Benutzer Diskussion:Borowskyi

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von CamelBot in Abschnitt Hinweis zur deiner Verlinkung mit juristischem Bezug
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TdL

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Moin Kollege, nur ein kleiner Hinweis zu deinem letzten Edit-Kommentar: Die Zurücksetzung erfolgte ausdrücklich nicht aus fachlich-inhaltlichen Gründen (d.h. es ging nie um die inhaltliche Richtigkeit der Aussage, die ich gar nicht infrage gestellte habe), sondern weil solche Aussagen hier immer mit einer externen Quelle belegt werden müssen. Diese Vorsichtsmaßnahme ist u.a. deshalb erforderlich, weil wir die fachliche Kompetenz anonymer Konten nicht überprüfen können und deshalb auf die verwendeten Quellen vertrauen müssen. Darum habe ich deinen 2. Versuch mit Quelle auch freigegeben. Bevor du dich also über "irgendwelchen Freigabe-Spezialiasten" erregst oder gar wie angedroht auf externen Seiten über die Expertise anderer Wikipedianer spekulierst, solltest du dich vielleicht besser mit den hier üblichen Regeln und Usancen vertraut machen. Schönen Gruß --Uwe Rohwedder (Diskussion) 10:58, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Sehr geehrter Herr Rohwedder, schauen Sie sich doch bitte https://archive.ph/brxb2 an. Dort werden Sie sehen, dass die Satzungsaussage mit Quelle belegt ist. Und das haben Sie gelöscht! Meine weitere Anmerkung "Eine klare Aussage zur Rechtsstellung ist das grundsätzlich nicht. Da die TdL nicht in einem Register, z. B. Vereinsregister, eingetragen ist, kann dies nur bedeuten, dass sie als n. e. V. (nicht eingetragener Verein) am Rechtsverkehr teilnimmt." kann nicht belegt werden, denn ein n. e. V. ist nun mal nicht in einem Register verzeichnet. Aber: Es ist in der deutschen Rechtsordnung nicht möglich, dass z. B. Sie und ich (und vielleicht noch einige) eine Satzung erstellen, darin eine Fantasieinstitution benennen und festlegen, diese sei rechtsfähig (=> könne unter eigenem Namen klagen und verklagt werden) und wir dann meinen, diese Fantasieinstitution sei irgendetwas (aber kein n. e. V.). Genau das macht bis dato die TdL. Das Tollste war ja, dass mich ein Mitarbeiter der TdL anrief, mir alles mögliche vom Pferd erzählen wollte, mir dann der Hals schwoll und ich mir selbst untreu wurde (ich gelobte meiner Frau mal, nie mehr pro bono Hinweise an wohlbestallte Honoratioren, wie z. B. Finanzminister, die zudem Dr. jur. sind) und dem TdL-Mitarbeiter auf den Unsinn aufmerksam machte, dass man auf der TdL-Datenschutzseite das Folgende lesen konnte: "Die Geschäftsstelle der TdL als nicht eingetragener Verein unterhält ..." Hoppla, seit wann können Geschäftstellen n. e. V. sein? Toll! Und solch einen Unsinn auf einer Seite, für die solch noble Personen (siehe Vorstand) verantwortlich sind. nach meinem Hinweis war der Herr ruhig. Und was passierte? Man hat den Unsinn geändert und ... wie üblich, ich kenne das seit Jahren, man hat nicht den Anstand dem Hinweisgeber zumindest 5 Buchstaben zu spendieren (man kennt meine Rufnummer und meine Kanzleiseite!). Und solchen Unsinn wie gerade erwähnt, gibt es auf deutschen öffentlichen Websites (die ja alle vom Steuerzahler finanziert sind) zuhauf! Hätten Sie den ersten Teil, also den Satzungsteil gelassen und nur meine Anmerkung gelöscht, hätte ich nicht so sauer reagiert. M. E. sollte man darauf achten, dass bei allen Wkipedia-Einträgen zu irgendwelchen Institutionen, ganz besonders zu öffentlichen, ein Hinweis auf den Rechtsstatus eingefügt wird. Freundliche Grüße ... J. B. (ich bleibe mal bei dem Pseudonym, mit dem Hinweis auf die noch erst im werden begriffene Website online-kompetenz.. sollte es Ihnen nicht schwerfallen, festzustellen, wer ich bin) --Borowskyi (Diskussion) 11:39, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Noch ein Hinweis: Schauen Sie sich z. B. bitte mal den Wikipedia-Eintrag zur KMK an. Oh je, liest sich toll. Und: Ach ja, das Sekretariat ist eine Berliner Behörde. Alle Achtung. Aber was bedeutet das? Nichts anderes, als das das Sekretariat nicht rechtsfähig ist, somit also nicht als Diensteanbieter (§5 Abs. 1 Ziff. 1 TMG) auftreten darf! Na, dann schauen Sie mal auf die KMK-Impressumsseite. Ist doch klasse, oder? Und keinem der wohldotierten Angestellten/Beamten fällt das auf? Wo sind wir eigentlich? Sind wir auf dem Weg zu einer inkompetenten Bananenrepublik? Ist sorgfältige Aufgabenerledigung kein Wert an sich mehr? Grüße J. B. --Borowskyi (Diskussion) 11:50, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Nach der Logik dürfte keine Schule oder sonstige nichtrechtsfähige Behörde eine eigene Webseite betreiben, das erscheint mir immerhin fragwürdig. Ich bin allerdings kein IT-Rechtsexperte (sondern habe die TdL und KMK aus andersfachlichen Gründen auf meinem Radar) und verweise dich mit deinem Anliegen an die WP:Redaktion Recht, die Kollegen dort können dir sicher besser weiterhelfen als ich. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 12:10, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
"dürfte keine Schule oder sonstige nichtrechtsfähige Behörde eine eigene Webseite betreiben" "erscheint mir immerhin fragwürdig." Sehr geehrter Herr Historiker, einfach kritisch nachdenken und lesen => § 5 Abs. 1 Ziff. 1!
Nichtrechtsfähige Einrichtungen dürfen Websites haben, aber: Der zutreffende Rechtsräger muss eingetragen werden! Schauen Sie sich mal diverse Landeswebsites des Freistaates Sachsen an. Bis auf ganz wenige Ausnahmen, bei denen man es wohl vergessen hat, werden Sie überall sehen: Freistaat Sachsen ... KdöR ... Ministerpräsident. Und dann schauen Sie sich mal HH- u. viele andere Bundesland-Seiten, sogar RLP, wio die oberste Dame Juristin ist: Man ist anscheinend - nach dem, wie man sich auf den Websites präsentiert - rechtlich auf Hilfsschulniveau. Ich benötige keine Hilfe von WP-Recht-Kollegen, ich habe selbst einen nicht kleinen juristischen Hintergrund, weswegen ich so vermessen bin, zu behaupten, die WP-Recht-Kollegen werden auf dem Gebiet "zu beachtende rechtliche Vorgaben bei Websites" nicht mehr als ich wissen; im zweifelsfall eher weniger. Ich bin - nur so nebenbei - in recht regem Kontakt mit Juristen von Landesmedienanstalten, Landesdatenschutzbeauftragten etc. Bisher haben alle Behörden und Unternehmen das angenommen, was ich Ihnen nahegelegt habe! Denn ich belege präzise! Das ist auch der Grund, weswegen ich beim ersten Lesen Ihrer ersten Antwort "mit einer externen Quelle belegt werden müssen" dachte: Hoppla, was soll der Quatsch. Hat da mal wieder jemand nicht korrekt gelesen, ich hatte ja belegt!!!! Und mit "den üblichen Regeln und Usancen vertraut machen", auch da: Was soll das? Sie werden m. E. nur sehr wenige treffen, die ebenso viel Wert wie ich auf Präszision in solchen Dinge legen. Soll ich Ihnen diverse m. E. peinliche Wikipedia-Klöpse nennen, die dem, was Sie postulieren, Hohn sprechen. Das ist ja auch mit ein Grund, weswegen es diverse Schulen gibt, die die Benutzung von Wikipedia als Quellen untersagt haben, weil grundsätzlich die Seriosität und Expertise von noch existierenden bzw. vormaligen Enzyklopädien (Britannica, Brockhaus) nicht gegeben ist, siehe - pardon, wenn ich Ihnen zu nahe trete - solche m. E. unqualifizierten Löschungen wie die Ihre, denn nochmals: Die Satzungspassage war mit Verweis auf die Satzung belegt! Und der erst, war eigentlich nur eine kritische Anmwekung oder man könnte auch sagen, eine Aufforderung zum eigenen kritischen Denken, denn welchen Rechtsstatus könnte ein privates Fantasiegebilde, das sich in seiner Satzung als rechtsfähig erklärt, nach unserer Rechtsordnung haben, wenn dieses Gebilde in keinem Register eingetragen ist? Das kann nur GbR und n. e. V. sein, aber bei diesen ist ein Passus wie derjenige der TdL nicht erforderlich. Die Rechtsfähigkeit der beiden wurde von der Rechtssprechung "entwickelt". Alle anderen Konstrukte beruhen auf Gesetzen/Verordnungen etc. Etwas spezielles gibt es für die TdL nicht (das war mein Ansatzpunkt der Recherche). Und Sie meinte, mal locker streichen zu können, wegten angeblicher Nichtübereinstimmung mit Usancen ...? Hoppla. Als Historiker werden Sie sicherlich kompetent sein, aber sich anzumassen, etwas zu streichen, von dem man keine profunde Kenntnis hat und weil es nach Ihrer Ansicht angeblich irgendwelchen Usancen nicht entsprechen soll, erachte ich als leicht vermessen. das ist - pardon - genau das, was ich mit "irgendwelchen Freigabe-Spezialisten" gemeint habe. Mir sind solche Dinge schon einige Male passiert, nur habe ich in diesen Fällen nicht daran gedacht, dies ggf. zu publizieren, somit hat auch noch nie jemand zuvor sich mir ggü. zu erkken gegeben. Und wie Sie sehen, ich bin vorsichtig geworden: Wenn ich meine, ich sollte gewissen Wikipedia-Unsinn korrigieren, sichere ich meine Eintragsvorschläge in den beiden öffentlichen archiven, so dass ich ggf. jederzeit belegen kann, dass es m. E. keinen Grund für eine Löschung meines Vorschlags gab (den Beweis habe ich Ihnen bzgl. TdL geliefert!). Seien Sie in Zukunft bitte vorsichtiger bei Themen, bei denen Sie keine profunde Kenntnis haben. Das, was ich an Zeit "geopfert" habe, um Ihnen zu antworten und so ganz nebenbei etwas Nachhilfe in Sachen Rechtsfähigkeit etc. zu geben, steht in keinem vernünftigen Zusammenhang zu meiner ursprünglichen Absicht, etwas dazu beizutragen, dass ein bestimmter Wikipedia-Einträg auf Basis aller öffentlich zur Verfügung stehenden Fakten etwas präziser wird. Wenn ich mich also nach einem präzisen Eintrag anschließend mit einer m. E. merkwürdigen Antwort befassen muss/soll (na ja, zwingt mich keiner dazu), dann werde ich es zukünftig unterlassen, zu helfen, halbgare Wikipedia-Einträge etwas garer zu machen. So ganz falsch lag ich mit "angeblichen Freigabe-Spezialisten" m. E. wohl doch nicht, denn: Sie teilten mit, keine profunde Kenntnis bzgl. des betreffenden Themas zu haben, Ihnen erscheint etwas "fragwürdig", wiewohl sie vermutlich nicht 2 Min. investiert haben, um z. B. § 5 Abs 1 TMG zu lesen und - das meine ich, sollten keine Schwierigkeit für Sie sein - zu verstehen. Hätten Sie gelesen und verstanden, wäre Ihnen m. E. bewusst geworden, - logisch denken kann man m. E. als Historiker - dass das, was dieser J. B. mitteilt, Hand und Fuß hat, dass also nichtrechtsfähige Institutionen zwar Websites haben können, aber selbst nicht als Diensteanbieter im Impressum genannt werden dürfen. Nun denn, jetzt reicht's. - Grüße J. B. --Borowskyi (Diskussion) 13:57, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Sehr geehrter Borowskyi! Jeder hier in der Wikipedia befürwortet die Weiterentwicklung und Ergänzung der Artikel. Jeder Artikel sollte alle Facetten des Themas ausgewogen beschreiben, ordentlich geschrieben sein und auch nicht einzelne Teilaspekte unnötig breittreten. Bei der Diskussion Ihrer Beiträge geht hier nicht um irgendwelche Wikipedia-Usancen, sondern um eine ordentliche Arbeitsweise mit entsprechenden Belegen. Aussagen müssen direkt (zB über Hinweis auf die Website) belegt werden, indirekte Belege (zB nicht rechtsfähiger Verein, da nicht in das Vereinsregister eingetragen) sind unzulässige Theoriefindung. Das hat Uwe Rohwedder ganz korrekt festgestellt.
Zweitens: In der Wikipedia gibt es eine Versionsgeschichte, die auf jeder Seite oben verlinkt ist. Dort sind auch die Gründe für Änderungen vermerkt. Über diese Gründe brauchen Sie gar nicht spekulieren oder Ihre Inhalte anderswo archivieren.
Drittens: Ich darf Sie auch auffordern, angemessene Umgangsformen einzuhalten und von persönlichen Angriffen abzusehen. Mit solchen Angriffen werden Sie hier nicht weit kommen.
Viertens: Seitenlange Ausführungen, die nur spärlich das Thema betreffen, wird niemand lesen. Da brauchen Sie nicht zu wegen der Zeit zu jammern, die Sie geopfert haben, um das zu schreiben. --Taste1at (Diskussion) 19:15, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
+1. Bitte mal hier lesen und Ball ganz flach halten. Beleidigungen gegenüber den Helfern sind absolut unangebracht und können zur Sperrung deines Benutzerkontos führen. --Opihuck 20:26, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Sehr geehrter Taste1at, ich habe gerade herzhaft gelacht: "unzulässige Theoriefindung", köstlich. Aber damit auch Sie vielleicht etwas über die politisch-rechtliche Realität hinzulernen, gebe ich Ihnen ein Beispiel: Schauen Sie doch mal auf der SPD-Wikipedia-Seite nach, ob Sie dort etwas zur Rechtsform/-Stellung finden. Dazu gibt es nichts und die SPD, wie auch einige andere Parteien (CDU, Grüne) vermeiden es, - wiewohl sie es gem. §5 TMG müssten (dieses Gesetz wurde von diesen Parteien beschlossen!), klipp und klar zu benennen, dass sie letztlich n. e. V. sind. Bei vielen Gewerkschaften ist es ähnlich. Parteien sind lt. §2 PartG "Vereinigungen von Bürgern ..." und gem. § 3 PartG sind sie rechtsfähig, können "unter eigenem Namen klagen und verklagt werden". Eine Aussage zur Rechtsform ist damit nicht verbunden. Parteien, die nicht wie die FDP und CSU e. V. sind, müssten gem. § 5 TMG und § 18 Abs. 1 MStV ihre Rechtsform angeben. Wenn ich jetzt hingegehen würde und würde bei SPD, CDU, Grünen in den Wikipedia-Einträgen das hinzufügen, was juristisches Allgemeinwissen ist, dass diese Parteien also n. e. V. sind, würde das - pardon - ich kann es nicht lassen, von Wikipedia-Freigabe-Spezialisten gelöscht, u. U. mit dem Hinweis "unzulässige Theoriefindung". Toll, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Köstlich auch: "Seitenlange Ausführungen, die nur spärlich das Thema betreffen". Ich lerne gerne dazu und bin offen für fundierte Argumente. Inwiefern betreffen meine Ausführungen das Thema (weshalb haben Sie nicht benannt, welches Thema Sie meinen?) nur spärlich?
"Wikipedia bildet bekanntes Wissen ab. ... Aussagen, die nur auf persönlichen Erkenntnissen von Wikipedia-Autoren basieren, gehören nicht in die Artikel." Wie wahr!
Bitte legen Sie mir dar, was für Sie hinsichtlich SPD, CDU, Grüne bekanntes Wissen bzgl. deren Rechtsstatus ist. Man muss sehr lange suchen, bis man z. B. bei manchen Landesverbänden, die z. B. als e. V. agieren, in den Satzungen bzgl. der Untergliederungen Regelungen findet, die z. B. besagen: n. e. V. oder nicht rechtsfähig. In den Hauptsatzungen der genannten Bundesparteien finden Sie nichts! Das geht soweit, dass mich schon Geschäftsführer von Landesgliederungen der Senioren- und/oder Frauenunion gebeten haben, ich möge sie informieren, wenn ich via der Bundesjustiziariate Informationen über den Rechtsstatus der erwähnten Gliederungen erhalten würde; ihnen selbst sei das bis heute noch nicht möglich gewesen.
Oder: Bundesgerichte, Verfassungsgericht, Bundestag, Bundespräsidialamt. Sind diese Einrichtungen etwa alle selbst rechtsfähig? Wenn Sie dazu auf "bekanntes Wissen" zurückgreifen möchten, müssten Sie sich u. a. mit dem Rechtsträgerprinzip und/oder Behördenprinzip beschäftigen. Aus den Webseiten der genannten Institutionen erfahren Sie nichts (wiewohl das angegeben sein müsste!). Landtag des Freistaats Bayern ... Laut Website Verfassungsorgan. Toll! Sie und anscheinend manch andere würden das wohl - so verstehen ich Ihren Theoriefindungshinweis" - als "bekanntes Wissen" gelten lassen. Oder könnte man sagen: sich damit zufrieden geben? Aber verfassungsorgan ist kein Rechtsstatur! Tatsächlich ist der Rechtsträger des bayrischen Landtags der Freistaat Bayern (KdöR). Das erfährt man jedoch nur, wenn man mit Eingeweihten (z. B. Juristen des Landtages) spricht. Anscheinend meint die bayrische Landesregierung, wie auch viele andere Landesregierungen, wie auch die Bundesregierung, sich nicht um die auch für sie geltenden Website-Gesetze bezüglich der klaren Rechtsträgerbenennung dieser Instituitionen kümmern zu müssen. Toll! Würde ich hingehen und bei den Wikipedia-Einträgen entsprechende Hinweise einfügen ... o je ... "unzulässige Theoriefindung" würden vermutlich einige oder gar alle "Spezialisten" befinden.
Ich bin zuversichtlich, dass bzgl. der erwähnten Schwachstellen auf den Websites der erwähnten Institutionen sich in nicht allzu ferner Zukunft etwas ändern wird, und das nicht, weil die betreffenden Rechtsträöger das aus freien Stücken oder eigener Erkenntnis tun werden, sondern weil sie es aufgrund externer Anlässe tun müssen. Und dann auf einmal könnten vermutlich all die zugehörigen Wikipedia-Seiten, bei denen bis heute zu der Frage der Rechtsstellung wegen vermutlich angeblicher "Theoriefindung" keine Hinweise vorhanden sind, solche eingefügt werden. Aber rechtlich faktisch ändern wird ggü. der heutigen rechtlichen Situation sich letztlich nichts, außer dass man dann auf Wikipedia z. B. auf die Impressumseite einer solchen Institution verweisen kann (juchhe), was man heute, weil dort Nichtzutreffendes publiziert ist, nicht kann. Und würde man schon jetzt auf den rechtlich unsauberen Zustand der Impressunsseiten der genannten Institutionen und darauf, wie es sein müsste auf Wikipedia hinweisen, o je ... "unzulässige Theoriefindung". Köstlich! Zutreffender wäre: Jammerschade, dass Freigabespezialisten meinen, - so sehe ich das -, objektive, rechtliche Informationen mit Hinweis auf angebliche "unzulässige Theoriefindung" verhindern zu müssen/zu können.
Sie bestätigen für mich das, was ich seit langem als größte Schwache von Wikipedia erachte. Mit "solchen" Freigabe-Spezialisten wird es nie gelingen, dass Wikipedia auch nur annähernd als seriöse, verlässliche Informationsquelle angesehen werden kann. Ach ja, war das jetzt für Sie zuviel spärlicher Text, gar ohne inhaltlichen Tiefgang, den Sie und andere nicht lesen werden? Sollte dies zutreffen, könnte man daraus etwas über Sie mutmaßen.
Gehaben Sie sich wohl J. B. --109.250.90.25 21:01, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Was du hier schreibst, ist völlig unbrauchbar. Niemand aus dem Portal:Recht zweifelt inzwischen an, dass die TDL ein nicht-rechtsfähiger Verein ist. Das ergibt sich aus dem Impressum, das du leider - statt es selbst im Artikel als Fußnote einzupflegen - erst viel später in der völlig grundlos eskalierenden Diskussion eingebracht hast. Der Beleg hätte schon viel früher in den Artikel eingepflegt werden können und gut ist. Deine Ausführungen à la "kann dies nur bedeuten ..." sind Spekulation und gehören nicht in eine Enzyklopädie. Zitiere das Impressum als Beleg, schreib, die TDL ist ein nicht-rechtsfähiger Verein und höre mit deinem grauenvollen Gutachtenstil auf. Wir wollen hier nicht Meinungen, Ansichten und Glaubensbekundungen hören, wir wollen Fakten sehen. Es geht nicht um den Inhalt deines Beitrags, es geht allein um deine unprofessionelle, unenzyklopädische Schreibweise. Es wäre gut, wenn du das jetzt einsehen würdest. Und es wäre gut, dich wegen deiner aufbrausenden, teilweise beleidigenden Art bei allen anderen zu entschuldigen. --Opihuck 21:31, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Ach wie köstlich, danke, werte/r Opihuck, dass Sie mir ein solch herzhaftes Lachen bescheren. "Niemand ... zweifelt inzwischen an, dass die TDL ein nicht-rechtsfähiger Verein ist. Das ergibt sich aus dem Impressum, das du leider ..." Ach wie nett! "Inzwischen" - Interessant! "das ergibt sich ..." Ach ja, wirklich? Seit wann ergibt sich das tatsächlich? Schauen Sie sich das Folgende an: https://archive.ph/Uche4 - Das war der Stand des Impressums am 18.08.23. Wäre das verzeichnet gewesen, was Sie meinen, ich unnötigerweise vorenthalten (oder gar übersehen) haben würde, wäre meine Wikipedia-Änderung mit Verweis auf die Satzung völlig unnötig und unsinnig gewesen! Und ich hätte unnötig Zeit verplempert! Auch indem ich telefonisch versucht habe, via TdL zu erfahren, was Stand der Dinge sei. Das man jetzt, nachdem ich mit drei TdL-Mitarbeitern gesprochen habe und zwei mich zurückgerufen haben, wobei ich einen auf die Schwachpunkte hingeweisen habe, dass man also danach erst n. e. V. ins Impressum eingetragen hat, geht nur auf meine Initiative zurück! Bitte weisen Sie mir konkret nach, inwiefern ich aufbrausend und persönlich beleidigend geschrieben haben sollte. Und entschuldigen soll ich mich. Toll! Wofür? Dafür, dass die TdL durch meine Initiative endlich in ihrem Impressum das eingefügt hat, was von Beginn der Website an dort hätte angegeben sein müssen. Die TdL (und damit in gewissem Sinn auch Sie und all die anderen Wikipedia-Spezialisten) müssten mir eigentlich dankbar sein, dass ich für die TdL-n-e-V-Klarstellung gesorgt habe. Und gut ist. Aber - pardon - dass ich dies zum Schluss erwähne: Auch Ihre Replik, die, wie Sie sehen, nicht auf Fakten basiert, denn einen n. e. V.-Eintrag gab es nicht (!!!), ist für mich ein weiterer Beweis für die anscheinende Blindheit und Voreingenommenheit gewisser (selbsternannter?) Wikipedia-Spezialisten. In Umkehrung Ihrer letzten beiden Sätze, könnte man überlegen, ob es Ihnen vielleicht gut anstehen würde, einzusehen, dass Ihre Replik nicht auf Fakten beruht, dass Sie fälschlicherweise etwas als gegeben angenommen haben, was der Realiät nicht entsprach und dass deswegen vielleicht Sie derjenige sein könnten, dem eine Entschuldigungsbitte für eine falsche Anschuldigung gut anstehen könnte. Wenn Sie jetzt meinen, ich hätte Sie beleidigt, lesen Sie den Text nochmals ganz ruhig durch. Apropos: Ich überlege, ob ich das, was ich hier mit und von deutschen Wikipedia-"Spezialsten" erleben durfte, mal der Foundation zur Kenntnis bringe. Würde mich interessieren, was diese zu dem meint, wie - so sehe ich es - anscheinend vorurteilsbehaftet und voreingenommen (oder müsste ich sagen, wie überzeugt von der eigenen Meinung/Sicht, die in diesem Fall nicht auf Fakten basierte) deutsche Wikipedia-"Spezialsten" agieren/reagieren. Gruß J. B.
N. B.:
1) In Zukunft werde ich es unterlassen, unvollständige oder falsche Wikipedia-Informationen zu korrigieren, sondern werde auf anderem Wege auf deutsche Wikipedia-Schwachstellen hinweisen. Für mich ist es unsinnig, Zeit zu opfern für eine m. E. völlig unnötige "Diskussion" mit - nach meiner Sicht und jetztigen Erfahrung - "tollen" Wikipedia-Freigabe-Spezialisten, die teilweise zugeben, von der in Rede stehenden Materie keine Ahnung zu haben bzw. die in Unkenntnis der tatsächlichen Faktenlage Anschuldigungen erheben.
2) Ich werde die Foundation auch fragen, ob Sie meint, ich solle meinen Account schließen oder ob Sie es für erforderlich erachtet, von sich aus, den Account zu sperren. --Borowskyi (Diskussion) 18:19, 22. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Hinweis zur deiner Verlinkung mit juristischem Bezug

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Gudn Tach!
Wenn ich richtig gesehen habe, hast du im Artikel Jurist im Rahmen deiner Ergänzungen eine Website verlinkt, die nach Auffassung des Portal:Rechts eher ungeeignet ist. Konkret geht es um:

  • frag-einen-anwalt.de

Das Portal:Recht ist der Auffassung, dass es Quellen im Internet gibt, die besser geeignet sind. Dass die von dir verlinkte Seite als ungeeignete Informationsquelle eingestuft wurde, kann mit ihrer Zielsetzung zusammenhängen, auf Eigenwerbung ausgerichtet zu sein. Die in der Wikipedia verlinkten Seiten sollen zuverlässige und seriöse Informationen bieten. Die von dir verlinkte Seite bietet dies jedoch nach Ansicht des Portal:Recht nicht.

Du solltest daher nach anderen Quellen suchen, die als Beleg eher tauglich sind, und anschließend den von dir benutzten Link im Artikel Jurist ersetzen. Ansonsten ist zeitnah damit zu rechnen, dass deine Verlinkung gelöscht wird.

Falls du inhaltliche Fragen dazu hast, kannst du auf PD:Recht um Rat fragen.
Bei technischen Fragen sind WP:FvN oder WP:FzW zwei gute Anlaufstellen.

Ich bin übrigens nur ein Bot. Falls ich nicht richtig funktioniere, sag bitte seth Bescheid. Wenn du unterhalb dieser Nachricht antwortest, verlinke bitte seinen Namen, sonst bekommt er es nicht mit.

Frohes Schaffen und freundliche Grüße! :-) -- CamelBot (Diskussion) 07:20, 24. Feb. 2024 (CET)Beantworten