Adelaide Institute
Das Adelaide Institute ist die zentrale Vereinigung von Holocaustleugnern in Australien. Das Institut mit Sitz in Adelaide unterhält enge Kontakte zu antisemitischen, holocaustleugnenden und rechtsextremen Personen und internationalen Organisationen.
Organisation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es wurde 1994 durch den deutschstämmigen Fredrick Toben gegründet, der bis 2009 Direktor der Einrichtung war. Danach übernahm Peter Hartung die Leitung. Die wenig institutionalisierte Einrichtung hatte in den 1990er Jahren mutmaßlich bis zu 250 Mitglieder.[1]
1998 veranstaltete das Institute einen doppeltägigen Kongress mit Holocaustleugnern aus der ganzen Welt, darunter Arthur Butz und Jürgen Graf, Liveübertragungen erfolgten zu Robert Faurisson, Ahmed Rami, Charles Weber, Mark Weber und Ernst Zündel.[2] Darüber hinaus war der Botschafter der Vereinigten Arabischen Emirate anwesend.[3]
Es betreibt neben seinem Newsletter und der Webseite Adelaide Institute Online mit teilweise deutschsprachigen Inhalten auch ein Videoportal, welches holocaustleugnende, antiisraelische und antisemitische Propaganda verbreitet. Darüber hinaus findet eine Glorifizierung des NS-Regimes statt und es werden Verschwörungstheorien zum 11. September (siehe Verschwörungstheorien zu 9/11), zum Klimawandel und zu HIV/AIDS (siehe AIDS-Leugnung) propagiert.[1]
Enge Verbindungen bestehen zu anderen einschlägigen Organisationen wie dem australischen Verlag Peace Books, bei dem Toben Schriften verlegt, und dem kalifornischen Institute for Historical Review. Toben nahm außerdem als Vertreter des Adelaide Instituts an der Holocaust-Konferenz im Iran 2006 teil. Bereits in den 1990er Jahren war er durch seine Vortragstätigkeit mehrmals im Iran zu Gast.[1]
Gerichtsverfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Grundsatzurteil des BGH
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im November 1999 wurde Toben, der auf australischen Servern, die von der Homepage des Adelaide Institutes erreichbar sind, eigene revisionistische Inhalte speicherte, in erster Instanz vom Landgericht Mannheim in zwei Fällen vom Vorwurf der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB („Auschwitz-Lüge“) freigesprochen, da es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Sinne des § 9 Abs. 1 3. Alt. StGB handle. Toben wurde zunächst nur wegen Beleidigung in Tateinheit mit der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und in einer weiteren Tateinheit mit Volksverhetzung zu einer 10-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit der Revision der Staatsanwaltschaft zum Bundesgerichtshof (BGH) erging am 12. Dezember 2000 in der Entscheidung des 1. Strafsenats ein Grundsatzurteil. Demnach wurden zum ersten Mal auch außerhalb des Staatsgebietes publizierte Internetinhalte von Ausländern, sofern in Deutschland abrufbar, nach deutschem Recht strafbar.[4] Einer erneuten Verhandlung entzog sich Toben durch seine Rückreise nach Australien.
Urteil des Federal Court of Australia
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]2002 verhandelte der Federal Court of Australia wegen des Verdachts der Verletzung der Section 18C des Racial Discrimination Act. Zuvor machte die Human Rights and Equal Opportunity Commission (HREOC) auf holocaustleugnende und antisemitische Inhalte aufmerksam.[5] Das Adelaide Institut war nach der Gerichtsentscheidung angehalten, alle rassistischen Inhalte von ihrer Webseite zu löschen. Dem widersetzte sich Toben, weshalb er 2009 zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.[1]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Yaman Akdeniz: Racism on the Internet. Council of Europe Publishing, Straßburg 2009, ISBN 978-92-871-6634-0, S. 70 ff.
- Markus D. Dubber, Tatjana Hörnle: Criminal Law. A Comparative Approach. Oxford University Press, ISBN 978-0-19-958960-9, New York 2014, S. 621 ff.
- Avner Falk: Anti-Semitism. A History and Psychoanalysis of Contemporary Hatred. Praeger, Westport 2008, ISBN 978-0-313-35384-0, S. 99 f.
- David Fraser: “On the Internet, Nobody Knows You're a Nazi”. Some Comparative Aspects of Holocaust Denial on the WWW. In: Ivan Hare, James Weinstein (Hrsg.): Extreme Speech and Democracy. Oxford University Press, New York 2011, ISBN 978-0-19-960179-0, S. 511 ff.
- Christian Mentel: Adelaide Institute (Australien). In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus. Band 5: Organisationen, Institutionen, Bewegungen. De Gruyter Saur, Berlin 2012, ISBN 978-3-598-24078-2, S. 4 f.
- Klaus Parker: Und das Recht greift doch. Auch im Internet. Stephan Braun, Daniel Hörsch (Hrsg.): Rechte Netzwerke – eine Gefahr. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 3-8100-4153-X, S. 254 ff.
- Danny Ben-Moshe: Holocaust Denial "Down Under". In: Robert S. Wistrich: Holocaust Denial. The Politics of Perfidy. de Gruyter, Berlin u. a. 2012, ISBN 978-3-11-028814-8, S. 157 ff.
Rechtlicher Hinweis
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Website des Adelaide Institute wird in der deutschsprachigen Wikipedia aus Rechtsgründen nicht verlinkt.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d Christian Mentel: Adelaide Institute (Australien). In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus. Band 5: Organisationen, Institutionen, Bewegungen. Berlin 2012, S. 4 f.
- ↑ Danny Ben-Moshe: Holocaust Denial "Down Under". In: Robert S. Wistrich: Holocaust Denial. The Politics of Perfidy. de Gruyter, Berlin u. a. 2012, ISBN 978-3-11-028814-8, S. 170.
- ↑ Danny Ben-Moshe: Holocaust Denial "Down Under". In: Robert S. Wistrich: Holocaust Denial. The Politics of Perfidy. de Gruyter, Berlin u. a. 2012, ISBN 978-3-11-028814-8, S. 171.
- ↑ Klaus Parker: Und das Recht greift doch. Auch im Internet. Stephan Braun, Daniel Hörsch (Hrsg.): Rechte Netzwerke – eine Gefahr. Wiesbaden 2004, S. 254 ff.
- ↑ David Fraser: “On the Internet, Nobody Knows You're a Nazi”. Some Comparative Aspects of Holocaust Denial on the WWW. In: Ivan Hare, James Weinstein (Hrsg.): Extreme Speech and Democracy. Oxford University Press, New York 2011, ISBN 978-0-19-960179-0, S. 534.