Benno Martin

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. August 2020 um 19:27 Uhr durch Königstiger18 (Diskussion | Beiträge) (Mitgliedschaft bei den Rotariern ergänzt, Quelle wie angegeben). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Benno Franz Theodor Martin (* 12. Februar 1893 in Kaiserslautern; † 2. Juli 1975 in München) war ein deutscher Jurist, Polizeibeamter (Bayerische Politische Polizei, Geheime Staatspolizei) und SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Obergruppenführers und Generals der Waffen-SS und Polizei. Zur Zeit des Nationalsozialismus war er Polizeipräsident in Nürnberg-Fürth und Höherer SS- und Polizeiführer Main.

Leben

Herkunft und Erster Weltkrieg

Benno Martin wurde als Sohn eines Oberregierungsrates geboren. Nach Ablegung des Abiturs in seiner Heimatstadt studierte er ab 1911 zunächst für ein Jahr Forstwirtschaft und nahm danach ein Studium der Rechtswissenschaft auf. Er nahm als Kriegsfreiwilliger beim Königlich Bayerischen 10. Feldartillerie-Regiment durchgehend am Ersten Weltkrieg teil, zuletzt im Rang eines Leutnants. Er wurde 1914 mit dem Eisernen Kreuz II. und I. Klasse ausgezeichnet. 1918 erhielt er das Verwundetenabzeichen in Schwarz.

Nach Kriegsende nahm er sein Jurastudium wieder auf und war 1919 Angehöriger des Freikorps Epp, bevor er 1920 in die Bayerische Landespolizei eintrat. Während seines Studiums trat er dem Corps Rheno-Palatia München bei.[1] 1920 bestand er das Referendarexamen und 1922 das Assessorexamen. Anschließend promovierte er 1923 an der Universität Erlangen zum Dr. jur. Im Mai 1923 wurde er als höherer Verwaltungsjurist in den bayerischen Staatsdienst aufgenommen: Er war zunächst als Regierungsassessor bei der Regierung in Ansbach beschäftigt, bevor er im Oktober 1923 zur neu geschaffenen Polizeidirektion in Nürnberg-Fürth wechselte. Zur selben Zeit wurde er zum Regierungsrat befördert. Dort war er in verschiedenen Referaten tätig, bevor er schließlich die Leitung des Verwaltungs- und Theaterreferates übernahm.[2]

Zeit des Nationalsozialismus

Anfang Mai 1933 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.714.474). Martin war bereits im März 1933 zum kommissarischen Polizeipräsidenten von Nürnberg-Fürth ernannt worden. Im September 1933 wurde er stellvertretender Polizeipräsident von Nürnberg-Fürth und Anfang Oktober 1934 dort regulärer Polizeipräsident. Nachdem er bereits in Nürnberg die Politische Polizei geleitet hatte übernahm er im November 1937 die Leitung der Staatspolizeistelle Nürnberg.[2] Sein Vertreter wurde Georg Kiessel, der die Stapostelle geschäftsführend leitete.[3]

Im April 1934 wurde Martin im Rang eines SS-Untersturmführers in die SS (Mitgliedsnummer 187.117) aufgenommen, bei der er zügig befördert wurde. Als der SS-Oberabschnitt Main am 1. Mai 1941 organisatorisch vom Oberabschnitt Süd getrennt und verselbstständigt wurde, übernahm Martin dessen Leitung. Seine Beförderung zum Generalmajor der Polizei erfolgte am 30. Januar 1942. Am 17. Dezember 1942 wurde er schließlich zum Höheren SS- und Polizeiführer Main ernannt. Weitere Beförderungen geschahen am 20. April 1942 zum SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei und am 1. Juli 1944 zum General der Waffen-SS und Polizei sowie am 1. August 1944 zum SS-Obergruppenführer.[2] In dieser Funktion nahm er an der Gruppenführer-Tagung am 4. Oktober 1943 in Posen teil, bei der Heinrich Himmler die erste Posener Rede hielt.[4] Von Heinrich Himmler wurde er mit dem SS-Ehrendegen und dem SS-Totenkopfring ausgezeichnet.

Martin war in seiner Funktion als Polizeipräsident von Nürnberg-Fürth durch die Organisation und Durchführung der Deportation der fränkischen Juden in die Vernichtungslager für deren Schicksal mitverantwortlich.

Im Wehrkreis XIII wurde er Anfang Oktober 1944 auch Höherer Kommandeur der Kriegsgefangenen. Noch vor der Schlacht um Nürnberg setzte sich Martin am 15. April 1945 aus Nürnberg ab.[5]

Nachkriegszeit

Bei Kriegsende wurde Martin von den Alliierten in Haft genommen und verblieb bis August 1948 in alliierter Internierung. Danach wurde er von deutschen Behörden in Untersuchungshaft genommen. Gegen ihn wurde anschließend vor deutschen Gerichten mehrfach verhandelt. Am 14. November 1949 und am 1. Juli 1953 wurde Martin vom Landgericht Nürnberg-Fürth zweimal freigesprochen: Gegenstand des ersten Verfahrens war die Misshandlung zweier deutscher Häftlinge im Nürnberger Polizeigefängnis in den Jahren 1934 und 1936 sowie die fortgesetzte Misshandlung von russischen Häftlingen im Ausländergefängnis Langenzenn zwischen 1943 und 1944.[6] Ein Teil der russischen Gefangenen war gestorben. Das zweite Verfahren betraf die Mitwirkung Martins an vier von sieben Transporten von Juden aus Franken nach Riga, Lublin und Theresienstadt zwischen November 1941 und September 1942.[7] Anfang der 1960er Jahre lebte Martin in München.

Sonstiges

Benno Martin gehörte dem Rotary Club in Nürnberg an.[8]

Schriften

  • Handbuch der Gesetzeskunde für den Polizeiwachtmeister. Verlag "Offene Worte", 1926 (mehrere Auflagen)

Literatur

Einzelnachweise

  1. http://verwaltungshandbuch.bayerische-landesbibliothek-online.de/martin-benno, Benno.
  2. a b c Utho Grieser: Himmlers Mann in Nurnberg:. Der Fall Benno Martin, Nürnberg 1974, S. 309 f.
  3. Utho Grieser: Himmlers Mann in Nurnberg:. Der Fall Benno Martin, Nürnberg 1974, S. 103.
  4. Romuald Karmakar: Das Himmler-Projekt, DVD 2000, Berlin, ISBN 3-89848-719-9.
  5. Joachim Lilla: Martin, Benno, in: ders.: Staatsminister, leitende Verwaltungsbeamte und (NS-)Funktionsträger in Bayern 1918 bis 1945.
  6. Justiz und NS-Verbrechen (Memento des Originals vom 21. Februar 2014 auf WebCite)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.jur.uva.nl Zusammenfassung des Urteils vom 14. November 1949.
  7. Justiz und NS-Verbrechen (Memento des Originals vom 21. Februar 2014 auf WebCite)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.jur.uva.nl Zusammenfassung des Urteils vom 1. Juli 1953.
  8. Manfred Wedemeyer: Den Menschen verpflichtet – 75 Jahre Rotary in Deutschland : 1927–2002, Hamburg 2002, ISBN 978-3-00-009212-1