Benutzer:Pistazienfresser/Genitalverstuemmelung

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Als Beschneidung weiblicher Genitalien oder Genitalverstümmelung (auch Genitale Verstümmelung, Mädchenbeschneidung, Verstümmelung weiblicher Genitalien oder Frauenbeschneidung) werden traditionelle Praktiken einiger Kulturkreise bezeichnet, bei denen die weiblichen Geschlechtsteile teilweise oder ganz entfernt werden. Dabei können sowohl die äußeren (Klitorisvorhaut, Klitoris, Labien) als auch die inneren Geschlechtsorgane (manchmal wird auch Gewebe aus der Vagina entfernt) betroffen sein. Diese Tradition wird je nach Volkszugehörigkeit vom Säuglingsalter bis hin zu Frauen vor der Hochzeit bzw. nach der Geburt des ersten Kindes ausgeführt. Die meisten Mädchen erleben den Eingriff jedoch vor Beginn oder während der Pubertät.

Der Eingriff wird ohne medizinische Gründe ausgeübt, ist oft mit Schmerzen verbunden und kann schwere physische und psychische Schäden verursachen. Aufgrund dieser weitreichenden Folgen für Leib und Leben der betroffenen Mädchen und Frauen steht die Praxis seit längerem weltweit in der Kritik von Menschenrechts- und Frauenrechtsorganisationen. Zahlreiche staatliche Organisationen, wie die UNO, die UNICEF, UNIFEM und die WHO, und nichtstaatliche Organisationen, wie Amnesty International, wenden sich gegen die Beschneidung und stufen sie als Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit ein. Zur Betonung dieser Aspekte hat sich international der Begriff Female Genital Mutilation (FGM) etabliert; im deutschsprachigen Raum sind mit hierzu die Bezeichnungen Verstümmelung weiblicher Genitalien, Genitalverstümmelung oder Genitale Verstümmelung üblich.

Formen des Eingriffs

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Beschneidungsformen (nach WHO) - Anatomie: 1 Klitorisvorhaut, 2 Klitoris, 3 innere Schamlippen, 4 Vaginalöffnung
Kombination aus Typ I und II: Klitorisvorhaut sowie innere Schamlippen (Labia minora) wurden entfernt. Die Klitoris selbst ist nicht betroffen.

Es wird unterschieden zwischen verschiedenen Formen von Eingriffen, die sich nach Ausmaß und betroffenem Körperteil unterscheiden. Oftmals liegen verschiedene Formen gleichzeitig oder in abgemilderter Form vor, so dass eine eindeutige Einordnung eines Individuums in eine Kategorie selten möglich ist. Im Folgenden sind die Formen aufgeführt:

  • Klitoridektomie: hierbei wird die Klitoris teilweise oder vollständig entfernt.
  • Exzision: die teilweise oder komplette Amputation der Klitoris oder Klitorisvorhaut mit teilweiser oder vollständiger Entfernung der kleinen Labien. Exzision ist die am meisten verbreitetste Form der Beschneidung, verbreitet in den meisten Ländern des Sudans (südlich der Sahara) und in Ostafrika, sowie, wenn auch in geringerem Ausmaß, in Ägypten, im südlichen Jemen, in Indonesien und Malaysia.
  • Introzision: Es werden zusätzlich Haut und Gewebe aus der Vagina ausgeschält.
  • Infibulation („pharaonische Beschneidung“): Diese invasivste Form ist verbreitet in Somalia, in Dschibuti und im Norden Sudans, in einigen Regionen Ägyptens, Äthiopiens und weiter westlich in Mali. Es werden die Klitoris und die inneren und äußeren Schamlippen entfernt und die beiden Seiten der Vulva so zusammengenäht, dass die verbliebene Haut zu einer Brücke über der Vaginalöffnung und dem Ausgang der Harnröhre zusammenwächst. Indem bei der Wundvernähung ein Strohhalm oder ähnliches eingelegt wird, wächst die Wunde bis auf eine kleine Öffnung zu. Durch diese knapp erbsengroße Öffnung müssen Urin, Menstruationsblut und Vaginalsekrete austreten können, durch die Behinderung dieser Vorgänge kommt es zu zusätzlichen Schmerzen und Infektionsrisiken. Nach dem Eingriff werden die Betroffenen von den Knöcheln an bis zur Hüfte bandagiert, bis die Wunde verheilt ist. Dies kann bis zu vier Wochen dauern.
    Der Infibulation folgen die
    • Defibulation: die Wiedererweiterung einer infubilierten Vaginalöffnung. Dies ist oft nötig, um den Geschlechtsverkehr zu ermöglichen. Gelingt dem (Ehe-)Mann die Öffnung der Vagina durch Penetration nicht, wird die infibulierte Vagina von ihm – seltener von einer Beschneiderin – mit einem Messer oder einem anderen scharfen Gegenstand defibuliert. Zur Entbindung ist oft eine zusätzliche weitreichendere Defibulation notwendig.
    • Reinfibulation (erneute Infibulation): nach einer Geburt wird die Vagina, die für die Geburt defibuliert wurde, in vielen Fällen nach Entfernung der Narbenränder erneut infibuliert. Nach mehreren Wiederholungen ist unter Umständen kein geeignetes Gewebe mehr für eine erneute Reinfibulation vorhanden.

Von der WHO wurde 1997 eine Typisierung der einzelnen Beschneidungsformen einführt, die eine grobe Unterteilung in folgende vier Typen vorsieht:

  • Typ I : vollständige Entfernung der Klitorisvorhaut mit oder ohne teilweiser oder vollständiger Entfernung der Klitoris
  • Typ II : vollständige Entfernung der inneren Schamlippen (labia minora) mit oder ohne teilweiser oder vollständiger Entfernung der Klitoris
  • Typ III: vollständige Entfernung von kleinen Schamlippen, Klitoris und Klitorisvorhaut sowie anschließendes Vernähen der großen Schamlippen (Infibulation)
  • Typ IV: hierbei handelt es sich um eine Restkategorie, in die verschiedene permanente und nicht-permanente rituelle Eingriffe an den weiblichen Genitalien fallen, wie eine Kauterisierung des Gewebes, Abschaben (angurya) oder Einschneiden (gishiri) von Vaginalgewebe, das Einführen von Kräutern zum Verengen der Vagina oder die symbolische Gewinnung einiger Blutstropfen.

Diese Klassifizierungen dienen lediglich als grobe Unterteilung. In der Realität existieren weitere Varianten in Form der Kombination unterschiedlicher Eingriffe.[1][2]

Regionaler Anteil an beschnittenen Frauen (geschätzte Verteilung)

Nach Schätzungen von Unicef sind weltweit 130 Millionen Frauen und Mädchen beschnitten, jährlich werden derartige Eingriffe an 3 Millionen Mädchen zwischen vier Monaten und zwölf Jahren durchgeführt[3].

Die Beschneidung von Frauen und Mädchen ist in unterschiedlicher Form und damit verbundenen Folgen für die Frau im westlichen und nordöstlichen Afrika verbreitet; in Ägypten, Somalia, Mali und Guinea ist sie mit jeweils ca. 90 % der Frauen fast flächendeckend verbreitet. Vereinzelt geschieht sie auch im Nahen Osten, in Indien, Indonesien und Malaysia[3]. Innerhalb dieser Gebiete richtet sich die praktizierte Form der Beschneidung vor allem nach der ethnischen Gruppe, weswegen sich keine der Formen explizit einem Land zuordnen lässt. Der geografische Ursprung dieser Praxis ist nicht bestimmbar.

Durch Migration ist die Beschneidung von Frauen inzwischen auch im Westen unter Einwanderern aus den betroffenen Ländern verbreitet. Seit den 1990er Jahren wurde dies zunehmend als Problem betrachtet und folglich wurden in den meisten westlichen Ländern Gesetze gegen die Praktik erlassen.

Kulturelle Ursprünge

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Die Beschneidung an Frauen wird vielfältig begründet. Die Durchführung von Operationen an weiblichen Genitalien reicht zurück bis ins alte Ägypten. Hier glaubte man an Doppelgeschlechtlichkeit (Hermaphroditismus). So war die Vorhaut des Mannes ein Überbleibsel der Frau und die Klitoris ein Überrest des Mannes. Um diese Überreste abzustreifen und voll als Mann oder Frau zu gelten (Initiationsritus), wurden die Menschen beider Geschlechter an ihren Genitalien beschnitten. Mit anderer Begründung wurde die Beschneidung von Frauen auch in Europa von der Barockzeit bis möglicherweise in die 20er Jahre des 20. Jahrhunderts durchgeführt. Hier wurde sie vor allem zur Behandlung der Masturbation – die als Krankheit angesehen wurde –, der Hysterie und anderer vermeintlich typisch weiblicher Störungen angewandt. Diese Beschneidungen erreichten jedoch nie annähernd die gesellschaftliche Bedeutung der Beschneidungen in Afrika und der arabischen Welt. Die Beschneidung wird auch praktiziert, um die Sexualität der Frau kontrollieren zu können (siehe auch Keuschheitsgürtel) und vor Übergriffen der Männer zu schützen. Ihre Praktizierung hat daher auch mit der Erwartung an die Rolle der Frau bzw. dem innerhalb einer ethnischen Gruppe geltenden Frauenbild zu tun.

Die Beschneidung weiblicher Genitalien wurde in verschiedenen Zeiträumen und Teilen der Erde mit unterschiedlichen, oftmals auch nicht mehr bekannten Begründungen praktiziert.

Die ältesten Funde, die einen Rückschluss auf einen operativen Eingriff an den weiblichen Genitalien zulassen, stammen aus Ägypten. Dort entdeckten Forscher Mumien, die entsprechende Anzeichen aufwiesen.

Die Beschneidung weiblicher Genitalien wurde auch im römischen Imperium praktiziert. Allerdings waren ausschließlich Sklavenmädchen betroffen. Durch die Infibulation sollte erstens eine Schwangerschaft verhindert werden, zweitens erzielte eine zugenähte „Jungfrau“ auf dem Sklavenmarkt einen viel höheren Preis. So erscheint die Beschneidung im alten Rom als ein Zeichen für Versklavung und Unterwerfung.

Im alten Testament wird den Juden in der Tora befohlen, die männlichen Nachkommen kurz nach der Geburt zu beschneiden, die Beschneidung von Mädchen oder Frauen wird dagegen nicht einmal erwähnt.[4]

Vorkommen im Islam

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Der Koran erwähnt weder die Beschneidung von Frauen noch die Beschneidung von Männern. In der Regel wird die Genitalbeschneidung unter Berufung auf einige Hadithe im Islam religiös legitimiert, denn Hadithe – Aussprüche, die dem Propheten Mohammed zugeschrieben werden – bilden neben dem Koran die zweite Quelle des islamischen Rechts.

Das am häufigsten zitierte Hadith im Zusammenhang mit der Beschneidung von Frauen gibt eine Diskussion zwischen Mohammed und Umm Habibah (oder Umm 'Atiyyah) wieder – das Hadith der Beschneiderin, wobei betont werden muss, dass dieser Hadith in keiner authentischen Hadithquelle der islamischen Rechtsschulen zu finden ist. Diese Frau war als Beschneiderin weiblicher Sklaven bekannt und gehörte zu den Frauen, die mit Mohammed immigriert waren. Nachdem er sie entdeckt hatte, fragte er sie, ob sie immer noch ihren Beruf ausübe. Sie bejahte und fügte hinzu: „unter der Bedingung, dass es nicht verboten ist und du mir nicht befiehlst, damit aufzuhören“. Mohammed erwiderte ihr:„Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht (la tanhaki), denn es macht das Gesicht strahlender (ashraq) und es ist angenehmer (ahza) für den Ehemann“. Nach anderen Berichterstattern sagte Mohammed: „Schneide leicht und übertreibe nicht (ashimmi wa-la tanhaki), denn das ist angenehmer (ahza) für die Frau und besser (ahab, nach Quellen abha) für den Mann“. (Andere Übersetzung: „Nimm ein wenig weg, aber zerstöre es nicht. Das ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt.“ „Die Beschneidung ist eine Sunnah für die Männer und Makrumah für die Frauen.

Dieses Hadith wird verschieden interpretiert. Eine Ansicht besagt, dass sich das „ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt“ auf das „zerstöre nicht“ bezieht. Mohammed hätte dann mit der vorislamischen Tradition nicht brechen wollen, bevorzugte selbst aber deren Unterlassung. Eine andere Deutung geht davon aus, dass es sich um ein Makrumah handelt, eine freiwillige ehrenvolle Tat, deren Unterlassung nicht bestraft wird. Zu diesen Deutungen kommt hinzu, dass der Islam das Recht der Frau auf sexuelle Befriedigung, wenn sie verheiratet ist, ausdrücklich anerkennt. Außerdem ist einer der Werte der Schari'a (Die Gesetze der Scharia sind nicht unumstösslich und nicht einheitlich in der islamischen Welt geregelt), die „Hurma“, die körperliche Unversehrtheit. Daraus lässt sich folgern, dass die weibliche Beschneidung nicht ursprünglich auf den Islam zurückzuführen ist, sondern ihren Ursprung in Sitten aus vorislamischer Zeit hat. Die männliche Beschneidung ist jedoch im Islam unumstritten und widerspricht dieser körperlichen Unversehrtheit.

Von den vier sunnitischen Rechtschulen (Madhhab) befürworten zwei die Genitalbeschneidung an Frauen (Malikiten und Hanbaliten); die Schafiiten halten sie sogar für eine religiöse Pflicht. In Ländern mit schafiitischer Rechtsschule ist sie deshalb auch allgemein verbreitet. Die Hanafiten lehnen die Beschneidung von Frauen ab.[5]

Gegner der Beschneidung argumentieren mit Koranversen, wie:

„für diejenigen, die Gottes betend im Stehen, im Sitzen und auf der Seite liegend gedenken und über die Schöpfung der Himmel und der Erde nachdenken und sagen: "Unser Herr, Du hast all das nicht umsonst geschaffen. Gepriesen seist Du! Behüte uns vor der Strafe des Feuers!“

Koran 3:191

„(Gott) Der alles gut gemacht hat, was Er erschuf. Und Er begann die Schöpfung des Menschen aus Ton.“

Koran 32:7

„Ich (Satan) werde sie (die Diener Gottes) verführen und falsche Wunschvorstellungen in ihnen erwecken, und ich werde ihnen befehlen, manchem Herdentier die Ohren einzuschlitzen und die Schöpfung Gottes zu verunstalten. " Wer den Satan anstatt Gott zum Beschützer nimmt, der hat gewiss verloren.“

Koran 4:119

Der oben zitierte Hadith gilt aber als "daif", also als schwach. Dies bedeutet, der Hadith ist inhaltlich und bezüglich des Isnad unzulänglich: er hat demzufolge eine unvollständigen Isnad (Zeugenkette), einen Sammelisnad, der die Rücküberprüfung, ob der Prophet dies tatsächlich aussagte nicht zulässt. Es war den Muslimen bereits im 2. Jh. islamischer Zeitrechnung bekannt, dass Hadithe gefälscht wurden.

In einer Konferenz am 22. und 23. November 2006 in der renommierten al-Azhar-Universität in Kairo entschieden höchste internationale Islam-Gelehrte, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien nicht mit der Lehre des Islams zu vereinbaren sei.[6]

Eine Betrachtung der geographischen Verteilung dieses Brauchs in der islamischen Welt lässt darauf schließen, dass die aktuellen Hauptverbreitungsgebiete dieser Tradition sich seit der vorislamischen Zeit nicht verändert haben.

Gründe für die Beschneidung

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Tradition ist die stärkste Rechtfertigung der Praxis. Weil die Beschneidung seit langer Zeit durchgeführt wird, nehmen die Menschen an, dass es sich dabei um etwas absolut Notwendiges handle. Die Beschneidung wird in vielen praktizierenden Kulturkreisen als ein feierlicher Initiationsritus begangen, mit dem ein Mädchen im Mittelpunkt steht und offiziell als erwachsene Frau anerkannt wird. Nicht beschnittene Mädchen riskieren daher auch, sozial ausgegrenzt zu werden und keinen Ehemann zu finden. Die zur westlichen Kultur sehr konträren Vorstellungen gehen sogar so weit, dass die Menschen in besagten Kulturkreisen ein Ausbleiben der Beschneidung als geradezu barbarisch ansehen.

Medizinische Mythen

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Mitunter existieren medizinische Vorstellungen, die aus dem unbeschnittenen Zustand bestimmte Probleme ableiten. Diese sind weitestgehend unbegründet. So werden negative Konsequenzen für die Gesundheit und Fruchtbarkeit sowohl der Frau als auch der Gesundheit von Geschlechtspartner und von der Frau geborenen Kindern angenommen, sollte eine Beschneidung unterlassen werden.

Ästhetische Vorstellungen

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In den Kulturkreisen, die die Operationen durchführen, wird eine operativ unveränderte Vulva oftmals als unästhetisch betrachtet. Von Kulturkreis zu Kulturkreis unterschiedlich sind die genauen Hintergründe; beispielsweise nehmen einige die Klitoris als Überbleibsel des männlichen Penis wahr, eine Entfernung derselben erhöht also nach dieser Vorstellung die Weiblichkeit der Frau. Auch werden abstehende Teile der Genitalien wie die Labien als nicht benötigte, hässliche Überbleibsel gesehen, deren Entfernung den Körper abrundet und somit schöner und auch erotischer macht.

Unterdrückung der weiblichen Sexualität

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Einige Formen der Praktik können die sexuelle Lust stark einschränken und die betroffene Frau so unter anderem unfähig machen, einen Orgasmus zu erleben. Weiterhin können sie den Geschlechtsverkehr für die Frau umständlich und schmerzhaft machen. Somit kann die Beschneidung als Mittel betrachtet werden, die voreheliche Jungfräulichkeit der Frau und ihre Treue in der Ehe sicherzustellen. Gemäß Kritikern ist die Kontrolle und Unterdrückung der weiblichen Sexualität der eigentliche Grund der Beschneidung, auch wenn sie traditionell anderweitig – etwa mit „Reinheits“vorstellungen und fälschlicherweise angenommenen gesundheitlichen Vorteilen – begründet wird. Da eine Frau so auf ihre bloße Reproduktionsfunktion reduziert werde, hat dieser Umstand die Praktik besonders stark ins Visier von Feministen gerückt. In westlichen Kulturkreisen ist die Beschneidung zu einem Synonym für Unterdrückung der weiblichen Sexualität geworden. Diese Einschätzung wird aber von einem Großteil der Frauen, die einen solchen Eingriff hinter sich haben, nicht geteilt. [7]

Die Beschneidung wird auch als Mittel gesehen, eine Beschädigung des Jungfernhäutchens zu verhindern und somit die in der Vorstellung mancher ethnischer Gruppen dadurch indizierte Jungfräulichkeit bis zum Tag der Heirat sicherzustellen.

Klitorisamputation und Masturbation

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Zu Beginn des 19. Jh. war in Europa die Vorstellung verankert, die Masturbation sei eine Perversion. Diese sollte mit allen Mitteln verhindert werden. Zunächst griff man auf sanfte „Therapien“ zurück: Überwachung, kalte Bäder und Trinken von Mineralwasser. Später (im 19. Jh.) trugen die Frauen Keuschheitsgürtel. In England erfand der Arzt Isaac Baker Brown Mitte des 19. Jh. die operative Behandlung, indem den Frauen die Klitoris entfernt wurde. Damit sollten Masturbation sowie Hysterie behandelt werden.

Noch unzureichend war die Beschneidung weiblicher Genitalien als "Behandlungsmethode" in Deutschland untersucht. Auch in modernen Nachschlagewerken beschränken sich die Darstellungen auf fremde Kulturen.

Nach der Medizinhistorikerin Marion A. Hulverscheidt wurden aber auch im Europa des 19. Jahrhunderts als übliche Indikationen für operative Eingriffe an den äußeren Genitalien "Masturbation, übermäßige Wollust oder die vermeintlich pathologische Vergrößerung der Schamlippen und/oder der Klitoris" angesehen.[8]

Noch 1923 schrieb Maria Pütz in ihrer Dissertation „In drei mir speziell von Herrn Professor Dr. Cramer gütigst überlassenen Fällen trat nach Entfernung der Clitoris und einer teilweisen oder vollständigen Exzision der kleinen Labien vollständige Heilung ein. Masturbation wurde nicht mehr geübt, und selbst nach einer Beobachtungszeit von mehreren Monaten blieb der Zustand unverändert gut. Trotz dieser erfreulichen Resultate der Clitoridektomie bei Masturbation gibt es nun sehr viele Fälle, bei denen das Uebel durch irgend welche operative Eingriffe nicht zu beeinflussen ist […] Ein zweiter Einwurf der Gegner ist der, dass durch Herabsetzung der Libido auch die Konzeptionsmöglichkeit aufgehoben werde. Auch dieser Einwand ist unberechtigt; denn es steht fest, dass frigide Frauen, die den Coitus nur als Last empfinden und sich keiner sexuellen Befriedigung erfreuen, dennoch konzipieren und gesunde Kinder gebären.“

Die Betroffenen

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In ethnischen Gruppen, in welchen die Beschneidung weiblicher Genitalien Tradition hat, ist meist die große Mehrzahl aller Frauen betroffen. Das Beschneidungsalter variiert von Gruppe zu Gruppe: manche Mädchen werden schon in der ersten Lebenswoche, manche erst in der Pubertät oder bei der Eheschließung beschnitten. Die meisten Mädchen sind zum Zeitpunkt ihrer Beschneidung zwischen vier und zwölf Jahren alt. Erwachsene Frauen werden manchmal kurz vor der Eheschließung oder sogar noch danach zwangsweise[9] einer Beschneidung unterzogen. Dies liegt dann meist darin begründet, dass dem Ehemann oder der Schwiegermutter die bestehende Genitalbeschneidung als nicht ausreichend erscheint.

Je jünger die Mädchen sind, desto geringer ist zum einen ihr Kenntnisstand; zum anderen können sie sich nicht gegen den Eingriff wehren oder sich ihm gar entziehen. Laut Zahlen des Kinderhilfswerks kommt die Beschneidung von Frauen in der ländlichen Bevölkerung häufiger vor als in der städtischen: in der ländlichen Bevölkerung findet demnach die Praktik bei ca. 73% der Bevölkerung Zuspruch, in der städtischen Bevölkerung bei ca. 67%. Als Grund hierfür wird der – insbesondere für Frauen – geringe Zugang zu Schulbildung auf dem Land angesehen. Damit gehe ein stärkeres Festhalten an Traditionen und eine größere soziale Kontrolle als in der Großstadt einher. Sozialwissenschaftler (erstmals Carla Obermeyer 2003) stellten in anderen Untersuchungen dagegen fest, dass es keine Unterschiede in der Durchführungshäufigkeit gebe, die auf einem höheren intellektuellen Niveau beruhen. Lediglich die Art und Weise unterscheidet sich: in gebildeteren Kreisen ist der Trend zur sogenannten Medikalisierung, also der Durchführung der Beschneidung in Krankenhäusern oder durch professionelles medizinisches Personal und unter hygienischeren Bedingungen zu beobachten. Generell halten über 90 % der Betroffenen an der Tradition fest und nur etwa 4% wollen die Beschneidungen an ihren eigenen Töchtern nicht durchführen lassen. Diese Zahlen sind für Gegner der Praxis oftmals unerklärlich, da sie meist davon überzeugt sind, die Frauen würden durch äußere Faktoren unterdrückt. Dem entgegen steht, dass sich besonders gebildete Frauen im Erwachsenenalter noch selbst dazu entschließen, beschnitten zu werden. Hierbei werden allerdings in der Regel nicht die extremen Formen der Beschneidung (wie z.B. die Infibulation) gewählt.

Untersuchungen in Europa haben ergeben, dass Migranten zum Teil an der Praxis festhalten. Die Mädchen werden legal im Herkunftsland der Eltern oder illegal in einem europäischen Land beschnitten.

Die Ausführenden

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Die Ausführenden der weiblichen Genitalverstümmelung sind in der Regel Frauen. Es kann sich dabei um traditionelle Hebammen, Heilerinnen oder professionelle Beschneiderinnen handeln. In den Städten wird in den reichen Schichten die Prozedur von Ärzten, ausgebildeten Krankenschwestern oder Hebammen unter klinikähnlichen Bedingungen durchgeführt (so genannte Medikalisierung). Eher selten kommt es vor, dass Medizinmänner oder Barbiere die Mädchen beschneiden, so z.B. im Norden der Demokratischen Republik Kongo.

Traditionelle Beschneiderinnen lernen das Handwerk von ihren Müttern. Es ist eine hochangesehene Tätigkeit, die der Familie der Beschneiderin ein relativ hohes Einkommen sichert. Die Beschneiderinnen verfügen meistens nicht über fundierte anatomische Kenntnisse. Dies kann zu weiteren schweren Verletzungen führen, zumal im Alter die Sehkräfte und die motorischen Fähigkeiten nachlassen und die Beschneidung dann trotzdem noch durchgeführt wird.

Als Werkzeuge werden bei der Beschneidung ohne Medikalisierung (Spezial-)Messer, Rasierklingen, Scheren, Glasscherben, selten auch Fingernägel oder Zähne benutzt. Oft werden mehrere Mädchen mit demselben Werkzeug beschnitten, was das Infektionsrisiko und die Übertragung von Krankheiten stark erhöht. Um die Wunde zu verschließen, werden Akaziendornen, Bindfaden, Schafdarm, Pferdehaar, Bast oder Eisenringe verwendet. Substanzen wie Asche, Kräuter, kaltes Wasser, Pflanzensäfte, Blätter oder Wundpressen aus Zuckerrohr sollen die bei der Amputation der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane meist auftretende starke Blutung stoppen. Die Verstümmelungen finden meistens unter unhygienischen Bedingungen außerhalb von Krankenhäusern statt. Die Betroffenen erhalten meistens keinerlei Narkose. Da der Genitalbereich mit vielen Nerven versorgt ist, führen Eingriffe ohne Narkose zu besonders starken Schmerzen, so dass die Mädchen oder Frauen von mehreren Erwachsenen gehalten werden müssen. Der Verzicht auf Betäubung oder Narkose wird allerdings von manchen auch freiwillig gewählt, um sich mit der Beschneidung als eine Art Mutprobe selbst zu beweisen.

Manche Wissenschaftler vermuten, dass sich besonders bei den eher leichten Formen der Beschneidung die Infektions- und Todeszahlen durch medizinische Ausbildung und hygienischere Bedingungen wie bei der Medikalisierung drastisch senken ließen. Sie kritisieren damit auch die Ansicht vieler Beschneidungsgegner, die die negativen Folgen alleine der Praxis selbst zuschreiben und sie daher komplett ausradieren wollen, anstatt zuerst unterstützend für bessere Rahmenbedingungen zu sorgen und damit die Komplikationen auf ein Minimum zu reduzieren.

Gesundheitliche Folgen

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Die Beschneidung der äußeren weiblichen Genitalien stellt eine oft irreparable Schädigung der sexuellen funktionellen Einheit von Frauen dar. Die gesundheitlichen Konsequenzen erstrecken sich auf akute (zum Beispiel Schock oder hoher Blutverlust), chronische (zum Beispiel Harnwegsinfektionen) und psychische sowie psychosomatische Folgen (Psychotrauma). Der Eingriff hat großen Einfluss auf die sexuelle Erlebnisfähigkeit der Frauen, wobei zu bemerken ist, dass die Frauen je nach kulturellem Hintergrund in unterschiedlichem Ausmaß betroffen sind und daher der Grad der Einschränkung variieren kann. Der Geburtsvorgang wird bei infibulierten Frauen erschwert; es kann zu starken Komplikationen und im Extremfall zu Schäden für Mutter und Kind kommen.

Einer 2006 veröffentlichten Studie der WHO zufolge, an der 28.373 Schwangere in Afrika teilgenommen haben, starben von 100 Babys beschnittener Mütter im Durchschnitt 1 bis 2 mehr als unter den Kindern unversehrter Frauen. Dies entspricht einem Anstieg des Todesrisikos der Kinder durch die genitale Verstümmelung der Mütter um ein Viertel bis ein Drittel.[10]

Die FAZ meldete unter Berufung auf einen bevorstehenden Beitrag in The Lancet (Band 366, Seiten 385–391), in einer Studie an etwa 280 Frauen, die 2003 und 2004 an zwei Krankenhäusern in Khartum untersucht wurden, seien 99 als unfruchtbar erkannt worden (mehr als jede Dritte), 180 waren erstmals schwanger. Alle waren als Mädchen beschnitten worden. Die Forscher stellten fest, dass vor allem schwere Genitalbeschneidung das Risiko einer Frau merklich steigern, unfruchtbar zu werden. Die Wissenschaftler hoffen mit diesem Argument den Glauben vieler Befürworter der Genitalbeschneidung zu widerlegen, ein Mädchen könne nur dann eine gute Ehefrau und Mutter werden, wenn sie beschnitten sei.

Hierbei haben manche Formen der Beschneidung, besonders die Infibulation, oftmals schädliche Auswirkungen, während andere weniger folgenschwer sind; die Berichterstattung westlicher Medien behandelt meist die folgenschweren Formen. Daten darüber, wie hoch der Anteil dieser Formen an der Gesamtzahl aller Beschneidungen ist, liegen kaum vor.

Rechtliche Beurteilung

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In den Staaten der Europäischen Union ist der Eingriff als Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eine Straftat; in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien gibt es darüber hinaus spezielle Gesetze gegen die Genitalverstümmelung.[11] Auch in einigen Ländern, in denen Beschneidung verbreitet ist, bestehen gesetzliche Verbote, so in Ägypten (seit 2007 vollständiges Verbot), Benin (2005) [12], Äthiopien, Burkina Faso (seit 1997), Dschibuti (1995), der Elfenbeinküste (1998), Eritrea (2007)[13], Guinea (1989), Senegal (1999), Tansania und Togo. Diese Verbote werden jedoch vielfach nur beschränkt umgesetzt. In Sierra Leone lehnte es das Parlament 2007 ab, die Praxis unter Strafe zu stellen.[14]

In jüngerer Zeit wird Flucht vor Beschneidung in europäischen Ländern zunehmend als Asylgrund anerkannt. Auch in einigen außereuropäischen Ländern ist eine drohende Beschneidung Asylgrund (siehe Literatur: Fauzija Kassindja).

Deutsches Recht

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Nach deutschem Recht ist die sogenannte Beschneidung weiblicher Genitalien mindestens als Gefährliche Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bedroht[15]

Ob eine Strafbarkeit sogar als Schwere Körperverletzung gegeben ist, kann noch nicht als abschließend geklärt betrachtet werden.[16]. In Frage käme bei § 266 StGB das Merkmal "in erheblicher Weise dauernd entstellt".[17] Diese Frage ist insoweit relevant, als im Falle der (absichtlichen oder wissentlichen) Schweren Körperverletzung im Sinne des § 266 Absatz 2 StGB dann ein Strafrahmen von mindestens 3 Jahren bis zu 15 Jahren Anwendung finden würde.

Eine zusätzliche Erhöhung des Strafrahmens kommt dann in Frage, wenn (insbesondere bei der Verstümmelung der Geschlechtsteile minderjähriger Frauen bzw. Mädchen) auch noch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen in Idealkonkurrenz gegeben sein sollte.

Eine strafbefreiende Einwilligung kommt jedenfalls nicht in Frage.[18]

Strafbar ist nicht nur die erstmalige Genitalverstümmelung, sondern auch die Wiederherstellung dieses Zustandes. Die Geschlechtsorgane infibulierter Frauen müssen vor der Geburt ihres Kindes operativ geöffnet werden. Sofern der Arzt nach der Geburt die Geschlechtsteile einer inflabierten Frau wieder zunäht, macht er sich ebenfalls strafbar.[19]


Der Familiensenat des obersten deutschen Zivilgerichtes Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Dezember 2004[20], dass der Plan einer Frau, ihre Tochter nach Gambia zu bringen – einem Land, in dem etwa 80 bis 90 % der Frauen einer sogenannten Beschneidung unterzogen werden – ausreichen kann, der Frau das Sorgerecht für das Mädchen zu entziehen und es in eine Pflegefamilie zu geben.

Das davor entscheidende Oberlandesgericht (OLG) hatte der Mutter nur einen Teil der elterlichen Sorge, das Aufendhaltsbestimmungsrecht nach § 1666 Abs. 1 BGB, entzogen. Der BGH bestätigte, dass mindestens diese Maßnahme rechtens war. Zur weiteren Entscheidung, ob im im konkreten Fall allein die Entziehung Aufendhaltsbestimmungsrechtes ausreiche, oder ob weitergehende Maßnahmen erforderlich seien, gab der BGH das den Fall allerdings wieder an das Oberlandesgericht ab.

Verfassungsrecht

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Soweit in solchen Fällen (zum Beispiel bei der Frage der Einwilligung) von den Befürwortern einer genitalen Verstümmelung versucht wird, die Religionsfreiheit (oder das Erziehungsrecht der Eltern) ins Feld zu führen, so geht jedenfalls das Recht auf körperliche Unversehrtheit des betroffenen Mädchens vor.[21]

Aktuelle Entwicklungen

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Neben den gesetzlichen bestehen zahlreiche lokale Initiativen, die – teils mit internationaler Unterstützung – durch Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit die Verstümmelung von Frauen und Mädchen zu beenden versuchen. Weltweite Aufmerksamkeit erlangte das senegalesische Dorf Malicounda Bambara, als die Einwohner 1997 die Abschaffung der Beschneidung erklärten. Seither gaben etwa 2.657 Dörfer in Senegal, Guinea und Burkina Faso ähnliche Erklärungen ab. Allerdings sollen einige Bewohner dieser Dörfer die Praxis dennoch weiterführen.[22]

Als Folge der Migration aus Gebieten mit entsprechenden Traditionen kommt die Praxis heute auch in Europa und Nordamerika unter Immigranten vor. Mädchen werden im Gastland verstümmelt oder hierzu ins Herkunftsland mitgenommen. So ist bekannt, dass jährlich Hunderte bis Tausende somalische Mädchen aus Europa in Hargeysa im relativ friedlichen Somaliland beschnitten werden.[23] Laut Unicef leben drei Millionen beschnittene Frauen in Europa.[24] In Großbritannien leben - vorsichtigen Schätzungen zufolge - derzeit 66.000 genitalverstümmelte Frauen und Mädchen.[25] In Deutschland gibt es je nach Schätzungen 20.000 bis 29.000 betroffene Frauen. In der Schweiz schätzt Unicef die Zahl beschnittener Frauen auf über 6.000.[26].

Die schwedische Integrationsministerin Nyamko Sabuni forderte gynäkologische Checks an den Schulen, um Beschneidungen zu verhindern.[27] In Großbritannien ist eine Belohnung von 30.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Verurteilung einer Beschneiderin führen.[25]

Am 26. Oktober 2005 veröffentlichten islamische Geistliche in Mogadischu eine Fatwa, die sich gegen die Beschneidung an Mädchen richtet.[28] Am 22. und 23. November 2006 fand in der Azhar-Universität in Kairo mit deren Oberhaupt Scheich Muhammad Sayyid Tantawi auf Initiative von TARGET und unter Schirmherrschaft des ägyptischen Großmufti Ali Gomaa eine Konferenz hoher islamischer Gelehrter statt. Die Versammlung verabschiedete eine Fatwa (Rechtsgutachten), in der die Verstümmelung weiblicher Genitalien als strafbares Verbrechen eingestuft und die Gesetzgeber islamischer Länder zu entsprechenden Gesetzen aufgefordert werden. Der wichtige Gelehrte Yusuf al-Qaradawi stimmte zwar zu, dass die Beschneidung nicht im Koran begründet und auch religiös nicht notwendig sei, lehnte aber als einziger ein generelles Verbot ab, weil es durch die Konferenz nicht ausreichend legitimiert sei, dazu wäre eine Verdammung durch die Islamräte notwendig. Ein Aufruf der koptischen Kirche vor fünf Jahren, dass die Genitalverstümmelung unchristlich sei, hat die Praxis unter den ägyptischen Kopten nahezu ausgerottet.[29] [30] In Kenia ist die Sekte Mungiki im Zusammenhang mit Zwangsbeschneidungen in die Medien gekommen.

Ästhetische Genitaloperationen im westlichen Kulturkreis

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Hauptartikel: Schamlippenverkleinerung

Seit den 1990er Jahren findet in westlichen Ländern die operative Reduktion der weiblichen Genitalien ans Schönheitsoperation zunehmend Verbreitung. Dabei werden vorwiegend aus kosmetischen Gründen die inneren Schamlippen und mitunter die Klitorisvorhaut gekürzt oder auch vollständig entfernt. Der Eingriff ist in der Regel aus persönlichen ästhetischen Vorstellungen heraus motiviert. Die wachsende Beliebtheit der Operation wird mit der Tatsache erklärt, dass unter jungen Frauen die Intimrasur inzwischen üblich ist sowie der verbreiteten Präsenz von Nacktheit in den Medien.

Kritik und Gegenkritik

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Kritik an den Bezeichnungen

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Die Bezeichnung Beschneidung weiblicher Genitalien und das englischsprachige Pendant „female genital cutting“ beziehungsweise „female circumcision“ sind gängige, aber von Menschenrechtsorganisationen und anderen Kritikern der Praxis als Euphemismus betrachtete Bezeichnungen für die oben beschriebene Praxis, da der Begriff den Vergleich mit der Beschneidung von Männern nahelegt. Die häufigste Form der männlichen Beschneidung, die Zirkumzision, ist aber gemessen an dem Ausmaß des Eingriffes nur mit der „milden Sunna“ beziehungsweise Typ I nach WHO-Klassifizierung (Entfernen der Klitorisvorhaut) vergleichbar. Solche Eingriffe, bei welchen die Klitoris selbst betroffen ist oder aber der Vaginaleingang verschlossen wird sind dagegen weitaus schwerwiegender. Weniger bekannt ist, dass es bei Männern ebenfalls schwerwiegendere Eingriffe in die Genitalien als die Zirkumzision gibt, die ebenfalls mit dem Sammelbegriff der „Beschneidung“ bezeichnet werden. In Deutschland wird „Beschneidung“ meist als Synonym für „Zirkumzision“ angesehen.

Andererseits wird auch die Bezeichnung Genitalverstümmelung kritisiert, da sie einerseits den Umstand und die Folgen nicht unbedingt treffend beschreibt und andererseits auch geeignet sein könnte, Betroffene als „Verstümmelte“ zu stigmatisieren. Betroffene Frauen sehen einigen Studien zufolge die Operation in über 90 % der Fälle nicht als eine Verstümmelung.[7]

In der fachwissenschaftlichen Auseinandersetzung findet man im Englischen den neutraleren, beschreibenden Begriff „female genital cutting“ bzw. „Beschneidung weiblicher Genitalien“. In den meisten popularwissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie bei Organisationen und staatlichen Einrichtungen, die die Praktik bekämpfen, findet sich dagegen der die möglichen negativen Folgen hervorhebende Begriff „Verstümmelung der (weiblichen) Genitalien“, „genitale Verstümmelung“, international oft auch die Abkürzung FGM (female genital mutilation) aus dem Englischen.

Weiterhin gestaltet sich die Übertragung diese Begriffs in die deutsche Sprache als teilweise kompliziert. Der Begriff cutting heißt wörtlich übersetzt „Schneidung“ oder „Beschneidung“ (von engl. to cut - schneiden). Im deutschen Sprachraum wird mit dem Begriff „Beschneidung“ jedoch oftmals alleinig (und inkorrekterweise) die männliche Beschneidung, also die Zirkumzision bezeichnet. Dies trägt darüber hinaus zur sprachlichen Verwirrung bei und setzt den Begriff „Beschneidung weiblicher Genitalien“ derjenigen Kritik aus, die ursprünglich dem englischen Terminus female circumcision galt.

Politischer Aktivismus und Gegenkritik

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Die operative Veränderung der weiblichen (wie auch der männlichen) Genitalien hat eine Jahrtausende alte Tradition, deren Wurzeln bis in die Zeit der ägyptischen Antike zurückreichen. Während die Beschneidung bei Männern jedoch im westlichen Kulturkreis schon immer bekannt und je nach Region durchaus verbreitet war (in Nordamerika variiert der Anteil beschnittener Männer zwischen 40% und 70% und stellt die Norm statt einer Ausnahme dar.[31]), war der Eingriff bei Frauen bis zu Beginn der 1990er Jahre im Westen nahezu unbekannt. Zwar existierten schon seit der Kolonialzeit anthropologische Berichte [32], welche im Diktum der Epoche oftmals rassistisch und überheblich konnotiert waren und seit den 1970er Jahren fanden sich vereinzelte Berichte in der Fachpresse, jedoch war dieses Wissen nur einem kleinen Kreis von Personen zugänglich, die sich entweder akademisch mit dem Thema befassten oder vor Ort tätig waren. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde erst mit dem sogenannten Hosken-Report im Jahr 1994 auf das Thema aufmerksam.[33]. Der vorherigen, nahezu vollständigen, Nichtbeachtung folgte eine extensive und teilweise stark emotional gefärbte Berichterstattung der Medien sowie zahlreiche Bücher (starke Resonanz erfuhr etwa Wüstenblume, 1998 von Waris Dirie), die die Frauenbeschneidung einhellig verurteilten. In einer wechselwirkenden Kausalität mit der Berichterstattung setzte ein gegen die Praktik agierender Aktivismus ein, der vorerst von Frauen- und Menschenrechtsgruppen sowie kleineren NGOs getragen wurde. Zunehmend nahm sich die Politik dem Thema an, große übernationale Organisationen wie die WHO oder die UNO setzten sich für die Bekämpfung der Frauenbeschneidung ein und in den meisten westlichen Ländern wurde die Beschneidung unter (teilweise strenge) Strafe gestellt[7].

Inzwischen hat sich relativ bei allen agierenden Parteien im westlichen Kulturkreis eine Haltung etabliert, welche der Frauenbeschneidung in hohem Maße ablehnend gegenübersteht und mit hohem finanziellen Aufwand an der Ausrottung dieser arbeitet. Die vorgebrachten Kritikpunkte sind dabei:

  • die negativen gesundheitlichen Konsequenzen für die betroffenen Frauen sowie eine erhöhte Säuglingsterblichkeit bei der Geburt
  • unhygienische und primitive Vorgehensweise während der Operation
  • die Unterdrückung der Frau durch sexuelle Kontrolle, konkret einer Einschränkung ihrer Fähigkeit, sexuelle Lust zu empfinden
  • allgemein eine Verletzung der Menschenwürde und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch einen medizinisch nicht notwendigen Eingriff ohne Einwilligung (informed consent) der Betroffenen.

Diese Punkte wurden wiederum von einigen Fachleuten kritisch hinterfragt. Es stellte sich in Metaanalysen (Obermayer: 1999,2003,2005) der Großteil jener Studien, die die negativen gesundheitlichen Folgen der Beschneidung belegen sollten, als absolut unzureichend und methodisch schwach heraus[34][35][36] . Keine einzige der zwischen 1997 und 2005 zu dem Thema veröffentlichten Studien konnte statistisch signifikante Effekte vorweisen, bei einem Großteil wurde die Untersuchung ohne geeignete Kontrollgruppe durchgeführt, Informationen über die Art der Datengewinnung wurden nicht angegeben, hohe Anteile an nicht- oder falsch ausgefüllten Fragebögen blieben unerwähnt, Befrager wurden nicht geschult oder waren nicht blind für die jeweilige Bedingung, oder konfundierenden Variablen wurde nicht weiter nachgegangen. Dennoch wurden und werden diese Studien oft als Beleg der Schädlichkeit des Eingriffs herangezogen. Die längerfristigen gesundheitlichen Folgen (Harnwegsinfekte, Komplikationen bei der Geburt, schmerzhafter Koitus etc.), so sie denn belegbar sind, beziehen sich ausschließlich auf die Infibulation (Typ III nach WHO); diese stärkste Form macht in der Gesamthäufigkeit jedoch weniger als 10% aus und ist regional stark begrenzt. Dennoch wird diese Form in den westlichen Medien als repräsentativ für das gesamte Phänomen herausgestellt. Auch Morison (2001) fand in einer groß angelegten Feldstudie in Gambia, die einen Vergleich mit einer unbeschnittenen und vergleichbaren Kontrollgruppe herstellte, keine oder geringe Abweichungen in zahlreichen gesundheitlichen Parametern.[37]

Die Tatsache, dass ein Großteil der Eingriffe unter nach westlichen Standards absolut unzureichenden Bedingungen erfolgt, ist sicherlich unbestreitbar. Dennoch ist diese Kritik nicht auf den Eingriff selbst sondern auf die ihn begleitenden Umstände gerichtet. Diese wären zu ändern, wenn der Eingriff von medizinischem Fachpersonal in Kliniken oder zumindest unter sterilen Bedingungen durchgeführt werden würde. Genau dieser Schritt wird jedoch durch die Gesetzgebung in vielen Ländern verhindert, wodurch der Eingriff nur außhalb eines medizinschen Rahmens möglich ist[7].

Die Einschränkung oder auch gänzliche Unterbindung des weiblichen Lustempfindens wird in der Regel als Hauptmotiv dargestellt und als notwendige Folge des Eingriffs angesehen. So spricht Hosken (1994) beispielsweise von einer „sexuellen Kastrierung“ der Frau. Auch diese Sichtweise bleibt nicht unwidersprochen. Einer wissenschaftlich, methodisch korrekten Stützung dieser Auffassung steht das Problem entgegen, dass Daten diesbezüglich nur aus Befragungen gewonnen werden können. Gerade in den betroffenen Regionen stellt sich eine Befragung der Frauen jedoch als schwierig dar, da diese kulturell bedingt nicht sonderlich dazu geneigt sind, mit Fremden über ihre sexuellen Empfindungen und Probleme offen zu reden. Somit stützen sich viele Studien auf die Aussagen einiger weniger Probanden, deren Repräsentativität fraglich ist. Auch die Frage der Vergleichbarkeit steht aus: da der Eingriff oft vor der Pubertät erfolgt, kennt die Mehrzahl der Betroffenen Frauen nur die Sexualität aus der Perspektive des beschnittenen Zustands. Weiterhin ist die Einschätzung sowohl von Schmerz als auch von sexueller Lust stark vom kulturellen Hintergrund geprägt, die Übertragung von westlichen Konzepten nicht ohne weiteres möglich. Oftmals wird auch der Eingriff selbst als unmittelbare Evidenz für die Behauptung herangezogen: durch das Entfernen von sensitivem Gewebe im Genitalbereich wird auf eine zwangsläufige Reduzierung der Lust geschlossen. Dem lässt sich eingegenhalten, dass auch im Westen die Entfernung von Gewebe im Bereich der inneren Schamlippen und der Klitorisvorhaut aus ästhetischen Motiven inzwischen üblich ist. Die Frauen unterziehen sich freiwillig diesem Eingriff und sind in ihrem Lustempfinden dadurch nicht beeinträchtigt.[38][39][40]. Zwar wird die Klitoris dabei nicht verändert, dies ist jedoch auch bei der afrikanischen Frauenbeschneidung auch nicht unbedingt der Fall. Selbst eine Entfernung des Klitoris bedeutet nicht, dass die Lustfahigkeit verloren ist. Wie sich inzwischen in pathologischen Untersuchungen herausstellte, ist die Anatomie der Klitoris nicht auf den kleinen sichtbaren Teil beschränkt, sondern besteht zum überwiegenden Teil aus Strukturen unterhalb der äußeren Schamlippen[41]. Somit sind auch Studien nachvollziehbar, die keinerlei negativen Einfluss auf das weibliche Lustempfinden feststellten: der Befund, dass beschnittene Frauen gegenüber unbeschnittenen keine Einbußen haben überwiegt. So gaben in einem strukturierten Interview 91% der beschnittenen (infibulierten) Frauen an, Sex als lustvoll zu empfinden, 73% gaben an, die vaginale Penetration als lustvoll zu erleben und 86% erlebten regelmäßig einen Orgasmus[42][43].

Die Position einer Ablehung aufgrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bei nicht vorliegender medizinischer Notwendigkeit (gerade in Bezug auf Minderjährige) scheint vertretbar, allerdings ergibt sich hierbei ein Widerspruch zur offiziellen Haltung der westlichen Politik und Öffentlichkeit gegenüber der männlichen Beschneidung. Diese wird, sofern sie nicht im Erwachsenenalter freiwillig oder aus medizinischer Notwendigkeit erfolgt, in der Regel einige Tage nach der Geburt durchgeführt. Obwohl auch an der Neugeborenenbeschneidung Kritik geübt wird und viele Rechtexperten die Körperverletzung nach § 223 des Strafgesetzbuchs (StGB) als gegeben ansehen, wird diese in keinem westlichen Land verboten oder auch nur eingeschränkt. Die Argumentation stüzt sich dabei vorwiegend auf religiöse und kulturelle Motive, die als Rechtfertigung für den Eingriff akzeptiert werden. Dies steht in offenem Widerspruch zum Umgang mit der weiblichen Beschneidung, bei der entsprechende Gründe nicht nur nicht akzeptiert werden, sondern auch als Beleg für die Rückständigkeit und den Aberglauben der praktizierenden Personen herangezogen werden. Der Eingriff bei Frauen unterliegt weder in der strafrechtlichen noch in der moralischen Bewertung einer differenzierenden Abstufung. Dabei gibt es keinen Grund, die Beschneidung bei Frauen, sofern sie auf die Entfernung von Klitorisvorhaut und inneren Schamlippen beschränkt ist, anders zu werten als die bei Männern[44].

Wissenschaftliche Beiträge

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  • Charlotte Beck-Karrer: Löwinnen sind sie. Gespräche mit somalischen Frauen und Männern über Frauenbeschneidung. Verein Feministische Wissenschaft, Bern 1996, ISBN 3-905561-03-4
  • Ulrike Bumke: Zur Problematik frauenspezifischer Fluchtgründe – dargestellt am Beispiel der Genitalverstümmelung. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2002, S. 423-428
  • Marion Hulverscheidt: Weibliche Genitalverstümmelung: Diskussion und Praxis in der Medizin während des 19. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum. 189 S., Mabuse-Verl., Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-935964-00-5 (Mabuse-Verlag Wissenschaft 63; Zugl.: Göttingen, Univ., Dissertation 2000)
  • Hanny Lightfoot-Klein: Das grausame Ritual. Sexualle Verstümmelung afrikanischer Frauen. Fischer, Frankfurt 1992, ISBN 3-596-10993-0
  • Carla Makhlouf Obermeyer (2003). The health consequences of female circumcision: Science, advocacy, and standards of evidence. Medical Anthropology Quarterly, 17(3), 394-412. PMID 12974204. DOI:10.1525/maq.2003.17.3.394
  • Eiman Okroi: Weibliche Genitalverstümmelung im Sudan – „Female genital mutilation“. 150 S., 1. Aufl. Akademos-Wiss.-Verl., Hamburg 2001, ISBN 3-934410-29-4 (Zugl.: Berlin, Humboldt-Univ., Dissertation 2001)
  • Thomas von der Osten-Sacken und Thomas Uwer: „Is Female Genital Mutilation an Islamic Problem?“ (Essay 2006)
  • Annette Peller: Chiffrierte Körper – Disziplinierte Körper. Female Genital Cutting. Rituelle Verwundung als Statussymbol. Weissensee-Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-934479-60-X (Zugl.: Berlin, Freie Univ. Dissertation 2000)
  • Maria Pütz: Über die Aussichten einer operativen Therapie in gewissen Fällen von Masturbation jugendlicher weiblicher Individuen. Euskirch, Hochschulschrift: Universität Bonn, Dissertation, 1923
  • Christine J. Walley: Searching for "Voices": Feminism, Anthropology, and the Global Debate over Female Genital Operations In: Cultural Anthropology, Vol. 12, No. 3. (August 1997), S. 405-438.
  • Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und die Strafbarkeit des Arztes. In: Arzt Zahnarzt Recht (AZR) 2008, S. 65-68.
  • Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und Art. 6 GG. In: Recht und Politik (RuP) 2007, S. 225-229.
  • Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und elterliches Aufenthaltsbestimmungsrecht. In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) 2007, S. 692–696
  • Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und Strafrecht. In: Der Gynäkologe 2006, S. 824–828.

Persönliche Berichte und Biografien

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  • Terre des Femmes (Hg.): Schnitt in die Seele – Weibliche Genitalverstümmelung – eine fundamentale Menschenrechtsverletzung. Mabuse-Verl., Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-935964-28-5

Einzelnachweise

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  1. Changing a harmful convention: Female Genital Mutilation/Cutting, UNICEF
  2. Formen und Häufigkeit der Verstümmelung weibl. Genitalien in Afrika, amnesty-frauen.de
  3. a b Unicef Schweiz: Fact-Sheet über Mädchenbeschneidung
  4. Biblisch-historisches Handwörterbuch, 2005 Directmedia Publishing, ISBN 978-3-89853-496-3 (CD-ROM), S. 908 (vgl. BHH Bd. 1, S. 224-225)
  5. Bosworth/van Donzel: The encyclopedia of Islam. S. 20
  6. TARGET: Islam ächtet Mädchenverstümmelung (Bericht über eine Islamkonferenz zur Beschneidung), 24. November 2006
  7. a b c d Richard A. Shweder: 'What about female genital mutilation?' and why understanding culture matters in the first place.
  8. Marion A. Hulverscheidt (2007): Weibliche Genitalverstümmelung und die "Hottentottenschürze": Ein medizinhistorischer Diskurs des 19. Jahrhunderts, Journal-Ethnologie.de Ausgabe 3|2007 (ISSN 1613-4945) m. w. N.
  9. AP: Egyptian man forces his wife to be circumcised, Khaleej Times, 1. September 2007
  10. Weibliche Genitalverstümmelung schädlich für Mütter und Babys - WHO-Studie zum erhöhten Risiko für Babies, The Lancet, 2. Juni 2006
  11. Gruber, Kulik, Binder: Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung, Oktober 2005, S. 39. Siehe auch Bundestagsdrucksache 16/1391, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP vom 8. Mai 2006, zur Thema "Schutz von Frauen und Mädchen vor der Verstümmelung weiblicher Genitalien", S. 3
  12. Afrikaportal: Ende der weiblichen Beschneidung in Benin, April 2005
  13. Der Spiegel: Eritrea verbietet Beschneidung von Frauen, 5. April 2007
  14. BBC News: S Leone bans child brides not FGM, 8. Juni 2007
  15. .Bundestagsdrucksache 16/1391, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP vom 8. Mai 2006, zur Thema "Schutz von Frauen und Mädchen vor der Verstümmelung weiblicher Genitalien", S. 3
  16. Siehe: Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, Kommentar, 25. Auflage, München 2004 (ISBN 3-406-52295-5), § 78 Rn. 6: für die Möglichkeit einer Strafbarkeit nach § 266 StGB: Bundestagsdrucksache 16/1391, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP vom 8. Mai 2006 zur Thema "Schutz von Frauen und Mädchen vor der Verstümmelung weiblicher Genitalien", S. 3; ablehnend allerdings: Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und Strafrecht. In: Der Gynäkologe 2006, S. 824 (825) [Wüsternberg geht jedoch auf das Merkmal der 'dauernden Entstellung' nicht ein: vgl. hierzu BGHSt 17, 161, 163 )
  17. Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, Kommentar, 25. Auflage, München 2004 (ISBN 3-406-52295-5), § 78 Rn. 6:
  18. Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und Strafrecht. In: Der Gynäkologe 2006, S. 824 (827)
  19. Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und Strafrecht. In: Der Gynäkologe 2006, S. 824 (827)
  20. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2004, Aktenzeichen XII ZB 166/03
  21. Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und Strafrecht. In: Der Gynäkologe 2006, S. 824 (827)
  22. IRIN (Integrated Regional Information Networks) News: Senegal: FGM continues 10 years after villagers claim to abandon it, 10. August 2007
  23. afrol News: Somaliland now centre for illegal female cutting, 26. Juni 2007
  24. Kath.net: Genitalverstümmelungen auch in Europa, 18. Februar 2007
  25. a b Jo-Ann Goodwin, David Jones: The unspeakable practice of female circumcision that's destroying young women's lives in Britain, Daily Mail, 3. Januar 2008
  26. Anklage wegen Mädchenbeschneidung im Oberland, Tages-Anzeiger Online, 16. November 2007
  27. NZZ: In der Gewalt der Tradition, 11. Dezember 2006
  28. Ärzte Zeitung/dpa: Geistliche in Somalia erlassen Fatwa gegen Verstümmelung, 2. November 2005
  29. „Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? In Kairo beschließen islamische Gelehrte ein Verbot“, NZZ, 24. November 2006
  30. „Islam-Gelehrte ächten Mädchenbeschneidung“, Netzeitung, 27. November 2006
  31. Nelson CP, Dunn R, Wan J, Wei JT. The increasing incidence of newborn circumcision: data from the nationwide inpatient sample. J Urol. 2005;173 :978 –981
  32. Edgerton, Robert B. (1989). Mau Mau: An African Crucible. New York: The Free Press
  33. Hosken, Fran (1994) The Hosken Report: Genital and Sexual Mutilation of Females. Lexington, MA: Women’s International Network News.
  34. Obermeyer, Carla M (1999) Female Genital Surgeries: The Known, the Unknown and the Unknowable. Medical Anthropology Quarterly 13(1):79–106
  35. Obermeyer, Carla M (2003) The Health Consequences of Female Circumcision: Science, Advocacy, and Standards of Evidence. Medical Anthropology Quarterly 17(3):394–412
  36. Obermeyer, Carla M (2005) The consequences of female circumcision for health and sexuality: An update on the evidence. Culture, Health & Sexuality, September–October 2005; 7(5): 443–461
  37. Morison, Linda, Scherf, Caroline, Ekpo, Gloria, Pain, Katie, West, Beryl, Coleman, Roseland, and Walraven, Gijs (2001). “The Long-Term Reproductive Health Consequences of Female Genital Cutting in Rural Gambia: A Community-Based Survey”. Tropical Medicine
  38. Pardo J et al. (2006): Laser labioplasty of labia minora. International Journal of Gynecology & Obstetrics, 93: 38–43 PMID 16530764
  39. Gress S. (2007): Aesthetic and functional corrections of the female genital area. Gynakol Geburtshilfliche Rundschau, 47: 23–32 PMID 17283434
  40. Cho HY et al.(2000): A new method for aesthetic reduction of labia minora (the deepithelialized reduction of labioplasty). Plastic and Reconstructive Surgery 105: 419–422 PMID 10627011
  41. Time for rethink on the clitoris - BBC
  42. Lucrezia Catania, MD et al. (2007) Pleasure and Orgasm in Women with Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C), The Journal of Sexual Medicine, Volume 4 Issue 6 Page 1666-1678,
  43. Johnsdotter, S. and Essen, B. (2004) Sexual health among young Somali women in Sweden: living with conflicting culturally determined sexual ideologies.
  44. Shweder,Richard A. (2003), When Cultures Collide: Which Rights? Whose Tradition of Values? A Critique of the Global Anti-FGM Campaign. Originally prepared for Joint Princeton University/Central European University Conference on “Universalism and Local Knowledge in Human Rights” (October 24-25, 2003), Princeton, New Jersey

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