Gerichtsbezirk Trient

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Trient
(italienisch: Trento)
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirke
Sitz des Gerichts Trient
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Trient
Fläche 125,95 km2
(1910)
Einwohner 44.441
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien


Der Gerichtsbezirk Trient war ein dem Bezirksgericht Trient unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Tirol. Der Gerichtsbezirk im Trentino gehörte zum Bezirk Trient und umfasste die Stadt Trient sowie ihr Umland. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten.

Der Gerichtsbezirk Trient wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die elf Gemeinden Cognola, Gardolo, Mattarello, Montevaccino, Povo, Ravina, Romagnano, Sardagna, Trient, Vigolo Vattaro und Villamontagna.[1]

Der Gerichtsbezirk Trient bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Cembra, Civezzano, Lavis und Mezzolombardo, Pergine und Vezzano den Bezirk Trient.[3] Der Gerichtsbezirk Mezzolombardo erlangte jedoch später als eigener Bezirk seine Selbständigkeit.

Der Gerichtsbezirk Trient wies 1869 eine Bevölkerung von 30.154 Personen auf.[4] 1910 wurden für den Gerichtsbezirk 44.441 Personen ausgewiesen, von denen 2.864 Deutsch (6,4 %) und 38.280 Italienisch oder Ladinisch (86,1 %) als Umgangssprache angaben. Die deutschsprachige Minderheit konzentrierte sich 1910 dabei fast ausschließlich auf Trient.[5]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Trient zur Gänze Italien zugeschlagen.

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die zehn Gemeinden Cognola, Gardolo, Mattarello, Povo, Ravina, Romagnano, Sardagna, Trient, Vigolo Vattaro und Villazzano.

  • k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder. Band VIII. Tirol und Vorarlberg)

Einzelnachweise

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  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873, S. 3, 69
  5. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 98