Benutzer:Unimog404/MB NK Bauwerke

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Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, in welcher Form klassifizierende Begriffe bei der Lemma-Formulierung von Bauwerks-Artikeln dem Namen hinzugefügt werden.

Initiatoren und Unterstützer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Initiatoren
Unterstützer

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Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktueller Zustand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

WP:NK#Bauwerke gelten für viele Artikel, welche Sachverhalte aus unterschiedlichsten Bereichen behandeln. Bei dem hauptsächlich im Artikel behandelten Sachverhalt handelt es sich zuweilen nicht primär um Themen der Architektur, sondern um ein sehr weites Spektrum von Befestigungsanlagen über Denkmäler, Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen, Kirchen, Verkehrsbauwerke, Friedhöfe, Kraftwerke, Parks und natürlich auch architektonisch bedeutsame Gebäude. Als Lemma sollte, wo vorhanden, möglich und eindeutig der offizielle/amtliche Name des Bauwerks verwendet werden.

Die Namen einiger Bauwerke enthalten bereits klassifizierende Zusätze wie "Straße", "Platz", "Turm" in der jeweilgen Landessprache (Beispiele: „Main Street“, „Hauptstraße“, „Rathausplatz“, „Empire State Building“, „Messeturm“). In diesem Fall sind diese Bestandteil des Namens und sollten unverändert in das Lemma übernommen werden. Dies ist in der Regel bei Straßen, Plätzen und einzelnen Gebäuden der Fall.

In einigen Bereichen enthalten allerdings die offiziellen/amtlichen Namen von Bauwerken meist keine klassifizierende Zusätze. Dies ist vermehrt bei öffentlichen Sachen und Bauwerken die zur Infrastruktur einer Stadt oder Region gezählt werden können der Fall. So enthalten die offiziellen/amtlichen Namen von Bahnhöfen[1], Flugplätzen[2], Häfen[3], Kraftwerken[4] etc. in der Regel keine klassifzizierenden Begriffe wie "Bahnhof", "Flughafen" oder "Hafen" und sind häufig gleichlautend zu der Namensgebenden Stadt oder Gemeinde. In diesem Fall ist es im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten die Klassifizierung in Deutsch dem Namen Voranzustellen. (Beispiele: U-Bahnhof Kobylisy, Flughafen Palma de Mallorca, Kernkraftwerk Three Mile Island, Hafen Rotterdam). Dies wird auch von den aktuellen Namenskonventionen für Bahnhöfe und Flugplätze so vorgesehen und ist seit Jahren gängige Praxis[5] in den meisten Sprachversionen der Wikipedia[6].

Dieses Vorgehen zur Lemma-Formulierung ist konform zu WP:NK#Artikeltitel und Klammerzusatz da diejenige Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist und WP:NK#Prinzipien und Systematik der Klammerzusätze da versucht wird die Einmaligkeit des Artikeltitels ohne Verwendung eines Klammerzusatzes anzustreben.

Problembeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die aktuelle Formulierung der NK Bauwerke trifft keine eindeutige Festlegung, ob in Fällen von Namen ohne Klassifizierung ein Klammerlemma Name (Klassifizierung) oder ein Lemma aus Klassifizierung Name gewählt werden sollte (Beispiele Antalya (Flughafen) oder Flughafen Antalya), zudem ist strittig ob die klassifizierenden Zusätze in diesem Fall in jeweiliger Landessprache oder auf Deutsch gewählt werden sollten (Beispiel Flughafen Antalya oder Antalya Havalimanı).

Für einige Bauwerksklassen wie Bahnhöfe oder Flugplätze gibt es ergänzende Namenskonventionen, die jedoch nicht von allen respektiert werden. Eine monatelange Diskussion um die Namenskonvention Flugplätze zeigt, dass hier kein Konsens durch Diskussion erziehlt werden konnte. Es ist anzunehmen, dass in dem Zusammenhang vorgenommene Verschiebungen von Artikeln in die eine oder andere Richtung erst enden, wenn das Vorgehen zur Lemma-Formulierung durch ein Meinungsbild geklärt wurde.

Vorschlag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Option A[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ändern der bestehenden Formulierung:

"Nur bei auftretenden Mehrdeutigkeiten wird ein Unterscheidungsmerkmal in einem Klammerzusatz am Ende des Lemmas angehängt, beispielsweise Regierung von Oberbayern (Gebäude) im Gegensatz zur Institution Regierung von Oberbayern (Behörde)."

in:

Bei Mehrdeutigkeiten wird dem Namen ein klassifizierender Homonymzusatz in Deutsch vorangestellt (z.B. Kernkraftwerk Cattenom, Flughafen Antalya) und/oder ein weiteres Unterscheidungsmerkmal in einem Klammerzusatz am Ende des Lemmas angehängt. Enthält die Mehrheit der Lemmata einer Bauwerksklasse einen klassifizierenden Begriff (Beispielsweise Kraftwerke, Flughäfen), sollten möglichst alle Lemmata dieser Bauwerksklasse einen solchen Begriff enthalten.

Erläuterungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der zweite Satz bzgl. der Mehrheit der Lemmata mit klassifizierenden Begriff soll eine möglichst einheitlich Benennung innerhalb einer Bauwerksklasse ermöglichen. Wenn beispielsweise viele Lemmata zu Kraftwerken oder Flughäfen wegen Mehrdeutigkeit einen klassifizierenden Begriff enthalten, sollte ein solcher auch bei Eindeutigkeit des Lemmas hinzugefügt werden. Beispielsweise wäre beim Kernkraftwerk Fukushima Daiichi auch das Lemma Fukushima Daiichi bereits eindeutig, da eine Verwechslung mit der gleichnamigen Stadt oder Päfektur bereits durch den Zusatz "Daiichi" ausgeschlossen ist. Allerdings wäre das Lemma damit eine Ausnahme innerhalb der Artikel zu Krenkraftwerken und sollte daher aus Gründen der Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit ebenfalls mit einem klassifizierdenden Zusatz versehen werden. Wohingegen das Lemma "Köln/Bonn" Mehrdeutig ist und sowohl für die Region, den Flughafen oder die Sparkasse stehen könnte und daher mit einem Homonymzusatz versehen werden sollte.

Das Beispiel Regierung von Oberbayern (Gebäude) sollte entfallen, da dieses als ungeeingnet erscheint. Die im Artikel verlinkte Webseite [1] der Regierung von Oberbayern bezeichnet es als "Das Gebäude der Regierung von Oberbayern", ebenso die Münchner Denkmalliste [2]. Daher könnte z.B. im Sinne von Klammervermeidung "Gebäude der Regierung von Oberbayern" ebenfalls als eindeutiges und dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechendes Lemma gewählt werden.

Weitere Details wie Umgang mit Sonderfällen, Quellensammlungen, Spezifika und Hilfestellungen bzgl. einzelner Bauwerksklassen können bei Bedarf durch die jeweiligen WikiProjekte erläutert werden. Wobei bzgl. Quelle des offiziellen/amtlichen Namen WP:Belege beachtet werden sollte. Insbeseondere sollten z.B. Standardwerken und amtlichen Veröffentlichen die für das Fachgebiet des jeweiligen Lemmas relevant sind, gegenüber beispielsweise Betreiberwebsites (die ggf. abweichende Eigennamen verwenden) bevorzugt werden. Bei abweichenden Eigennamen sollte eine WP:Weiterleitung angelegt werden. (Beispiel: Flughafen Memmingen bzw. Allgäu Airport).

Da der offizielle/amtliche Name (Vergeben z.B. in Zuge der Widmung) immer in der jeweiligen Landessprache gehalten ist, kann die Formulierung gleichlautend sowohl für den Deutschen Sprachraum als auch Anderssprachige Gebiete gelten.

Der Bezug auf den letzten offiziellen/amtlichen Namen soll zum einen bzgl. Gebieten, die im Lauf der Geschichte öfter den Besitzer gewechselt haben ausdrücken, dass der letzte Name gültig ist, ebenso sollte bei Namensänderungen immer der aktuellste Name eines Bauwerks im Lemma verwendet werden, als auch dass bei ehemaligen oder umgenutzten Bauwerken der Name (und ggf. klassifizierende Zusatz) verwendet werden soll der dem im Artikel behandelten Sachverhalt am besten entsprich (vgl. z.B. Kernkraftwerk Kalkar und Wunderland Kalkar oder Flughafen Berlin-Tempelhof vs. Tempelhofer Park).

Ein für die Lemmatisierung vorangestellter klassifizierender Zusatz wird dadurch nicht Namensbestandteil sondern dient nur zur Formulierung eines eindeutigen und verständlichen Lemmas. Sollte bereits ein klassifizierender Begriff Namensbestandteil sein (Unabhängig von seiner Sprache), soll kein weiterer klassifizierender Begriff in Deutsch vorangestellt werden. (Beispiel: Main Street, Messeturm, Berlin Hauptbahnhof, Leipzig-Altenburg Airport und nicht Bahnhof Berlin Hauptbahnhof oder Flughafen Leipzig-Altenburg Airport)

Der klassifizierende Zusatz sollte allgemeinverständlich gehalten werden. (z.B. Flugplatz Hamburg-Finkenwerder nicht Sonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder)

Andere Regelungen wie Beispielsweise die Verwendung von Exonymen (deutschsprachige Namen) oder zur Transkription gelten unverändert. Bei Exonymen ist allerdings zu beachten dass sich diese immer nur auf den Namen (und nicht auf das Lemma incl. klassifizierendem Zusatz) beziehen.

Pro[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Schreibt nur ohnehin bereits gängige Praxis der Lemmawahl fest (Daher auch keine Massenverschiebungen zu befürchten)
  • Ermöglicht dass spezial Namenskonventionen (z.B. Flugplätze) vereinfacht werden können.
  • Beendet in einigen Bereichen immer wieder aufkommende Verschiebungen in die eine oder andere Richtung

Kontra[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Entspricht nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch des jeweiligen Landes
  • offizieller/amtlicher Name muss nicht immer der bekannteste Name sein (offizieller/amtlicher wird allerdings bereits jetzt durch WP:NK#Bauwerke präfferiert)

Option B[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ändern der bestehenden Formulierung:

"Nur bei auftretenden Mehrdeutigkeiten wird ein Unterscheidungsmerkmal in einem Klammerzusatz am Ende des Lemmas angehängt, beispielsweise Regierung von Oberbayern (Gebäude) im Gegensatz zur Institution Regierung von Oberbayern (Behörde)."

in:

Bei Mehrdeutigkeiten wird dem Namen ein klassifizierender Klammerzusatz in Deutsch am Ende des Lemmas angehängt (z.B. Cattenom (Kernkraftwerk), Antalya (Flughafen)). Enthält die Mehrheit der Lemmata einer Bauwerksklasse einen klassifizierenden Klammerzusatz (Beispielsweise Kraftwerke, Flughäfen), sollten möglichst alle Lemmata dieser Bauwerksklasse einen solchen Zusatz erhalten.

Erläuterungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe oben.

Pro[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Beendet in einigen Bereichen immer wieder aufkommende Verschiebungen in die eine oder andere Richtung

Kontra[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ist im deutschen Sprachraum nicht gebräuchlich
  • Entspricht nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch des jeweiligen Landes
  • Da nicht gängige Praxis sind Verschiebungen zu erwarten
  • offizieller/amtlicher Name muss nicht immer der bekannteste Name sein (offizieller/amtlicher wird allerdings bereits jetzt durch WP:NK#Bauwerke präfferiert)

Option C[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ändern der bestehenden Formulierung:

"Nur bei auftretenden Mehrdeutigkeiten wird ein Unterscheidungsmerkmal in einem Klammerzusatz am Ende des Lemmas angehängt, beispielsweise Regierung von Oberbayern (Gebäude) im Gegensatz zur Institution Regierung von Oberbayern (Behörde)."

in:

Bei Mehrdeutigkeiten wird dem Namen ein klassifizierender Homonymzusatz in der jeweiligen Landessprache hinzugefügt (z.B. Centrale nucléaire de Cattenom, Antalya Havalimanı) und/oder ein weiteres Unterscheidungsmerkmal in einem Klammerzusatz am Ende des Lemmas angehängt. Enthält die Mehrheit der Lemmata einer Bauwerksklasse einen klassifizierenden Begriff (Beispielsweise Kraftwerke, Flughäfen), sollten möglichst alle Lemmata dieser Bauwerksklasse einen solchen Begriff in Landessprache enthalten.

Erläuterungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In vielen Quellen werden nur verkürzte Darstellungen der Namen veröfentlicht die keine Klassifizierung enthalten. Der Eigenname eines Bauwerks setzt sich fast ausnahmslos aus Bauwerkstyp und Benenner in Landessprache zusammen. Sollte in Quellen der Name keine Klassifizierung enthalten oder die Klassifizierung nicht in Landessprache gehalten sein, soll diese daher dem Lemma in der jeweiligen Landessprache hinzugefügt werden.

Die Formulierung hinzugefügt soll ausdrücken, dass der Zusatz je nach Landesspache in der allgemein üblichen Form hinzugefügt werden sollte. In Englisch, Norwegisch oder Isländisch wird diese z.B. gewöhnlich hinten angehängt ("London Heathrow Airport", "London Heathrow lufthavn", "London Heathrow-flugvöllur") in Beisplsweise Italienisch oder Tschechisch hingegen vorne ("Aeroporto di Londra-Heathrow", "Letiště London Heathrow"). Zudem findet in einigen Sprachen noch eine Deklination statt.

Deutschsprachige Klassifizierungen oder Exonyme sollten nur unter Berücksichtigung der WP:NK#Hinweise zur Verwendung der Häufigkeitsklassen in Bezug auf das komplette Lemma (ohne Klammerzusatz) im Lemma verwendet werden.

Pro[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Entspricht dem allgemeinen Sprachgebrauch des jeweiligen Landes
  • Beendet in einigen Bereichen immer wieder aufkommende Verschiebungen in die eine oder andere Richtung

Kontra[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Entspricht nicht dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch
  • Da nicht gängige Praxis sind Verschiebungen zu erwarten

Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hier einige Beispiele wie sich die unterschiedlichen Optionen sich auf die jeweiligen Lemmata auswirken würden:

Option A Option B Option C
Flughafen München München (Flughafen) Flughafen München
Flughafen Antalya Antalya (Flughafen) Antalya Havalimanı
Kernkraftwerk Bohunice Bohunice (Kernkraftwerk) Atómové elektrárne Bohunice
Hafen Rotterdam Rotterdam (Hafen) Haven van Rotterdam
Umspannwerk Hradec Hradec (Umspannwerk) Rozvodna Hradec u Kadaně
U-Bahnhof Kobylisy Kobylisy (U-Bahnhof) stanice metra Kobylisy
Wiederaufarbeitungsanlage La Hague La Hague (Wiederaufarbeitungsanlage) Usine de retraitement de la Hague
Sendemast Konstantynów Konstantynów (Sendemast) Maszt radiowy w Konstantynowie
Wasserkeilhebewerk Montech Montech (Wasserkeilhebewerk) Pente d'eau de Montech
Schloss Versailles Versailles (Schloss) Château de Versailles
Pumpwerk De Cruquius De Cruquius (Pumpwerk) Gemaal De Cruquius

Auswertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung stehen drei Vorschläge. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat eine Stimme. Der Vorschlag auf den die meisten Stimmen entfallen (einfache Mehrheit) gilt als angenommen.

Abstimmung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Formale Gültigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ich nehme das Meinungsbild an[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ich lehne das Meinungsbild ab[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Enthaltung bezüglich der Annahme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Inhaltliche Abstimmung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ich bin für das Einfügen der Formulierung Option A[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ich bin für das Einfügen der Formulierung Option B[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ich bin für das Einfügen der Formulierung Option C[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergebnis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diskussion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

zur Diskussionsseite

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hinweis: Die in den Einzelnachweisen behandelten Beispiele sind willkürlich gewählt. Dass klassifizierenden Begriffe nicht immer Namensbestandteil sind, kann auch auf mehsprachigen Websites der jeweiligen Flughäfen, Häfen etc. oder in mehrsprachig verfügbaren Verordnungen und Gesetzen (z.B. EUR-Lex, Luftfahrthandbücher oder schweizerische Gesetze/Verordnungen) in enstprechender Fachliteratur, Medien oder Suchmaschinen für selbst gewählte Beispiele verifiziert werden. Hier werden in den entsprechenden Fällen die Klassifizierungen ebenfalls unabhänig von der jeweiligen Landessprache in Deutsch (bzw. der Veröffentlichungssprache) gehalten oder weggelassen. (Hier am Beispiel London Heathrow: andere Sprachversionen, amtlicher Name, Deutsche Website, Spanische Website, Süddeutsche, FAZ, nzz oder Literatur [3], [4], [5], [6] oder am Beispiel Schweizerische Kernenergiehaftpflichtverordnung [7], [8], [9])

  1. Bahnhofskategorieliste 2014. (pdf) In: deutschebahn.com. DB Station&Service AG, 24. Oktober 2013, abgerufen am 24. Oktober 2014.
  2. The UK Integrated Aeronautical Information Package (IAIP). London Heathrow - EGLL. In: nats-uk.ead-it.com. Civil Aviation Authority, abgerufen am 24. Oktober 2014 (englisch).
  3. Seeschifffahrt. (pdf) Fachserie 8 Reihe 5. In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, 5. Mai 2014, S. 37, abgerufen am 24. Oktober 2014.
  4. Nuclear Power Reactors in the World. (pdf) In: pub.iaea.org. Internationale Atomenergie-Organisation, Mai 2011, abgerufen am 24. Oktober 2014 (englisch).
  5. Siehe beispielsweise Kategorie:Kernkraftwerk in Europa
  6. Wikidata. Sprachversionen des Artikels Flughafen Frankfurt am Main. In: wikidata.org. Abgerufen am 24. Oktober 2014.