Es war für das Gericht nicht nachvollziehbar, dass die Regierung keine eigenen Studien erstellen ließ, um die "Zielgenauigkeit ihrer Schutzmaßnahmen" zu erhöhen.[8]

Gegen die Regelung hatte die Kaufhauskette Woolworth in Schleswig-Holstein und Niedersachsen geklagt. Eine Sprecherin des Unternehmens betonte, die 2G-Regel sei diskriminierend und der Einzelhandel nachweislich kein Pandemietreiber. In einer Pressemitteilung der DPA wurde behauptet, es wäre nun eine flächendeckende Umsetzung der 3G-Regel denkbar. "Ladenbesitzer können jedoch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Einlass weiterhin begrenzen. Nun muss geklärt werden, wie die Landesregierung diesen Bereich künftig regelt in der entsprechenden Corona-Verordnung."[9]

Ministerpräsident Stephan Weil äußerte sein Unverständnis für das Urteil und verwies darauf, dass das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein die 2G-Regelung am selben Tag bestätigt hatte. Niedersachsen ist somit das einzige Bundesland, in dem die 2G vorerst nicht mehr angewendet werden soll. Die Bundesregierung bestätigte, auch an den 2G-Maßnahmen festhalten und diese "sinnvollen Maßnahmen" im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes fortführen zu wollen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach "(...) sagte nach dem gemeinsamen Termin mit Weil in Hannover, die 2G-Regel sei sinnvoll. So sei 2G im Einzelhandel auch 'sehr viel wirksamer als eine Maskenpflicht'."[10]

Bayern

Zum 8. Dezember 2021 setzte die bayerische Staatsregierung die Bund-Länder-Beschlüsse vom 2. Dezember 2021 um und verfügte, dass in allen Geschäften, die nicht zu "Geschäften des täglichen Bedarfs" gezählt werden, 2G gelte. Davon ausgenommen waren: Lebensmittel- und Getränkehandel, Drogerien, Apotheken, Bau- und Gartenmärkte, Buchhandlungen, Brief- und Versandhandels, Presse und Tabakwaren, Tankstellen, Blumenläden u.a.[11]

Nach dem Urteil zur Aufhebung der 2G-Regelung im Einzelhandel in Niedersachsen bestätigte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek an den 2G-Regelungen im bayerischen Einzelhandel festhalten zu wollen. Man argumentierte, dass die bayerische Staatsregierung angesichts der großen Bedrohung durch die Omikron-Variante und "voller Intensivstationen" keine Lockerungen für den Einzelhandel beschließen werde. Klaus Josef Lutz, der Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags, sah im Urteil in Niedersachsen hingegen ein wichtiges Signal: "Bund und Länder sollten 2G im Einzelhandel beenden. Es sollten wieder alle Läden uneingeschränkt öffnen dürfen – natürlich mit Abstand, Masken und Hygienekonzept. Der Schutz von Kunden und Personal wird und muss auch weiterhin gewährleistet sein."[12]

Am 21. Dezember entschied das Bayerische Verfassungsgericht die 2G-Regelung für Spielwarengeschäfte auszusetzen. Sie zählen somit ab sofort auch zu den "Geschäften des täglichen Bedarfs", die von 2G ausgenommen sind. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass Spielwarengeschäfte für Kinder "(...) dieselbe Bedeutung wie für Erwachsene Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte (...)" hätten. "Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen." - Das Urteil ist rechtskräftig.[13]

Thüringen

In den nächsten Wochen befasst sich auch das Oberverwaltungsgericht in Weimar mit der 2G-Regelung im Einzelhandel.[14]

Berlin / Brandenburg

In Berlin klagt die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH bereits gegen die aktuellen 2G-Regelungen. Nächste Woche will das Unternehmen eine weitere Klage in Brandenburg einreichen.[15]

Urteile für Hochschulen

Baden-Württemberg

Am 17. Dezember wurde bekannt, dass ein ungeimpter Student der Pharmazie gegen die 2G-Regelungen mit Erfolg geklagt hatte. "Der Pharmazie-Student, der den Eilantrag eingereicht hatte, war den Angaben nach nicht geimpft und brauchte zur erfolgreichen Durchführung seines Studiums Zugang zu Räumlichkeiten und der Infrastruktur der Uni. Er müsse an bestimmten Präsenzveranstaltungen teilnehmen, um seine Studienzeit nicht zu überschreiten und exmatrikuliert zu werden."[16]

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) setzte die Maßnahmen im Bundesland bereits am 15. Dezember außer Vollzug. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Student aufgrund der 2G-Regelungen der Präsenzpflicht in seinem Studiengang nicht mehr nachkommen konnte und die Hochschulen nicht verpflichtet waren, ungeimpften Studenten die Teilnahme am Studium weiterhin zu ermöglichen. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.[17]

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Deutschlands Informationsplattform zum Coronavirus. In: zusammengegencorona.de. 22. November 2021, abgerufen am 30. November 2021.
  2. Aktuelle Corona-Regeln. In: infektionsschutz.de. 26. November 2021, abgerufen am 30. November 2021.
  3. 2G++ für Patientenbesuche. In: helios-gesundheit.de. 26. November 2021, abgerufen am 30. November 2021.
  4. 2G++ bei Arminias JHV. In: westfalen-blatt.de. 25. November 2021, abgerufen am 30. November 2021.
  5. a b Durchführung der COVID-19-Impfung (Stand 29.11.2021). In: rki.de. 29. November 2021, abgerufen am 30. November 2021.
  6. Streit um 2G-Regel im Einzelhandel verschärft sich. Abgerufen am 18. Dezember 2021.
  7. Schleswig-holsteinisches Oberverwaltungsgericht billigt 2G-Regel im Einzelhandel. Abgerufen am 18. Dezember 2021 (deutsch).
  8. Woolworth klagt in Niedersachsen dagegen, dass nur Geimpfte und Genesene einkaufen dürfen — Gericht gibt der Kette Recht. Abgerufen am 17. Dezember 2021.
  9. Gericht beschließt neue Einzelhandel-Regeln für Niedersachsen – 2G aufgehoben. Abgerufen am 17. Dezember 2021.
  10. Gericht kippt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg. Abgerufen am 18. Dezember 2021.
  11. Julius Bretzel: 2G im Einzelhandel in Bayern: Ausnahmen im Überblick. Abgerufen am 21. Dezember 2021.
  12. 2G-Regel beim Einkaufen sorgt für Streit: Lockert Bayern bald? Holetschek gibt klares Statement. Abgerufen am 18. Dezember 2021.
  13. Herbe Klatsche für Bayerische Staatsregierung: Gericht kippt 2G-Regel für weiteren Geschäfte-Zweig. Abgerufen am 21. Dezember 2021.
  14. Gericht kippt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg. Abgerufen am 18. Dezember 2021.
  15. n-tv NACHRICHTEN: Handel will auch in Brandenburg gegen 2G-Regel klagen. Abgerufen am 18. Dezember 2021.
  16. Gericht kippt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg. Abgerufen am 18. Dezember 2021.
  17. Gericht kippt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg. Abgerufen am 18. Dezember 2021.