Karl Heinrich Schmidt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. September 2021 um 21:17 Uhr durch Naronnas (Diskussion | Beiträge) (Vorlage:HdBG Parlament).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Karl Heinrich Schmidt (* 26. September 1817 in Zweibrücken; † 24. Mai 1882 ebenda) war ein deutscher Jurist und Mitglied des Deutschen Reichstags.

Schmidt besuchte die Gymnasien in Zweibrücken und Speyer und studierte Jura in München. Nach dem bayerischen juristischen Vorbereitungsdienst war er neun Jahre Rechtsanwalt. Später war er in der Magistratur und Staatsanwaltschaft und als Assessor am Bezirksgericht, Staatsprokurator am Bezirksgericht und Staatsprokurator-Substitut am Appellationsgericht in Landau tätig. 1865 wurde er 1. bzw. 2. Staatsprokurator am Appellationsgericht Zweibrücken und von 1865 bis 1871 war er Appellationsgerichtsrat.

Er war Mitglied der bayerischen Kammer der Abgeordneten von 1869 bis 1882 für die Wahlbezirke Zweibrücken-Pirmasens und Speyer. Von 1871 bis 1881 war er Mitglied des Deutschen Reichstags, wo er für den Wahlkreis Pfalz 4 (Zweibrücken) der Nationalliberalen Partei angehörte.[1]

  • Hermann Kalkoff (Hrsg.): Nationalliberale Parlamentarier 1867–1917 des Reichstages und der Einzellandtage. Beiträge zur Parteigeschichte. Schriftenvertriebsstelle der nationalliberalen Partei Deutschlands, Berlin 1917.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Fritz Specht, Paul Schwabe: Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1903. Eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnis der gewählten Abgeordneten. 2. Auflage. Verlag Carl Heymann, Berlin 1904, S. 196.