Gebhard IV. von Gosham

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. September 2023 um 08:27 Uhr durch Ichigonokonoha (Diskussion | Beiträge) (Kein Deutscher i.S.d. Kategorie).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gebhard IV. von Gosham, auch von Gotzenheim oder von Hohenlohe-Gotzesheim († 14. Juli 1105) war der 18. Bischof von Regensburg von 1089 bis 1105.

Gebhard IV. erscheint in der Literatur als von Gosham, von Gotzenheim (als Sohn des Gottfried I. von Raabs, Herr von Gosham)[1] und von Hohenlohe-Gotzesheim[2].

Nach Josef Staber wurde er während des Investiturstreites als ein Sohn eines der exkommunizierten Räte Heinrichs IV. vom Kaiser als Bischof eingesetzt. Trotz seiner langen Amtszeit erhielt er weder die Bischofsweihen, noch wurde er von einem Erzbischof oder Papst bestätigt.

  • Michael Buchberger (Hrsg.): 1200 Jahre Bistum Regensburg. Regensburg 1939. S. 30.
  • Josef Staber: Kirchengeschichte des Bistums Regensburg. Regensburg 1966. S. 31.
  1. Josef Staber: Kirchengeschichte des Bistums Regensburg. Regensburg 1966, S. 31.
  2. http://www.bistum-regensburg.de/borPage000019.asp
VorgängerAmtNachfolger
Otto von RiedenburgBischof von Regensburg
1089–1105
Hartwig I. von Spanheim